Liberalismus

Liberalismus

Der Liberalismus (lat. liber: „frei“; liberalis, „die Freiheit betreffend, freiheitlich“) ist eine philosophische, ökonomische und politische Ideologie sowie eine politische Bewegung. Sie ist aus den englischen Revolutionen des 17. Jahrhunderts hervorgegangen.[1] Leitziel des Liberalismus ist die Freiheit des Individuums vornehmlich gegenüber staatlicher Gewalt.

Inhaltsverzeichnis

Politische Philosophie

Im Zentrum der politischen Philosophie des Liberalismus steht das Individuum, dessen Freiheit zu sichern und verteidigen die oberste Aufgabe des Staates sei. Die individuelle Freiheit ist nach liberaler Überzeugung die Grundnorm und Basis einer menschlichen Gesellschaft, auf die hin der Staat und seine politische wie wirtschaftliche Ordnung auszurichten seien. Wo die Freiheit des Einzelnen berührt wird, habe jede, auch die staatliche, Gewalt zu enden – der Staat habe nur dann einzugreifen, wenn die Freiheit der Individuen verletzt wird. Seine Rolle habe sich vorrangig auf den Erhalt von Recht und Freiheit zu beschränken. Dem Einzelnen solle durch sein Mehr an Freiheit auch mehr Verantwortung für sich selbst übertragen werden. Des Weiteren steht eine liberale Weltanschauung für den freien Wettbewerb in der Wirtschaft und richtet sich im Allgemeinen gegen ausufernde staatliche Regulierung.

Der Liberalismus steht im Gegensatz zum Totalitarismus und gilt in der westlichen Welt oftmals als Voraussetzung für eine moderne, pluralistische Demokratie. Bis in die Gegenwart betrachten sich auch Vertreter von nicht explizit liberalen Parteien als Liberale im Sinne der aufklärerischen Definition des Liberalismus. Der Liberalismus begründete eine Rechtfertigung dafür, sich von alten Lehren zu befreien, die sich für die Unfreiheit und rechtliche Ungleichheit des Menschen aussprachen. Beispiele solcher Lehren sind der Feudalismus, weil er den Menschen an einen Lehnsherren band, und der Absolutismus, der politische Macht nur dem König zustand. Auch wenn der Begriff Liberalismus erst 1812 in Spanien geprägt wurde, stammen seine Wurzeln aus der Aufklärung etwa ab 1650.

Im Unterschied zum Anarchismus lehnt der Liberalismus den Staat nicht ab, sondern sieht im Staat den Garanten für Freiheit und Eigentum. Es gibt aber durchaus unterschiedliche Auffassungen, was er zu dieser Sicherung zu tun hat und wie weit seine Aufgaben und Rechte gehen sollen. Normalerweise geht der Liberalismus nicht so weit wie der Radikalismus, aus dem im 19. Jahrhundert die Arbeiterbewegung entstanden ist.

Formen

Liberalismus erscheint als eine Sammelbezeichnung unterschiedlicher politischer Positionen, wobei sich „das allen ‚Liberalismen‘ Gemeinsame nur schwer unter konkrete, definitorisch abgrenzbare Kategorien bringen lässt.“ (Handwörterbuch[2]) Es lassen sich jedoch unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche identifizieren, in denen die Forderung nach individueller Freiheit konkretisiert wird. Gemeinsam ist den unterschiedlichen Ansätzen die hohe Wertschätzung individueller Freiheit und Selbstverantwortung. Jeder Mensch soll leben wie er möchte, solange er nicht die Freiheit anderer verletzt. Demokratie wird als Mittel angesehen, um die Freiheit der Bürger zu schützen. Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit werden als Voraussetzung zur Selbstverwirklichung und Selbstentfaltung angesehen.

Nach Verwirklichung des liberalen Konstitutionalismus kam es Ende des 19. Jahrhunderts und zum Teil verstärkt nach dem Ersten Weltkrieg zu einer Krise des Liberalismus.[3] Die unterschiedliche Bewertung der sozialen Frage führte zu einer Spaltung des Liberalismus in wirtschafts- und sozialliberale Ansätze.[4] In Reaktion entwickelte sich nach der Weltwirtschaftskrise ein deutscher Neoliberalismus, der die Probleme des sogenannten Laissez-faire-Liberalismus durch den Ordogedanken zu überwinden suchte. Ende des 20. Jahrhunderts kam es insbesondere in den USA zu einer Wiederbelebung der sozialliberalen politischen Philosophie angestoßen durch John Rawls.

Verfassungsliberalismus

Das Kapitol in Washington, das amerikanische Parlamentsgebäude. In den USA waren bereits am Ende des 18. Jahrhunderts wichtige liberale Verfassungsprinzipien verwirklicht.

Laut dem Liberalismus ist die Aufgabe einer Verfassung, die naturgegebenen Rechte der Bürger vor der Allmacht des Staates zu schützen. John Locke, einer der wichtigsten Begründer des Liberalismus, postulierte in seinem 1689 veröffentlichtem Werk Two Treatises of Government (deutsch: Zwei Abhandlungen über die Regierung) Freiheit, Leben und Eigentum als unveräußerliche Rechte eines jeden Bürgers. Die Rechte auf Freiheit, Leben und Eigentum werden als elementare Menschenrechte angesehen. Die liberale Verfassung soll diese Menschenrechte durch die Begrenzung der Staatsmacht vor willkürlichen Eingriffen des Staates schützen. Diese sind vor und von dem Staat zu schützen und haben Vorrang auch vor demokratisch herbeigeführten Entscheidungen.

John Stuart Mill formulierte in seiner Schrift On Liberty (dt: Über die Freiheit) das Prinzip, „dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.“

Der Schutz dieser naturgegebenen Rechte erfolgt durch eine Verankerung von Gewaltenteilung in die Verfassung, um Machtkonzentration zu verhindern. Zusätzlich zur horizontalen Gewaltenteilung sollen sich Exekutive, Legislative und Judikative im Gleichgewicht befinden und sich gegenseitig kontrollieren (Checks and Balances), um Machtanhäufung und Machtmissbrauch einer dieser Branchen zu verhindern. Charles de Montesquieu gilt mit seinem 1748 veröffentlichten Buch „Vom Geist der Gesetze“ als Begründer des Konzepts der Gewaltenteilung.

„Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.“

Vom Geist der Gesetze (De l'esprit des lois), XI, 6

Im 19. Jahrhundert wurde durch die deutsche Staatsrechtslehre, zunächst bei Robert von Mohl, der Begriff des liberalen „Rechtsstaats“ geprägt. Gegenüber dem „Machtstaat“ des Absolutismus unterliegt die Staatsgewalt im Rechtsstaat durch die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Verfahrensgarantien und Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes einer Selbstbindung.[5][6] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Konzeption um den Aspekt der materiellen Rechtsstaatlichkeit ergänzt: Die Geltung von Grundrechten und das Gebot der Verhältnismäßigkeit stellen - im Sinne einer materiellen Rechtsstaatlichkeit - eine absolute Schranke der Staatstätigkeit dar und binden unmittelbar auch den Gesetzgeber.

Wirtschaftsliberalismus

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wird der - ursprünglich der politischen Bewegung des Liberalismus vorbehaltene - Begriff auch auf wirtschaftspolitische Positionen bezogen, die von der klassischen Nationalökonomie vertreten wurden und auf Adam Smith zurückgeführt werden.[7] Grundlage des Wirtschaftsliberalismus sind - anknüpfend an John Locke - Privateigentum und Vertragsfreiheit. Daraus ableitend folgt die Befürwortung der freien Marktwirtschaft und des Freihandels.

Zum Teil wird das Eigentumsrecht auf naturrechtliche Begründungen zurückgeführt, wie sie sich etwa bei Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und John Locke finden. In dieser Tradition der naturrechtlichen Begründung von Eigentumsrechten argumentieren beispielsweise die US-amerikanischen Gründerväter, sowie im 20. Jahrhundert die libertären Philosophen Robert Nozick und Ayn Rand, deren liberale Ausrichtung jedoch mitunter bestritten wird.[8] Wirtschaftsliberale Positionen beruhen jedoch oft auch auf einer utilitaristischen Grundlage, wenn sie etwa davon ausgehen, dass die Begründung von Eigentumsrechten zu Anreizen für effiziente Nutzung und dadurch zur Vermehrung des Allgemeinwohls führt.

Adam Smith führt den Wohlstand der Nationen auf das Konzept der unsichtbaren Hand zurück, wonach das eigennützige Streben der Menschen zum Wohl der gesamten Gesellschaft beitrage. Daher stellt nach Auffassung vieler Wirtschaftsliberaler ein freier Wettbewerb in der Marktwirtschaft das optimale Steuerungsinstrument der Wirtschaft dar. Vertreter des klassischen Wirtschaftsliberalismus wie Jean Baptiste Say gingen entsprechend davon aus, dass sich ohne staatlichen Eingriff stets ein Marktgleichgewicht einstelle. Interventionen durch wohlfahrtsstaatliche Politik werden insofern als schädlich angesehen. Unter dem Einfluss der Lehren der klassischen Nationalökonomie galt im 19. Jahrhundert weitgehend das liberale Leitbild eines Staates, dessen Aufgaben vor allem auf die Herstellung von Sicherheit und Ordnung beschränkt sind und der möglichst wenig in Wirtschaftsprozesse interveniert („Laissez-faire“).[9] Diese Staatskonzeption wurde von Ferdinand Lassalle als sog. „Nachtwächterstaat“ kritisiert. Allerdings wurde nach der Weltwirtschaftskrise von vielen Wirtschaftsliberalen anerkannt, dass der freie Markt nicht nur durch staatliche Intervention, sondern auch durch Oligopole oder Kartellstrukturen bedroht werden kann.

In Reaktion auf die Kritik an dem klassischen (wirtschafts-) Liberalismus entwickelten sich neue Vorstellungen, die zunächst unter dem Begriff des Neoliberalismus zusammengefasst wurden. Insbesondere vom Ordoliberalismus der Freiburger Schule, der auch zu den wesentlichen Einflüssen bei der Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft zählt, wurde daher ein starker Staat gefordert, welcher der Vermachtung der Wirtschaft durch Ordnungspolitik entgegenwirken kann. Marktversagen, etwa bei sogenannten externen Effekten wie Umweltverschmutzung, soll nach wirtschaftsliberaler Position durch marktkonforme Instrumente, wie Emissionsrechtehandel überwunden werden.

Als einer der bedeutendsten Theoretiker des Liberalismus im 20. Jahrhundert gilt Friedrich August von Hayek, zu dessen wissenschaftlichen Verdiensten das Konzept vom Wettbewerb als Entdeckungsverfahren und die Theorie des Sozialismus gehören.[10]

Die Ideen Milton Friedmans, eines Befürworters von Freihandel und Deregulierung, hatten in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts starken Einfluss auf die Entwicklung in Richtung Markt und Wettbewerb, die in weiten Teilen der Welt zu beobachten war.[11] Friedman, der als bedeutender Vertreter der Chicagoer Schule der Ökonomie gilt, griff zunächst Ideen des kontinentaleuropäischen Neoliberalismus auf. Anders als dieser sah er jedoch auch die ordnungspolitische Wettbewerbskontrolle eher skeptisch.[12]

Da der Begriff des Liberalismus in den USA nach dem New Deal und zunehmend in den 1970er Jahren durch das Aufkommen des philosophischen egalitären Liberalismus mit der politischen Linken assoziiert wurde (Linksliberalismus), werden wirtschaftsliberale Positionen dort oft als libertarianism bezeichnet.[13]

Sozialer Liberalismus

Während für Wirtschaftsliberale der Abbau von staatlicher und feudaler Herrschaft zur Herstellung von Chancengleichheit in der Regel als ausreichend angesehen wird, wollen Sozialliberale auch gesellschaftlich bedingte Chancenungleichheiten kompensatorisch korrigieren. Um die auch von Sozialliberalen unerwünschte Einschränkung der individuellen Autonomie zu minimieren, wurde im 19. Jahrhundert Hilfe zur Selbsthilfe als Lösung der sozialen Frage propagiert. So trat der Sozialliberale Schulze-Delitzsch für eine Förderung des Genossenschaftswesens ein.[14] Eine weitere typisch liberale Antwort auf die soziale Frage ist die Qualifikation durch eine staatlich geförderte Bildungspolitik.[15] In der Sozialen Marktwirtschaft wurde von Vertretern des deutschen Neoliberalismus der Versuch unternommen, wirtschaftsliberale Positionen mit einer Bewältigung sozialer Probleme konzeptionell zu verbinden.

Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise gelang es John Maynard Keynes - von einer linksliberalen politischen Position ausgehend - deutlich zu machen, wie antikapitalistische Bestrebungen (kommunistische wie faschistische) durch den Erhalt und Ausbau des kapitalistischen Wohlfahrtsstaates verhindert werden können. Wie Keynes den Liberalismus versteht, wird in den Artikeln Am I a Liberal?[16] von 1925 oder The End of Laissez-Faire[17] von 1926 deutlich. Vollbeschäftigung versteht Keynes als Bedingung der Möglichkeit von Verhandlungsmacht der Gewerkschaften. Ansteigender Wohlstand der Ärmsten ist für die marktförmiger Wirtschaft wachstumsoptimal und sichert so die individuelle Unabhängigkeit.

Im egalitären Liberalismus von John Rawls hat eine nicht nur formale, sondern substantiell faire Chancengleichheit einen wichtigen Stellenwert.[18] Rawls Theorie der Gerechtigkeit gilt deshalb als liberale Konzeption, weil Rawls die Freiheit vor Umverteilung stellt. Die individuelle Freiheit dürfe allenfalls eingeschränkt werden, um die Freiheit Dritter zu schützen, keineswegs aus Gründen sozialer Gerechtigkeit.[19] Ungleichheit ist jedoch nur insofern gerechtfertigt, falls diese auch den sozial Schwächsten einer Gesellschaft nützt.[20]

Ebenfalls in der liberalen Tradition seit Immanuel Kant steht die Verfechtung von Freiheiten als Verwirklichungschancen, die von Amartya Sen und Martha Nussbaum vertreten wird. Dieser Ansatz steht mit seinem positiven Freiheitsbegriff jedoch in einem Spannungsverhältnis zu herkömmlichen Formen des politischen Liberalismus.[21] Mit positivem und negativem Freiheitsverständnis und seiner Bedeutung für unterschiedliche Ansätze in der liberalen politischen Philosophie haben sich in neuerer Zeit Isaiah Berlin und Charles Taylor auseinandergesetzt.[22]

Geschichte liberaler Parteien

Als im 19. Jahrhundert die Vorläufer der modernen Parteien entstanden, gehörten die liberalen von Anfang an dazu. Im Gegensatz zu den konservativen, katholischen und langsam auch sozialistischen Parteien waren liberale Parteien meist lockerer organisiert und konnten weniger auf einem sozialen Fundament wie dem katholischen Verbandswesen aufbauen. Den Liberalen kam jedoch das ungleiche Wahlrecht zugute, wie es in vielen europäischen Ländern bis ins 20. Jahrhundert galt. Auch das Mehrheitswahlrecht konnte die Liberalen bevorzugen, wenn sie dadurch mit ihrer Mittelposition als Kompromisskandidaten dienten.

Die Einführung des allgemeinen und Verhältniswahlrechts bedeutete oftmals eine schlechtere Ausgangslage für die Liberalen. In Großbritannien, Deutschland und anderen Ländern verloren liberale Parteien in den 1920er-Jahren viel an Boden. Zeitweilig waren es auch Parteizersplitterungen, die den Liberalen zu schaffen machten, vor allem den Linksliberalen. Insgesamt aber haben liberale Parteien in fast allen Demokratien eine parlamentarische Vertretung und gehören neben den Christdemokraten oft zu den klassischen Regierungsparteien.

Siehe auch

Literatur

Klassiker des Liberalismus

Weitere Werke

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Liberalismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Einzelnachweise

  1. Ralf Dahrendorf: Liberalism. In John Eatwell/Murray Milgate/Peter Newman (Hrsg.): The Invisible Hand. The New PalgraveMacmillan, London 1989, S. 183.
  2. Artikel „Liberalismus“, Willi Albers, Anton Zottmann (Hg.), Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft: (HdWW), Vandenhoeck & Ruprecht, 1980, S. 33.
  3. Willi Albers: Art. „Liberalismus.“ In: Willi Albers, Anton Zottmann: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), zugleich Neuauflage des Handwörterbuchs der Sozialwissenschaften, Bd. 5, Vandenhoeck & Ruprecht, 1980.
  4. Gerhard Göhler: Antworten auf die soziale Frage - eine Einführung. In: Bernd Heidenreich: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus, Liberalismus, Sozialismus. Akademie Verlag, 2002, S. 417, 424.
  5. Adamovich, Funk: Allgemeines Verwaltungsrecht, Springer 1987, S. 7.
  6. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte: 1866 - 1918, Bd. 2: Machtstaat vor der Demokratie, C.H.Beck, 1993, S. 182 ff.
  7. Rudolf Walther: Exkurs Wirtschaftsliberalismus (Art. „Liberalismus“). In: Brunner, Conze, Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 3, Stuttgart 1982.
  8. Zu der politischen Philosophie des Libertarismus vgl. S. Freeman: Illiberal Libertarians: Why Libertarianism Is Not a Liberal View. In: Philosophy and Public Affairs. Bd. 30, Nr. 2, 2001, S. 105-151.
  9. N.Wimmer, Th. Müller: Wirtschaftsrecht: International - Europäisch - National. Springer 2007, S. 19.
  10. Bernd Ziegler: Geschichte des ökonomischen Denkens: Paradigmenwechsel in der Volkswirtschaftslehre. Ausgabe 2, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2008, ISBN 3486585223, S.128
  11. Paul Anthony Samuelson, William D. Nordhaus: Volkswirtschaftslehre das internationale Standardwerk der Makro- und Mikroökonomie. MI Wirtschaftsbuch 2007, ISBN 3636031120, S.72f.
  12. Karl-Peter Sommermann: Staatsziele und Staatszielbestimmungen. Mohr Siebeck, 1997, S. 167.
  13. Frieder Neumann: Gerechtigkeit und Grundeinkommen: Eine gerechtigkeitstheoretische Analyse ausgewählter Grundeinkommensmodelle. LIT Verlag, Münster 2009, ISBN 364310040X, Seite 43
  14. Gerhard Göhler: Antworten auf die soziale Frage - eine Einführung. In: Bernd Heidenreich: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus, Liberalismus, Sozialismus. Akademie Verlag, 2002, S. 417, 424.
  15. Gerhard Göhler: Antworten auf die soziale Frage - eine Einführung. In: Bernd Heidenreich: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus, Liberalismus, Sozialismus. Akademie Verlag, 2002, S. 417, 424.
  16. John Maynard Keynes: Am I a Liberal? In: Essays in Persuasion. W. W. Norton & Company, 1991, S. 312 ff.
  17. John Maynard Keynes: The End of Laissez-Faire. Hogarth Press, 1926
  18. Andrea Schlenker-Fischer: Demokratische Gemeinschaft trotz ethnischer Differenz: Theorien, Institutionen und soziale Dynamiken, VS Verlag, 2009, S. 99.
  19. Walter Reese-Schäfer: Politische Theorie der Gegenwart in fünfzehn Modellen Oldenbourg Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486579304, S. 7
  20. Hans Joas, Wolfgang Knöbl: Sozialtheorie: Zwanzig einführende Vorlesungen, Suhrkamp Verlag, 2004, S. 670.
  21. Nina Oelkers, Hans-Uwe Otto, Holger Ziegler: Handlungsbefähigung und Wohlergehen. In: Otto, Ziegler (Hg.), Capabilities- Handlungsbefähigung und Verwirklichungschancen in der Erziehungswissenschaft, VS Verlag, 2009, S. 98 f.
  22. Erich Zalten: Die Problemverschlingung von Liberalismus und Kommunitarismus. Bemerkungen zur politischen Theorie und Ethik. In: Kurt Seelmann: Kommunitarismus versus Liberalismus: Vorträge der Tagung der Schweizer Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie vom 23. und 24. Oktober 1998 in Basel. Archiv für Rechts- Und Sozialphilosophie - Beiheft Nr. 76, Franz Steiner Verlag 2000, S. 85, 86.

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