Evangelische Landeskirche in Württemberg

Evangelische Landeskirche in Württemberg
Karte
Karte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Basisdaten
Fläche: ca. 20.935 km²
Leitender Geistlicher: Landesbischof
Frank Otfried July
Präsident Landessynode: Christel Hausding
Direktor Oberkirchenrat: Margit Rupp
Mitgliedschaft: ÖRK und LWB
Vollmitgliedschaft
UEK und VELKD
jeweils nur Gaststatus
Missionsgesellschaft Evangelisches Missionswerk in Südwestdeutschland (EMS)
Prälaturen: 4
Kirchenbezirke bzw. -kreise: 48
Kirchengemeinden: 1.373
Gemeindeglieder: 2.237.461 (31. Dezember 2009)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
37,3 %
Offizielle Website: www.elk-wue.de

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Die Kirche hat 2.237.461 Gemeindeglieder (Stand: 31. Dez. 2009) in 1.373 Kirchengemeinden. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine lutherische Kirche und Mitglied in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) sowie im Lutherischen Weltbund. Sie gehört weder zur Union Evangelischer Kirchen noch zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, hat jedoch jeweils einen Gaststatus.

Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die Stiftskirche Stuttgart. Hier wurde 1534 von dem Marburger Prediger Konrad Oettinger die erste evangelische Predigt in Württemberg gehalten. Weitere bedeutende Kirchen sind das Ulmer Münster, die Kilianskirche Heilbronn, die Marienkirche Reutlingen, die Stadtkirche St. Dionysius in Esslingen sowie die Kirche St. Michael in Schwäbisch Hall. Eine besondere Bildungseinrichtung der Landeskirche ist das Tübinger Stift. Die Landeskirche hat 1945 die Evangelische Akademie Bad Boll als erste Einrichtung dieser Art gegründet, die als „Mutterhaus“ der kirchlichen Akademien gilt. Im gleichen Jahr wurde in Esslingen der Grundstock für die heutige Evangelische Hochschule für Kirchenmusik gelegt, die sich seit 1998 in Tübingen befindet.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Württemberg umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Württemberg, das bis 1945 bestand. 1950 erfolgte die Eingliederung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union von Hohenzollern, die bis dahin zur Rheinischen Landeskirche gehörte. In den Folgejahren gab es ferner mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Baden geringfügige Grenzveränderungen.

Geschichte

Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum Württemberg die Reformation durch. Dies war das Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche. Der Herzog, später der jeweilige König von Württemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als so genannter summus episcopus, d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe verloren alle Rechte. Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz eingesetzt, der die Reformation im Sinne von Martin Luther durchführte. Er ist in der Stiftskirche Stuttgart beigesetzt.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von Anfang an eine Lutherische Kirche, doch ist die Gottesdienstform der reformierten Tradition verpflichtet, d.h. die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen Gemeinden sonst übliche Form der Lutherischen Messe wird nur selten praktiziert. Bis 1806 war das Herzogtum Württemberg ein rein evangelisches Gebiet. Erst als dann Württemberg Königreich wurde und von Napoleons Gnaden große katholische Gebiete (Oberschwaben) zugeschlagen bekam, endete diese einheitliche religiöse Struktur. Seit dem späten 19. Jahrhundert entstanden auch in bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden.

Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Württemberg (heute Kultusministerium) eine Abteilung eingerichtet, welche die Bezeichnung Konsistorium erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident.

Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher übernahmen zunächst die führenden Geistlichen der Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die Kirchenleitung. 1923/24 gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einen Kirchenpräsidenten als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den Titel Landesbischof erhielt.

Entwicklung des Pietismus als Besonderheit der Landeskirche

Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit dem Pietismus. Im frühen 18. Jahrhundert war Württemberg das größte protestantische Territorium im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissen Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die persönliche Frömmigkeit ist.

Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig, allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten, so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus. Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Prägung.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht der Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident), der von der Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wird. Seine Amtszeit währte ursprünglich auf Lebenszeit und endete spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss. Die Landessynode im Herbst 2006 beschloss die Begrenzung der Amtszeit auf zehn Jahre.[1]

Dem Landesbischof kommt die oberste Leitung der Landeskirche zu. Er hat das Recht, in allen gottesdienstlichen Räumen der Landeskirche das Wort Gottes zu verkündigen. Durch diesen Verkündigungsdienst wird die Kirche geistlich geleitet. Unterstützt wird er darin von den Prälatinnen und Prälaten sowie den Dekaninnen und Dekanen. Der Landesbischof sitzt dem Kollegium des Oberkirchenrats vor und vertritt die Landeskirche nach außen. (Begriffsbestimmung in der Landeskirche)

Der Landesbischof hat einen theologischen und einen juristischen Vertreter. Theologischer Vertreter ist der dienstälteste der insgesamt vier Prälaten (Regionalbischöfe). Juristischer Vertreter ist der Direktor des Oberkirchenrats, früher zeitweise als Vizepräsident bezeichnet.

Frühere Leitung der Landeskirche

Nach Einführung der Reformation in Württemberg 1534 wurden die kirchlichen Angelegenheiten ab 1553 gemeinsam vom Konsistorium (geistliche Angelegenheiten) und vom Kirchenrat (Verwaltung) getätigt. Das Leitungsgremium bestand aus der Vorstandschaft (Obersuperattendenz und Direktion) und den ordentlichen Mitgliedern. 1698 wurden Konsistorium und Kirchenrat getrennt. Das Konsistorium wurde dann von einem Präsidenten geleitet, dem ein Vizepräsident zur Seite stand. Dem Konsistorium gehörten mehrere Konsistorialräte geistlichen und weltlichen Standes an. Dem Kirchenrat stand ein Direktor vor, dem ein Vizedirektor zur Seite stand. Der Kirchenrat hatte mehrere Expeditionsräte.

1803 wurde Württemberg Kurfürstentum und erheblich vergrößert. Für die neuwürttembergischen Landesteile wurde in Heilbronn ein eigenes Konsistorium errichtet, das die Dekanate Aalen, Esslingen, Schwäbisch Hall, Heilbronn und Reutlingen umfasste. Dem Heilbronner Konsistorium stand ein Präsident, ein geistlicher und ein weltlicher Rat sowie ein weltlicher Assessor vor. Bereits 1806 wurde, als Württemberg Königreich und erneut vergrößert wurde, wurde das Konsistorium Heilbronn wieder abgeschafft.

Ab 1806 wurden die kirchlichen Angelegenheiten in Württemberg dem Ministerium des geistlichen Departements unterstellt, das später Ministerium des Kirchen- und Schulwesens und schließlich Kultministerium bzw. Kultusministerium hieß. Innerhalb dieses Ministeriums war das Konsistorium eine besondere Abteilung, dem ein Direktor, später Präsident, vorstand.

Direktoren bzw. Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums

Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe

Direktoren des Oberkirchenrats

  • 1979–1986: Dr. Karl Dummler (1921-2010), Direktor
  • 1986–1995: Martin Dietrich, (1929-), Direktor
  • 1995–2001: Dr. Martin Daur, (1937-2010), Direktor
  • 2001-heute: Margit Rupp, (1955-), Direktorin

Landessynode

Gewählte und zugewählte
Mitglieder der Synode
Gewählte Mitglieder 90
Zugewählte Mitglieder 4
Aus dem Prüfungsausschuss
der Evang. Fakultät Tübingen
1
Gesamt 95
Synodale in den Gesprächskreisen
Lebendige Gemeinde 42
Offene Kirche 26
Evangelium und Kirche 19
Kirche für Morgen 7
Ohne Gesprächskreis 1

Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode. Diese wird in Württemberg, als einziger Gliedkirche der EKD, direkt von den Gemeindegliedern gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung. Die Mitglieder der Synode heißen Synodale, werden in Wahlkreisen gewählt und gehören verschiedenen Gesprächskreisen an, die sich in Zielsetzung und Prägung unterscheiden:

  • Lebendige Gemeinde: konservativ-evangelikales oder pietistisches Spektrum.
  • Evangelium und Kirche: Mittelgruppe, die 1933/1934 aus dem Widerstand gegen die Deutschen Christen entstanden ist.
  • Offene Kirche: sozialliberales bis linkes Spektrum.
  • Kirche für Morgen ist erst seit der 13. Synode dabei und ist eine Initiative zur Reform der Württembergischen Landeskirche..

Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode bzw. die Präsidentin der Synode. Gegenwärtig ist es Christel Hausding, Präsidentin der 14. Landessynode (seit 2007).

Die 14. Landessynode wurde am 11. November 2007 gewählt. Ihr gehören 90 direkt gewählte und vier zugewählte Mitglieder an, [2] außerdem als Vertreter der Evangelisch-Theologischen Fakultät Prof. Hans-Joachim Eckstein.

Geschichte der Landessynode

Innerhalb der Evangelischen Landes Kirche in Württemberg gibt es erst seit 1869 eine Landessynode. Die damalige Gründung der Synode hängt auch mit der allgemeinen politischen Entwicklung in Deutschland zusammen. Anfang des 19. Jahrhunderts war die Kirche fest in das Staatsgefüge integriert. Die württembergische Verfassung von 1819 wollte erstmals den Kirchen mehr Eigenständigkeit geben, doch konnte dies zunächst, vor allem auch wegen des Widerstandes des Königs, nicht umgesetzt werden. Mit der Einführung einer neuer Liturgie und eines neuen Gesangbuchs 1841 wurden neue Versuche unternommen, der Kirche eine eigene Verfassung zu geben. 1845 gab es auch einen Entwurf einer Presbyterial- und Synodalordnung, doch machte die Revolution von 1848/49 die Umsetzung wieder zunichte.

Der erste Schritt zur Schaffung einer Synode wurde dann 1851 erreicht, als der König durch Verordnung vom 28. Januar 1851 die Bildung von Pfarrgemeinderäten (heute Kirchengemeinderat) erlaubte. Diese Gremien bestanden aus dem örtlichen Geistlichen und aus Männern über 40 Jahre, die von selbständigen Männern, so genannten „Hausvätern“ über 30 Jahre gewählt wurden. Durch Verordnung vom 18. November 1851 wurden mit dem zweiten Schritt auch Diözesansynoden (heute Bezirkssynode) errichtet. Ihr gehörten die Geistlichen des Kirchenbezirks und eine gleiche Anzahl Kirchenälteste (heute Kirchengemeinderäte) an. Letztere wurden von den Pfarrgemeinderäten gewählt. Die Synode sollte einmal pro Jahr tagen. Den dritten Schritt, die Bildung einer Landessynode wurde aber zunächst vom König weiter abgelehnt. Erst König Karl stand dem Ansinnen positiv gegenüber. So kam es 1866 zu einem ersten Zusammentreffen unter Prof. Dr. August Ludwig Reyscher in Stuttgart. Die Versammlung erarbeitete Grundsätze für eine Synodalverfassung. Im Juli 1866 wurde dem Cultministerium ein Entwurf vorgelegt und nach verschiedenen Beratungen wurde durch die königliche Verordnung vom 20. Dezember 1867 die Landessynode eingeführt. Sie war im Wesentlichen die Grundlage für alle Synoden bis 1919. Ihr gehörten 50 Abgeordnete, 25 weltliche und 25 geistliche an und sollte alle vier Jahre einberufen werden. Die tatsächliche Einberufung verzögerte sich jedoch teilweise erheblich. Sie dauerte meist nur wenige Wochen oder auch nur ein paar Tage. Die Synode wurde von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet. Beide wurden zunächst vom König nach entsprechendem Vorschlag ernannt, ab 1888 von der Synode gewählt. Daneben gab es einen Schriftführer. Zwischen den einzelnen Sitzungen versah ein Ausschuss die Amtsgeschäfte. Dieser bestand aus dem Präsidenten sowie zwei geistlichen und zwei weltlichen Mitgliedern der Synode. Die erste Landessynode wurde im Februar 1869, gut ein Jahr nach ihrer formellen Einrichtung 1867, einberufen.

Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 wurde das Kirchenwesen in Deutschland neu organisiert. Grundlage war die Weimarer Reichsverfassung von 1919, die eine Trennung von Staat und Kirche vorsah. Die auf ihr basierende Verfassung für die Württembergische Landeskirche sah ein direkt gewähltes Gremium vor. Das hierfür erforderliche Gesetz wurde von der 1912 einberufenen Landessynode am 20. Januar 1919 beschlossen. Diese Landessynode hätte eigentlich 1918 neu gewählt werden sollen, wegen des Krieges war die Wahl jedoch verschoben worden. Das nach dem neuen Gesetz zu wählende Kirchengremium wurde nunmehr als Landeskirchenversammlung bezeichnet und bestand aus 55 weltlichen und 26 geistlichen Abgeordneten. Neben der Urwahl durch die Gemeindeglieder der gesamten Landeskirche war auch die Einführung des Frauenwahlrechts neu. Die wichtigste Aufgabe der Landeskirchenversammlung war die Ausarbeitung einer Kirchenverfassung für die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die am 24. Juni 1920 verabschiedet werden konnte, jedoch erst am 1. April 1924 in Kraft trat. Die Landeskirchenversammlung von 1919 sollte nach drei Jahren neu gewählt werden, doch wurde die Legislaturperiode zweimal bis 1924 verlängert.

Entsprechend der Kirchenverfassung von 1919/1924 bzw. des 1922 verabschiedeten Gesetzes über die Wahlen zum Landeskirchentag trug das von den Gemeindegliedern zu wählende Gremium nunmehr die Bezeichnung Landeskirchentag. Dieser hatte 60 Abgeordnete, 40 weltliche und 20 geistliche. Die Wahlperiode wurde auf sechs Jahre verlängert. Das Wahlrecht auf 25 Jahre festgelegt. Die Sitzungen des Gremiums sollten alle zwei Jahre einberufen werden. Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 sollte auch die Kirche im gesamten Deutschen Reich gleichgeschaltet werden. Daher wurde im Juli 1933 zwangsweise ein neuer 3. Landeskirchentag einberufen, wenngleich der vorherige 2. Landeskirchentag erst 1931 gewählt worden war. Dieses Gremium rekrutierte sich aber nicht aus einer Urwahl, sondern vielmehr durch Delegierte, für die zuvor festgelegt wurde, aus welchem „Lager“ sie kamen. So erhielten die Deutschen Christen 34 von 61 Sitzen zugeteilt. Der so gebildete 3. Landeskirchentag sollte die Württembergische Landeskirche in die Deutsche Reichskirche eingliedern. Bis 1934 gaben jedoch zahlreiche Abgeordnete der Deutschen Christen entweder ihr Mandat auf oder sie wechselten zu den beiden anderen Gruppierungen im Gremium über. Die Deutschen Christen hatten somit keine Mehrheit mehr und so konnte die Eingliederung in die Reichskirche nicht durchgesetzt werden. Unabhängig davon wurde versucht, Landesbischof Theophil Wurm abzulösen. Zu diesem Zweck wurde von den Deutschen Christen am 9. Oktober 1934 eine eigene 18-köpfige parallele Landessynode einberufen, die den Absetzungsbeschluss fasste. Der 3. Landeskirchentag erklärte wenige Wochen später jedoch diesen Beschluss für nichtig. Neben dem Landeskirchentag wurde zwischen 1936 und 1940 mehrmals ein weiteres Gremium einberufen, der Beirat der Kirchenleitung. Diesem gehörten 40 weltliche und 20 geistliche Mitglieder an.

Der 3. Landeskirchentag wäre 1939 neu zu wählen gewesen. Er hatte zu jener Zeit nur noch 41 Mitglieder. Eine Wahl war aber wohl nicht möglich, daher wurde die Legislaturperiode bis auf Weiteres verlängert. Er tagte dann noch 1941 und 1943. Entscheidungen konnte der Landeskirchentag jedoch kaum noch treffen. Vielmehr war er zu einem Zustimmungsorgan für die Kirchenleitung geworden. Nach dem Krieg tagte der 3. Landeskirchentag dann letztmals 1946. Er verabschiedete eine neue Wahlordnung. Danach wurde das aktive Wahlrecht auf 21 herabgesetzt. 1964 wurde der Landeskirchentag in Landessynode umbenannt. Die fortlaufende Zählung wurde aber beibehalten.

Die Präsidenten der Landeskirchentage und Landessynoden seit 1869

Bezeichnung Jahr der Tagungen bzw.
Legislaturperioden
Präsident
I. Landessynode 1869 Dr. Gustav von Duvernoy
II. Landessynode 1875/1878 Dr. Gustav von Duvernoy
III. Landessynode 1886 D. Karl von Riecke
IV. Landessynode 1888 D. Karl von Riecke
V. Landessynode 1897 August von Landerer
VI. Landessynode 1900/1901 August von Landerer
VII. Landessynode 1907/1911 Hermann von Zeller
VIII. Landessynode 1912
1913/1919
Hermann von Zeller
Dr. Karl von Haffner
Landeskirchenversammlung 1919–1924 Dr. Karl von Haffner
1. Landeskirchentag 1925–1931 Hermann Röcker
2. Landeskirchentag 1931/1932 Hermann Röcker
3. Landeskirchentag 1933, 1939–1941, 1943,
1946
Dr. Karl Steger
Dr. Edmund Rau
Landessynode der DC 1934 Eberhard Krauß
4. Landeskirchentag 1948–1953 Paul Lechler jun.
5. Landeskirchentag 1954–1959 Paul Lechler jun.
6. Landeskirchentag
6. Landessynode
1960-1964
1964-1965
Dr. Heinz Autenrieth
7. Landessynode 1966–1971 Oskar Klumpp (Rücktritt 17. Oktober 1968)
Hans von Keler (ab 20. Januar 1969)
8. Landessynode 1972–1977 Hans Eißler
9. Landessynode 1978–1983 Dr. Helmuth Ernst Flammer († 1980)
Martin Holland (ab 1981)
10. Landessynode 1984–1989 Dr. Oswald Seitter
11. Landessynode 1990–1995 Dr. Oswald Seitter
12. Landessynode 1996–2001 Dorothee Jetter
13. Landessynode 2002–2007 Horst Neugart
14. Landessynode 2008–2013 Christel Hausding

Verwaltung der Landeskirche

Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart. Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats, eines Kollegialorgans, das entsprechend der Verfassung der Landeskirche gemeinsam mit der Synode die Landeskirche leitet. Diesem Kollegium, das gleichsam die Regierung (Exekutive) der Landeskirche ist, gehören neben dem Landesbischof als dessen juristische Stellvertreterin die Direktorin im Evangelischen Oberkirchenrat (seit 2001 Margit Rupp), die vier Prälaten, und die sieben Dezernenten (sie führen den Titel „Oberkirchenrat“) an. Die Mitarbeiter der Kollegialbehörde verwalten die Landeskirche im Oberkirchenrat als der obersten Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Die wesentlichen Personalentscheidungen werden vom Landeskirchenausschuss getroffen, in dem Landesbischof, Synodalpräsident und Synodale vertreten sind. Widerspruch gegen Entscheidungen der obersten Kirchenbehörde kann beim Württembergischen Kirchlichen Verwaltungsgericht, nicht aber bei der EKD eingelegt werden.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk bzw. Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung mit einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan (in den meisten anderen Landeskirchen Superintendent) steht. Der 2008 durch Vereinigung der vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart gebildete Kirchenkreis Stuttgart hat weiterhin vier Dekane. Ferner hatte der Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekane, wobei einer seither neben dem Dekan als Co-Dekan fungiert. Die Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode bzw. Kirchenkreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden. Mehrere Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise bilden zusammen eine Prälatur, auch Sprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat (früher Generalsuperintendent) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die vier Prälaturen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung mit dem Land vergleichbar).

Prälaturen

Die Prälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete der vier Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach ihrem Dienstsitz (Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) benannt. Die Prälaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr, u.a. Visitation der Dekanatämter und Kirchenbezirke, Seelsorge unter den Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung der Gemeindepfarrstellen.

Das heutige Prälatenamt geht auf das Jahr 1551 zurück. Damals wurden Generalsuperintendenten eingesetzt. Diese hatten zunächst keinen festen Amtssitz. Vielmehr wurden bestimmte Geistliche mit den besonderen Aufgaben betraut, die sie zusätzlich zu erledigen hatten. Anfangs sind vier Generalsuperintendenten nachzuweisen. Sie wurden mit den Orten Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf und Maulbronn bezeichnet. 1806 wurde Heilbronn als fünftes Generalat errichtet. 1810 wurden die Generalate Adelberg, Bebenhausen und Denkendorf aufgehoben und dafür vier neue Generalate Tübingen, Ulm, Öhringen-Schöntal und Urach errichtet. 1823 wurden die Generalate Öhringen-Schöntal und Urach wieder aufgehoben und dafür Schwäbisch Hall, Reutlingen und Ludwigsburg neu errichtet, so dass es ab 1823 sechs Generalate gab. 1913 wurde die Anzahl der Prälaturen auf vier reduziert, da die Prälaturen Schwäbisch Hall und Tübingen durch Königliche Entschließung vom 16. März 1913 zum 1. April 1913 aufgehoben wurden. Weiter Veränderungen gab es dann 1933, 1956, 1992 und 2003, so dass es heute noch vier Prälaturen gibt.

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung in Anzahl und Bezeichnung der Generalate bzw. Prälaturen:

  • bis 1806: Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf, Maulbronn
  • 1806: Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf, Heilbronn, Maulbronn
  • 1810: Heilbronn, Maulbronn, Öhringen-Schöntal, Tübingen, Ulm, Urach
  • 1823: Heilbronn, Ludwigsburg (statt Maulbronn), Reutlingen (statt Urach), Schwäbisch Hall (statt Schöntal), Tübingen, Ulm
  • 1913: Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Ulm
  • 1933: Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart, Ulm
  • 1956: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
  • 1992: Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
  • 2003: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm

Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise

Die vier Prälaturen gliedern sich seit 1. Januar 2008 in insgesamt 48 Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise. Die meisten sind deckungsgleich mit den Dekanaten. Lediglich der Kirchenkreis Stuttgart besteht weiterhin aus vier Dekanatsbezirken. Ferner gab es im Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekanatsbezirke, Friedrichshafen und Ravensburg. Die Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiter anstellen.

Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in der württembergischen Landeskirche 49 Kirchenbezirke. Am 1. April 1951 wurde der Kirchenbezirk Schwäbisch Gmünd aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Aalen, Gaildorf und Welzheim sowie am 1. Januar 1965 der Kirchenbezirk Zuffenhausen aus Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Bad Cannstatt errichtet. Am 1. Januar 1976 wurde der Kirchenbezirk Langenburg mit dem Kirchenbezirk Blaufelden vereinigt. Infolge von Einwohnerzuwächsen im Raum Stuttgart, sowie bedingt durch die Gemeindereform der 1970er Jahre wurden dort zwei neue Kirchenbezirke, Ditzingen und Bernhausen, errichtet und der Kirchenbezirk Welzheim aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Januar 1978 wurden die Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Welzheim auf die Nachbarkirchenbezirke Schorndorf, Schwäbisch Gmünd und Backnang aufgeteilt und der Kirchenbezirk Ditzingen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Leonberg und Ludwigsburg neu gebildet. Am 1. Januar 1981 wurde schließlich der Kirchenbezirk Bernhausen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirk Degerloch, Esslingen und Nürtingen errichtet. Somit gab es bis 2007 insgesamt 51 Kirchenbezirke. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wurden die vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart (Stuttgart, Bad Cannstatt, Degerloch und Zuffenhausen) zum Kirchenkreis Stuttgart vereinigt. Damit reduzierte sich die Zahl der Kirchenbezirke bzw. -kreise auf 48.

Die vier Prälaturen und 48 Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise:

Prälatur Heilbronn (15) Prälatur Reutlingen (14) Prälatur Stuttgart (10) Prälatur Ulm (9)

Kirchengemeinden

Die 48 Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind in ungefähr 1.400 Kirchengemeinden unterteilt. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.

In Einzelfällen – insbesondere in Städten – wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden wieder zu größeren Gemeinden zusammengelegt. Nachdem der demografische Wandel zu einem Rückgang in der Kirchenmitgliedschaft führt, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.

Gesangbücher

In den Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg waren bzw. sind in den letzten Jahrhunderten vor allem folgende Gesangbücher im Gebrauch:

  • Württembergisches Gesang-Buch, Enthaltend eine Sammlung Reiner und Kräfftiger Lieder, Stuttgart 1741
  • Wirtembergisches Gesangbuch, zum Gebrauch für Kirchen und Schulen, von dem Königlichen Synodus nach dem Bedüfniß der gegenwärtigen Zeit eingerichtet, Stuttgart, eingeführt am 14. Juni 1791 bzw. mit dem Titel „Gesangbuch für die evangelischen Kirchen und Schulen des Königreichs Württemberg“
  • Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, Stuttgart 1842
  • Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, Stuttgart, eingeführt 1912, ab 1936 mit einem „Anhang zum Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, hrsg. von Landeskirchenmusikdirektor Wilhelm Gohl mit Genehmigung des evangelischen Oberkirchenrats“
  • Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG), Ausgabe für die Evang. Landeskirche in Württemberg; eingeführt auf Beschluss des Württemberg. Evang. Landeskirchentages vom 13. November 1952 zum Advent 1953
  • Evangelisches Gesangbuch (EG), Ausgabe für die Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart; eingeführt am 1. Advent 1996, 2. verbesserte Auflage 2007

Weiterführende Literatur

  • Das Evangelische Württemberg - Seine Kirchenstellen und Geistlichen von der Reformation bis auf die Gegenwart gesammelt und bearbeitet von Christian Sigel, Pfarrer in Gebersheim, 1910
  • Handbuch für Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte, hrsg. im Auftrag des Oberkirchenrates der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Stuttgart 2001
  • Reformationsgeschichte Württembergs in Portraits, hrsg. von Siegfried Hermle, Holzgerlingen 1999
  • Südwestdeutsche Reformationsgeschichte, hrsg. von Martin Brecht und Hermann Ehmer, Stuttgart 1984
  • Zu erbauen und zu erhalten das rechte Heil der Kirche. Eine Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, hrsg. von Gerhard Schäfer, Stuttgart 1984
  • Das evangelische Württemberg. Gestalt und Geschichte der Landeskirche, hrsg. von Ulrich Fick, Stuttgart 1983
  • Baden-Württembergisches Pfarrerbuch / hrsg. im Auftr. des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Vereins für Württembergische Kirchengeschichte. Bd. 1-3. Karlsruhe: Verl. Evangel. Presseverb. für Baden, 1979-1994.

Weblinks

Quellen

  1. Siehe http://www.elk-wue.de/fileadmin/mediapool/elkwue/dokumente/beraten_und_beschlossen_3_2006.pdf
  2. Siehe http://www.elk-wue.de/landeskirche/landessynode/synodale-von-a-bis-z/

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