Lippische Landeskirche

Lippische Landeskirche
Karte
Karte der Lippischen Landeskirche
Basisdaten
Fläche: 1.157,74 km²
Leitender Geistlicher: Landessuperintendent
Martin Dutzmann
Mitgliedschaft: UEK
Klassen: 8
Kirchengemeinden: 72
Gemeindeglieder: 194.000 (31. Dezember 2006[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
54,0 %
Website: www.lippische-landeskirche.de

Die Lippische Landeskirche ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Detmold. Die Lippische Landeskirche hat ca. 194.000 Gemeindemitglieder (Stand: 31. Dezember 2006) in 61 reformierten und 11 lutherischen Kirchengemeinden. Sie ist eine von drei evangelischen Landeskirchen im Land Nordrhein-Westfalen, die weiteren sind die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen.

Die Lippische Landeskirche ist eine der beiden reformierten Landeskirchen innerhalb der EKD. Sie ist daher Mitglied in der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen und im Reformierten Bund. Sie hat jedoch auch elf Gemeinden lutherischer Prägung, die eine eigenständige „Klasse“ (Bezirk) innerhalb der Landeskirche bilden. Die Landeskirche ist daher auch Mitglied im Lutherischen Weltbund, wo sie durch die Lutherische Klasse vertreten wird. Anders als die unierten Kirchen ist sie damit als Landeskirche mit zwei verschiedenen Bekenntnissen verfasst. Die Lippische Landeskirche trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei.

Hauptkirche der Lippischen Landeskirche ist die Erlöserkirche in Detmold. Die beiden größten Kirchen sind die evang.-ref. Christuskirche (Detmold-West) und die evang.-ref. Kilianskirche in Schötmar.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Lippischen Landeskirche umfasst den Landesteil in Nordrhein-Westfalen, welcher das bis 1947 bestehende Land Lippe umfasst, das nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörte und seinerzeit in das Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst die beiden Kreise Detmold und Lemgo, die bei der Kreisreform 1973 durch das Bielefeld-Gesetz zum Kreis Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden, so dass das Gebiet der Landeskirche im Wesentlichen den neuen Kreis Lippe innerhalb des Regierungsbezirks Detmold umfasst.

Es gibt einige Abweichungen zwischen dem lippischen Kreisgebiet und dem Gebiet der Landeskirche. Im Bereich der Stadt Lügde gehören nur die reformierten Kirchengemeinden Elbrinxen und Falkenhagen zur Lippischen Landeskirche. Der Altstadtbereich mit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lügde gehört weiterhin zum westfälischen Kirchenkreis Paderborn. Das niedersächsische Dorf Goldbeck gehört zur reformierten Kirchengemeinde Bösingfeld in Extertal. Das zur Stadt Steinheim im Kreis Höxter zählende Dorf Hagedorn gehört zur reformierten Kirchengemeinde Schwalenberg.

Geschichte

Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Lippe verbunden, das vor der Reformation zu den Bistümern Minden und Paderborn gehörte. Ab 1522 wurde jedoch in Lemgo nach lutherischer Ordnung gepredigt, und 1533 hielt die Reformation im gesamten Lande Einzug. 1538 wurde die lutherische Kirchenordnung auf dem Landtag zu Cappel für Lippe angenommen. Diese Kirchenordnung wurde 1571 in überarbeiteter Form erneut beschlossen und gilt als Lippisch-Spiegelberger Kirchenordnung für den Bekenntnisstand der lutherischen Gemeinden Lippes bis heute. Ab 1605 trat Graf Simon VI. (Lippe) jedoch zum reformierten Bekenntnis über. Freiwerdende Pfarrstellen besetzte er noch mit reformierten Pfarrern. Die geltende Kirchenordnung und der Katechismus Luthers blieben vorläufig in Geltung. Ab 1605 kam es in mehreren Orten Lippes zu Unruhen und Aufständen gegen die Einführung des reformierten Bekenntnisses. Die Alte Hansestadt Lemgo, Teile des lippischen Adels und der Stadtbürger in Detmold blieben lutherisch. 1854 wurden die katholischen Gemeinden gesetzlich zugelassen, und die Lutheraner wurden den reformierten Gemeinden gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche eine Synodalordnung, wenngleich die Synode zunächst wenig Bedeutung hatte.

Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Herrscher des Fürstentums Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein Generalsuperintendent. Nach Ende des Ersten Weltkrieges trat an die Stelle des landesherrlichen Kirchenregiments der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem Generalsuperintendenten (später Landessuperintendenten) an der Spitze. 1931 gab sich die Kirche eine neue Verfassung.

Im Kirchenkampf ab 1934 gehörte die Landeskirche zu den intakten Kirchen, die nicht von den Deutschen Christen beherrscht wurden. Insbesondere ordinierte die lippische Kirche ausgebildete Pfarrer der Bekennenden Kirche.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst noch bestehen und wurde erst 1947 Teil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Lippische Landeskirche war davon nicht betroffen. Sie trat 1948 der Evangelischen Kirche in Deutschland bei. Die Kirchenverwaltung (Landeskirchenamt) befand sich von Anfang an in Detmold.

Leitung der Landeskirche

Leitender Geistlicher

An der Spitze der Lippischen Landeskirche steht außerhalb der Tagungen der Landessynode der Landessuperintendent (bis 1936 „Generalsuperintendent“), der von der Landessynode gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landessuperintendent in der Regel in den Ruhestand. Der Landessuperintendent ist zugleich Geistlicher Leiter der Reformierten in der Lippischen Landeskirche. Mit gleichen Rechten und Pflichten fungiert der Lutherische Superintendent für die 31.000[2] lutherischen Christen und 11 lutherischen Gemeinden in Lippe (lutherischer Superintendent seit 1. Mai 2005: Andreas Lange).

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten

  • 1805–1837: Ferdinand Weerth
  • 1837–1857: Georg Althaus
  • 1857–1860: vakant
  • 1860–1865: August von Cölln
  • 1866–1868: Friedrich August Weßel
  • 1869–1886: Adolf Koppen
  • 1886–1901: Johannes Credé
  • 1901–1930: August Weßel
  • 1930–1936: vakant
  • 1936–1958: D. Neuser
  • 1959–1970: Udo Smidt
  • 1970–1979: Fritz Viering
  • 1980–1996: Ako Haarbeck
  • 1996–2005: Gerrit Noltensmeier
  • 2005–heute: Martin Dutzmann32. Landessuperintendent seit der Reformation

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf vier Jahre von den Klassensynoden gewählt bzw. vom Landeskirchenrat berufen. Ihr gehören u. a. die Superintendenten der acht Klassen an. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses. Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar.

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Landessuperintendent hat seinen Amtssitz in Detmold. Er ist Vorsitzender des „Kollegiums“, das aus dem Landessuperintendenten sowie einem juristischen und einem theologischen Kirchenrat besteht und im Landeskirchenamt in Detmold seinen Sitz hat. Das Kollegium bildet wiederum zusammen mit dem Präses (Vorsitzender der Synode) und drei weiteren Synodalen den Landeskirchenrat, also die Kirchenleitung („Regierung der Kirche“), deren Vorsitzender ebenfalls der Landessuperintendent ist. Der Landeskirchenrat ist das Hauptorgan der Landeskirche. Er vertritt die Synode, wenn diese nicht tagt.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit auf vier Jahre gewählten Kirchenvorständen, deren Mitglieder die „Kirchenältesten“ sind. Dem Kirchenvorstand gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Klasse (Bezirk) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an deren Spitze ein Superintendent steht. Die Klassen haben als Gremium die Klassentage, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Klassenvorstand, zu dem der Superintendent, der Stellvertretende Superintendent, ein Pfarrer als Schriftführer sowie zwei Kirchenälteste aus den Kirchengemeinden gehören.

Die Klassen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Lippischen Landeskirche nicht. Unabhängig von den Klassen und zusätzlich zur Ordnung der Verfassung haben sich in vielen Kommunen die Pfarrer der Kirchengemeinden zu einem Stadtkonvent zusammengetan, in dem reformierte, lutherische, aber auch freikirchliche und römisch-katholische Gemeinden mitarbeiten.

Für die Lutherische Klasse, die in liturgischen Fragen eigenständig ist, gibt es einen eigenen Superintendenten und einen Vorstand. Dieser Superintendent vertritt die Klasse nach außen, z.B. im Lutherischen Weltbund.

Kirchengemeinden

Die sieben reformierten Klassen bestehen aus 61 und die lutherische Klasse aus 11 Kirchengemeinden. Vor allem in den 1930er Jahren entstanden viele neue Gemeinden durch Aufteilung der bestehenden Gemeinden.

Die sieben Reformierten Klassen

Die Lutherische Klasse

Die Lutherische Klasse ist ein überregionaler Kirchenkreis, zu dem die rund 31.000 lutherischen Mitglieder der Lippischen Landeskirche gehören. Lutherische Kirchengemeinden gibt es in Lemgo (St. Nicolai, St. Marien, Eben-Ezer), Detmold (Detmold, Hiddesen), Bergkirchen, Bad Salzuflen, Lockhausen-Ahmsen, Lage und Blomberg. Die Leitung der Lutherischen Klasse liegt beim Lutherischen Superintendenten (seit 2005: Andreas Lange) und einem Vorstand.[3]

Gesangbücher

Die Gemeinden der Lippischen Landeskirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzehnten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Neues Gesangbuch für die Evang.-Luth. Gemeinden des Fürstenthums Lippe aus den besten Liedersammlungen nebst einem Anhange und Gebetbuche, 1844
  • Gesangbuch für kirchliche und häusliche Andacht der evang. Gemeinden im Fürstenthume Lippe, Lemgo 1830
  • Gesangbuch für die kirchliche und häusliche Andacht der evang.-reformierten Gemeinden im Fürstentum Lippe – Neue Ausgabe, Detmold 1918
  • Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen; mit dem Stammteil „Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses“; Dortmund 1929, mit einem eigenen lippischen Anhang
  • Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u. a. 1969
  • Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn 1996

Weblinks

 Commons: Kirchengebäude der Lippischen Landeskirche – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2005.pdf
  2. http://www.lutheranworld.org/lwf/wp-content/uploads/2011/03/LWF-Statistics-2010.pdf
  3. http://www.lippe-lutherisch.de/

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”