Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
Karte
Karte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
Basisdaten
Fläche: 15.473 km²
Leitender Geistlicher: Landesbischof
Andreas von Maltzahn
Mitgliedschaft: EKD, VELKD, LWB, ÖRK
Kirchenkreise: 5
Propsteien: 26
Kirchengemeinden: 270
Gemeindeglieder: 193.000 (Februar 2011[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
18,0 %
Offizielle Website: www.kirche-mv.de

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs war zwischen 1945 und 1969 und ist seit 1991 wieder eine von jetzt 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schwerin. Die Kirche hat 193.000 Gemeindeglieder (Stand: Februar 2011) in 170 Kirchengemeinden.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Sie ist Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Sie gehört zum Lutherischen Weltbundes (LWB), zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Vertraglich verbundene Partnerkirchen sind die Diözese Lichfield der Kirche von England, die Ohio-Synod der Evangelisch-Lutherischen Kirche in den USA und die Evangelisch-Lutherische Kirche in der Republik Kasachstan. Enge partnerschaftliche Beziehungen bestehen außerdem zur Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Rumänien und zur Pare-Diözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania.

Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ist der Dom in Schwerin.

Die Landeskirche unterhält zusammen mit der Pommerschen Evangelischen Kirche eine Evangelische Akademie in Rostock. Eine Fusion dieser beiden Landeskirchen sowie der Nordelbischen Kirche zu einer vereinigten Nordkirche im Ostseeraum in den nächsten Jahren wird derzeit erörtert, am 5. Februar 2009 wurde ein Fusionsvertrag unterzeichnet, der die Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zu Pfingsten 2012 vorsieht, am 28. März 2009 stimmte die mecklenburgische Landessynode in Plau am See mit 39 Stimmen von 56 für die Fusion.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs umfasst das ehemalige Land Mecklenburg, das seit Vereinigung der beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1934 bis 1945 bestand und heute mit dem Westteil der ehemals preußischen Provinz Pommern (Vorpommern) das Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Einige Gemeinden der Landeskirche gehören jedoch auch zu den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Geschichte

Nach dem Sieg Heinrich des Löwen 1160 über die Obotriten und nach der Verlegung des gleichfalls 1160 wiederbegründeten Bistums Mecklenburg nach Schwerin (zwischen 1160 und 1170) begann seit der Mitte des 12. Jahrhunderts die Christianisierung Mecklenburgs. Erster Bischof von Schwerin wurde 1166 der Zisterziensermönch Berno. 1171 wurde der erste Schweriner Dom geweiht. Kurz vor dem Einsetzen der Reformation um 1500 lebten in Mecklenburg etwa 1800 Pfarrer und Vikare und 500 Mönche bei 130.000 Einwohnern.

Die Reformation hielt in Mecklenburg ab 1523 unter den Herzögen Heinrich V. (1503) und Albrecht VII. (1503 bis 1547) Einzug, ohne dass es zu einer obrigkeitlich verordneten Durchführung kam. Die lutherische Prägung war dabei vorherrschend. Zu den bekanntesten Predigern gehörte Joachim Slüter (um 1490 bis 1532) als Kaplan der Rostocker Petrikirche. Spätestens seit dem von Johann Albrecht I. einberufenen Landtag an der Sagsdorfer Warnowbrücke (20. Juni 1549), der das von Kaiser Karl V. diktierte Augsburger Interim ablehnte, bekannte sich ganz Mecklenburg zur lutherischen Lehre. Später gab es auch eine reformierte Gemeinde in Schwerin. Diese blieb bis heute selbständig und gehört nicht zur Landeskirche. 1552 erließ die Regierung eine eigene Kirchenordnung, die nach Zustimmung der Landstände die Grundlage für eine eigenständige Landeskirche bildete und sie auf eine feste rechtliche Grundlage stellte. Mit dem Erlass der Superintendentenordnung im Januar 1571 wurde die Landeskirche durch die Bildung der Kirchenkreise Wismar, Güstrow, Parchim, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg neu strukturiert. 1701 wurde Mecklenburg in die beiden (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt. 1850 wurde für Mecklenburg-Schwerin ein Oberkirchenrat eingesetzt.

Oberhaupt (Leiter) der Kirche(n) waren seit der Reformation bis 1918 die jeweiligen Regenten (Herzöge, Großherzöge) beider mecklenburgischer Landesteile als summus episcopus, seit 1921/22 ein von der Landessynode gewählter Bischof. Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments kam es 1921 zu einem Neuaufbau der Landeskirchen. Sie gaben sich 1921 Verfassungen. 1933 vereinigten sich beide Landeskirchen wieder zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD.

Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung

Landesbischöfe seit 1921

Landessynode

Als gesetzgebende Körperschaft hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf sechs Jahre zu etwa zwei Drittel von den Kirchenältesten der Kirchengemeinden gewählt, die anderen werden von der Kirchenleitung, der Synode selbst und vom Konvent der Landessuperintendenten gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präses, früher der Präsident der Landessynode. Die Wahlen zur verfassungsgebenden Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Mecklenburg-Schwerin fanden 1921 statt. Sie wurde am 15. April 1921 eröffnet. Seit der Vereinigung der beiden mecklenburgischen Kirchen 1934 trägt die Synode die Bezeichnung „Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs“.

Präsidenten und Präses der Landessynode seit 1921:

  • 1921–1933: Adolf Langfeld (1854–1939)
  • 1933–1945: Theodor Klaehn (1883–1963)
  • 1946–1952: Friedrich Stratmann (1875–1952)
  • 1952–1965: Albrecht Hachtmann (1901–1965)
  • 1965–1970: Hilde Lewerenz (* 1910)
  • 1970–1988: Siegfried Wahrmann (1918–1996)
  • 1988–1994: Hans-Joachim Bartsch (* 1934)
  • 1994–2006: Heiner Möhring (* 1941)
  • 2006–2008: Hans-Joachim Seel (* 1951)
  • 2008–0000: Heiner Möhring (* 1941)

Verwaltung der Landeskirche

Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie

Der Oberkirchenrat in Schwerin, der das Kollegium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche umfasst, führt die laufenden Geschäfte, er ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Oberkirchenrats ist ein Präsident, der von der Landessynode auf 12 Jahre gewählt wird. Zum Kollegium gehören neben dem Präsidenten weitere Oberkirchenräte und der Landesbischof.

Oberkirchenratspräsidenten:

  • 1925–1934: Emil Lemcke (1870–1946)
  • 1934–1945: Hermann Schmidt zur Nedden (1893–1973)
  • 1946–1959: Gustav Spangenberg (1884–1972)
  • 1959–1970: Konrad Müller (1900–1977)
  • 1970–1975: Siegfried Rossmann (1917–1975)
  • 1975–1976: Johann-Georg Schill (1908–1988)
  • 1977–1994: Peter Müller (* 1939)
  • 1994–1996: Menno Aden(* 1942)
  • 1996–2002: Eckhart Schwerin (1937–2009)
  • 2001–0000: Andreas Flade (* 1950)

Der Landesbischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Zu dieser gehören, neben dem Bischof, der Präses der Synode und fünf weitere Synodale, der Präsident des Oberkirchenrats, drei weitere Oberkirchenräte sowie ein Landessuperintendent.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

  • An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem „Kirchgemeinderat“. Die Mitglieder dieses Gremiums heißen „Kirchenälteste“.
  • Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht. Die Propsteien haben als Gremium die Propsteisynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinderäten bestellt werden.
  • Mehrere Propsteien bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), dem ein Landessuperintendent vorsteht. Ihm steht der Kirchenkreisrat zur Seite. Die fünf Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Kirchenkreise und Propsteien

Die Kirchenkreise werden von einem Landessuperintendenten geleitet, welche in Rostock, Wismar, Güstrow, Parchim und Neustrelitz (Kirchenkreis Stargard) ihren Sitz haben. Vom Jahr 2012 an befindet sich die zentrale Kirchenkreisverwaltung in Schwerin, in Güstrow und Neubrandenburg gibt es Außenstellen. Derzeit hat jeder der fünf Kirchenkreise eine eigene Verwaltung, die schrittweise zusammengeführt werden.

  • Kirchenkreis Rostock
    • Propstei Bad Doberan
    • Propstei Rostock
    • Propstei Ribnitz-Sanitz
  • Kirchenkreis Wismar
    • Propstei Bukow
    • Propstei Crivitz
    • Propstei Gadebusch
    • Propstei Grevesmühlen
    • Propstei Schwerin-Land
    • Propstei Schwerin-Stadt
    • Propstei Sternberg
    • Propstei Wismar
  • Kirchenkreis Güstrow
    • Propstei Bützow
    • Propstei Güstrow
    • Propstei Gnoien
    • Propstei Krakow/Malchin
    • Propstei Müritz
  • Kirchenkreis Parchim
    • Propstei Boizenburg/Wittenburg
    • Propstei Hagenow
    • Propstei Ludwigslust-Dömitz
    • Propstei Parchim
  • Kirchenkreis Stargard
    • Propstei Friedland
    • Propstei Neubrandenburg
    • Propstei Neustrelitz
    • Propstei Stargarder Land
    • Propstei Stavenhagen

Kirchengemeinden

Die 26 Propsteien sind in 270 Kirchengemeinden unterteilt.

Amt für Gemeindedienst

Das Amt für Gemeindedienst der Landeskirche Mecklenburg ist Zuständig für Beratung und Begleitung der Gemeinden. In ihm werden Fragestellungen und verschiedenste Arbeitsfelder wie Beispielsweise Religionsunterricht für Erwachsene, Glaubenskurse,Besuchsdienste u.a. bearbeitet. Im Amt für Gemeindedienst werden Materialien auf und Vorbereitet un den Gemeinden und den in der Kirche Beschäftigten zur Verfügung gestellt.Das Amt wird von Landespastor Christian Höser geleitet. Der Dienstsitz liegt am Domplatz in Güstrow.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Mecklenburgisches Kirchengesangbuch, eingeführt mit Genehmigung des herzoglichen Consistorii zu Rostock im Jahre 1764 sowie neue verbesserte Ausgabe mit Anhang von 50 „Geistlichen Liedern“, eingeführt im März 1905
  • Neues Mecklenburgisches Gesangbuch nebst einem Anhange von Gebeten, wie auch Evanglien und Episteln mit Großherzoglich Allergnäd. Special-Privilegio, eingeführt 1794
  • Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für die evangelischen Gemeinen in Mecklenburg-Strelitz mit Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischem allergnädigsten Privilegio; eingeführt 1832
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Mecklenburg-Strelitz, eingeführt 1875
  • Gesangbuch der Evang.-luth. Landeskirche von Mecklenburg-Schwerin bzw. Mecklenburg-Strelitz bzw. der vereinigten Landeskirche Mecklenburgs – Einheitsgesangbuch der Evang.-luth. Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz und Eutin; eingeführt 1930
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evang.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs; eingeführt ca. 1950
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evang.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens, Evang.-Luth. Kirche in Thüringen; eingeführt 1975 in allen luth. Kirchen der DDR
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs; eingeführt am 1. Advent 1994
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und für die Pommersche Evangelische Kirche, eingeführt im Jahr 2000.

Literatur

  • Rahel Frank: „Realer, exakter – präziser“? Die DDR-Kirchenpolitik gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs von 1971 bis 1989. Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Ehemaligen DDR, Schwerin 2004, ISBN 3-933255-18-X.
  • Johannes Beltz u.a. (Hrsg.): Die mecklenburgischen Pfarrer seit dem dreißigjährigen Kriege. Begründet von Gustav Willgeroth – Präsiden/Präses der Landessynode, Landessynodalausschuß, Kirchenleitung, Landesbischof, Oberkirchenrat, Pastoren in allgemeinkirchlichen Aufgaben – Nachtrag 1987 mit Ergänzungen bis 1.9.1993.

Siehe auch

Liste der Kirchen für die Kirchenkreise Güstrow, Parchim, Rostock, Stargard und Wismar

Weblinks

 Commons: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Quelle: http://www.kirche-mv.de/Statistik.2471.0.html

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