Profisport

Profisport

Im Profisport, auch Berufssport genannt, erhält ein Sportler für die Ausübung seiner Sportart Einkünfte, von denen er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Er übt die Sportart berufsmäßig aus. Solche Sportler werden Berufssportler oder Profisportler genannt. Die Einkünfte können beispielsweise durch feste Gehälter, Prämien, Preisgelder, Werbeverträge, Mäzenatentum, Sponsoring oder anderweitige Zuwendungen, wie beispielsweise Sporthilfe, erzielt werden. Berufssport ist immer Hochleistungssport.

Inhaltsverzeichnis

Im Gegensatz zum Berufssportler bezieht der Amateursportler für seine sportliche Tätigkeit kein Einkünfte, beziehungsweise sind die Einkünfte für seinen Lebensunterhalt zu niedrig. Die Übergänge zwischen Amateursport und Profisport sind fließend. Es gibt zwar in einigen Sportarten Definitionen, wann es sich um Profisport handelt, allerdings gibt es dabei de facto erhebliche Abweichungen. So wird beispielsweise der Profifußball in Deutschland offiziell in vier Spielklassen (Fußball-Bundesliga, 2. Fußball-Bundesliga, 3. Fußball-Liga und drei Fußball-Regionalligen) gespielt.[1] Dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise in der Fußball-Oberliga durchaus Spielergehälter möglich sind, die ausschließlich zum Zweck des Lebensunterhaltes gezahlt werden oder auf der anderen Seite in den Profiklassen auch Amateure mitspielen. Mischformen aus Profi- und Amateursportler („Halbprofis“) sind beispielsweise Teilzeitbeschäftigung und Sportkarriere oder Spielertrainer. Amateur- und Profisport lassen sich in vielen Fällen nicht mehr sauber abgrenzen.[2]

In nahezu allen Bereichen des Hochleistungssports sind seit der Professionalisierung des Sports Profisportler aktiv. Während in Sportarten wie beispielsweise Fußball, Boxen, Radfahren oder Tennis schon vor 1980 Berufssportler die Regel waren, gab es in den „klassischen“ Olympischen Sportarten Profis erst ab den 1980er Jahren. Im Rahmen der immer weiter voranschreitenden Professionalisierung des Sports sind Berufssportler mittlerweile auch im Bereich der Randsportarten zu finden.

Wenn sich ein Sportler für den Profisport entscheidet, so kann er wegen des in den meisten Fällen notwendigen täglichen Trainings nicht am normalen Erwerbsleben teilnehmen. Andererseits möchte er seinen Lebensunterhalt auch langfristig abgesichert haben. Erschwerend ist dabei, dass die Leistungsfähigkeit in den meisten Sportarten zeitlich gesehen erheblich kürzer als die Erwerbsfähigkeit im normalen Berufsleben ist. Der Spitzensportler ist auf Geldgeber angewiesen, die ihn finanziell unterstützen und fördern.[3]

Geschichte des Berufssports

Karl Schranz wurde von den Olympischen Winterspielen 1972 in Sapporo von IOC-Präsident Avery Brundage, nach einem Verstoß gegen die damaligen Amateurstatuten, ausgeschlossen.

In den Olympischen Sportarten war von Beginn der Olympischen Spiele der Neuzeit der Amateurgedanke von Pierre de Coubertin bis zu Avery Brundage ein zentrales Element der Olympischen Charta. Brundage war bis zuletzt ein kompromissloser Verfechter des Amateurstatus. Sportler, wie beispielsweise der österreichische Skifahrer Karl Schranz, wurden wegen Verstoßes gegen das Amateurgesetz von den olympischen Spielen ausgeschlossen. Profisportler schaffen sich – so die damalige Denkweise – gegenüber den Amateuren einen unfairen Vorteil, da sie als Berufssportler andere Trainingsmöglichkeiten haben.[4] Die auf Brundage folgenden IOC-Präsidenten lockerten die Amateurbestimmungen nach und nach. 1981 wurde in Baden-Baden der Amateurparagraph zunächst nur geändert, 1986 in Lausanne dann völlig fallen gelassen. Dadurch, dass viele Sportarten ihr Regelwerk an der Olympischen Charta ausrichten, wurden weite Teile des Sports beeinflusst und dem Profisport eine Basis geboten.[5]

1922 sprach sich der DFB eindeutig für den Amateursport aus und verurteilte im folgenden Jahr das Profitum als „Verfallserscheinung“. Die Gegner des Profisports kamen dabei aus allen wichtigen politischen Lagern. Das bürgerliche Lager sah im Amateursport das Ideal mit völkerverbindenden Charakter bei internationalen Wettkämpfen. Die Völkische Bewegung sah im Sport nur ein Mittel zur körperlichen Ertüchtigung – vor allem für den Kriegsdienst –, und die Arbeitersportbewegung war grundsätzlich gegen den Berufssport. Es bildeten sich in der Folge Formen von „Scheinamateurismus“ heraus. 1930 wurden 14 Spieler von Schalke 04 zu Berufssportlern erklärt und gesperrt. Der Druck auf den DFB stieg in der Folge weiter an und der Verband beschloss 1932 die Einführung des Berufsfußballs. Diese Pläne konnten jedoch mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 und der kurz darauf erlassenen Gleichschaltungsgesetze nicht mehr umgesetzt werden. In Österreich gab es dagegen deutlich früher eine Professionalisierung im Fußball: Der SC Hakoah Wien wurde 1925 erster österreichischer Profimeister. Mit dem Anschluss Österreichs 1938 wurde dann auch der Profifußball in Österreich zerschlagen.[6]

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Deutschland massive Widerstände gegen die Kommerzialisierung des Sports. Der von Vereinen und Verbänden organisierte Amateursport wurde als Gegenpol zur Wirtschaftswelt mit Arbeit, Beruf, Gelderwerb und rationalen Kalkül hochstilisiert beziehungsweise idealisiert. Mit dem Streben nach Höchstleistungen konnten diese Ideale und Leitbilder immer weniger gehalten werden. Die Forderung nach mehr Leistung bedeutet zwangsläufig mehr Investitionen in Trainingszeit, Trainer, Betreuerstab und Sportgeräte. Der dadurch entstehende Kostendruck zwang die Vereine und Verbände zu einer immer intensiveren Kommerzialisierung.[7] Sportler konnten das Trainingsprogramm nur noch als Profi bewältigen. Staatsamateure und Sportsoldaten sind dabei besondere Formen der Professionalisierung, der einstigen Amateursportler, mit staatlicher Hilfe. Eine andere ist beispielsweise die Sporthilfe. Der Sport wurde ab den 1970er Jahren mehr und mehr von der Wirtschaft und den Kräften des Marktes beeinflusst und vereinnahmt. Mit dem Beginn des Privatfernsehens in Deutschland im Jahr 1984 erfuhr dieser Prozess noch eine zusätzliche Beschleunigung. In der Folge wurden die Amateurideale aufgelöst und die Werbeleitlinien (-verbote) erheblich liberalisiert. Profisportler werden von der Wirtschaft ökonomisch verwertet.[8]

Rechtliches

Bereits 1974 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall Walrave und Koch fest, dass der Berufssport als wirtschaftliche Tätigkeit dem EG-Vertrag unterliegt.[9] Mit der Bosman-Entscheidung 1995 stellten die Richter des EuGH Profivereine weitgehend den Unternehmen gleich. „Echten Amateursport“ sieht das Gericht dann gegeben, wenn die Ausübung des Sports keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Direkte und indirekte Gegenleistungen in finanzieller Form fehlen dabei oder sind in ihrem Umfang unwesentlich.[10] In Deutschland fallen Berufssportler unter den Art. 12 Grundgesetz (freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatzes und Ausbildungsstelle). Als Arbeitnehmer haben sie einen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld.[10]

Kritik

Der ursprüngliche Gedanke des Sports war die Förderung der Gesundheit. Im Profisport oder allgemeiner im Hochleistungssport droht sich dies nach Ansicht einiger Kritiker ins Gegenteil umzuschlagen. Andererseits ist der Berufssport mittlerweile in vielen Ländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit Milliardenumsätzen geworden, mit dem eine Vielzahl von Arbeitsplätzen unmittelbar und mittelbar verknüpft ist.

Ethische Aspekte

In seiner ursprünglichen Ausrichtung war Sport ein Gegenpol und Ausgleich zur materialistisch geprägten Arbeitswelt. Mit der Kommerzialisierung sei – so die Kritiker – der Gedanke des Fair Play verloren gegangen. Materielle Dinge würden im Vordergrund stehen. Profisportler wären als Vorbilder für amaterielles, rein leistungsbezogenes Denken und Handeln ungeeignet. Der Profisport wäre kein Gegenpol mehr zur materialistisch geprägten Leistungswelt. Der Profisport ist Bestandteil dieser Leistungswelt geworden.[11]

Medizinische Aspekte

Bedingt durch den Leistungsdruck werden Verletzungen häufig nicht ausreichend auskuriert. Kommerziell ausgerichtete Wettkampfpläne, mit einer zunehmenden Anzahl von nationalen und internationalen Wettbewerben, lassen in vielen Fällen keine ausreichende Regeneration der Athleten zu. Die Kommerzialisierung des Sports gehe auf Kosten der Gesundheit der Sportler.[11]

In Sportarten, in denen die individuelle Einzelleistung mess- und vergleichbar ist, bestimmt die persönliche Leistung auch den Marktwert des Sportlers und so dessen Einkommen. Die Versuchung die eigene Leistung durch illegale Maßnahmen, wie beispielsweise Dopingmittel, zu erhöhen ist entsprechend hoch (siehe dazu: Doping#Motivation des Sportlers zum Doping).[12]

Berufssportler gehören zu der Berufsgruppe mit der höchsten Unfallhäufigkeit.[13]

Einzelnachweise

  1. M. Schäflein: Der große Graben. vom 16. April 2008
  2. F.-C. Schroeder und Hans Kauffmann: Sport und Recht. Walter de Gruyter, 1972, ISBN 3-11-004191-X S. 9. Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  3. A. Scherwolfe: Entlohnung von Profisportlern. Grin Verlag, München 2010, ISBN 978-3-640-75610-0
  4. S. Eassom: Critical Reflections on Olympic Ideology. International Centre for Olympic Studies, London (Ontario) 1994, ISBN 0-7714-1697-0
  5. K. Heinemann: Sportwissenschaftliches Lexikon. P. Röthig und R. Prohl (Hrsg.), 7. Auflage, Schorndorf, 2003, S. 298.
  6. A. Hahn und M. Schleiflinger: Nutzungskonzepte. TU Wien, August 2003
  7. A. Mätzler: Die internationalen Organisationsstrukturen im Spitzensport und die Regelwerke der Sportverbände. Dissertation, Universität Wien, 2009
  8. S. Brandmaier und P. Schimany: Die Kommerzialisierung des Sports. LIT Verlag Münster, 1998, ISBN 3-8258-3718-1 S. 25f. Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  9. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1974. Abgerufen am 30. März 2010
  10. a b D. Monheim: Sportlerrechte und Sportgerichte im Lichte des Rechtsstaatsprinzips - auf dem Weg zu einem Bundessportgericht. Herbert Utz Verlag, 2006, ISBN 3-8316-0654-4 S. 67f. Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  11. a b W. Hollmann und H. K. Strüder: Sportmedizin: Grundlagen von körperlicher Aktivität, Training und Präventivmedizin. Schattauer Verlag, 2009, ISBN 3-7945-2546-9 S. 10f Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  12. L. Figura: Doping: Zwischen Freiheitsrecht und notwendigem Verbot. Meyer & Meyer Verlag, 2009, ISBN 3-89899-429-5 Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  13. Unfallversicherung für Berufssportler über HM-Sports. Abgerufen am 29. März 2010

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