Hochstapler

Hochstapler

Hochstapler sind Personen, die mehr scheinen wollen, als sie sind, indem sie einem höheren gesellschaftlichen Rang, eine bessere berufliche Position oder ein größeres Vermögen vortäuschen, häufig in der Absicht des Betrugs.

Häufig machen Hochstapler von sich reden, die ihre Umwelt über einen längeren Zeitraum zu täuschen vermögen, etwa wenn sie, ohne aufzufallen, als Ärzte oder andere Experten tätig sind. Mundus vult decipi (Die Welt will betrogen werden) - unter diesem Motto schaffen es Betrüger immer wieder, die Leichtgläubigkeit und das Vertrauen ihrer Mitmenschen auszunutzen. Trotzdem genießen sie gewisse Sympathien, wenn sie als moderne Eulenspiegel auftreten, die Missstände aufdecken oder die Geldgier ihrer Opfer entlarven.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Der Begriff Hochstapler bedeutete ursprünglich Bettler. Stapeln entstammt einer Theorie zufolge aus dem Rotwelsch und bedeutete betteln, tippeln. Die Silbe hoch wiederum besagt, dass die Person sich als vornehm ausgibt.

1851 wird ein Hochstapler in dem Buch Die gefährlichen Klassen Wiens definiert als „ein gefährlicher Bettler, der mit falschen Attesten über erlebte Unglücksfälle oder dergleichen und, indem er gewöhnlich adlige Namen und Titel sich beilegt, vorzüglich die höheren Stände brandschatzt.“[1]

Strafbarkeit

Hochstapelei als solche ist nicht strafbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber einen der folgenden Straftatbestände erfüllen:

  • Betrug (strafbar in Deutschland nach § 263 Strafgesetzbuch),
  • Urkundenfälschung (strafbar in Deutschland nach § 267 Strafgesetzbuch),
  • Amtsanmaßung (strafbar in Deutschland nach § 132 Strafgesetzbuch) oder
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (strafbar in Deutschland nach § 132a Strafgesetzbuch).

Die Voraussetzungen für einen Betrug liegen vor, wenn der Hochstapler sein Opfer durch Vortäuschung falscher Tatsachen (hier: über seine Identität) schädigt. Eine Urkundenfälschung besteht im Wesentlichen darin, dass jemand mit einem falschen Namen unterschreibt. Im Fall einer Amtsanmaßung führt der Hochstapler Handlungen aus, zu deren Ausführung nur Amtspersonen berechtigt sind. „Unrechtmäßige Führung akademischer Grade“ wird einem Hochstapler vor allem dann vorgeworfen, wenn er sich zum Beispiel zu Unrecht „Doktor“ nennt.

Eine Ordnungswidrigkeit begeht der Hochstapler, wenn er sich unbefugt mit einem staatlich geschützten Berufstitel bezeichnet.

Sieht man Hochstapler nicht als bloße Kriminelle (die sie nicht in jedem Fall sein müssen, z. B. dann nicht, wenn sie die o. g. „Fallen“ meiden), so verweist ihre Maskerade auf die Problematik der Identität und gesellschaftlicher Rollen.

Beispiele aus der Rechtsgeschichte (Auswahl)

  • In der mittelalterlichen Geschichte gibt es verschiedene Beispiele für falsche Herrscher. Ein deutsches Beispiel ist Tile Kolup, der 1284 viele glauben machte, er sei der längst verstorbene Kaiser Friedrich II. König Rudolf von Habsburg ließ ihn am 7. Juli 1285 in Wetzlar verbrennen.
  • In den Jahren 1864 bis 1870 gab sich der spätere Schriftsteller Karl May als Augenarzt Dr. Heilig aus, als Seminarlehrer, als Mitglied der Geheimpolizei und als Neffe eines Pflanzungsbesitzers aus Martinique.
  • Cassie Chadwick betrog Banken, indem sie behauptete, eine Tochter des Millionärs Andrew Carnegie zu sein.
  • Victor Lustig "verkaufte" den Eiffelturm an einen Schrotthändler und betrog Al Capone.
  • Der Hochstapler und Scheckbetrüger Frank W. Abagnale erschwindelte in den 1960er und 1970er Jahre rund 2,5 Millionen US-Dollar in 26 Ländern. In eigener Firma berät er heute diverse Banken, Fluglinien, Hotels und andere Unternehmen.
  • Der Hochstapler Gert Postel konnte als gelernter Postbote einen Oberarztposten in der Psychiatrie bekleiden und nimmt für sich in Anspruch, die Rechtspolitik mit seinem Fall beeinflusst zu haben. Postel sagte in einem Interview: „Ich habe mich in der Psychiatrie als Hochstapler unter Hochstaplern gefühlt“.
  • Jürgen Harksen erschwindelte Millionen mit Kapitalanlagebetrug, mit denen er einen aufwendigen Lebensstil finanzierte.
  • Der Hauptschullehrer Winfried Bornemann schrieb als „Carola von Gästern“ Prominente an, stellte sich ihnen als vermögende ältere Dame vor und teilte ihnen mit, „sie“ wolle sie zu Alleinerben einsetzen. Die Reaktionen der Prominenten sind in dem Buch „Bornemanns lachende Erben?“ aufgeführt. Bornemann hat gegen kein Gesetz verstoßen.
  • Die britische Pianistin Joyce Hatto veröffentlichte unter ihrem Namen von 2003 bis zu ihrem Tod 2006 Kopien von CDs anderer Pianisten. Von der internationalen Musikkritik wurden diese Veröffentlichungen hochgelobt.
  • Christian E., der nur relativ knapp die Realschule geschafft hatte, fälschte Zeugnisse und wurde als Chirurg mit zwei falschen Doktortiteln am Klinikum der Universität Erlangen beschäftigt.[2]

Das Motiv der „Hochstapelei“ in der Literatur (Auswahl)

Das Motiv der „Hochstapelei“ im Film (Auswahl)

Literatur

  • Stephan Porombka: Felix Krulls Erben. Zur Geschichte der Hochstapelei im 20. Jahrhundert. Bostelmann & Siebenhaar, Berlin 2001. (vergriffen; als Taschenbuch: Blumenkamp, Hannover 2008, ISBN 978-3981068542
  • Jürgen W. Schmidt: Eine Hochstaplerin in Erfurt: Martha Barth alias "geschiedene Kronprinzessin von Griechenland" bzw. "Prinzessin Margarethe von Preußen", in: Jahrbuch für Erfurter Geschichte Bd.5 Erfurt 2010 S.149-180

Einzelnachweise

  1. Adolf Storfer, Wörter und ihre Schicksale, Berlin 1935, S. 178
  2. Hochstapler in Weiß. Christian E. brillierte als Arzt am Erlanger Uniklinikum. Süddeutsche Zeitung, 19. Oktober 2009, S. 46
  3. Moritz W. Lange: Kalter Abgrund, Berlin 2010, Nachwort S. 285.
  4. Süddeutsche Zeitung 8. März 2010, S. 15.

Siehe auch

Weblinks


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