Hermann Hoth

Hermann Hoth
Hermann Hoth (2. v. r.) mit Generalfeldmarschall Fedor von Bock (links außen) und Generaloberst Wolfram von Richthofen

Hermann Hoth (* 12. April 1885 in Neuruppin; † 25. Januar 1971 in Goslar) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1940 Generaloberst), der in der Königlich Preußischen Armee, in der Reichswehr und in der Wehrmacht diente. Während des Zweiten Weltkrieges war er als Befehlshaber von Großverbänden des Heeres auf verschiedenen Kriegsschauplätzen eingesetzt. Nach dem Krieg wurde er wegen seiner Beteiligung an Kriegsverbrechen im Prozess Oberkommando der Wehrmacht angeklagt und zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Kaiserreich und Erster Weltkrieg

Als Sohn eines Sanitätsoffiziers trat Hoth 1896 in das Preußische Kadettenkorps in Potsdam ein und begann 1904 seinen Dienst beim Heer als Fähnrich im 4. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 72 in Torgau. Nach dem Besuch der Kriegsschule Danzig wurde er Anfang 1905 zum Leutnant befördert. Ab 1907 diente er als Bataillonsadjutant in seinem Regiment und wurde 1910 für drei Jahre zur Preußischen Kriegsakademie in Berlin kommandiert. Im April 1914 kam er im Range eines Oberleutnants zum Großen Generalstab.

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde er dem Generalstab der 8. Armee in Ostpreußen zugeteilt und hier im November 1914 zum Hauptmann befördert. 1915 diente er für einige Monate als Dritter Generalstabsoffizier (Ic) im Generalstab der 10. Armee. Nach Einsätzen als Bataillonskommandeur und Chef einer Feldflieger-Abteilung diente er von Herbst 1916 bis Sommer 1918 im Stab des Kommandierenden Generals der Luftstreitkräfte. Bei Kriegsende 1918 war er Erster Generalstabsoffizier (Ia) der 30. Infanterie-Division und trug neben den beiden Klassen des Eisernen Kreuzes sowie dem Hanseatenkreuz, dem österreichischen Militärverdienstkreuz III. Klasse und dem türkischen Eisernen Halbmond auch das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern.[1]

Weimarer Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde er in die vorläufige Reichswehr übernommen und diente anfangs als Kompaniechef, ab 1921 in der Organisationsabteilung (T 2) des Truppenamtes. 1923 wurde er zum Ersten Generalstabsoffizier im Stab des Infanterieführers II in Stettin ernannt und hier 1924 zum Major befördert. 1925 kehrte er ins Reichswehrministerium zurück, wo er als Referent in der Heeres-Ausbildungsabteilung (T 4) verwendet wurde. Ab Januar 1929 diente er als Kommandeur des I. Bataillons des 4. (Preußisches) Infanterie-Regiments in Stargard und wurde hier im Februar 1929 zum Oberstleutnant befördert. Im November 1930 wurde er in den Stab des Gruppenkommandos 1 in Berlin versetzt und kehrte 1932 als Kommandeur des 17. Infanterie-Regiments (Braunschweig) in den Truppendienst zurück. Im Oktober 1933 wechselte er zum Wehrgaukommando Lübeck und wurde dort am 1. Februar 1934 zum Standortkommandanten ernannt.

Zeit des Nationalsozialismus

Vorkriegszeit

Am 1. Oktober 1934 wurde er schließlich unter gleichzeitiger Beförderung zum Generalmajor zum Infanterieführer III in Liegnitz ernannt und bildete hier bis zum 1. Oktober 1935 die 18. Infanterie-Division. Am 1. Oktober 1936 erfolgte die Beförderung zum Generalleutnant. Am 1. Oktober 1938 wurde er mit der Aufstellung des XV. Armeekorps (mot.) in Jena beauftragt, dem die bis dahin drei leichten Divisionen des Heeres unterstellt wurden. Rückwirkend zum 1. November 1938 wurde er hier zum General der Infanterie befördert.

Zweiter Weltkrieg

Als das Deutsche Reich mit dem Angriff auf Polen am 1. September 1939 den Zweiten Weltkrieg begann, unterstand Hoths XV. Armeekorps (mot.) der 10. Armee. Am 27. Oktober 1939 wurde ihm das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen.[1]

Mit der 10. Armee nahm er im Jahr 1940 auch am Frankreich-Feldzug teil. Für seine Verdienste während der Schlacht um Frankreich wurde er am 19. Juli 1940 zum Generaloberst befördert.

Die Generalobersten Guderian und Hoth (v.l.), 1941

Der Stab seines XV. Armeekorps wurde am 16. November 1940 in Panzergruppe 3 umbenannt, Hoth blieb ihr Kommandeur. Am 28. Juni 1941 eroberte Hoth mit seiner Panzergruppe beim Unternehmen Barbarossa die Stadt Minsk und am 9. Juli 1941 Wizebsk, wofür er am 17. Juli das Eichenlaub zum Ritterkreuz erhielt.

Am 5. Oktober 1941 erfolgte die Ernennung zum Oberbefehlshaber der 17. Armee. Die 17. Armee nahm 1942 unter seiner Führung an der Schlacht bei Charkow teil. Hoth vertrat die Auffassung, dass der „Ostfeldzug anders zu Ende geführt werden [müsse] als z.B. der Krieg gegen die Franzosen“ und gehörte zu jenen Offizieren, die den berüchtigten Kommissarbefehl und den „Reichenau-Erlass“ umsetzten und weitergaben.[2][3] Am 17. November 1941 forderte er seine Soldaten auf,

„kein Mitleid oder Weichheit gegenüber der Bevölkerung zu zeigen, keine Sorglosigkeit und Gutmütigkeit gegenüber Partisanen, dafür aber Herrentum und NS-Weltanschauung, gesunde Gefühle des Hasses und der Überlegenheit sowie Verständnis für die erbarmungslose Ausrottung von Kommunisten und Juden.“[2]

Sein letztes Truppenkommando erhielt Hoth am 1. Juni 1942, als er die Nachfolge von Generaloberst Richard Ruoff als Oberbefehlshaber der 4. Panzerarmee antrat. Vom 12. bis zum 23. Dezember 1942 versuchte er mit der an Truppenstärke erheblich reduzierten 4. Panzerarmee vergeblich, die 6. Armee in Stalingrad unter General Friedrich Paulus zu entsetzen (Unternehmen Wintergewitter). Sommer bis Herbst 1943 hielt Hoths 4. Panzerarmee die strategisch wichtige Dnjeprlinie, was ihm am 15. September die Schwerter zum Eichenlaub einbrachte. Im Herbst 1943 wurde Hoths Frontlinie in der Ukraine von der Roten Armee durchbrochen, so dass die Stadt Kiew verloren ging (Schlacht am Dnepr). Am 10. Dezember wurde Hoth deswegen von Hitler seines Kommandos enthoben. Ab April 1945 wurde er als „Befehlshaber Saale“, dann „Befehlshaber Erzgebirge“ reaktiviert und blieb unter dem Armee-Oberkommando 7 bis Kriegsende.

Hoth gehörte zu den Generälen, die in ihren Befehlen ihre Übereinstimmung mit den Massenmorden der Einsatzgruppen im rückwärtigen Gebiet zum Ausdruck brachten und an ihrer Zustimmung zur „Ausrottung“ der jüdischen Bevölkerung keinen Zweifel ließen:

„Die Notwendigkeit harter Maßnahmen gegen volks- und artfremde Elemente muss gerade von den Soldaten verstanden werden. Diese Kreise sind die geistigen Stützen des Bolschewismus, die Zuträger seiner Mordorganisation, die Helfer der Partisanen. Es ist die gleiche jüdische Menschenklasse, die auch unserem Vaterlande durch ihr volk- und kulturfeindliches Wirken so viel geschadet hat, heute in der ganzen Welt deutschfdl. Strömungen fördert und Träger der Rache sein will. Ihre Ausrottung ist ein Gebot der Selbsterhaltung.“

– aus einem Befehl an die 17. Armee vom 17. Okt. 1941 [4]

Nachkriegszeit

Im Prozess Oberkommando der Wehrmacht, dem letzten der Nürnberger Prozesse, wurde Hoth wegen Verbrechen gegen den Frieden, Planung eines Angriffskrieges sowie der Weitergabe des Kommissarbefehls zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1954 wurde er aus der Haft, die er zumeist in Landsberg am Lech verbrachte, entlassen.

Eigene Veröffentlichungen

  • Panzer-Operationen: Die Panzergruppe 3 und der operative Gedanke der deutschen Führung, Sommer 1941 (Heidelberg: Kurt Vowinckel Verlag, 1956)

Literatur

Weblinks

 Commons: Hermann Hoth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Johannes Hürter: Hitlers Heerführer: Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-58341-7, Seite 635
  2. a b Jürgen Förster: Die Wehrmacht im NS-Staat. Eine strukturgeschichtliche Analyse, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-58098-1, Seite 64
  3. Der "Reichenau-Befehl" im NS-Archiv.
  4. Abgedruckt in: Verbrechen der Wehrmacht, Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944, Ausstellungskatalog, Hamburg 2002, S. 90.

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