Geschwindigkeitsanzeiger

Geschwindigkeitsanzeiger

Ein Geschwindigkeitsanzeiger an einer Eisenbahnstrecke ist ein Zusatzsignal und gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Kennziffer im dekadischen System – also dividiert durch 10 – für den nächsten Streckenabschnitt an. Der Begriff „Kennziffer“ ist als Bestandteil der ESO Gesetzestext und somit korrekt, inhaltlich korrekt wäre hier aber statt der Kennziffer die Kennzahl .

Inhaltsverzeichnis

Einsatzmöglichkeiten

Ks-Signal als Hauptsignal mit Geschwindigkeitsanzeiger (Signal Zs 3). Signalbegriff: Fahrt, 100 km/h
Ks-Signal als Haupt- und Vorsignal mit Geschwindigkeitsvoranzeiger (Signal Zs 3v). Signalbegriff: Fahrt mit 80 km/h, Halt erwarten

Ein Geschwindigkeitsanzeiger kann auftreten

Da ein Hauptsignal außer der Langsamfahrt (40 km/h oder eine andere im Fahrplan vermerkte Geschwindigkeit bis 60 km/h) selbst keine Geschwindigkeit anzeigen kann, und die zugelassene Geschwindigkeit nicht immer im Buchfahrplan vermerkt sein kann (beispielsweise bei außerplanmäßigen Fahrwegen), werden Hauptsignale durch Geschwindigkeitsanzeiger ergänzt. Dabei ist der Geschwindigkeitsanzeiger meist oberhalb des Hauptsignals angebracht.
Ein Schutzsignal kann nur die darauffolgende Strecke sperren oder freigeben. Daher benötigt es in manchen Fällen – wie das Hauptsignal – einen zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeiger.
  • als Einzelsignal
Der Geschwindigkeitsanzeiger steht alleine am Gleis und gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den eingestellten Fahrweg an.

Geschwindigkeitsanzeiger werden auch verwendet, um Einfahrten in teilweise besetzte Gleise und Stumpfgleise zu regeln.[1]

Signalbild

Der Geschwindigkeitsanzeiger besteht aus einer schwarzen Scheibe mit weißem Rand und einer weißen Zahl. Beim Geschwindigkeitsvoranzeiger hat die Scheibe gelbe Aufdrucke. Die Lichtsignale zeigen nur eine weiß oder gelb (Voranzeiger) leuchtende Zahl auf einer schwarzen Scheibe an. Die zulässige Geschwindigkeit ergibt sich aus der angezeigten Zahl multipliziert mit 10 km/h. Wenn für alle vom Signal ausgehenden Fahrstraßen dieselbe Geschwindigkeit gilt, dann ist der Geschwindigkeitsanzeiger als Formsignal ausgeführt, sonst als Lichtzeichen.

Geschwindigkeitsvoranzeiger (Zs 3v)

Gaf v05.gif
Formsignal 50 km/h erwarten
Ga v10.gif
Lichtsignal 20 km/h erwarten

Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3)

Gaf h05.gif
Formsignal 50 km/h
Ga h10.gif
Lichtsignal 20 km/h

Einzelnachweise

  1. DB Netz AG (Hrsg.): Richtlinie 408 - Züge fahren und Rangieren (PDF-Datei, 2,26 MB), Bekanntgabe 8 zum 13. Dezember 2009, Modul 408.0451 (Seite 293 im PDF).

Weblinks


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