Eisenbahn-Signalordnung

Eisenbahn-Signalordnung
Basisdaten
Titel: Eisenbahn-Signalordnung 1959
Kurztitel: Eisenbahn-Signalordnung
Abkürzung: ESO, ESO 1959
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 3 Abs. 1 AEG aF
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Eisenbahnrecht
Fundstellennachweis: 933-6
Ursprüngliche Fassung vom: 30. November 1885
(EVOBl. 1886 S. 33)
Inkrafttreten am: 1. April 1886
Letzte Neufassung vom: 7. Oktober 1959
(BGBl. II S. 1021)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
15. Dezember 1959
Letzte Änderung durch: Art. 498 VO vom
31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2469 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. November 2006
(Art. 559 VO vom
31. Oktober 2006)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die deutsche Eisenbahn-Signalordnung (ESO) ist eine Rechtsverordnung, durch die in Deutschland die Bedeutung der Eisenbahnsignale geregelt wird.

Die erste Eisenbahn-Signalordnung vom 24. Juni 1907 (RGBl. S. 377) trat an die Stelle der bis dahin geltenden, letzten Fassung der „Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands“ vom 5. Juli 1892 (RGBl. S. 733) und wurde im Laufe der Zeit mehrfach an die Erfordernisse angepasst; so am 12. März 1910 (RGBl. S. 515), am 16. September 1923 (RGBl. II S. 372), am 17. Februar 1930 (RGBl. II S. 27) und am 28. Dezember 1934 (RGBl. 1935 II S. 67).

Die aktuelle Fassung wurde auf Grund des § 3 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom Bundesminister für Verkehr am 7. Oktober 1959 erlassen und mit der Veröffentlichung im BGBl. II S. 1021 zum 15. Dezember 1959 in Kraft gesetzt. Geändert wurde sie mit der dritten Verordnung vom 8. November 1995, die ab dem 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1509) galt; zuletzt ist sie durch Art. 498 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden.

Ebenso dient die „Zusammenstellung der Bestimmungen der Eisenbahn-Signalordnung 1959 (ESO 1959)“, aufgestellt vom Eisenbahn-Bundesamt, Referat 34, Stand: 5. Juni 2011, als Hilfsmittel.

Die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) gilt für die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Eisenbahn-Signalordnung ist verbindlich für die Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland und schreibt das Aussehen und die Anwendung der hier verwendeten Eisenbahnsignale vor.

Das von der DB Netz AG herausgegebene gemeinsame Signalbuch für die Deutsche Bahn enthält die teilweise unterschiedlichen Signale der beiden bis zur deutschen Wiedervereinigung getrennten deutschen Bahnen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn. Im Signalbuch ist seit dem 14. Dezember 2008 entgegen bisher üblichen Praxis der Originaltext der Eisenbahn-Signalordnung und die Ausführungsbestimmungen der beiden früheren Staatsbahnen dazu nicht mehr enthalten. Das Signalbuch beinhaltet die für den Fahrzeugführer relevanten Informationen unabhängig von ihrer Herkunft. Die Abbildungen der Signale im Signalbuch dienen nur der Erläuterung; verbindlich für deren Aussehen ist allein die Beschreibung.

Siehe auch

Literatur

  • Deutsche Reichsbahn: Signalbuch (SB), gültig vom 1. April 1935 an. Ausgabe 1950. amtliche Druckschrift 301
  • Deutsche Bundesbahn: Signalbuch (SB), gültig vom 15. Dezember 1959 an. amtliche Druckschrift 301
  • Deutsche Bahn AG: Signalbuch

Weblinks

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