Ehrengrab

Ehrengrab
Ehrengräbergruppe auf dem Wiener Zentralfriedhof

Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch Städte oder Gemeinden für Bürger, die zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber erfolgt in der Regel durch die öffentliche Hand. Je nach Vergabepraxis kann ein Ehrengrab daher den Charakter einer öffentlichen Auszeichnung für eine bedeutende Einzelperson oder auch einer Gedächtnisstätte für einen bestimmten Personenkreis haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die Gräber dieser Persönlichkeiten kümmern, übernehmen die Gemeinden oder Städte zudem die Verantwortung für die Gräber und finanzieren die Grabpflege. Zum einen wird so die Erinnerung an die geehrten Personen wach gehalten, zum anderen werden so (im Sinne der Denkmalpflege) vielfach Zeugnisse der Kulturgeschichte bewahrt, wenn etwa Friedhöfe geschlossen und kunstvolle Grabstätten durch aufwendige Umbettungen nur mit öffentlichen Mitteln erhalten werden können.

Inhaltsverzeichnis

Verbreitung

Ehrengräber bestehen weltweit, wobei für die Vergabe, Finanzierung und Pflege dieser Anlagen je nach Land unterschiedliche Regelungen bestehen (z.B. werden mitunter auch Soldatenfriedhöfe oder die Begräbnisstätten von Opfern der politischen Verfolgung durch frühere Regimes als Ehrengräber behandelt).

In den deutschsprachigen Ländern wird die Vergabe, Finanzierung und Pflege von Ehrengräbern in ihren Grundzügen ähnlich gehandhabt. Im Folgenden wird deshalb am Beispiel Berlins, das in Deutschland die größte Anzahl derartiger Stätten unterhält, die entsprechende Verordnung stellvertretend für zahlreiche weitere Gemeinden und Städte dargestellt. Die anschließende Auflistung weiterer Städte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat illustrativen Charakter.

Beispiele

Deutschland

Berlin

Ehrengrabmarkierung in Berlin

Von den rund 200 Berliner Friedhöfen enthalten ca. 80 Friedhöfe rund 740 Ehrengrabstätten mit über 800 Ehrengräbern; die Differenz erklärt sich aus der Tatsache, dass in einigen Familiengräbern mehrere geehrte Personen bestattet sind. Die Berliner öffentliche Ehrengrabpflege geht auf einen Beschluss des Senates aus dem Jahr 1952 zurück und wurde durch eine Allgemeine Anweisung für die Anerkennung, Überlassung und Pflege ... geregelt, die zu Beginn 60 Grabstätten zugute kam. Die heutige Grundlage bildet § 12, Abs. 6 des „Gesetzes über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins“ (Friedhofgesetz) vom 1. November 1995. Danach stellt das Land Berlin unentgeltlich Ehrengräber zur Verfügung, deren Kosten von den zuständigen Bezirksämtern getragen werden:

  1. Für Verstorbene, denen die Bundesregierung oder die Regierung eines Landes ein Staatsbegräbnis gewährt hat oder denen das Ehrenbürgerrecht verliehen worden ist, sowie für ihre Ehegatten über den Ablauf der Ruhezeit hinaus.
  2. Für Verstorbene, denen die Ehrenbezeichnung «Stadtältester» verliehen worden ist sowie deren Ehegatten für die doppelte Dauer der Ruhezeit.
  3. Für Verstorbene, die Empfänger von Ehrenruhegeld waren oder sich um Berlin besonders verdient gemacht oder über Berlin hinaus hervorragende Leistungen vollbracht haben oder deren Andenken in der Öffentlichkeit fortlebt, sowie für deren Ehegatten.[1]

Vorschläge zur Anerkennung von Ehrengräbern kann jeder Bürger bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einreichen. Die Ernennung erfolgt – frühestens 5 Jahre nach dem Tod der vorgeschlagenen Person – durch Senatsbeschluss für die geltende Mindestruhezeit von 20 Jahren, die in der Regel anschließend verlängert wird. Die Grabstätten werden mit rötlichen Steinen gekennzeichnet, die die zweizeilige Aufschrift Ehrengrab, Land Berlin über dem Wappen der Stadt tragen. Berliner Ehrengräber haben beispielsweise Dietrich Bonhoeffer, Bertolt Brecht, Wilhelm Busch, Theodor Fontane, Curt Goetz, die Brüder Grimm, Georg Ludwig Hartig, Heinrich von Kleist, Annedore Leber, Otto Lilienthal, Felix Mendelssohn Bartholdy, Marg Moll, Georg Schumann, Friedrich von Raumer, Ernst Reuter, Joachim Ringelnatz, Heinrich Zille und Arnold Zweig.

Im Jahr 2003 entschied der Senat, die aus den USA überführte Urne des in Berlin geborenen Philosophen Herbert Marcuse in einem Ehrengrab beizusetzen. Auch der 2004 verstorbene Starfotograf Helmut Newton, der 1920 als Helmut Neustädter in Berlin zur Welt kam, erhielt auf Beschluss ein Ehrengrab, wobei der Senat von der Regel, erst fünf Jahre nach dem Tod zu entscheiden, als Ausnahmeregelung abrückte. Eine weitere Ausnahmeregelung hatte der Senat beispielsweise 2002 für Hildegard Knef vorgenommen.

Was als Ehrengrab gilt, ist mitunter von den historischen und politischen Rahmenbedingungen abhängig. So richtete die DDR mit der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde einen eigenen Ehrenfriedhof ein, der als Begräbnisstätte für Personen diente, die sich nach Ansicht des Politbüros der SED in der deutschen Arbeiterbewegung und um den Kampf für die „sozialistische Idee“ verdient gemacht hatten. Seit dem Ende der DDR werden dort keine neuen Grabanlagen mehr vergeben.

Weitere Städte

Ehrengrab von Robert und Clara Schumann, Bonn

Österreich

Ehrengrab von Adolf Loos auf dem Wiener Zentralfriedhof

Wien

Um den 1874 eröffneten Wiener Zentralfriedhof für die Bevölkerung attraktiv zu machen, wurden für berühmte Persönlichkeiten Ehrengräber angelegt. Dafür wurden auch auf anderen Wiener Friedhöfen beerdigte Berühmtheiten wie Ludwig van Beethoven und Franz Schubert exhumiert und überführt, Persönlichkeiten wie Wolfgang Amadeus Mozart erhielten Grabdenkmäler. Zur Zeit (2009) gibt es auf dem Zentralfriedhof mehr als 350 Ehrengräber und mehr als 600 ehrenhalber gewidmete Gräber. Auf anderen Wiener Friedhöfen existieren insgesamt einige hundert weiterer ehrenhalber gewidmeter Gräber.

Salzburg

In Salzburg erfolgt die Erklärung zum Ehrengrab durch den Gemeinderat der Stadt für einen dreißigjährigen Zeitraum und kann dann jeweils um dreißig Jahre verlängert werden. Dem Schriftsteller Hermann Bahr, dem Bergsteiger Ludwig Purtscheller und rund weiteren 25 verdienten Bürgern richtete die Mozartstadt Ehrengräber auf dem Kommunalfriedhof ein.

Schweiz

Zürich

Als Besonderheit unterhält Zürich beim Krematorium Nordheim ein sogenanntes „Ehrengrab der Anatomie“. In diesem Gemeinschaftsgrab werden auf Wunsch die Urnen von Personen beigesetzt, die sich nach ihrem Tod dem Anatomischen Institut der Universität Zürich für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt hatten. Derartige „Anatomiegräber“ existieren auch in zahlreichen anderen Universitätsstädten der Schweiz, Deutschlands und Österreichs, wobei die Kosten meist von der verantwortlichen Institution getragen werden.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Edition Luisenstadt, Ehrengräber Berlin

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