OWL Verkehr

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Logo der OWL Verkehr GmbH

Die OWL Verkehr GmbH ist eine Verbundgesellschaft für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Ostwestfalen-Lippe. Ihre Aufgaben sind Organisation und Tarifgestaltung sowie die Entwicklung eines einheitlichen Verbundtarifs zunächst für ganz OWL. Der Verkehrsverbund im nördlichen Teil von OWL einschließlich der Großstadt Bielefeld wird korrekt als OWLV Der Sechser bezeichnet. Der ehemals für diese Aufgaben gegründete Verkehrsverbund OstWestfalenLippe (VVOWL) ist heute lediglich Aufgabenträger bzw. Zweckverband für den Schienenverkehr sowie durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag für den Busverkehr im Kreis Gütersloh. Die OWLV wird als einziger Verkehrsverbund in NRW von den Verkehrsunternehmen getragen und finanziert.

Sechser-Ticket der ehemaligen Verkehrsbetriebe Minden-Ravensberg

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorgänger des Tarifverbundes waren die Verkehrsgemeinschaft Ostwestfalen-Lippe (VOW, ab 1. März 1980) sowie die Verkehrsgemeinschaften Lippe (VGL, Gründung 1987) und Minden-Ravensberg (MRV, Gründung 1985). Das Verkehrsgebiet der VOW umfasste zunächst die kreisfreie Stadt Bielefeld und Regionalbuslinien im Umkreis der Stadt, später wurde der Kreis Gütersloh angegliedert. Im Verkehrsgebiet der VGL (Kreis Lippe und Kooperation mit Bielefeld) konnten erstmals auch die Bahnlinien zum Gemeinschaftstarif genutzt werden. Damit gab es nun auch in Bielefeld die Möglichkeit, Züge zum Stadttarif zu nutzen, weil die VGL-Bahnlinie Bielefeld–Lage (Lippe) im Stadtgebiet neben dem Hauptbahnhof die Haltepunkte Bielefeld Ost und Ubbedissen bedient. Zum VGL-Tarif konnten auch die Züge ab Bielefeld über Herford nach Bad Salzuflen–Detmold genutzt werden; Herford gehörte jedoch nicht zum VGL-Bereich, Gemeinschaftstickets waren also z. B. für Fahrten ab Detmold nach Herford nicht erhältlich.

Das erste ÖPNV-Gesetz für NRW wurde im März 1995 verabschiedet. Vorausgegangen war eine Diskussion über einen gemeinsamen Kooperationsraum für ganz OWL mit Einschluss der Kreise Paderborn und Höxter). Besonders der Kreis Paderborn war hierfür jedoch nicht zu gewinnen. Kurze Zeit danach fand die erste Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund OstWestfalenLippe (VVOWL) u.a. mit dem Ziel eines Verbundes statt. Die Pläne hierfür waren 1999 komplett ausgearbeitet, der Verbund kam jedoch nicht zustande. Erst am 28. Mai 2000 konnte als Kooperation der Aufgabenträger ein Tarifverbund („Der Sechser“) eingeführt werden; der VVOWL blieb ohne Namensänderung bestehen und wurde zum Zweckverband allein für den SPNV.

Bushaltestelle mit dem Emblem der ehemaligen MHS, heute Teil der OWLV

Bereits ab 1995/96 gab es Umstrukturierungen in der Organisationsform der Gemeinschaftsgesellschaften. Neu entstanden waren dabei die Servicegesellschaften

  • Minden-Herforder-Verkehrs-Service Gesellschaft mbH (MHS)
  • Nahverkehrsgesellschaft Kreis Gütersloh mbH (NVG),
  • Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (VGL) und die
  • Gemeinschaft Bielefelder Nahverkehr GbR (GBN).

2004 erfolgte die Gründung der Verbundgesellschaft OWL Verkehr GmbH. Die vier Verkehrs-Servicegesellschaften wurden nach und nach in diese Gesellschaft überführt [1]. Die OWLV wurde als Zusammenschluss aller Verkehrsunternehmen in Ostwestfalen-Lippe (einschließlich Kooperationsraum 7) gegründet, die Mitglieder sind heute jedoch räumlich weitgehend auf den Kooperationsraum 6 beschränkt. Busverkehre werden auf Kreis- bzw. Stadtebene organisiert, dafür wurden die Aufgabenträger KVG im Kreis Lippe und mhv in den Kreisen Herford, Minden-Lübbecke gegründet. In Bielefeld und Umland entstand eine Kooperation moBiel/BVO. Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages ist der VVOWL Aufgabenträger im Kreis Gütersloh.

Die Entwicklungsschritte erfolgten im Kooperationsbereich 7 ungefähr zu den gleichen Terminen (Gründung nph Oktober 1995, Tarifverbund Mitte 2000). Ab Mitte der 1980er Jahre gab es hier die Verkehrsgemeinschaft Paderborn-Höxter (VPH), die einen Gemeinschaftstarif für alle Buslinien anbot. Mit Gründung des nph kam der Schienenverkehr hinzu. Das Logo der ehemaligen VPH wird heute von der Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn-Höxter (VPH) verwendet, diese tritt jedoch in der Öffentlichkeit selten in Erscheinung.

Verkehrsgebiet

Städte und Gemeinden im Kooperationsbereich 6

Bushaltestelle am Bahnhof Bad Salzuflen mit Logo der ehem. Verkehrsgemeinschaft Lippe (VGL)
  1. Augustdorf
  2. Bad Oeynhausen
  3. Bad Salzuflen
  4. Barntrup
  5. Bielefeld
  6. Blomberg
  7. Borgholzhausen
  8. Bünde
  9. Detmold
  10. Dörentrup
  11. Enger
  12. Espelkamp
  13. Extertal
  1. Gütersloh
  2. Halle (Westf.)
  3. Harsewinkel
  4. Herford
  5. Herzebrock-Clarholz
  6. Hiddenhausen
  7. Hille
  8. Horn-Bad Meinberg
  9. Hüllhorst
  10. Kalletal
  11. Kirchlengern
  12. Lage
  13. Langenberg
  1. Lemgo
  2. Leopoldshöhe
  3. Löhne
  4. Lübbecke
  5. Lügde
  6. Minden
  7. Oerlinghausen
  8. Petershagen
  9. Porta Westfalica
  10. Preußisch Oldendorf
  11. Rahden
  12. Rheda-Wiedenbrück
  1. Rietberg
  2. Rödinghausen
  3. Schieder-Schwalenberg
  4. Schlangen
  5. Schloß Holte-Stukenbrock
  6. Spenge
  7. Steinhagen
  8. Stemwede
  9. Verl
  10. Versmold
  11. Vlotho
  12. Werther

Angaben zum Kooperationsbereich 7 → Artikel nph.

Nachbarverbünde

Der Verkehrsverbund grenzt im Norden an den Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (VBN) im Landkreis Diepholz, im Südosten an den Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN), im Süden an den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV), im Südwesten an die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) sowie im Westen an die Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) und die niedersächsische Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). In den angrenzenden niedersächsischen Landkreisen Nienburg, Schaumburg und Hameln-Pyrmont gibt es bisher keine entsprechenden Verbünde.

Verbundtarife

In OWL bestehen die beiden regionalen Tarife

Verbundübergreifend gibt es außerdem einen Landestarif (NRW-Tarif).

Tarifgestaltung

Bf. Sylbach in Bad Salzuflen-Holzhausen an der Grenze zu Lage-Waddenhausen

Im Gegensatz zu vielen anderen Tarifverbünden sind die Tarifgebiete strikt voneinander getrennt. Jede Kommune ist ein eigenständiges Tarifgebiet. Es gibt keine Überschneidungen von Tarifräumen und keine Haltepunkte, die gleichzeitig zwei oder mehreren Tarifgebieten zugeordnet sind. Sogar ein Bahnhof direkt auf einer kommunalen Grenze wird nur einer Gemeinde zugeordnet. Beispielsweise gehört der Bf. Sylbach direkt an der Stadtgrenze von Bad Salzuflen zu Lage (Lippe) mit zusammengewachsenem Bebauungsgebiet nur zum Tarifgebiet Bad Salzuflen. Fahrgäste von Detmold oder Lage nach Lage-Waddenhausen müssen, wenn sie den Bf. Sylbach nutzen, einen höheren Fahrpreis zahlen, obwohl ihr Ziel- bzw. sogar Start- und Zielpunkt innerhalb von Lage ist. Aber auch in OWL gibt es mindestens eine Ausnahme: den Bf. Oerlinghausen im Gemeindegebiet Leopoldshöhe (eine von zahlreichen „Tarifbesonderheiten“). An der Grenze zu Niedersachsen besteht in Dissen / Bad Rothenfelde sogar ein Bahnhof mit Zugehörigkeit zu zwei Tarifräumen.

Da nahezu alle Tarifgrenzen auf freier Strecke liegen, ist es nicht wie in anderen Verbünden möglich, zur Weiterfahrt über den räumlichen Geltungsbereich einer Zeitkarte hinaus an Zwischenhaltepunkten, die mehreren Tarifgebieten zugehörig sind, ein entsprechendes Einzelticket zu entwerten. Als Ausgleich für dadurch entstehende Doppeltarifierungen gibt es die Tarifbestimmung, dass für die Weiterfahrt nur ein ermässigtes Ticket entwertet werden muss. Da bei kürzeren Anschlussstrecken mit dieser Regelung keine Rabattierung gewährt, sondern lediglich eine Doppelzahlung vermieden wird, ist hierfür jedoch die Bezeichnung Ermässigungsticket nicht angemessen. Ohne diese Tarifbestimmung wäre beispielsweise mit einer Zeitkarte für Bielefeld bei einer Fahrt mit RE nach Gütersloh (ohne Zwischenhalt) kein Vorteil gegeben, da für den räumlichen Geltungsbereich der Karte der letzte Haltepunkt im Tarifgebiet (also Bielefeld Hbf) entscheidend ist. Eine Fahrt mit dem Bus (Linie 87/95) ist wegen der „Tarifbesonderheit“ im Bereich Ummeln preiswerter. Damit ergeben sich unterschiedliche Fahrpreise für Bus und Bahn, die eigentlich durch einen Tarifverbund vermieden werden sollten.

Weil es keine gemeinsamen Tarifpunkte gibt, ist es ebenfalls nicht möglich, für eine Anschlussfahrt zu einer Zeitkarte Tageskarten zu entwerten, denn hierfür besteht keine Ermässigungsregelung. Bei der genannten Verbindung Bielefeld–Gütersloh muss beispielsweise eine reguläre Tageskarte für die Gesamtstrecke verwendet werden, obwohl die vorhandene Zeitkarte für mehr als die Hälfte der Strecke (Bielefeld Hbf bis Ummeln) gültig ist. Eine beliebige und einfache Nutzung der Verkehrsmittel im Raum OWL wird dadurch erschwert. Die angebotenen Sechser-Netzkarten bieten keine Alternative, da z.B. Teilnetze nur als Normal-Abo, nicht aber 9-Uhr-Abo oder einfache Monatskarte angeboten werden.

Kooperationen

Aus einigen Tarifgebieten bestehen Übergangstarife zwischen „Hochstift-Tarif“ und „Der Sechser“ sowie zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM). Besondere zu erwähnen sind hierbei durchgehenden Tarifangebote ab Bielefeld nach Paderborn, Warendorf und Ahlen sowie zwischen Detmold und Bad Driburg. Die durchgehende Nutzung der Bahnstrecke Osnabrück–Bielefeld („Haller Willem“) zum Verbundtarif einschließlich der Stadtbusse in Osnabrück ist mit einem besonderen Übergangsangebot zum Tarif VOS-Plus möglich.

Eine übergreifende Fahrplankooperation Bus / Schiene gibt es wegen der verschiedenen Aufgabenträger nicht. Direkte Anschlüsse vom Bahn- zum Busverkehr sind daher nur an wenigen Umsteigepunkten (beispielsweise Bahnhof Oerlinghausen, Schloß Holte, Detmold und Lemgo) gegeben. Im Zusammenhang mit neuen Stadtbusnetzen wurde in Herford und Minden sogar der Busverkehr zum Bahnhof teilweise abgezogen. In Minden erfolgte eine Zerteilung bisher durchgehender Linien, vom Bahnhof kommend muss in nahezu alle Stadtteile nach zwei Haltestellen umgestiegen werden, bereits bei geringen Zugverspätungen werden die Busanschlüsse verpasst.

Fahrplanbücher

Für den Schienenpersonennahverkehr erscheinen ein- bis zweimal jährlich zu den üblichen Zeiten

  • Fahrpläne der Eisenbahnunternehmen und
  • Einzelfaltblätter für die einzelnen Bahnlinien.

Für den Bus- und Stadtbahnverkehr erscheinen zu unterschiedlichen Zeiten und Zeitabständen (je nach Bedarf teilweise auch für einzelne Linien oder Verkehrsbereiche) folgende Fahrplanbücher:

  • nph / PaderSprinter
  • Stadt Bielefeld: moBiel/BVO Fahrplanbuch
  • Kreis Lippe: Fahrplanbuch „Lippemobil“
  • Kreis Gütersloh
  • In den Kreise Minden-Lübbecke und Herford:
    • Fahrplanheft der MKB-MühlenkreisBus GmbH
    • Fahrplanheft der BVO

außerdem diverse Einzelfahrpläne z. B. für die Stadtbussysteme.

Aufgabenträger

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und zuständig für die Harmonisierung bzw. Entwicklung der Verbundtarife. Bei der Verbandsversammlung im Oktober 2011 wurden erste Voraussetzungen für einen Verkehrsverbund Westfalen-Lippe geschaffen. Damit werden bisherige Ziele für einen Gesamt-Tarifverbund OWL nicht weiter verfolgt. Die Projektgruppe für eine Tarifharmonisierung/ -zusammenführung wird bei der OWL Verkehr GmbH entstehen.

Kooperationsraum 6:

  • Verkehrsverbund OstWestfalenLippe (VVOWL) für SPNV und den Busverkehr im Kreis Gütersloh
  • Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, für Bus und Stadtbahn Bielefeld
  • Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG) für den Busverkehr im Kreis Lippe
  • Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv) für den Busverkehr in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke.

Kooperationsraum 7:

Busunternehmen im Kooperationsraum 6

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Quelle: http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/index.php?id=209 Entstehung und Entwicklung der Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in NRW

Weblinks


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