Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Logo
Rechtsform AöR
Gründung 1980
Sitz Gelsenkirchen
Leitung Martin Husmann, Klaus Vorgang
Website www.vrr.de
Niederlande Belgien Niedersachsen Rheinland-Pfalz Hessen Essen Wuppertal Solingen Remscheid Hagen Ennepe-Ruhr-Kreis Bochum Dortmund Herne Gelsenkirchen Bottrop Oberhausen Mülheim an der Ruhr Duisburg Kreis Mettmann Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Kreis Heinsberg Mönchengladbach Krefeld Kreis Viersen Kreis Wesel Kreis Kleve Rhein-Erft-Kreis Kreis Düren Rheinisch-Bergischer Kreis Oberbergischer Kreis Kreis Recklinghausen Kreis Borken Kreis Unna Märkischer Kreis Kreis Olpe Hamm Kreis Soest Kreis Coesfeld Kreis Steinfurt Kreis Warendorf Leverkusen Köln Städteregion Aachen Bonn Rhein-Sieg-Kreis Städteregion Aachen Kreis Euskirchen Münster Kreis Siegen-Wittgenstein Hochsauerlandkreis Kreis Paderborn Kreis Gütersloh Kreis Höxter Kreis Lippe Kreis Herford Kreis Minden-Lübbecke Bielefeld
Lage des VRR-Verbundraumes in Nordrhein-Westfalen
Niederlande Belgien Niedersachsen Rheinland-Pfalz Hessen Essen Wuppertal Solingen Remscheid Hagen Ennepe-Ruhr-Kreis Bochum Dortmund Herne Gelsenkirchen Bottrop Oberhausen Mülheim an der Ruhr Duisburg Kreis Mettmann Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Kreis Heinsberg Mönchengladbach Krefeld Kreis Viersen Kreis Wesel Kreis Kleve Rhein-Erft-Kreis Kreis Düren Rheinisch-Bergischer Kreis Oberbergischer Kreis Kreis Recklinghausen Kreis Borken Kreis Unna Märkischer Kreis Kreis Olpe Hamm Kreis Soest Kreis Coesfeld Kreis Steinfurt Kreis Warendorf Leverkusen Köln Städteregion Aachen Bonn Rhein-Sieg-Kreis Städteregion Aachen Kreis Euskirchen Münster Kreis Siegen-Wittgenstein Hochsauerlandkreis Kreis Paderborn Kreis Gütersloh Kreis Höxter Kreis Lippe Kreis Herford Kreis Minden-Lübbecke Bielefeld
Lage des Zweckverbandes VRR in Nordrhein-Westfalen ab 2012 (Zusammenschluss von VRR und VGN)
Das Kerngebiet und das beschränkte Tarifrandgebiet des VRR (Verbundraum)
Liniennetz des VRR

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist einer der Verkehrsverbünde für den Öffentlichen Personennahverkehr in der Metropolregion Rhein-Ruhr. Sein Gebiet umfasst im Wesentlichen das Ruhrgebiet, Teile des Niederrheins, des Bergischen Landes sowie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf.

Er koordiniert schwerpunktmäßig den Schienenpersonennahverkehr, organisiert und koordiniert Qualität und Service, entwickelt Tarife, vermarktet die Ticket-Produkte und gestaltet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Beim VRR sind im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement (KCEFM)[1] und Sicherheit (KCS) angesiedelt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ehemaliges Logo von 1980 bis 2010

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wurde am 1. Januar 1980 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung von den fünf Kreisen und 19 kreisfreien Städten sowie den kommunalen Verkehrsunternehmen des Rhein-Ruhr-Gebiets und der Deutschen Bundesbahn in der Rechtsform der GmbH gegründet. Inzwischen ist der VRR Anstalt des öffentlichen Rechts.

1996 wurde im Zuge der Bahnreform die Verbundgesellschaft um eine Aufgabenträgerschaft im Kooperationsraum 1 (Rhein-Ruhr) durch die Gründung eines Zweckverbandes erweitert. Die wesentliche Aufgabe des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zu planen, zu organisieren und auszugestalten.

Der Zweckverband bestellt den SPNV (Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrolliert deren Leistung. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab und sorgt für ein verbundweites einheitliches Tarifsystem.

Zum 1. Januar 2008 übernahm der VRR als SPNV-Aufgabenträger auch das Gebiet des Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein. Auf diesem Gebiet gilt allerdings nach wie vor der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein und nicht der des VRR.

Anlässlich seines dreißigjährigen Bestehens im Jahr 2010 hat sich der VRR ein neues Logo gegeben. Dieses Logo wurde am 25. März 2010 eingeführt und soll nach und nach das alte Logo ersetzen.

Ab dem 1. Januar 2012 kommt die Tarifharmonisierung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) zum Tragen, im gesamten Gebiet gelten dann die Tarife des VRR. Die Preisstufen 1–4 des VGN gehen in die Preisstufen A–D des VRR auf, für Fahrten über die Reichweite D hinaus wird es eine neue Preisstufe E geben. Das endgültige Tarifkonzept soll bis Mitte 2011 erarbeitet werden.[2]

Verkehrsgebiet des VRR

Das 5027,4 km² große Verkehrsgebiet mit 7,3 Millionen Einwohnern reicht von Haltern am See im Norden über Dortmund im Osten, Langenfeld im Süden bis Mönchengladbach und der niederländischen Grenze im Westen. Es umfasst 16 Städte und 5 Kreise.

Der VRR grenzt im Norden an die Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM), im Osten an die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL), im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Westen an die Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN).

Unterteilt ist das Gebiet des VRR in insgesamt zehn Fahrplanbereiche, was bei der Vergabe von Liniennummern Berücksichtigung findet:

Bereich Gebiet, bzw. Verkehrsgesellschaft
0 Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen (NVV, SWK, NRWV)
1 Essen (außer Kettwig vor der Brücke), Mülheim an der Ruhr (EVAG, MVG)
2 Bottrop, Kreis Recklinghausen (Vestische Straßenbahnen)
3 Bochum, Castrop-Rauxel (Behringhausen, Deininghausen, Dingen, Merklinde), Gelsenkirchen, Hattingen, Herne, Witten (BoGeStra, HCR, DSW21)
4 Castrop-Rauxel (Frohlinde, Habinghorst, Henrichenburg, Ickern, Westrich), Dortmund (DSW21)
5 Ennepe-Ruhr-Kreis (in Hattingen und Witten nur Einsatzwagen), Hagen (HST, VER)
6 Remscheid, Solingen, Wuppertal (WSW, SR, SWS)
7 Düsseldorf (Stadtbahn, Straßenbahn, „normale“ rechtsrheinische Buslinien), Essen-Kettwig vor der Brücke, Kreis Mettmann (Sonderregelung insbesondere für Velbert s.u.), Monheim am Rhein (Rheinbahn, BSM)
8 Dormagen, Düsseldorf (linksrheinische, rheinüberquerende und „besondere“ rechtsrheinische (Flughafen-Messe, Rennbahn, Strandbad) Buslinien sowie Nachtbusse), Neuss (Rheinbahn, SWN, SDG)
9 Duisburg, Oberhausen (DVG, StOAG)

Im Normalfall sind Linien anhand ihrer Nummer folgendermaßen zu unterscheiden: Stadtbahnen, auch wenn sie größtenteils oberirdisch verkehren, tragen Liniennummern mit vorangestelltem 'U' im Schema UXY, Straßenbahnen befahren die Linien X0Y und X1Y (in Krefeld: 04Y), die verbleibenden Linien im Format XYY sind Buslinien, wobei manchmal auch für diese Liniennummern nach dem Straßenbahnnummerierungsschema vergeben wurden. Bei der Rheinbahn gibt es zudem Linien nach dem Schema OY bzw. OYY, in Velbert nach dem Schema OVY. Dabei sind O oder OV der ein- bzw. zweistelligen Liniennummer vorangestellte Buchstaben, X die Nummer des Fahrplanbereiches und Y eine vom Verkehrsunternehmen vergebene Linienkennung. Die Wuppertaler Schwebebahn trägt – hauptsächlich für betriebsinterne Zwecke – die Liniennummer 60. Von der BVR betriebene Busse verkehren im gesamten Verbundraum mit bereichsabhängiger erster Ziffer. Die ursprünglich bevorzugte Vergabe der 8 oder 9 als zweite Ziffer bei Linien dieses Unternehmens wird mittlerweile nicht mehr konsequent praktiziert, allerdings ist die Velberter Besonderheit bei der Nummernvergabe (s.o.) hervorzuheben.

Beförderungszahlen

Der VRR hat werktäglich ca. 4 Mio. Fahrgäste. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 1,094 Milliarden Fahrgäste befördert.

Jahr Fahrten im VRR in Mio.
2000 877,2
2001 897,9
2002 962,7
2003 1.013,3
2004 1.051,9
2005 1.079,4
2006 1.090,7
2007 1.096,3
2008 1.110,3
2009 1.109,7

Betriebsdaten (Stand 2006)

Von 2002 bis 2006 stieg die Zahl der Linien von 789 auf 984. Im gleichen Zeitraum stiegen die zurückgelegten Zug-/Buskilometer von 241,0 Millionen auf 279,5 Millionen.

Verkehrsunternehmen

Anmerkung zum Verkehrsvertrag

Mitte Juni 2008 kündigte der VRR vorzeitig den Vertrag mit DB Regio über Leistungen in Höhe von 300 Millionen Euro. Die Zugleistungen, die im Rahmen dieses großen Verkehrsvertrages erbracht wurden, werden von der DB Regio NRW GmbH seitdem auf Basis einer hoheitlichen Auferlegung betrieben, zu der der VRR in seiner Eigenschaft als hoheitliche Anstalt des öffentlichen Rechts berechtigt ist.[3] Die DB Regio NRW GmbH allerdings hielt diese Kündigung und die Auferlegung für rechtswidrig und stand auf dem Standpunkt, die Zugleistungen im Rahmen des ihrer Meinung nach gültigen großen Verkehrsvertrages durchzuführen. Am 19. Dezember stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest, dass die Kündigung des großen Verkehrsvertrages durch den VRR unwirksam ist und verurteilte den VRR dazu, die einbehaltene Summe zu bezahlen. Unter Vermittlung des früheren nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU) einigte man sich 2009 auf einen neuen großen Verkehrsvertrag. Die RE-Linien sollen bis 2016, die S-Bahnen 2023 in die Ausschreibung gehen. Dieser wurde aber wegen Rechtswidrigkeit von der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster gekippt. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf folgt dieser Rechtsauffassung, legte den Fall aber dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor, da das Oberlandesgericht Brandenburg im Jahr 2003 ein anderslautendes Urteil gefällt hatte.[4]

Dieser hat den Vertrag am 8. Februar 2011 vollumfänglich für nichtig erklärt.[5] Trotz der in der Schwebe hängenden vertraglichen Einigung haben VRR und DB Regio das neue Fahrplankonzept im Dezember 2010 eingeführt.[6] Sowohl DB Regio NRW als auch der VRR suchen nun nach einer neuen Einigung, die im Rahmen dessen liegt, was der Bundesgerichtshof für zulässig hält. Dabei bestehen nach Angaben von VRR-Chef Martin Husmann „vier bis sechs Stellschrauben“. Auch Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) strebt eine schnelle Neuregelung an.[7][8][9]

Städte und Gemeinden (Auswahl)

In den Gemeinden mit dem Zusatz „soweit Ruhr-Lippe-Tarif nicht anwendbar“ gilt das SemesterTicket nur für den kürzesten oder schnellsten Weg zwischen VRR-Grenze und Wohnsitz – aber auch nur, wenn der Wohnsitz sich in einer dieser Gemeinden befindet (Beispiel: Ein Transit von Dortmund nach Waltrop durch Lünen-Brambauer ist für einen Studenten demnach selbst dann unzulässig, wenn dies den direktesten Weg zwischen Wohnung und Hochschule darstellt.).

Tarif- und Ticketsystem

Das Verbundgebiet gliedert sich in 58 Tarifgebiete. Für die Fahrt innerhalb eines Tarifgebietes bzw. zwischen zwei Tarifgebieten oder durch mehrere Tarifgebiete hindurch gibt es die verschiedenen Ticket-Preisstufen A (bei Zeitkarten A1 und A2), B, C und D sowie die Kurzstrecke.

Neben Fahrkarten für eine Fahrt werden auch solche für 4 Fahrten und Tagestickets ausgegeben. Die Tagestickets gelten für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitsbereichs und sind in Varianten für einzelne Reisende und Kleingruppen (bis zu 5 Personen) erhältlich. Wochentickets werden seit 2006 nicht mehr angeboten.[10] Durch Erwerb eines Zusatz-Tickets kann die Gültigkeit von Fahrscheinen erweitert werden, so ist damit unter anderem die Mitnahme von Fahrrädern möglich oder die Nutzung der 1. Klasse in Zügen, wobei für letzteres Einschränkungen gelten.

Die Gültigkeitsdauer für Einzel- und 4er-Tickets beträgt (jeweils ab Entwertung)

  • für Kurzstrecke: 30 Minuten
  • für A: 90 Minuten
  • für B: 120 Minuten
  • für C: 180 Minuten
  • für D: 240 Minuten

Die Monatstickets des VRR heißen Ticket1000 bzw. Ticket2000 und YoungTicket. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Übertragbarkeit, Geltungsbereich am Wochenende, Beförderungsgarantie, etc. Das YoungTicket ist ein Monatsticket speziell für Auszubildende.

Das SchokoTicket ist ein Ticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr für alle Schüler unter 27 Jahren. Es gilt im gesamten Gebiet des VRR ganzjährig für alle Verkehrsmittel des VRR (in den Zügen der Deutschen Bahn nur für die 2. Klasse).

Für Studenten an teilnehmenden Hochschulen gibt es ein Semesterticket, das automatisch durch die Zahlung des Sozialbeitrages zu Beginn eines Semesters erworben wird. Wie das SchokoTicket gilt auch dieses nur in der 2. Wagenklasse und kann ebenso wie dieses nicht durch Kauf eines ZusatzTickets zu einem 1.-Klasse-Fahrschein aufgewertet werden. Für Zeitkarteninhaber vorgesehene Ermäßigungen werden Inhabern eines Semestertickets grundsätzlich nur im AST-Verkehr gewährt. Auch der räumliche Geltungsbereich weicht von dem eines herkömmlichen Fahrscheins ab: So gilt es zusätzlich in Teilen des VGM-Gebiets uneingeschränkt, zusätzlich in Teilen der VGN-, VRL- und VRS-Gebiete – aber nur, wenn sich der Wohnsitz des Studenten dort befindet – diese Einschränkung gilt auch für den Bereich, der VRR-Zeitkarteninhabern normalerweise zugänglich ist (im 3. Übersichtsplan hellorange dargestellt). Inwieweit das SemesterTicket auf Linien der VRR-Tarifpartner außerhalb des Verbundraums gültig ist, ist nicht eindeutig geregelt.

Senioren ab 60 Jahren können das sogenannte BärenTicket erwerben, das im gesamten VRR-Gebiet gültig ist und in Nahverkehrszügen zur Benutzung der 1. Klasse berechtigt.

Für seine Abonnement-Kunden setzt der VRR seit 2003 ausschließlich elektronische Tickets (E-Tickets) auf Chipkarten ein. Seit 2007 stellt der VRR diese E-Tickets sukzessive auf den deutschlandweiten Standard VDV-Kernapplikation um.

Änderungen 2008

Bei Monatstickets der bisherigen Stufe A wird seit dem 1. August 2008 zwischen größeren (Preisniveau A2 genannt) und kleineren Städten (Preisniveau A1) unterschieden. Die Preisstufe C gilt jetzt nicht mehr verbundweit, sondern nur noch für zwei Tarifgebiete inklusive angrenzender Bereiche. Hinzu kommt die neue Stufe D, die anstelle der bisherigen Stufe C verbundweit gilt.

Der Preisstufe A2 zugeordnet sind Dortmund, Hagen, Herne, Bochum, Wuppertal, Remscheid, Solingen, Gelsenkirchen, Essen, Oberhausen, Mülheim (Ruhr), Duisburg, Düsseldorf, Neuss/Kaarst, Krefeld und Mönchengladbach. Alle anderen Städte und Gemeinden im VRR sind der Preisstufe A1 zugeordnet.

Fahrgastinformation

Der VRR bietet den Verbundmitgliedern die Infrastruktur zur Einbindung von Fahrgastinformationen in die eigenen Internetauftritte. Seit 2006 werden diese Auskunftsinformationen um Echtzeitinformationen angereichert[11], so dass im Internet Echtzeit-Fahrplanauskünfte für den Fahrgast zur Verfügung gestellt werden. Neben den Echtzeitdaten der Deutschen Bahn werden auch Echtzeitdaten der beteiligten Verkehrsunternehmen des Verbundes und der Märkischen Verkehrsgesellschaft mittels des vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen spezifizierten VDV454-Protokolls, eines Protokolls zum Austausch von Sollfahrplänen und Ist-Daten zur Dynamisierung von Fahrplanauskünften, an den sogenannten Istdatenserver des VRR angebunden und auch angrenzenden Verbünden übermittelt.

Siehe auch

 Commons: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. http://www.kcefm.de
  2. Tarifharmonisierung kommt – Übergangstarif verschwindet. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, 17. März 2011, abgerufen am 6. April 2011.
  3. DER SPIEGEL 23. Juni 2008, S. 56
  4. OLG Düsseldorf hält neuen VRR-Vertrag für rechtswidrig. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 21. Juli 2010, abgerufen am 24. Juli 2010.
  5. VRR: BGH kippt neuen Verkehrsvertrag. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  6. VRR: Zeitplan für neues RE-Konzept. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 19. September 2010, abgerufen am 23. Oktober 2010.
  7. VRR sucht kurzfristig neue Gespräche und sieht keine Auswirkungen für die Fahrgäste. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  8. VRR: Minister Voigtsberger fordert neuen Kompromiss. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 10. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  9. VRR: Kurzfristige Lösung mit DB Regio gesucht. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 17. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  10. Meldung der taz vom 29. Dezember 2005
  11. Prospekt der Funkwerk-IT. funkwerk-it.com, 9. Dezember 2010, abgerufen am 10. Januar 2011.

Weblinks

 Commons: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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