Briefwahl

Briefwahl
Briefwahlunterlagen zur deutschen Bundestagswahl 2005

Mit Briefwahl wird die Gesamtheit der Möglichkeiten bezeichnet, eine Wahl, anders als mit der Wahlurne im Wahllokal, per Brief durchzuführen. Dies geschieht in den meisten Ländern vor dem eigentlichen Wahltag oder Wahltagen. Mit echter Briefwahl wird die Wahl durch Stimmabgabe per Brief-Post bezeichnet. Ein ähnliches Verfahren ist die Vorauswahl, bei der vor der eigentlichen Wahl eine Stimmabgabe im Wahllokal ermöglicht wird.

Zweck der Briefwahl ist es kranken, behinderten oder anderweitig am Wahltag verhinderten Personen trotzdem eine Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen. In einigen Ländern steht es jedem frei anstatt im Wahllokal per Brief zu Wählen, dadurch soll die Wahlbeteiligung erhöht werden.

Im US-Bundesstaat Oregon ist seit 2004 ausschließlich die Briefwahl möglich.[1]

Neben politischen Wahlen wird die Briefwahl beispielsweise auch bei Betriebsrat- und Vereinswahlen eingesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Anfälligkeit für Wahlbetrug

Die Briefwahl und insbesondere die echte Briefwahl sind allgemein anfälliger für Wahlbetrug als eine Wahl im Wahllokal. Gründe dafür sind:

  • Die Möglichkeit des Wählers die Unterlagen für die Briefwahl blanko zu verkaufen oder im Beisein eines Stimmenkäufers auszufüllen.[2][3]
  • Im Gegensatz zum Wahllokal wacht bei der Wahl in der eigenen Wohnung niemand über die Einhaltung des Wahlgeheimnisses, eine Beeinflussung durch Andere ist also möglich.
  • Diebstahl von Briefwahlunterlagen auf dem Postweg, sowohl der unausgefüllten Unterlagen zum Wähler als auch der ausgefüllten zur Wahlbehörde.
  • Die Gefahr, dass ausgefüllte Briefwahlumschläge auf dem Postweg oder bei der Aufbewahrung in der Gemeinde geändert oder zerstört werden oder nicht rechtzeitig dort eintreffen.[4][5][6]
  • Die eingegangenen Wahlscheine werden in Deutschland vor der Auszählung nicht mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen, gut gefälschte Wahlunterlagen können daher nicht erkannt werden.
  • Mit gefälschten Unterschriften ist es möglich Briefwahlunterlagen an andere Adressen zu beantragen.[7][8]

Fälle von Wahlfälschung bei Briefwahlen gab es 1996 und 2002 in Dachau, 2005 in Birmingham[9][10][11] und 2008 in Roding in Bayern.[12]

Deutschland

Bundestagswahl Anteil der
Briefwahl-Nutzer
an der
Wählerschaft[13]
Bundestagswahl 1957 4,9 %
Bundestagswahl 1965 7,3 %
Bundestagswahl 1969 7,1 %
Bundestagswahl 1972 7,2 %
Bundestagswahl 1976 10,7 %
Bundestagswahl 1980 13,0 %
Bundestagswahl 1983 10,7 %
Bundestagswahl 1987 10,9 %
Bundestagswahl 1990 9,8 %
Bundestagswahl 1994 13,4 %
Bundestagswahl 1998 16,0 %
Bundestagswahl 2002 18,0 %
Bundestagswahl 2005 18,7 %
Bundestagswahl 2009 21,4 %

Einführung der Briefwahl

In Deutschland wurde die Briefwahl zur Bundestagswahl 1957 eingeführt um die "Allgemeinheit der Wahl" sicherzustellen. Dies ist einer der fünf Wahlrechtsgrundsätze in der deutschen Demokratie und bedeutet, dass jeder Wahlberechtigte auch möglichst einfach wählen können soll. Insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen wollte man es so einfacher machen an der Wahl teilzunehmen.

Briefwahl verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht musste sich in den Jahren 1967 und 1981 durch Wahleinsprüche mit der Briefwahl befassen und hat diese in der damaligen Form als verfassungskonform angesehen.[14][15] Beide Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährdung des Wahlgeheimnisses und die mangelnden Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine höhere Allgemeinheit der Wahl, also eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung, aufgewogen werden.

Gesetzliche Regelung

In Deutschland ist die Briefwahl durch das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung bzw. die Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen (für die Wahl der Vertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene) geregelt. Man möchte dem Wahlberechtigten eine Ausübung seines Wahlrechts nicht erschweren. Bei der Nutzung der Briefwahl kann nicht sichergestellt werden, dass der Wähler wirklich frei und unbeeinflusst seine Stimme abgeben kann (Grundsatz der geheimen Wahl), weshalb bis 2008 gefordert wurde, die Benutzung der Briefwahl zu begründen und die Gründe glaubhaft gemacht werden mussten. Die Nennung der Gründe und das „glaubhaft Machen“ derselben wird jedoch seit dem 21. März 2008 bei Bundestags- und Europawahlen nicht mehr gefordert.[16]

Durchführung

Die Briefwahlunterlagen werden durch Ausfüllen und Abgeben/Abschicken der Wahlbenachrichtigungskarte angefordert. In vielen Kommunen ist mittlerweile die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen auch per Internet möglich.[17] Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist gebunden an die Ausstellung eines Wahlscheins. Die ausgestellten Wahlscheine werden im Wählerverzeichnis vermerkt. Dadurch wird verhindert, dass Wahlberechtigte sowohl per Briefwahl als auch im Wahllokal wählen gehen, was dem Wahlrechtsgrundsatz der gleichen Wahl widersprechen würde.

Bei persönlichem Erscheinen des Wählers in der Briefwahlstelle kann der Stimmzettel meist vor Ort in einer dazu vorhandenen Wahlkabine ausgefüllt werden. Der rote Briefwahlumschlag wird dann in eine versiegelte Wahlurne gegeben werden, die am Wahltag zusammen mit den auf dem Postweg eingetroffenen Briefstimmen ausgewertet werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen in der Regel bis zur Schließung der Wahllokale bei der Kommune eingegangen sein.

Des Weiteren können Auslandsdeutsche, die in Ländern mit unzuverlässigem Postsystem leben, ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bei der nächsten Auslandsvertretung abgeben. Diese befördert für den Wähler kostenfrei die Umschläge mit Diplomatenpost nach Deutschland[18], wo diese ebenfalls per Behördlichem Schriftgutaustausch an die Wahlämter weitergeleitet werden.

Nennung von Gründen abgeschafft (2008)

Der Bundesgesetzgeber prüfte in den Jahren 2004 bis 2007 sowohl die Möglichkeiten einer Verschärfung als auch einer Lockerung des Briefwahlrechts. Änderungen auf Grund dieser Prüfungen wollte er bis spätestens zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestage im Jahr 2009 realisiert haben.[19] Am 11. Dezember 2007 hat die Große Koalition einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die „Abschaffung der Antragsgründe für die Briefwahl“ (S. 1 des Entwurfes) vorsieht.[20] Das Gesetz wurde am 17. März 2008 beschlossen.[21] Mit dem Gesetz wurde jedoch (in Artikel 1 Nr. 6) nur die Bedingung, dass man verhindert sein muss, in seinem Wahlbezirk zu wählen, aufgehoben. Zusammen mit dem o. g. Wortlaut aus dem Gesetzesentwurf, scheint klar, dass nun bei Beantragung der Briefwahl keine Hinderungsgründe für die Urnenwahl mehr angegeben werden müssen. Dem wurde nun auch durch die Änderung des § 27 Abs. 2 der Bundeswahlordnung am 11. Dezember 2008 mittels der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008[22] Rechnung getragen, so dass diese Gesetzesänderung nun auch auf der – für die Verwaltung maßgeblichen – Verordnungsebene nachvollzogen worden ist.[23] Der Wortlaut der Begründungspflicht, die im Absatz 2 festgelegt war, wurde restlos gestrichen und durch die Regelung eines anderen Verfahrensaspektes ersetzt.[24]

Auszählung geändert

Ausgezählt werden die bei der Briefwahl abgegebenen Stimmen am Wahlsonntag in jedem Stimmbezirk einzeln, während bisher jeder Wahlkreis im Gesamten ausgezählt wurde. Es erfolgt somit eine viel detaillierte Auswertung. Insbesondere der Vergleich zwischen Briefwählern und den anderen Wählern wird einfacher.[25]

Nutzung

Als Briefwahl bei der Bundestagswahl 1957 erstmals möglich war, haben 4,9 % der Wähler davon Gebrauch gemacht, bis 1990 lag der Anteil meist unter 11 %, stieg dann aber rasant an: Bei der Bundestagswahl 2009 waren es 21,4 %. Siehe auch obige Tabelle.

In Großstädten ist die Briefwahl besonders beliebt, 2002 gaben in den zehn größten Städten Deutschlands 25 % der Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab. In den westlichen Bundesländern ist die Briefwahl deutlich beliebter als in den östlichen.[26]

Die Briefwahl wird von 42 % der Wählern als vorgezogene Urnenwahl durchgeführt, das heißt sie erscheinen selbst bei der Kommune, holen sich ihre Stimmzetteln ab und werfen diese auch selbst wieder in die Urne bei der Kommune. Nur 52 % der Briefwahlunterlagen wurden per Post versendet.[27]

Österreich

Ab der mit 1. Juli 2007 wirksamen Wahlrechtsreform besteht in Österreich die allgemeine Möglichkeit zur Briefwahl, nachdem dafür der Art. 26 der österreichischen Bundesverfassung geändert wurde.

Von 1990 bis 2007 konnte laut Art. 26(6) B-VG die Stimmabgabe im Ausland bei Wahlen zum Nationalrat, der Wahl des Bundespräsidenten sowie bei Volksabstimmungen per Briefwahl erfolgen. Allerdings war es erforderlich die korrekte Abgabe der Stimme durch einen zweiten österreichischen Staatsbürger bestätigen zu lassen.

Ab 2007 erfolgt die Briefwahl im In- und Ausland durch Anforderung einer Wahlkarte, welche dazu verwendet werden kann, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und per Post an die zuständige Wahlbehörde zu senden. Die Bestätigung der korrekten Abgabe erfolgt nunmehr durch die eigene Unterschrift auf der Wahlkarte. Die Wahlkarte muss bei bundesweiten Wahlen (Nationalratswahl, Bundespräsidentenwahl, Wahlen zum Europäischen Parlament) bis zum achten Tag (Ausnahme erster Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl bis zum fünften Tag) nach der Wahl um 14:00 Uhr bei einer Wahlbehörde oder österreichischen Vertretung eingegangen sein. Für Landtags- und Gemeindewahlen gibt es länderweise unterschiedliche Regelungen. Bei Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen müssen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses (in kleinen Gemeinden könnten nur sehr wenige Briefwahlstimmen eingehen, wodurch individuelle Rückschlüsse auf die Präferenz der Personen, die per Briefwahl gewählt haben, gezogen werden können; eine Auszählung auf Bezirksebene wie bei anderen Wahlen scheidet bei Gemeindewahlen naturgemäß aus) in der Regel die Briefwahlkarten bis zum Wahlschluss eingelangt sein, um mit den anderen Stimmen ausgezählt werden zu können. Bei Landtagswahlen gibt es beide Varianten (bis einige Tage danach oder Wahlschluss).

Nach mehreren Betrugs- und Missbrauchsfälle wird seit 2010 vermehrt über eine Reform der Briefwahl in Österreich diskutiert.[28][29][30]

Schweiz

In der Schweiz ist die Briefwahl bei nationalen Wahlen und bei fast allen kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen inzwischen der Normalfall. Sämtliche Wahl- und Abstimmungsunterlagen werden den Wählern vorgängig per Post zugestellt. Die Zahl der offenen Wahllokale, in denen die Stimme noch an der Urne abgegeben werden kann, wurde in den letzten Jahren deutlich reduziert. In der Schweiz schließen die Wahllokale am Abstimmungssonntag mittags um zwölf. Versuche von Wahlbetrug sind selten, kommen aber vor.[31][32][33]

Nicht brieflich gewählt wird in kantonalen Angelegenheiten in jenen Kantonen, die noch eine Landsgemeinde durchführen. Systeminhärent findet dabei eine offene Wahl statt, eine Wahlbeeinflussung durch Überwachung anderer Wähler ist also prinzipiell möglich.

Alternativen zur Briefwahl

Zur Vermeidung des unsicheren Postweges sind verschiedene Alternative denkbar, die zum Teil aber anderes Sicherheitsprobleme haben:

  • die vorzeitige Stimmabgabe (In Deutschland die sogenannte "Briefwahl vor Ort" in der Wahldienststelle)
  • die Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal
  • die Stimmabgabe durch eine andere Person (Stellvertreterwahlrecht)
  • mobile Urne: der Wahlvorstand begibt sich zum Wähler, beispielsweise in ein Krankenhaus oder Altersheim
  • Internetwahl

Einzelnachweise

  1. Oregon Secretary of State, Vote by Mail Frequently Asked Questions, Abgerufen 16. Juli 2010
  2. Stuttgarter Zeitung, Gefälschte Wahlzettel, 26. Februar 2010
  3. Courier Journal: 10 indicted in vote-buying scheme, 10. Juni 2010
  4. Berliner Morgenpost: Post vergisst 800 Stimmen der Europawahl, 20. Juni 2009
  5. Süddeutsche Zeitung: "Leider Gottes durch den Reißwolf gejagt", 2. September 2009
  6. Kölner Stadt-Anzeiger: Wahlbriefe wurden vergessen, 21. September 2009
  7. Der Westen: Wahlfälschern auf der Spur, 18. Juni 2010
  8. Stadt Köln: Wahlprüfungsausschuss bestätigt Wahlergebnis, 10. Januar 2005
  9. Judge upholds vote-rigging claims (BBC, 4. April 2005)
  10. New fears over postal vote fraud (Guardian, 13. April 2005)
  11. Labour to halt postal vote fraud but only after election (Times, April 11, 2005)
  12. BR: Rodinger Wahlfälschung, Bewährungsstrafe für CSU-Stadtratskandidaten
  13. Bundeswahlleiter: Briefwahl
  14. BVerfGE 21, 200
  15. BVerfGE 59, 119
  16. wahlrecht.de – Nachricht vom 31. August 2008
  17. Liste mit den Online-Angeboten deutscher Großstädte (OV Bündnis 90/Die Grünen, Washington, D.C.
  18. www.bundeswahlleiter.de
  19. BT-Drs. 15/3872 vom 29. September 2004, Abs. 33, auf Wahlrecht.de
  20. BT-Drs. 16/7461 [PDF 535 KiB] vom 11. Dezember 2007
  21. Gesetz vom 17. März 2008 im BGBl. I S. 394 [PDF 65 KiB]
  22. Gesetz vom 3. Dezember 2008 im BGBl. I S. 2378 [PDF 156 KiB]
  23. Allgemeine Information der Kreisverwaltung Groß-Gerau zur Bundestagswahl
  24. Synopse der Regelungen zur Briefwahl in der Bundeswahlordnung auf wahlrecht.de
  25. augsburger-allgemeine.de, Artikel vom 15. September 2009, abgerufen am 16. September 2009
  26. Der Bundeswahlleiter: Sonderheft Erste Ergebnisse aus der Repräsentativen Wahlstatistik für die Bundesrepublik Deutschland, 2005
  27. Die Bundestagswahl 2002: Analysen der Wahlergebnisse und des Wahlkampfes, Band 10 der Schriftenreihe des Arbeitskreises "Wahlen und Politische Einstellungen" der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft, Frank Brettschneider, Jan W. van Deth, Edeltraud Roller, VS Verlag, 2004, ISBN 3810041238, ISBN 9783810041234
  28. ORF: VfGH-Präsident will Briefwahlregelung ändern, Publiziert am 19. September 2010
  29. Die Presse: Die missbrauchte Briefwahl: Unappetitlich und unerträglich, 11. November 2010
  30. ORF: Gefälschte Wahlstimmen: Bedingte Haftstrafe, 25. Juni 2010
  31. NZZ Online: Lumengo ist nicht der erste Fall der Wahlfälschung, 12. November 2010
  32. Ricardo Lumengo: Der politische Senkrechtstarter steht vor dem Aus, 12. November 2010
  33. Robert Devenoges bestreitet Stimmenfang-Vorwürfe. St. Galler Tagblatt (5. Mai 2009). Abgerufen am 13. Mai 2009.

Literatur

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Briefwahl – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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