Auslandsvertretung

Auslandsvertretung
Schild „Bundesrepublik Deutschland – Honorarkonsul“

Auslandsvertretungen (auch Missionen genannt) sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen eines Staates im Ausland. Dazu zählen auch seine ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen.

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen. Während diplomatische Missionen die Interessen der Regierung eines Staates bei einer fremden Macht vertreten, nehmen konsularische Missionen (Konsularabteilungen bei Botschaften sowie Konsulate) vornehmlich die Interessen der Bürger des Entsendestaates im Empfangsstaat wahr und erfüllen Kontakt- und Verwaltungsaufgaben auf untergeordneten Ebenen.

In der Bundesrepublik Deutschland bilden das Auswärtige Amt (AA) und die Auslandsvertretungen eine einheitliche oberste Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz besteht aus der Zentrale in Bern und den über 300 Schweizer „Aussenvertretungen“. Auch der österreichische auswärtige Dienst ist organisatorisch dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) Österreichs angeschlossen.

Zuordnung

Zu den diplomatischen Vertretungen gehören im Wesentlichen Botschaften und ständige Vertretungen (etwa bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen). Ebenfalls diplomatischer Natur sind Gesandtschaften, die als dauerhafte Einrichtungen (Vertretungen) im heutigen zwischenstaatlichen Verkehr allerdings kaum noch in Erscheinung treten.

Als diplomatische Vertretungen des Heiligen Stuhls (also des Papstes als Völkerrechtssubjekt), die auch die Interessen des Staates Vatikanstadt vertreten, fungieren die Apostolischen Nuntiaturen. Sie sind traditionell Doyen für die Gesandtschaften in einem Land, sprich des örtlichen diplomatischen Corps.

Keine diplomatischen Vertretungen sind Konsularbehörden wie z. B. Generalkonsulate oder sonstige Konsulate (im Sprachgebrauch der Schweiz auch Konsularposten genannt). Sie gelten vielmehr als Auslandsvertretungen eigener Art und werden auch als konsularische Vertretungen bezeichnet.

Nicht zu den Auslandsvertretungen im eigentlichen Sinn zählen reine Verbindungsbüros, wie sie von bestimmten Regierungsstellen (z. B. Ministerien, Kriminalämtern etc.) bei fremden Regierungsbehörden oder internationalen Institutionen unterhalten werden.

Entgegen einer weit verbreiteten Anschauung gelten die Grundstücke oder Gebäude der meisten Auslandsvertretungen heute normalerweise nicht als exterritoriales Gebiet, gehören also völkerrechtlich keineswegs zum Territorium des entsendenden Staates. Sie genießen aber besonderen Schutz durch völkerrechtliche Abkommen.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Auslandsvertretungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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