Polizei Baden-Württemberg

Polizei Baden-Württemberg
Polizei Baden-Württemberg
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Staatliche Ebene Land
Stellung der Behörde Polizei
Aufsichtsbehörde(n) Innenministerium Baden-Württemberg
Gründung 25. April 1952
Hauptsitz Stuttgart
Behördenleitung Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann
Anzahl der Bediensteten 31.800
Website www.polizei-bw.de

Die Polizei Baden-Württemberg ist die Landespolizei des deutschen Landes Baden-Württemberg.

31.800 Beamte, Angestellte und Arbeiter sind Angehörige der Polizei, davon sind 24.200 Polizeivollzugsbeamte. Neben dem Polizeivollzugsdienst gibt es noch die Polizeibehörden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Polizeistern

Verstaatlichung der Gemeindepolizeien

Auf Anregung der Amerikaner konnten in ihrer Zone nach dem Zweiten Weltkrieg Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern den Polizeivollzugsdienst selbst wahrnehmen. Das Polizeigesetz im neugebildeten Bundesland Baden-Württemberg gestattete dies nur noch Städten mit mehr als 75.000 Einwohnern. Von dieser Möglichkeit machten Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Pforzheim Gebrauch. Allerdings war die Kostenerstattung für die Kommunen nur unzureichend, so dass es in den 1960ern Bestrebungen der Städte gab, die Polizei wieder dem Land Baden-Württemberg zu übergeben. Zu Beginn der 1970er Jahre forderte zudem die Bundesregierung aus Sicherheitsgründen das Ende der Gemeindepolizeien. Mit der Verstaatlichung der Polizei 1972 in Mannheim und 1973 in Stuttgart endete das kommunale Zwischenspiel wieder.[1][2] Die Uniformen der Stadtpolizei unterschied sich am Abzeichen und an der Farbe (blau statt grün) von denen der Landespolizei. Die Stadtpolizei nahm auch die Aufgaben des Ordnungsamtes wahr.

Verwaltungsreform 2005

Zum 1. Januar 2005 wurde die Organisation der Polizei im Rahmen der Verwaltungsreform grundlegend verändert. Die bislang selbstständigen Landespolizeidirektionen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart I und Tübingen wurden als Abteilung 6 in die jeweiligen Regierungspräsidien eingegliedert. Die Leiter der Landespolizeidirektionen waren zuvor schon Referatsleiter im Regierungspräsidium. Dieses führt die Fach- und Dienstaufsicht. Die Landespolizeidirektion Stuttgart II, welche nur für den Stadtkreis Stuttgart zuständig war, wurde zum Polizeipräsidium Stuttgart, welches direkt dem Innenministerium unterstellt wurde. Die Autobahnpolizeidirektionen wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben werden von den Polizeidirektionen und den Polizeipräsidien wahrgenommen. Die nur im Bereich der LPD Tübingen bestehende Verkehrspolizeiinspektion Tübingen, welche die Aufgaben der Verkehrspolizei im ganzen Bezirk wahrnahm, wurde ebenfalls aufgelöst und ihre Aufgaben den Polizeidirektionen übertragen, wie dies in den anderen Bezirken schon immer üblich war.

Ferner wurden die Wasserschutzpolizeiinspektionen, welche die Leitung über einen Abschnitt (Rhein, Neckar und Bodensee) hatten, aufgelöst. Die Aufgaben dieser Behörden wurden jedoch nicht zentral gebündelt, sondern werden für ihren Dienstbezirk von den Polizeidirektionen und Polizeipräsidien wahrgenommen. Die Aufgaben der Wasserschutzpolizeidirektion übernahm das Regierungspräsidium Karlsruhe landeseinheitlich am Sitz Mannheim. Die bislang den jeweiligen Dienststellen unterstellten Wasserschutzpolizeistationen und -posten sowie die Autobahnpolizeireviere wurden den Direktionen und Präsidien unterstellt. Der Wirtschaftskontrolldienst wurde ganz aufgelöst und seine Aufgaben den Stadt- und Landkreisen übertragen.

Auftrag

Aufgaben

Die ureigenste Aufgabe der Polizei, bis heute, ist die Abwehr von Gefahren und Störungen von der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, als ein Teil der inneren Sicherheit. Sie verhütet und unterbindet rechtswidrige Handlungen jeglicher Art, regelt im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf).

Bei der Gefahrenabwehr wird sie präventiv tätig, im Gegensatz zur Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, bei der sie repressiv handelt und dabei zum Beispiel Täter ermittelt und Tatmuster analysiert.

Bei der Gefahrenabwehr gilt das Opportunitätsprinzip, die Polizei hat somit einen Ermessensspielraum sowohl beim Entschließungsermessen ("ob” sie tätig wird), als auch beim Auswahlermessen ("wie” sie tätig wird). Das Auswahlermessen umfasst dabei das Mittel, mit dem gehandelt werden soll, und den Polizeipflichtigen (Störer; §§ 7-9 PolG), der die Gefahr oder Störung unmittelbar verursacht hat (Theorie der unmittelbaren Verursachung). Es können mehrere Personen polizeipflichtig sein, ebenso, wie eine Person zweifach als Störer verantwortlich sein kann, der sogenannte Doppelstörer. Bei jedem Ermessen, das die Polizei ausübt, gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus dem Grundgesetz (GG), der sich schriftlich in § 5 PolG niederschlägt.

Grundsätzlich obliegt die Gefahrenabwehr den Polizeibehörden ("Beamte am Schreibtisch ohne Uniform"; § 60 Absatz 1 PolG), jedoch nicht, wenn der Polizeivollzugsdienst (“Polizeibeamte in Uniform oder ziviler Kleidung”) die Gefahr effektiver abwehren kann (§ 60 Absatz 2 PolG). Konkurrierend sind beide, Behörde und Vollzugsdienst, nach § 60 Absatz 3 PolG gleichzeitig Zuständig für die Aufgaben nach den dort genannten Paragraphen. Weiterhin kann die Polizeibehörde dem Vollzugsdienst Weisungen erteilen (§ 74 Absatz 1 PolG) und er muss auch auf Ersuche von Behörden und Gerichten Vollzugshilfe leisten, soweit hierfür die besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse oder Mittel des Polizeivollzugsdienstes benötigt werden (§ 60 Absatz 4 PolG).

Rechtsgrundlagen

Die Polizei des Landes Baden-Württemberg ist, wie jede Polizei in Deutschland ebenfalls, ein Teil der Exekutive, genauer gesagt, der Eingriffsverwaltung. Deshalb bedarf jedes Handeln der Polizei, nach dem "Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes" aus Artikel 20 Absatz 3 GG, stets einer Rechtsgrundlage, der sogenannten Ermächtigungsgrundlage (Im Gegensatz zur Leistungsverwaltung, dort heißt sie Anspruchsgrundlage). Allgemeine Rechtsgrundlagen lassen sich im Polizeigesetzbuch Baden-Württemberg (PolG) finden. Doch bestehen für sie weitere besondere Rechtsgrundlagen durch Polizeiverordnungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 10 bis 18 PolG), aber auch zum Beispiel durch Bundesrecht in der Straßenverkehrsverordnung (StVO) in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Rechtsgrundlagen für die Strafverfolgung stehen in der Strafprozessordnung (StPO) und für Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).

Es gelten immer die besonderen (speziellen) vor den allgemeinen (generellen) Gesetzen (lex specialis derogat lex generalis). Deshalb muss die Polizei zunächst Ermächtigungsgrundlagen aus besonderen Normen anwenden (zum Beispiel StVO), kommt dann zu den Standardmaßnahmen im Polizeigesetz (§§ 19 bis 36 PolG), bis sie schließlich auf die polizeiliche Generalklausel zurückgreifen darf (§ 3 i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 1 PolG).

Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und den anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Zum Beispiel durch die Verkehrserziehung in der Schule, Stände auf Messen und Veranstaltungen und auch durch persönliche Gespräche.

Organisation

Dem Innenministerium als Behörden des Polizeivollzugsdienstes unmittelbar unterstellt sind die Regierungspräsidien (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen), das Polizeipräsidium Stuttgart mit dem Landespolizeiorchester Baden-Württemberg (Zuordnung ab 1. Mai 2010, bis dahin Bereitschaftspolizeipräsidium), das Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg (Göppingen) und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Stuttgart). Der Polizeivollzugsdienst gliedert sich grob in das Landespolizeipräsidium, die den Regierungspräsidien und dem Polizeipräsidium Stuttgart unterstellten Dienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei, die Bereitschaftspolizei, die Ausbildungseinrichtungen und das Logistikzentrum.

Innenministerium und Landespolizeipräsidium

Oberste Polizeibehörde ist das Innenministerium mit dem Landespolizeipräsidium (LPP) (Abteilung 3 des Ministeriums).

Es darf sich, soweit dies für den landeseinheitlichen Einsatz oder die Aufgabenwahrnehmung notwendig ist, aller Einsatzkräfte und Einsatzmittel der Polizei bedienen. Weitere Aufgabe des Landespolizeipräsidiums ist die Planung von Konzepten für die innere Sicherheit, die Koordinierung der Zusammenarbeit von Polizeieinrichtungen und die Dienst- und Fachaufsicht.

Das Landespolizeipräsdium wird vom Landespolizeipräsidenten geleitet, sein Stellvertreter ist der Inspekteur der Polizei, welcher gleichzeitig der ranghöchste Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei und der ranghöchste uniformierte Beamte ist. Landespolizeipräsident ist seit Juli 2009 Dr. Wolf Hammann, Inspekteur der Polizei seit September 2004 Dieter Schneider.

Das Referat 32 (Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminologie) wird vom Landeskriminaldirektor geleitet. Er ist der ranghöchste Kriminalbeamte des Landes und übt die Aufsicht über die Kriminalpolizei aus. Ferner ist er für die internationale Zusammenarbeit zuständig. Landeskriminaldirektor ist seit September 2006 Hartmut Grasmück.

Weiter gliedert sich das LPP in folgende Referate:

  • Referat 31 - Einsatz, Lagezentrum, Verkehr (mit Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst)
  • Referat 32 - Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminologie
  • Referat 33 - Personalplanung, Aus- und Fortbildung, Organisation/Neue Steuerung
  • Referat 34 - Recht, Grundsatz, Öffentlichkeitsarbeit der Polizei
  • Referat 35 - Haushalt, Personal- und Sozialwesen
  • Referat 36 - Technik

Beim Innenministerium ist auch die Polizeistiftung Baden-Württemberg eingerichtet. Diese ist jedoch nicht Teil der Polizei, sondern eine Stiftung bürgerlichen Rechts.

Schutz- und Kriminalpolizei

Dem Innenministerium nachgeordnet sind das für die Stadt Stuttgart zuständige Polizeipräsidium Stuttgart sowie die Abteilung 6 (Landespolizeidirektion) der Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. In der Hierarchie unter den Regierungspräsidien stehen mehrere Polizeidirektionen (PD) beziehungsweise die Polizeipräsidien (PP). Im Regierungsbezirk Stuttgart bestehen elf Polizeidirektionen, im Regierungsbezirk Karlsruhe sechs Polizeidirektionen und zwei Polizeipräsidien, im Regierungsbezirk Freiburg neun Polizeidirektionen und im Regierungsbezirk Tübingen acht Polizeidirektionen.

Die Polizeidirektionen haben ihren Sitz in Kreisstädten der Landkreise oder in den Stadtkreisen. Ihr Dienstbezirk ist mit dem Gebiet des Landkreises oder des Stadtkreises identisch. Ihnen unterstehen Polizeireviere (ggf. mit Polizeiposten), Wasserschutzpolizeistationen (ggf. mit Wasserschutzpolizeiposten) und Autobahnpolizeireviere.

Im Mannheim und Karlsruhe sind anstelle der Direktionen Polizeipräsidien eingerichtet. Das Polizeipräsidium Mannheim ist für den Stadtkreis Mannheim sowie die Gemeinden Brühl, Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim und Ladenburg im Rhein-Neckar-Kreis, das Polizeipräsidium Karlsruhe für den Stadt- und den Landkreis Karlsruhe zuständig. Die Präsidien sind im Wesentlichen wie die Direktionen gegliedert.

Die Kriminalpolizei hat ihren Sitz bei den Polizeidirektionen, unter bestimmten Voraussetzungen können Kriminalaußenstellen eingerichtet werden

Die Aufbauorganisation des Polizeipräsidiums Stuttgart weicht von denen der übrigen Präsidien ab. Es gliedert sich seit Frühjahr 2009 in den Revierdienst (ehemals Schutzpolizeiinspektion, bzw. zuvor Revierdienst 1 und 2) mit Revieren, Polizeiposten und als Novum ständig besetzten Polizeirevierstationen - ein Tribut an die Kommunalpolitik - sowie die Kriminalpolizeiinspektionen mit Dezernaten. Weiterhin gibt es die Verkehrspolizei, zu welcher auch die Wasserschutzpolizeistation gehört und eine Abteilung Zentrale Dienste, welcher unter anderem die Einsatzhundertschaft, die Polizeihundeführerstaffel und die Polizeireiterstaffel angegliedert sind. Die beim Flughafen Stuttgart untergebrachte Polizeihubschrauberstaffel ist der Abteilung 6 des Regierungspräsidiums Stuttgart - der Landespolizeidirektion Stuttgart - angegliedert.

Bereitschaftspolizei

Die Bereitschaftspolizei untersteht dem Bereitschaftspolizeipräsidium mit Sitz in Göppingen, dem fünf Bereitschaftspolizeidirektionen (BPD) nachgeordnet sind:

• BPD Bruchsal Bruchsal • BPD Göppingen Göppingen • BPD Biberach Biberach an der Riß • BPD Lahr Lahr • BPD Böblingen Böblingen

Am Standort Göppingen befindet sich zudem das Spezialeinsatzkommando (SEK BW). Es ist das einzige SEK der deutschen Bundesländer, das Mitglied im europäischen Atlas-Verbund ist.

Weitere Einrichtungen der Polizei

Altes grünes Ärmelabzeichen

Uniform

2007 beschloss der Ministerrat die Umstellung von den alten grünen auf blaue Uniformen. Seit dem 1. Juli 2008 wurden bei einigen Dienststellen zum Teil die neuen Uniformen, so beispielsweise bei der Polizei im Hohenlohekreis oder Neckar-Odenwald-Kreis, für Trageversuche ausgegeben. Seit 2010 erhalten die Polizisten in Baden-Württemberg flächendeckend blaue Uniformen mit neuem Schnitt. Die Umstellung soll Ende 2011 abgeschlossen sein[3], wobei die regelnde Verwaltungsvorschrift im Oktober 2010 noch nicht geändert ist.[4]

Dienstausweis seit 2011

Dienstausweis

Früher war der Polizeidienstausweis aus grünem Leinenpapier und aufklappbar. 2011 wurde ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Zusammen mit dem Farbwechsel der Polizei von grün zu blau ist auch der Ausweis in blau gehalten. Ein Hologramm in Sternform soll ihn fälschungssicher machen.[5]

Fahrzeuge

Streifenwagen VW Passat in alter grün-silberner und neuer blau-silberner Farbgebung (Mannheim 2008)
Streifenwagen VW Passat in alter grün-silberner Farbgebung

Die Polizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz und Volkswagen. Als zivile Fahrzeuge kommen zudem Opel Astra, VW Passat, einige Skoda sowie Mercedes Vito zum Einsatz.[6]

Streifenwagen waren VW Passat, vor allem der Variant der Baureihe B6 und einige wenige noch von der Vorgängerbaureihe B5 Typ 3B GP. Daneben kommt der Mercedes-Benz Vito II zum Einsatz. Vereinzelt haben VW T5 Eingang in den Fuhrpark gefunden. Als Fahrzeuge für Diensthundeführer sind Transporter T4 und Sharan von Volkswagen im Einsatz.

Bei der 2010 durchgeführten Ausschreibung setzte sich Mercedes mit der C-Klasse durch, womit die bisher eingesetzten Opel Astra und VW Passat abgelöst werden. Vereinzelt werden auch VW Golf und für die Hundeführer VW Caddy Maxi beschafft.[7] Als Gruppenkraftwagen für die Alarmhundertschaften sind zahlreiche VW LT in Verwendung.

2011 folgen Streifenwagen vom Typ Mercedes-Benz E-Klasse. Baden-Württemberg setzt dieses Fahrzeug als erstes Bundesland ein. Damit werden die meisten Streifenwagen von Mercedes-Benz sein. Wie zuvor werden die Fahrzeuge für 36 Monate geleast.[6]

Die meisten Einsatzfahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind bundeseinheitliche Fahrzeuge. Hier ist das Standardfahrzeug der moosgrün oder weiß/grün lackierte VW T4 häufig in der Version „synchro“ (Allradantrieb), der als Halbgruppenkraftwagen oder leichter Befehlskraftwagen verwendet wird. Ferner sind für diesen Zweck Ford Transit im Einsatz. Seit Ende 2008 wurden neue blau-weiße Mercedes-Benz Sprinter als Gruppenkraftwagen und blau-silberne VW Touran als Führungsfahrzeuge eingeführt. Ferner sind Gerätekraftwagen auf Mercedes-Benz 1017 in schwarzgrün und die bundeseinheitlichen Wasserwerfer 9000 auf Mercedes Benz 2628 in Verwendung. Bei der Polizeihubschrauberstaffel wird ein Mercedes-Benz Atego als Tankwagen und ein Mercedes-Benz Sprinter als Vorauslöschfahrzeug eingesetzt. Die Bereitschaftspolizei besitzt auch Sonderwagen 4.

Beim Polizeiärztlichen Dienst wird neben Krankentransportwagen auf VW T4 synchro auch ein Rettungswagen auf Fiat Ducato mit Kofferaufbau eingesetzt.

Aktuelle Streifenmotorräder sind BMW R 1200 RT.

Farbgebung

Mit dem Uniformwechsel erfolgt ein Farbwechsel der Polizeifahrzeuge von grün-silber auf blau-silber beziehungsweise blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden August 2008 übergeben.[8]

Kennzeichen

Bislang werden die Polizeifahrzeuge bei den Landespolizeidirektionen zugelassen, die der Bereitschaftspolizei beim Bereitschaftspolizeipräsidium, die der Wasserschutzpolizei bei der Landespolizeidirektion Karlsruhe und die der Akademie der Polizei und der Hochschule für Polizei bei der Landespolizeidirektion Freiburg. Nachdem die bisherigen Behördenkennzeichen wegfielen, sollten die Fahrzeuge zwar wie bisher bei den Landespolizeidirektionen und dem Bereitschaftspolizeipräsidium zugelassen werden, jedoch in der Form zum Beispiel „S–PP“ oder „GP–BP“. Einige Fahrzeuge sind mit diesen Kennzeichen zugelassen. Letztendlich wurde beschlossen, die Fahrzeuge einheitlich unter „BWL 4–XXXX“ zuzulassen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist noch nicht geändert.[9]

Landespolizeipräsidenten

  • Dr. Alfred Stümper 1971 - 30. Juni 1990
  • Erwin Hetger, 1. Juli 1990 bis 30. Juni 2009
  • Dr. Wolf-Dietrich Hammann, seit 1. Juli 2009

Weblinks

 Commons: Polizei Baden-Württemberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sebastian Parzer: Mannheim soll nicht nur als Stadt der Arbeit neu erstehen…: Die zweite Amtszeit des Mannheimer Oberbürgermeisters Hermann Heimerich (1949–1955). Ubstadt-Weiher 2008, ISBN 978-3-89735-545-3, S. 242
  2. Lieb, aber zu teuer. Die Zeit, 23. Dezember 1966 Nr. 52
  3. http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=239740
  4. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Polizeidienstkleidungsverordnung und zum Bekleidungswesen der Polizei (VwV-PolDKlVO) vom 27. Juli 2007
  5. Polizei in Baden-Württemberg hat neuen Dienstausweis
  6. a b http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/243704.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im
  7. http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/227462.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im
  8. Pressebericht vom 4. August 2008 der Polizei Ravensburg zu den ersten silber-blauen Dienstfahrzeugen
  9. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für den Kraftfahrzeugbetrieb der Polizei des Landes von 2004"

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