Arbeiterwohlfahrt

Arbeiterwohlfahrt
Arbeiterwohlfahrt
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Gründer Marie Juchacz
Typ gemeinnütziger eingetragener Verein
Gründung 13. Dezember 1919
Sitz Berlin, Deutschland
Personen

Wilhelm Schmidt, Bundesvorsitzender

Schwerpunkt Sozialpolitik, Sozialrecht
Freiwillige 100.000
Angestellte 145.000
Mitglieder 401.000
Website http://www.awo.org/

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein dezentral organisierter deutscher Wohlfahrtsverband, der sich auf persönliche Mitgliedschaften in seinen Ortsvereinen aufbaut. Sie ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und mit rund 145.000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der großen Arbeitgeber in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist es, sozial schlechter gestellte Menschen zu unterstützen. Heutzutage betreut sie hauptsächlich Menschen mit Behinderungen und Senioren, betreibt aber beispielsweise auch Kindergärten, Offene Ganztagsschulen, psychiatrische und forensische Kliniken, Einrichtungen für Ferienfreizeit und Beratungsstellen für Migranten und Menschen in Notlagen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Schild am AWO-Gebäude in Lüdenscheid

Am 13. Dezember 1919 gründete Marie Juchacz (1879–1956), die Mitglied der Nationalversammlung war, die AWO als „Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD“. Reichspräsident Friedrich Ebert beschrieb sie mit dem Motto „Arbeiterwohlfahrt ist die Selbsthilfe der Arbeiterschaft“. Zunächst versuchte sie, vor allem die Not der durch den Ersten Weltkrieg Geschädigten zu lindern, indem sie Nähstuben, Mittagstische, Werkstätten zur Selbsthilfe und Beratungsstellen einrichtete. Später entwickelte sie sich zu einer Hilfsorganisation für alle sozial bedürftigen Menschen.

Nach der „MachtergreifungAdolf Hitlers wurde nach einem erfolglosen Versuch, die AWO gleichzuschalten, die Arbeiterwohlfahrt aufgelöst und verboten. Einige Mitglieder arbeiteten illegal weiter, wie Johanna Kirchner, die mithalf, bedrohte Personen aus der Arbeiterbewegung ins Exil zu schleusen.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die AWO 1946 in Hannover als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Hilfsorganisation neu gegründet. In der Sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR wurde sie nicht zugelassen. Eine Ausnahme bildet hier Ostberlin, wo die AWO bis zum Mauerbau im August 1961 als gesamtstädtischer Landesverband arbeitete. Noch zu DDR-Zeiten konnte die Arbeiterwohlfahrt am 18. Februar 1990, 57 Jahre nach ihrem Verbot, in Sonneberg auf Initiative von Walter Knauer und Edmund Fröhlich wiedergegründet werden.[1] Seit der Wiedervereinigung ist die Arbeiterwohlfahrt im gesamten Bundesgebiet tätig. Der Sitz des Bundesverbandes befindet sich in Berlin. Sie ist Trägerin des DZI-Spenden-Siegels.

Das Gebäude der Arbeiterwohlfahrt in Gößnitz (Thüringen).

Die Arbeiterwohlfahrt sieht sich selbst den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet und arbeitet im ehrenamtlichen wie im hauptamtlichen Bereich nach den Leitsätzen und dem Leitbild der AWO, das zumindest bei einigen Neueinstellungen auch für Mitarbeiter verbindlich ist.

Die Vorsitzenden der AWO

Seit November 2008 hat die AWO einen hauptamtlichen Vorstand und ein ehrenamtliches Präsidium.

Vorsitzender des Vorstandes

  • 2008–2009: Rainer Brückers
  • 2010–0000: Wolfgang Stadler

Vorsitzender des Präsidiums

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

2004 begrüßte der damalige AWO-Bundesvorsitzende Manfred Ragati die Einführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) und kündigte an, dass die deutschen Wohlfahrtsverbände mindestens dreißigtausend AGH-MAE für Langzeitarbeitslose einrichten würden. Viele von ihnen empfanden die Einführung dieser Arbeitsgelegenheiten als entwürdigend, unsolidarisch und dem Gleichheitsprinzip widersprechend und protestierten. Sie nannten diese daher 1-Euro-Jobs. Die soziale Gruppierung Die Überflüssigen besetzte damals symbolisch die AWO Landeszentrale Berlin. Der Wohlfahrtsverband akzeptierte dies nicht und stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs.

Leiharbeit

Der AWO-Bundesverband erklärte in einer Pressemitteilung vom 5. November 2010: Systematische Leiharbeit lehnen wir ab! Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Generell ist das Instrument der Leiharbeit kritisch zu betrachten und sensibel anzuwenden. Es ist als Instrument zur Schaffung von Beschäftigungschancen gedacht und dazu, Auftragsspitzen in Unternehmen abzudecken. Das heißt auch, dass ein sehr zurückhaltender und verantwortungsvoller Einsatz intendiert war und ist. Eine systematische Anwendung von Leiharbeit lehnen wir von daher als Bundesverband ab. Wenn es in Ausnahmefällen zum Einsatz von Leiharbeit kommen sollte, dann muss verbindlich klar sein, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter den Festangestellten nach dem Grundsatz ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit‛ gleichzustellen sind. Leiharbeit ist ein Auswuchs eines sich ausweitenden Niedriglohnsektors in Deutschland. Von Seiten des AWO-Bundesverbandes fordern wir seit langem, diesem Anwachsen durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes und die Stärkung von Tariflöhnen einen Riegel vorzuschieben. Gleichzeitig müssen die aus der Gleichbehandlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitnehmern und einem gesetzlichen Mindestlohn resultierenden veränderten finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Träger dabei bei der Refinanzierung berücksichtigt werden. Die AWO trägt als Verband der Freien Wohlfahrtspflege eine hohe Verantwortung – sowohl als sozialer Dienstleister wie auch als Mitgliederverband. Von daher muss eines immer klar sein: Angebote der AWO müssen mit unseren Werten übereinstimmen. Die Einführung systematischer Leiharbeit widerspricht diesem Anspruch. Um dies künftig zu verhindern, werden wir als AWO Sanktionsmöglichkeiten, die für alle AWO-Dienstleistungsangebote verbindlich zu gelten haben, entwickeln.“

Die AWO im westlichen Westfalen beschäftigt rund 15.000 Mitarbeiter (Stand 2010) unter den Rahmenbedingungen des mit Ver.di geschlossenen Tarifvertrags AWO NRW. Die AWO im Bezirk Westliches Westfalen bietet Arbeitnehmern zeitlich befristet nach einem Auslaufen der Vertragszeit an, neue Verträge bei der Arbeiterwohlfahrt-Servicegesellschaft (AW PSG) abzuschließen. Diese hauseigene Zeitarbeitsfirma leiht das Personal dann an die Muttergesellschaft AWO aus. Dadurch ist es möglich, den Leiharbeitern Tarifverträge mit schlechterer Bezahlung als den Festangestellten anzubieten. Im Bezirk Westliches Westfalen hat die AWO etwa 300 Mitarbeiter in die Leiharbeit ausgegliedert.

Die Vorteile für die AWO sind zum einen der geringere Lohn und Einsparungen bei der Mehrwertsteuer. Der Vorteil für die AWO bestehe nach eigener Aussage nicht in geringeren Lohnkosten – die Stunde Leiharbeit sei in der Regel sogar teurer als eine Stunde gemäß Tarifvertrag AWO NRW – sondern in einer größeren Flexibilität des Arbeitseinsatzes, zum Beispiel bei Krankheits- oder Urlaubsvertretungen und bei Belegungsschwankungen. Dagegen gibt die Gewerkschaft Ver.di jedoch u. a. zu bedenken, dass der Tarifvertrag gegenüber dem Öffentlichen Dienst nachteilig sei, für viele Beschäftigte ohnehin nicht gelte und vor allem gering Qualifizierte von der Ausgründung in Zeitarbeitsbeschäftigung betroffen seien.[2]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Arbeiterwohlfahrt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Edmund Fröhlich, Theresia Danco (Hrsg.): Nach 57 Jahren: Die AWO gründet sich in Thüringen wieder. In: Quo vadis Freie Wohlfahrtspflege, Bank für Sozialwirtschaft; Köln, 1990
  2. Gewerkschaftsseite Herzlos-online.de: Regelungswerk.ppt (Downloadseite, nur als Powerpoint-Präsentation verfügbar, 46 kB)

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