Landkreis Tost-Gleiwitz

Landkreis Tost-Gleiwitz
Landkreis Tost-Gleiwitz, 1905
Karte des Kreises, 1929

Der preußisch-deutsche Landkreis Tost-Gleiwitz bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

  • 3 Städte,
  • 87 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Tost in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungsbezirk Oppeln.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Gleiwitz, Kieferstädtel, Peiskretscham und Tost.

Zum 1. Januar 1818 wurde aus Teilen der Kreise Tost, Pleß und Ratibor der neue Kreis Rybnik gebildet.

Das Landratsamt war von 1841 bis 1869 in Gut Kamienietz, später in der Stadtgemeinde Gleiwitz. Dadurch änderte sich der Kreisname in Tost-Gleiwitz.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 1. April 1897 schied die Stadtgemeinde Gleiwitz einschließlich der zuvor eingegliederten Landgemeinden Trynnek, Petersdorf städtisch und Petersdorf von Welczek aus dem Kreis Tost-Gleiwitz aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Zum 1. Januar 1927 wurden weitere Veränderungen der Kreisgrenze wirksam:

  • Eingliederung der Landgemeinden Ellguth-Zabrze, Richtersdorf und Zernik und der Gutsbezirke Städtisch Petersdorf und Städtisch Zernik aus dem Kreis Tost-Gleiwitz in den Stadtkreis Gleiwitz,
  • Eingliederung der Landgemeinden Nieborowitz, Nieborowitzer Hammer (Rest), Niederdorf, Pilchowitz und Wielepole-Pilchowitz und der Gutsbezirke Nieborowitz, Nieborowitzer Hammer, Pilchowitz und Wielepole-Pilchowitz aus dem nicht an Polen abgetretenen Restkreis Rybnik in den Kreis Tost-Gleiwitz.

Zum 30. September 1929 trat im Kreis Tost-Gleiwitz entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, indem alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Tost-Gleiwitz entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Nach der am 26. Oktober 1939 erfolgten Eingliederung bisher polnischer Gebiete als neuer Regierungsbezirk Kattowitz in das Deutsche Reich und die Provinz Schlesien erfolgte eine Änderung der Abgrenzung der Regierungsbezirk Kattowitz und Oppeln untereinander. Da alle Kreise des oberschlesischen Industriereviers einem Regierungsbezirk angehören sollten, trat der Landkreis Tost-Gleiwitz zum Regierungsbezirk Kattowitz.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Die letzten Gebietsverluste fanden am 1. August 1942 durch die Eingliederung von Teilen der Gemeinden Alt Gleiwitz und Laband aus dem Landkreis Tost-Gleiwitz zu Gunsten des Stadtkreises Gleiwitz statt (Anlage eines neuen Oderhafens?). Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Der Landkreis wurde zum Powiat Gliwicki, seine Grenzen wurden bis zu seiner Auflösung im Jahre 1975 beibehalten. Das heutige Kreisgebiet ist damit nicht mehr vergleichbar, darin wurden auch Teile des früheren Landkreises Rybnik eingegliedert.

Kommunalverfassung

Der Kreis Tost-Gleiwitz gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Gleiwitz, Kieferstädtel, Peiskretscham und Tost, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

1936 fanden im Kreis Tost-Gleiwitz umfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Bitschin: Fichtenrode
  • Blaschowitz: Burgfels
  • Boguschütz: Gottschütz
  • Boitschow: Lärchenhag
  • Brynnek: Brunneck
  • Groß Kottulin: Rodenau O.S.
  • Klein Kottulin: Rodlingen
  • Laskarzowka: Wieselheim
  • Pilchowitz: Bilchengrund
  • Plawniowitz: Flößingen
  • Kaminietz: Dramastein
  • Lubie: Hohenlieben
  • Ostroppa: Stroppendorf
  • Rudzinitz: Rudgershagen
  • Rudnau: Braunbach
  • Schalscha: Kressengrund
  • Scharkow: Sandhuben
  • Schieroth: Schönrode
  • Schierakowitz: Graumannsdorf
  • Tatischau: Vatershausen
  • Tworog: Horneck

Persönlichkeiten


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