Kindertagesstätte

Kindertagesstätte

Mit Kindertagesstätte (KITA, Kita), auch Kinderhort, in Österreich auch Ganztagskindergarten, wird eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung bezeichnet.

Die genaue Definition ist national und zum Teil sogar regional unterschiedlich.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Allgemein

In Deutschland heißen je nach Region unterschiedliche Einrichtungen „Kindertagesstätte“:

  • die Kinderkrippe (für Kinder bis 3 Jahre),
  • der Kindergarten (für 3–6jährige), zum Teil werden nur Ganztagskindergärten Kindertagesstätte genannt, und
  • der Schulhort, den Grundschulkinder vor Schulbeginn und nach Schulende besuchen können.

Häufig werden auch Einrichtungen, die alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) umfassen, Kindertagesstätte genannt. Neben der Kindertagesstätte gehört z.B. auch die Tagespflege zur Kindertagesbetreuung.

Rechtliche Verankerung

In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in den §§ 22-26 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Ausgestaltung erfolgt für jedes Bundesland auf länderrechtlicher Ebene (z. B. für Berlin: Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG -). Auch die Beteiligung der Eltern an den Kosten für den Besuch der Kindertagesstätten ist sehr unterschiedlich.

Träger der Kindertagesstätten sind meist die Kommunen oder örtlichen Kirchen, in vielen Fällen auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt etc.) oder Elterninitiativen. Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Im geringen Umfang werden Kindertageseinrichtungen als Betriebskita von privaten Unternehmen betrieben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten zu verbessern. Kommerzielle Anbieter engagieren sich durch den wachsenden Bedarf immer stärker im Kita-Markt – auch, weil sich katholische Träger langsam zurückziehen.[1]

Für Kinder im Kindergartenalter besteht ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen halbtägigen Platz in einer Kindertagesstätte ab dem 3. Lebensjahr. Dagegen war der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Westdeutschland relativ niedrig, (2 % in Westdeutschland 2005), steigt jedoch an.

Seit 2005 werden laut Gesetz Kinder erwerbstätiger oder arbeitsuchender Eltern bei der Zuteilung eines Kinderbetreuungsplatzes bevorzugt. Sofern jedoch nicht genug Plätze für alle erwerbstätigen Eltern zur Verfügung stehen, erhalten nach allgemein etablierter Regel Kinder von Alleinerziehenden vorrangig vor Kindern von Eltern, die eine Ausbildung absolvieren oder berufstätig sind, einen Betreuungsplatz.[2]

Nutzen und Nachteile von Kindertagesstätten

Ob Betreuung von Kleinkindern durch Einrichtungen außerhalb des Elternhauses allgemein sinnvoll ist, ist umstritten[3]. Zum Teil erhofft man sich eine Verbesserung der Sozialkompetenzen und bessere Schulleistungen. Nach der größten und neuesten Studie, der NICHD-Studie gibt es Hinweise darauf, dass aushäusig betreute Kinder geringfügig mehr (jedoch immer noch im "normalen Bereich" kindlichen Verhaltens liegende) Verhaltensprobleme zeigen als Kinder, die zu Hause erzogen wurden -- jedoch unabhängig davon, ob die häusliche Erziehung durch die eigenen Eltern oder beispielsweise durch Tagesmütter oder Kinderfrauen geschah.

Schweiz

Begriff

Eine Kindertagesstätte ist eine Institution, die an allen fünf Werktagen ganztags geöffnet ist und in der den Kindern ein Mittagessen angeboten wird, anders als zum Beispiel in Spielgruppen.

Das freie Spielen steht im Vordergrund, wobei darauf geachtet wird, nach dem Bildungsplan des jeweiligen Kantons zu arbeiten.

Der Begriff Kindertagesstätte umfasst in der Schweiz Krippen bzw. Kinderkrippen, Horte bzw. Kinderhorte und Tagesheime (auch als Tagi abgekürzt). Die Bedeutungen der Begriffe überschneiden sich stark und werden individuell und kantonal uneinheitlich verwendet. Tendenziell steht Kinderkrippe eher für Kinder im Vorschulalter, während Horte oft kurzzeitige Betreuungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen (Sonntagsmesse, Museumsbesuch, Wellness Center) leisten. Tagesheim wird lokal im Raum Basel verwendet und schließt meist die Freizeitbetreuung von Schulkindern mit ein; im Kanton Bern sind mit dem Begriff Tagesheim ausschließlich Institutionen zur Betreuung von Schulkindern gemeint. In beiden Gebieten ist der Begriff nicht zu verwechseln mit dem Kinderheim, das eine 24-Stunden-Betreuung umfasst. Der von Deutschland beeinflusste Begriff Kindertagesstätte wurde in der Schweiz zunächst zögerlich verwendet, erfährt aber seit etwa 2005 eine zunehmende Verbreitung als interkantonal verständlicher Begriff, der den Vorschul- und den Schulbereich gleichermaßen umfasst. Dies fand zum Beispiel auch seinen Ausdruck 2008 in der Namensänderung des Dachverbandes von Schweizerischer Krippenverband zu Verband Kindertagesstätten der Schweiz.

Die Betreuung umfasst die gesamte Spanne von der Geburt bis 16 Jahren. Das höchste Betreuungsaufkommen ist jedoch zwischen dem 3. Lebensmonat und dem Kindergarteneintritt mit 5 bzw. 6 Jahren.

Politische Einbettung

Die vor- und außerschulische Betreuung von Kindern ist Sache der Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Kirchen. Entsprechend unterschiedlich sind die pädagogischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Im Raum Basel werden zum Beispiel 43% der Kindertagesstätten staatlich bezuschusst, während die übrigen Kindertagesstätten die Leistungen durch die Elternbeiträge decken müssen (Stand Februar 2006).

Im Allgemeinen stellen die Kantone die Richtlinien zur Errichtung und Führung einer Kindertagesstätte auf und haben eine Kontrollfunktion. Das Amt für Tagesbetreuung, sofern vorhanden, ist je nach Kanton dem Gesundheits-, dem Sozial-, dem Justiz- oder dem Erziehungsdepartement angegliedert.

Auf Landesniveau bildet der Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) ein Dach. Dieser sieht als seine Hauptfunktion die Erstellung von Qualitätsrichtlinien und die Implementierung dieser Richtlinien, insbesondere da, wo kantonale Gesetze und Richtlinien fehlen.

Gesellschaftliche Einbettung

In der Schweiz gibt es seit Beginn des 20. Jahrhunderts Kindertagesstätten. Vor allem in der Zeit seit den 1970er Jahren hat sich eine starke Veränderung des gesellschaftlichen Verständnisses der familienexternen Tagesbetreuung im Allgemeinen und damit auch der Kindertagesstätten im Speziellen vollzogen: Aus der sozialen Not der Platzierung eines Kindes in einer Kindertagesstätte hat sich eine Freiwilligkeit entwickelt, die motiviert ist durch

  • den Wunsch der Mütter, außerhalb der Familie zu arbeiten (siehe auch Chancengleichheit, Gleichstellungspolitik).
  • die Absicht, dem Kind frühzeitig soziale Kontakte zu ermöglichen.
  • die integrationspolitische Zielsetzung, insbesondere in Orten mit hohen Ausländeranteilen eine Nivellierung der sprachlichen Voraussetzungen bis zum Schuleintritt herbeizuführen.

Angebot und Nachfrage

Bezüglich Angebot und Nachfrage gibt es große regionale Unterschiede, die unter anderem urbanitätsbedingt sind. In ländlichen Gebieten übernehmen teilweise Spielgruppen mit einem zeitlich enger begrenzten Angebot die soziale Rolle von Kindertagesstätten.

Eine nationale NFP-Studie prognostizierte im Juni 2005 unter bestimmten Voraussetzungen einen landesweiten Mangel von 50'000 Krippenplätzen [1]. Ob die Voraussetzungen dieser Studie erfüllt sind, ist in der Presse umstritten, zumal in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich und Bern teilweise die Rede ist von einem Überangebot. Allerdings bezieht sich das Überangebot typischerweise auf nicht von den Gemeinden bezuschusste Anbieter.

Der Bund und auch einzelne Kantone fördern mit so genannten Impulsprogrammen die Errichtung neuer Kindertagesstätten. Das Programm des Bundes bezuschusst Kita-Gründungen unter bestimmten Voraussetzungen seit 2003 und voraussichtlich bis ins Jahr 2011.

Lärmbelastung

Laut der Landesvereinigung für Gesundheit (LVG) Sachsen-Anhalt herrschen in Kitas Lärmbelastungen, die lautem Verkehrslärm und Kreissägen entsprechen. Der Lärm vermindere die Konzentrationsfähigkeit und hindere die Kinder am Sprachverstehen und -verarbeiten.[4]

2011 wurde in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert[5]. Nach § 22 Abs. 1a BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten ausgehen, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr, so dass Klagen gegen Kinderlärm kaum mehr Erfolgsaussichten haben dürften[6]. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

Literatur

  • Hildegard Bockhorst (Hrsg.): Kinder brauchen Spiel und Kunst. Bildungschancen von Anfang an. Ästhetisches Lernen in Kindertagesstätten (Kulturelle Bildung Band 2), München, kopaed verlagsgmbh 2006, ISBN 978-3-86736-002-9
  • Petra Jung: Kindertageseinrichtungen zwischen pädagogischer Ordnung und den Ordnungen der Kinder: Eine ethnografische Studie zur pädagogischen Reorganisation der Kindheit (Broschiert), Vs Verlag 2009, ISBN 3531158139

Quellenangaben

  1. Wir betreuen auch Kinder: Kommerzielle Anbieter entdecken den Kita-Markt für sich, Deutschlandfunk: Hintergrund am 28. Mai 2011
  2. Evelyn Korn: Zerstört der Sozialstaat die Familie? In: Marburger Volkswirtschaftliche Beiträge, No. 05-2007. Abgerufen am 2. März 2010. S. 16
  3. Eine Pädagogin für frühkindliche Betreuung: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/598103/; ein Psychoanalytiker dagegen: http://www.die-tagespost.de/Archiv/titel_anzeige.asp?ID=27905.
  4. Kinder, vermeidet Kreissägen-Lärm in der Kita! Welt Online, 27. April 2011.
  5. Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderläms vom 20. Juli 2011, BGBl. I, Seite 1474
  6. http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13397138/Klagen-gegen-Kinderlaerm-kaum-noch-moeglich.html

Siehe auch

Weblinks

Deutschland

Schweiz

Liechtenstein


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