Geschwindigkeitsüberwachung Neigetechnik

Geschwindigkeitsüberwachung Neigetechnik

Als Geschwindigkeitsüberwachung Neigetechnik (Abkürzung GNT) wird ein Zugbeeinflussungssystem bezeichnet, das für Neigetechnik-Züge in Deutschland verwendet wird. Dabei können Gleisbögen mit bis zu 30 % höherer Geschwindigkeit durchfahren werden, ohne dass die Querbeschleunigung für den Fahrgast den zulässigen Maximalwert von 1,0 m/s² überschreitet.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Zwischen den Gleisen sind sogenannte Balisen oder Gleiskoppelspulen verlegt, welche Daten an den Zug übertragen. Ist der Triebzug mit aktiver Neigetechnik ausgestattet, so kann der Triebzug den folgenden Gleisbogen mit höherer Geschwindigkeit durchfahren, als von der Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) vorgegeben wird, da die Bordelektronik den folgenden geschwindigkeitsüberwachenden Gleisschwingkreis („Magnet“) der PZB ignoriert.

Besitzt der Triebzug keine aktive Neigetechnik, wird das Signal der Balise ignoriert und der Zug durchfährt den Gleisbogen mit der durch den Buchfahrplan vorgegebenen und durch die PZB überwachten Geschwindigkeit.

Varianten

Diese Art der Zugsicherung wird auf Basis der „Siemens ZUB 122“ Fahrzeugausrüstung bzw. der weiterentwickelten Variante „Siemens ZUB 262“ technisch umgesetzt.

Die Fahrzeuge mit einer GNT-Implementierung auf Basis der ZUB-262-Fahrzeugausrüstung können nicht nur GNT-Daten von proprietären Siemens-Gleiskoppelspulen empfangen, sondern zusätzlich GNT-Daten auch aus den genormten Eurobalisen lesen.

Daraus folgt:

  • Um proprietäre Siemens-Gleiskoppelspulen zu lesen, reicht eine auf ZUB-122 basierende Fahrzeugausrüstung.
  • Um genormte Eurobalisen auszulesen, benötigt das Fahrzeug eine auf ZUB-262 basierende GNT-Fahrzeugausrüstung.
  • Ein mit einer auf ZUB 262 basierenden GNT-Ausrüstung ausgestattetes Fahrzeug kann jede für Neigetechnik vorbereitete Strecke in Deutschland bogenschnell befahren.

Strecken

Eine Liste der mit GNT ausgerüsteten Strecken wird vom Infrastrukturbetreiber, der DB Netz AG jährlich in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen veröffentlicht.[1]

Dort wird streckenabschnittsgenau angegeben, welche Leit- und Sicherungstechnik (ZUB 122 oder ZUB 262) für den bogenschnellen Fahrbetrieb erforderlich ist.[2]

Verbreitung und Nachfolgesystem

In Deutschland sind folgende Baureihen der Deutschen Bahn mit GNT ausgerüstet:

  • BR 411 (7-teiliger ICE T) / BR 415 (5-teiliger ICE T)
    • GNT-Implementierung auf Basis der Siemens ZUB262 Fahrzeugausrüstung
  • BR 605 (4-teiliger ICE-TD)
    • GNT-Implementierung auf Basis der Siemens ZUB262 Fahrzeugausrüstung
  • BR 610 („Pendolino“)
    • GNT-Implementierung auf Basis der Siemens ZUB122 Fahrzeugausrüstung
  • BR 611
    • GNT-Implementierung auf Basis der Siemens ZUB122 Fahrzeugausrüstung
    • GNT-Implementierung teilweise umgerüstet auf Basis der Siemens ZUB262
  • BR 612 („Regioswinger“)
    • GNT-Implementierung auf Basis der Siemens ZUB262 Fahrzeugausrüstung

Die von der Deutschen Bahn an die Österreichische Bundesbahnen verkauften ICE-T-Züge sind die einzigen mit GNT ausgerüsteten Fahrzeuge, die nicht der DB gehören.

Die Funktion der Signalisierung von abweichenden Geschwindigkeiten für Neigezüge kann auch mit dem europaweit genormten Zugsicherungssystem ETCS erfolgen. Bei ETCS werden verschiedene Zugkategorien unterstützt, die unterschiedliche Geschwindigkeiten fahren dürfen. Ein Schwachpunkt der derzeitigen ETCS-Spezifikationen liegt darin, dass die Eigenschaften dieser Zugkategorien nicht in der Norm enthalten sind. Erst mit der ETCS-Version 3.0.0 sollen die Eigenschaften der Zugkategorien spezifiziert werden, eine dieser Kategorien werden Züge mit aktiver Neigetechnik darstellen.

Einschränkungen

Da die Geschwindigkeitsüberwachung Neigetechnik (GNT) an die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) gekoppelt ist, die nur bis zu einer Geschwindigkeit von 160 km/h zugelassen ist, beträgt die maximale Geschwindigkeit eines von der GNT überwachten Zuges 160 km/h.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schiennetz-Nutzungsbedingungen 2012
  2. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG 2009 (PDF, 1,7 MB), Seite 16 ff.

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