Einlagensicherung

Einlagensicherung

Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Wie jede Geldanlage sind auch Bankeinlagen mit einem Adressausfallrisiko verbunden, also dem Risiko, dass die Bank die Einlage nicht zurückzahlen kann. Die Instrumente der Einlagensicherung reduzieren dieses Risiko, können es aber nicht vollständig verhindern. Das Ausfallrisiko bei einer Garantie der Einlagen sinkt auf die Höhe des Ausfallrisikos des Garanten.

Geschichte der Einlagensicherung

Die Geschichte des Bankwesens ist eng verbunden mit der Geschichte von Bankkrisen und damit dem Verlust von Anlegergeldern. Schutz versprach dem Anleger lediglich die Wahl eines Bankhauses mit gutem Ruf und einem vertrauenswürdigen Bankier.

Die ersten Stützungsfonds entstanden im Bereich der genossenschaftlichen Banken. 1937 wurde der „Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds“ des deutschen Genossenschaftsverbandes gegründet. 1966 wurde die erste bundesweite Sicherungseinrichtung der privaten Banken gegründet. Einlagen bei Sparkassen waren durch die Gewährträgerhaftung geschützt.

Mit dem spektakulären Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974 wurden die Sicherungssysteme der Banken umfassend erweitert. Eine gesetzliche Pflicht, diesen Einrichtungen beizutreten, bestand jedoch nicht.

Seit 1986 bestand eine Empfehlung der EU-Kommission zu einer gesetzlichen Verpflichtung von Banken zur Teilnahme an Sicherungssystemen, die 1997 durch eine verbindliche Richtlinie abgelöst wurde. Die Umsetzung dieser Richtlinie führte zur weiter unten beschriebenen aktuellen Rechtslage.

Ebenen der Einlagensicherung

Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen:

Eigenkapitalvorschriften

Die elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank. Dazu dienen eine Reihe von Vorschriften des Kreditwesengesetzes, insbesondere die Eigenkapitalvorschriften (Solvabilitätsverordnung). Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Fall von Problemen der Bank noch ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Einlagen der Kunden auszuzahlen.

Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von Banken nicht auszuschließen. Dann greift die nächste Stufe:

Haftung in der Bankengruppe

Häufig sind Banken Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen formelle (d. h. rechtlich verbindliche) oder informelle (d. h. freiwillige) gegenseitige Haftungsregelungen bestehen.

Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung). Bei der Sparkassengruppe oder innerhalb der Gruppe der Genossenschaftsbanken besteht die sogenannte Institutssicherung. Geschützt sind nicht nur die Einlagen, sondern der Bestand des Instituts mit der Folge, dass auch Schuldverschreibungen von Genossenschaftsbanken und Sparkassen voll gesichert sind.

Gesetzliche Einlagensicherung

In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen bezüglich der Einlagensicherungen. In der EU sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien 94/19/EG[1] (CELEX Nr: 394L0019 / 31994L0019[2]) und 97/9/EG[3] (CELEX Nr: 397L0009 / 31997L0009[4]) vorgeschrieben. Diese sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Seit Dezember 2010 sind 100 % der Einlagen bis maximal 100.000 Euro geschützt, und zusätzlich 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro[5]. In Deutschland betreiben allerdings auch Banken Geschäfte, die nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Das sind Banken mit Hauptsitz im Ausland, die in Deutschland nicht eine eigene deutsche Gesellschaft, sondern nur Niederlassungen betreiben. [6]

Die Regierungen von Irland[7], Griechenland und Deutschland[8] haben im September und Oktober 2008 angekündigt, für die Einlagen der Kontoinhaber unbegrenzt zu garantieren. Diese ist für bestimmte Einlagenarten bei bestimmten Banken noch bis zum Juni 2011 in Kraft.[9]

In Deutschland handelt es sich um eine politische Absichtserklärung der Regierung, eine gesetzliche Umsetzung war erst nicht geplant[10]. Im Fall der Insolvenz der Noa Bank wurde diese Absichtserklärung von der deutschen Bundesregierung nicht umgesetzt. [11] Nach einem späteren Beschluss auf Ebene der EU-Finanzminister [12] sind aber seit 30. Juni 2009 bis zu 50.000 Euro rechtlich einklagbar garantiert. Die bisherige Verlustbeteiligung der Einleger in Höhe von 10 % ihrer Einlagen fällt damit weg.[13] Ab dem 31. Dezember 2010 sind es sogar 100.000€, die dann zu 100% gesetzlich abgesichert sind. Durch die Garantie soll das Risiko reduziert werden, dass es zu einem Bank Run kommt. Großbritannien hebt den Höchstbetrag von 35.000 auf 50.000 GBP an (Einlagen (Bankguthaben): 85.000 GBP). In Schweden wurde die gesetzliche Einlagensicherung zum Januar 2011 nach dem Beispiel der EU auf 100.000€ erhöht - gleichzeitig plant das Land Filialen ausländischer Banken einzubeziehen, falls die Einlagensicherung im Heimatland dieser Banken nicht entsprechend ausgestaltet sein sollte[14].

Freiwillige Einlagensicherung der Banken

Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind das die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Die freiwillige Einlagensicherung berücksichtigt den Sockelbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung. Leistet die gesetzliche Einlagensicherung nicht, so wird dieser Betrag auch nicht von der Einlagensicherung der Banken ersetzt. [15]

Staatsgarantie

Dies ist eine Einlagensicherung, die in ihrer Schutzwirkung über die Einlagensicherungssysteme der Banken hinaus geht. Sie wurde in Deutschland anlässlich der Finanzkrise von 2008 diskutiert. [16]

Neues Einlagensicherungsgesetz

Zum 1. Juli 2009 wurde die deutsche Einlagensicherung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Zum 31. Dezember 2010 erhöhte sich der Betrag auf 100.000 Euro. Mit dem Gesetz wird zudem die Frist für Auszahlungen auf höchstens 30 Tage begrenzt und die Verlustbeteiligung für Einleger in Höhe von zehn Prozent abgeschafft.[17], [18].

Gesetzliche Einlagensicherung im internationalen Vergleich

Österreich

Die Einlagensicherung in Österreich wird von fünf Sicherungseinrichtungen durchgeführt, wobei jede Bank mit Hauptsitz in Österreich einem dieser sektoralen Einrichtungen angehören muss. Das sind:

  • Sektor der Banken & Bankiers: Einlagensicherung der Banken & Bankiers, Börseg. 11, 1010 Wien
  • Raiffeisensektor: Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien
  • Sparkassensektor: Sparkassen-Haftungs AG, Grimmelshauseng. 1, 1030 Wien
  • Volksbankensektor: Schulze-Delitzsch Haftungsgenossenschaft, Löwelstr. 14, 1013 Wien
  • Hypothekenbankensektor: Hypo-Haftungs-Gesellschaft mbH, Brucknerstr. 8, 1043 Wien.

Seit 1. Januar 2010 beträgt die Einlagensicherung in Österreich 100.000 Euro.

Aktiv geworden ist die Einlagensicherung der Banken & Bankiers bereits bei den Insolvenzen der BHI im Jahr 1995, Diskont Bank und der Riegerbank im Jahr 1998, sowie der Trigonbank im Jahr 2001.

Für diese vier Fälle musste die Einlagensicherung einen Betrag von insgesamt 140 Millionen Euro [19] aufbringen.

Am 8. Oktober 2008 erklärten Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Finanzminister Wilhelm Molterer, dass im Ministerrat die unbegrenzte Einlagensicherung im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung beschlossen wurde, nachdem sich die EU-Finanzminister auf eine EU-weite Erhöhung der Einlagensicherung von 20.000 EUR auf 50.000 EUR geeinigt hatten. Diese Einlagensicherung gelte rückwirkend ab 1. Oktober. [20] Mit 31. Dezember läuft diese unbegrenzte Einlagensicherung aus; ab 1. Jänner 2010 sind Einlagen natürlicher Personen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 EUR gesichert; für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften bis zu 50.000 Euro.[21]

Ob eine in Österreich tätige Privat-Bank sich der Einlagensicherung der Banken & Bankiers angeschlossen hat, kann man auf der Homepage der Einlagensicherung Österreich herausfinden. [22]

Die fünf österreichischen Einlagensicherungen sind auch Mitglied der Europäischen Vereinigung für Einlagensicherungen mit Sitz in Brüssel (European Forum of Deposit Insurers, EFDI, www.efdi.eu)

Schweiz

In der Schweiz sind seit Dezember 2008 Einlagen bis 100.000 Schweizer Franken (ca. 80.000 Euro) pro Anleger und Bank geschützt. Die Gesamtsumme der Einlegerentschädigungen ist auf 6 Milliarden  Schweizer Franken begrenzt.[23][24] Von den 24 Kantonalbanken besitzen 21 (Stand Februar 2011[25]) die volle Staatsgarantie (Staat=Kanton).[26]

Europäische Union

EG-Richtlinie

Entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG (CELEX Nr: 32009L0014[27]) ist von den EU-Staaten bis 30. Juni 2009 die Erhöhung der Mindestgarantie auf 50.000 EUR (100.000 EUR ab 31. Dezember 2010), die Verkürzung der Frist für die Behörden zur Feststellung der Insolvenz auf fünf Arbeitstage und für die Auszahlung auf 20 Arbeitstage umzusetzen. Die EU-Staaten können in ihrer nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen festlegen.

Zusätzliche Absicherung in den EU-Staaten

Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet.

Regelungen:

Staat Geschützter Anteil der Einlage Höchstbetrag der Entschädigung Stand
Belgien 100 % 100.000,00 Euro Februar 2010
Bulgarien 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Dänemark 100 % 100.000,00 Euro Oktober 2010
Deutschland 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Estland 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Finnland 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Frankreich 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Griechenland 100 % 100.000,00 Euro November 2008
Großbritannien 100 % 85.000 GBP (britische Pfund),[28] das entspricht etwa 100.000 Euro Januar 2011
Irland 100 % 100.000,00 Euro [29] Dezember 2010
Italien 100 % 103.291,38 Euro August 2008
Luxemburg 100 % 100.000,00 Euro Januar 2010
Malta 100 % 100.000,00 Euro Mai 2011
Niederlande 100 % 100.000,00 Euro Januar 2010
Österreich 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Polen 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Portugal 100 % 100.000,00 Euro Oktober 2010
Rumänien 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Schweden 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Slowakei 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Slowenien 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Spanien 100 % 100.000,00 Euro Oktober 2010
Tschechien 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011
Ungarn 100 % 100.000,00 Euro Januar 2011

In Großbritannien ist für die Sicherung der Kundeneinlagen das Financial Services Compensations Scheme (FSCS) zuständig. Bis zum 1. Oktober 2007 lag der Maximalbetrag bei 31.700 GBP(100 % der ersten 2.000 Pfund sowie 90 % von weiteren 33.000 Pfund). Vom 1. Oktober 2007 bis zum 6. Oktober 2008 galt eine Regelung von 100 % bis zu maximal 35.000 Pfund. Seit dem 7. Oktober 2008 sind es 100 % für die ersten 50.000 britischen Pfund bzw. 50.000 Euro je Person und Unternehmen. Ab dem 31. Dezember 2010 gilt eine neue Obergrenze entsprechend der aktuellen EU Richtlinien in Höhe von 85.000 Pfund (ca. 100.000€). Alle Unternehmen, die der britischen Bankenaufsicht Financial Services Authority (FSA) unterliegen, müssen Beiträge zur Finanzierung der FSCS zahlen.[30]

Welt

Auch außerhalb der Europäischen Union bestehen oftmals vergleichbare Regelungen. Die genauen Bedingungen sind je nach nationaler Rechtsordnung unterschiedlich.

Staat Höchstbetrag der Entschädigung
Norwegen 2 Millionen NOK[31] (ca. 250.000 Euro)
Island 20.887 Euro[32]
Japan 10 Millionen JPY (ca. 67.000 Euro)
Schweiz 100.000 CHF (ca. 80.000 Euro), max. 6 Milliarden CHF total [23][24]
Kanada 100.000 CAD (ca. 68.000 Euro)
USA 100.000 USD (ca. 70.000 Euro)[33]

In den USA sind Anleger aufgrund des Glass-Steagall Acts von 1933 bis zu 100.000 $ geschützt. Sicherungsgeber ist die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC). Im Rahmen der Finanzkrise ab 2007 war die Einlagensicherung – zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2009 – auf bis zu 250.000 $ erweitert worden[34].

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. RL 94/19/EG Zusammenfassung
  2. RL 94/19/EG Wortlaut
  3. RL 97/9/EG Zusammenfassung
  4. RL 97/9/EG Wortlaut
  5. http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html
  6. Steffen Preißler: Auslandsbanken: Die Einlagensicherung hat Lücken. In: Hamburger Abendblatt vom 4. Dezember 2008, S. 26
  7. Financial Times: Irland springt für Einlagen der Banken ein, vom 30. September 2008, Abgerufen am 5. Oktober 2008
  8. dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH: Bund stellt Komplettschutz für private Spareinlagen in Aussicht, vom 5. Oktober 2008, Abgerufen am 5. Oktober 2008
  9. http://www.moneyguideireland.com/irish-deposits-guarantee-after-september-2010.html
  10. FAZ.net: Regierung plant kein Gesetz für Einlagen-Staatsgarantie, 6. Oktober 2008
  11. http://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article9096146/Was-die-Pleite-der-Noa-Bank-fuer-Sparer-bedeutet.html
  12. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzmarktkrise146.html (nicht mehr online verfügbar)
  13. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/spareinlagen104.html (nicht mehr online verfügbar)
  14. schwedische Einlagensicherung (en)
  15. Steffen Preißler: Auslandsbanken: Die Einlagensicherung hat Lücken. In: Hamburger Abendblatt vom 4. Dezember 2008, S. 26
  16. HypoVereinsbank, UniCredit Group: Sicherheit von Geldanlagen. Aktuelle Kundeninformation vom 9. Oktober 2008
  17. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612255.pdf
  18. http://www.voeb.de/download/broschuere_einlagensicherung
  19. Einlagensicherung braucht bei Großschaden wohl Staatshilfe auf Wirtschaftsblatt abgerufen am 4. Oktober 2008
  20. ORF.AT: Regierung beschwichtigt Sparer
  21. http://www.einlagensicherung.at/, http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Archiv/2008/GesetzlicheRahmenbe_8878/_start.htm
  22. Der Standard: Wie das Geld jetzt und in Zukunft gesichert ist
  23. a b Bundesrat setzt Bestimmungen zum besseren Schutz der Bankeinlagen in Kraft. In: admin.ch vom 24. August 2011
  24. a b Einlagesicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler
  25. Rechtsform und Staatsgarantie der Kantonalbanken. In: kantonalbank.ch, Stand Februar 2011 (PDF-Datei)
  26. Staatsgarantie. In: kantonalbank.ch, abgerufen am 15. Oktober 2011
  27. RL 2009/14/EG Wortlaut
  28. Financial Services Compensation Scheme
  29. Am 28.12.2010 erklärte die irische Regierung darüber hinaus, u. A. für alle Einlagen voll zu garantieren; "Irische Regierung bürgt für alle Einlagen bei Banken", FAZ 30.09.2008 [1]
  30. [Dirk Heilmann, Sonia Shinde: Rette Geld, wer kann. Handelsblatt, 17. Sep. 2007, abgerufen am 8. November 2010
  31. Wie sicher Ihr Geld anderswo ist (Focus; Quelle: Deutsche Bundesbank)
  32. www.tryggingarsjodur.is (isländischer Einlagensicherungsfonds)
  33. US Amerikanische Einlagensicherung (FDIC) abgerufen am 27. Oktober 2008
  34. US Amerikanische Einlagensicherung (FDIC) abgerufen am 27. Oktober 2008

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