Konzern

Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung, wobei jede Unternehmung eine eigene Bilanz- und Erfolgsrechnung hat. Dafür geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf. Rechtlich bleiben die Unternehmen selbstständig. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Der Konzern wird von der Kooperation abgegrenzt, der es regelmäßig an einer einheitlichen Leitung fehlt.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Eine spezielle Organisationsform von Konzernen ist die Holding-Organisation.

Außerhalb der Fachkreise wird der Begriff Konzern häufig ganz allgemein für Großunternehmen verwendet – unabhängig von ihrer Gesellschaftsstruktur, also auch für Unternehmen, die diese Definition nicht erfüllen.

Der Konzernbegriff im deutschen Recht

Konzern und Konzernunternehmen sind in § 18 Aktiengesetz beschrieben, siehe auch

Hauptartikel: Konzernrecht (Deutschland)

Der Konzernbegriff in der Schweiz

Der Konzern ist im Schweizer Aktienrecht nur knapp im Artikel 663e OR als Zusammenfassung mehrerer Gesellschaften unter einheitlicher Leitung definiert.

In der Schweiz gibt es einige Konzerne von Weltrang, wie etwa Nestlé oder die Pharma-Multis Novartis und Hoffmann-La Roche.

Betriebswirtschaftliche Konzernformen

Man unterscheidet folgende unterschiedliche Strukturen von Konzernen:

Vertikaler Konzern

Beispiel eines vertikalen fiktiven Konzerns.

Als einen vertikalen Konzern bezeichnet man Konzerne, die die vor- und nachgelagerte Stufen der eigentlichen Wertschöpfung bzw. Leistungserstellung umfassen, d.h. ein breites Spektrum der Leistungserstellung selbst abdecken und nicht von externen Unternehmen beziehen. Beispiel wäre dafür eine Unternehmensgruppe der Montanindustrie, die sowohl Kohle und Eisenerz abbaut als auch Stahl produziert und evtl. auch vermarktet. Allerdings ist diese Konzernform heutzutage zum Teil überholt – sie erweist sich in der modernen Wirtschaft oft als unökonomisch. Rohstoffe für die Weiterverarbeitung, Zulieferungsteile usw. produziert man heute nicht mehr selbst, sondern kauft sie bei wechselnden Lieferanten zu den jeweils günstigsten Preisen. Beispiel für diese Form der Produktion, auch Lean Production genannt, wären Unternehmen der Automobilindustrie wie VW.

Horizontaler Konzern

Beispiel eines horizontalen fiktiven Konzerns.

Diese Form ist eine alte, aber immer noch aktuelle gesellschaftsrechtliche Konstruktion. Man versteht darunter Unternehmen, die auf der gleichen Produktions- oder Handelsstufe arbeiten.

So produziert der Volkswagen-Konzern vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine alles. Dabei wird versucht, im Allgemeinen eine Monopolstellung in ihrem Markt durch Eingliederung oder Verdrängung von Konkurrenten zu erreichen.

Aldi Nord und Aldi Süd bilden einen horizontalen Konzern[1].

Lateraler Konzern

Beispiel eines fiktiven Mischkonzerns.

Der laterale Konzern, auch Mischkonzern, Konglomerat oder anorganischer Konzern genannt, besteht aus Unternehmen, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind. Die einzelnen Unternehmen haben nur geringe geschäftliche Beziehungen untereinander.

Als multinationale Konzerne werden des Weiteren jene Konzerne bezeichnet, die Standorte in mehreren Staaten besitzen.

Gründungsmotive für Konzerne

Die Gründe, die in heutiger Zeit zur Bildung von Konzernen führen, sind vielfältiger Natur. Häufig ergeben sich Konzerngebilde als Folge organischen Wachstums, das die Gründung von Tochterunternehmen als zweckmäßig erscheinen lässt. Daneben führen auch gezielte Expansions- und Diversifikationsstrategien zur Bildung von Konzernen bzw. deren Erweiterung (vertikale und/oder horizontale Expansion sowie laterale Expansion oder Diversifikation, Outsourcing). Zudem kann auch das Motiv, Transparenz zu verhindern, zur Verschachtelung von Konzernunternehmen führen.

Das Konzerngebilde wirft zum einen Fragen auf nach der rechtlichen Zuständigkeit und Verantwortung für Finanzrisiken im Konzern, der Thematik von verdeckten Sacheinlagen und Nachgründungen im Konzern oder der Haftung aufgrund von Konzernbesicherungsverhältnissen (siehe Konzernhaftung). Auch das Steuerrecht entwickelt im Konzerngebilde eine eigenständige, über die einzelne Konzerngesellschaft als Steuersubjekt hinausgehende Bedeutung (Konzern-Steuerpolitik, Organschaft). Schließlich gewinnt im Konzern auch die Bilanzierungspolitik als Mittel der Ergebnissteuerung (zum Beispiel phasengleiche Gewinnvereinnahmung, Verrechnungspreisstrategien: Fremdvergleichsgrundsatz „arm’s length“, bilanzielle Behandlung derivativer Firmenwerte) ein besonderes Gewicht. Die Globalisierung der Wirtschaft führt zu neuen Fragestellungen des internationalen Konzernrechts.

Aufbau eines Konzerns

Der Aufbau eines Konzerns kann sehr kompliziert und verschieden sein. Von Bedeutung sind die folgenden zwei Möglichkeiten:

Muttergesellschaft

Eine Muttergesellschaft beteiligt sich an anderen Unternehmungen, die sogenannte Tochtergesellschaft. Sie übernimmt die Verwaltung und Führung für die Tochtergesellschaft. Sie ist jedoch noch im angestammten Gebiet der Produktion und des Verkaufs tätig. Man spricht somit von einer Misch-Holding, welche eine Doppelfunktion hat.

Holding-Gesellschaft

Die Holding ist eine spezielle Form der Muttergesellschaft ist ebenfalls eine Finanz- und Dachgesellschaft, die aber keine Betriebstätigkeit ausübt und keinen Kundenkontakt führt. Die Vorteile der Holding sind die einfachere Führung des Konzerns und das steuerrechtliche Holdingprivileg durch welches sie keine Gewinnsteuern zahlen muss.

Kritik an Konzernen

Die aufgrund des Zusammenschlusses häufig entstehende politische Macht von (Groß-)Konzernen wird bereits seit ihrer Entstehung kritisiert. Die Kritiker lassen sich in drei Gruppen unterteilen:

  1. Politik: Politische Kritik bzgl. der Konzerngröße findet ihre Entsprechung in der Antitrustgesetzgebung bzw. im Kartellrecht.
  2. Kirche: Kirchliche Kritik entstammt in der Regel der christlichen (katholischen, evangelischen oder orthodoxen) Soziallehre (auch: Gesellschaftsethik).
  3. Gesellschaft: Gesellschaftliche Kritik findet sich seit der Entstehung der Arbeiterbewegung vor allem in den Strömungen von

Seit Entstehung der Neuen Sozialen Bewegungen sind Konzerne auch in das Blickfeld der

Siehe auch

Literatur

  • Emmerich, Volker/Habersack, Mathias: „Aktien- und GmbH-Konzernrecht“, 5. Aufl., München 2008, ISBN 3-4065-5915-8.
  • Hoffmann, Friedrich (Hrsg.): „Konzernhandbuch“, Wiesbaden 1993, ISBN 3-409-19953-5.
  • Herkenroth, Klaus/Hein, Oliver/Labermeier, Alexander/Pache, Sven/Striegel, Andreas/Wiedenfels, Matthias: „Konzernsteuerrecht“, Gabler Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8349-0474-4.
  • Löding, Thomas/Schulze, Kay Oliver/Sundermann, Jutta: „Konzern, Kritik, Kampagne! Ideen und Praxis für soziale Bewegungen.“ VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-199-5.
  • Scheffler, Eberhard: Konzernmanagement, 2. Aufl., München 2005, ISBN 3-8006-3097-4.
  • Schulte-Zurhausen, Manfred: „Organisation“, 3. Auflage, Vahlen Verlag 2002, ISBN 3-8006-2825-2.
  • Theisen, Manuel René: „Der Konzern – rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen der Konzernunternehmung“ , 2. Auflage, Schäfer-Poeschel, 2000, ISBN 3-7910-1487-0.
  • Werner, Klaus: Das neue Schwarzbuch Markenfirmen. Die Machenschaften der Weltkonzerne. Ullstein Verlag, Neuauflage 2006, ISBN 3-548-36847-6.

Einzelnachweise

  1. Das Bundeskartellamt (Beschluss B2 – 359/07 vom 2. Juli 2008) betrachtet sie als faktischen Gleichordnungskonzern im Sinne von § 18 Abs. 2 Aktiengesetz (Deutschland)
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Synonyme:

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