Call-in-Gewinnspiel

Call-in-Gewinnspiel

Call-in-Gewinnspiele (auch Quiz-TV bzw. Quiz-Radio) sind im Rundfunk gesendete Gewinnspiele, bei denen Zuschauer beziehungsweise Zuhörer über Mehrwertdienste an Rate- oder Quiz-Spielen teilnehmen können. Call-in-Gewinnspiele sind Glücksspiele, die gemäß der aktuellen Rechtsprechung, aufgrund des geringen Einsatzes nicht unter das Glücksspielmonopol im Sinne des § 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) fallen.

Inhaltsverzeichnis

Angebot

Anfänglich wurden diese Call-in-Gewinnspiele in Deutschland von RTL II (Call-tv), dann von dem darauf spezialisierten Fernsehsender 9Live angeboten. Mittlerweile hatten weitere Fernsehsender (u. a. Sat.1, ProSieben, kabel eins bis 2011, sowie Sport1, Das Vierte, Tele 5, NICK, VIVA und bis 2007 die Sender der RTL Group) das Format meist in der Nachtschiene übernommen. Von Juni bis Dezember 2003 war auch der umstrittene baden-württembergische Sender BTV4U als spezialisierter Call-in-Gewinnspiel-Sender sehr erfolgreich und entwickelte zahlreiche neue Call-in-Varianten. Viele frühere BTV4U-Mitarbeiter arbeiteten anschließend für 9Live, Sonnenklar TV und die mass response Service GmbH in Wien.

Auch für den Hörfunk haben so genannte telefonische Mehrwertdienste in Verbindung mit Gewinnspielen als zusätzliche Einnahmequelle an Bedeutung gewonnen. Nur auf den ersten Blick handelt es sich um Geschicklichkeitsspiele. Da der Zufall eine wesentlich größere Rolle spielt, handelt es sich einem Urteil des Landgerichts Freiburg zufolge – auf Grund des geringen Einsatzes – um legale Glücksspiele.[1]

In der Schweiz sind Gewinnspiele nur dann erlaubt, wenn die Teilnahme an den Gewinnspielen auch auf einem Weg möglich ist, der dem Wettbewerbsveranstalter kein Geld einbringt. In der Schweiz kann der Zuschauer deshalb auch zum Beispiel kostenlos über Internet, WAP oder per Postkarte mitmachen. In der Schweiz lief die Sendung Swissquiz und Swissquiz 2Night parallel auf den Kanälen Star TV, 3+, VIVA und U1 TV tagsüber und in der Nacht während mehrerer Stunden. Die Sendungen wurden von der mass response Service GmbH in Wien produziert. Der Sender Star TV übernahm während einiger Zeit in der Nacht das Programm von 9Live. Nach einem kritischen Bericht der Sendung Kassensturz im Schweizer Fernsehen im Jahre 2010 sind praktisch alle Call-in-Sendungen in der Schweiz verschwunden.

In Österreich gibt es – neben den aus Deutschland stammenden oben genannten Sendern – auf ATV und Puls 4 „eigene“ Call-in-Gewinnspiele.

Seit 2004 produzierte 9Live für die Sender Channel 4 und später für Five aus Großbritannien. Mitte September startete 9Live ein vierstündiges Programmfenster von 21:30 Uhr bis 01:30 Uhr auf dem arabischen Fernsehsender mLive. Der Sender strahlte sein Programm via Eutelsat und Arabsat in mehr als 22 Länder aus (u. a. Syrien, Jordanien, Irak, Kuwait, Tunesien, Marokko, Ägypten, Algerien).[2]

Am 31. Mai 2011 fand auf dem Sender 9Live die letzte Spielshow statt, bevor der Sender den Live-Betrieb aus dem Studio beendete. Gleichzeitig gab die ProSiebenSat.1 Media AG die Produktion von Call-In-Quizformaten für seine Programme auf. Bis zum 9. August 2011 sendete 9Live Wiederholungen von deutschen und US-amerikanischen Serien, bevor der Sender endgültig abgeschaltet wurde. Außer im digitalen Kabel wurde der Sender auf seiner Frequenz durch „sixx“ ersetzt. Wegen zurückgehender Einnahmen in allen Call-In-Shows verschwanden diese auch allmählich aus dem deutschen Fernsehen.

Teilnahme und Kosten

Unabhängig davon, ob Anrufer zum Moderator durchgestellt oder ob sie nur auf eine Bandansage geleitet werden, bezahlen sie 0,50 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom oder 0,70 Euro pro Anruf aus Österreich. Der Sender verdient damit pro Anruf mindestens 0,25 Euro bis maximal 0,32 Euro.[3]

Obwohl das Anrufen nur Personen ab 18 Jahren erlaubt ist[4], darf der Sender sein Programm auch tagsüber zu jugendschutzrelevanten Zeiten ausstrahlen. Eine altersbezogene Zutrittskontrolle, wie sie bei Spielhallen und Spielcasinos vorgeschrieben ist, findet nicht statt. Aus technischer Sicht wäre eine Zugangskontrolle auf das TV-Spielangebot durch Zugangsberechtigungssysteme möglich (vgl. Jugendschutz-Zugangskontrolle beim Bezahlfernsehsender Sky).

Gewinnspieltypen

Den möglichen Geldpreisen von mehreren 100 Euro bis einigen 1000 Euro steht der Einsatz in Form eines erhöhten Verbindungsentgelts für einen Telefonanruf oder eine SMS über eine Mehrwertdienstnummer gegenüber.

In der Vergangenheit wurden im Fernsehbereich häufig verschiedene, auf den ersten Blick einfache Rätselvarianten mit Schautafeln oder eingeblendeten Standbildern („Zählen Sie alle Tiere“) vorgestellt, deren Lösungswege aber mitunter kaum nachvollziehbar waren. Dies rief die Landesmedienanstalten auf den Plan, die die Veranstalter zur Erstellung und vor allem zur Einhaltung einer Selbstverpflichtung drängten.[5] In der Folge ging die Entwicklung teilweise hin zu eigentlich leicht lösbaren Rätseln, die aber auf den ersten Blick schwierig erscheinen und vom Moderator auch entsprechend dargestellt werden.

Oft zu finden sind auch Spiele, bei denen die Zuschauer Wörter erraten sollen, die einen vorgegebenen Wortteil (z. B. „Box…“) gemeinsam haben. Die zu Beginn erratenen Begriffe (Bsp.: Boxfan, Boxkampf) unterscheiden sich dabei häufig vom Rest der gesuchten Lösungen, die oftmals ungebräuchlichere, teilweise nicht einmal im Duden vorkommende Wortzusammensetzungen sind (Bsp.: Boxbehörde, Boxamt, Boxerschmiere, Boxhochburg, Boxboom, Boxgarde, Boxgeburtstagstorte).

Bei Spielen, bei denen aus einer bestimmten Menge vorgegebener Buchstaben ein gesuchtes Wort gebildet werden muss, sind die Buchstaben nicht selten so angeordnet, dass beim einfachen Lesen Zeile für Zeile von rechts nach links ein vermeintlich bekanntes Wort entsteht, das jedoch falsch geschrieben ist oder einen Neologismus darstellt und deshalb nicht als Lösung zulässig ist.

In Rechenaufgaben sind je nach Aufgabenstellung auch römische oder ausgeschriebene, rückwärts zu lesende Ziffern zu berücksichtigen.

Zuschauermotivierung

Moderatoren, wie bei 9Live die aus Big Brother bekannten Alida-Nadine Kurras oder Jürgen Milski, haben die Aufgabe, die Zuschauer zum Anrufen zu motivieren.

Sie animieren unter anderem durch lautes Rufen und Suggestion von hohen Gewinnwahrscheinlichkeiten von mitunter sehr hohen Geldsummen zu kostenpflichtigen Anrufen. Die eigentlichen Gespräche mit den Anrufern führen die Mitarbeiter im Call-Center des Senders.

Chancen

Nur selten gelingt es einem Anrufer, einen hohen Preis zu gewinnen, da zwar immer eine Chance auf Teilnahme besteht, diese aber denkbar gering ist und teilweise die Rätsel kaum durchschaubar sind (vgl. oben). Bei den höheren Gewinnen werden nicht selten über mehrere Stunden keine Anrufer durchgestellt. In der Regel hört man eine Ansage wie zum Beispiel:

„Hallo! Vielen Dank, dass Sie uns angerufen haben. Leider haben Sie dieses Mal kein Glück gehabt. Versuchen Sie es gern nochmal. Dieser Anruf kostet Sie 50 Cent aus dem Netz der Deutschen Telekom.“

– Tonbandansage 9Live

Eine vermeintlich höhere Chance auf Teilnahme wird suggeriert, indem angeblich mehrere Telefonleitungen gleichzeitig „freigeschaltet“ werden. Dabei bleibt häufig unklar, wie viele Leitungen es insgesamt gibt oder dass diese Leitungen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt freigeschaltet sind.

Die Verbraucherzentrale hat ermittelt, dass bei 9Live jeder 25. Anrufer die Chance erhält, Namen und Telefonnummer zu nennen, um später am Quiz in der Sendung teilzunehmen.[6]

Heute wird üblicherweise auf den Spielmodus Leitungs-Hotbutton zurückgegriffen. Hierbei soll der Anrufer beim Treffen einer bestimmten „Leitung“ unmittelbar mit dem Moderator verbunden werden. Die Wahrscheinlichkeit, eine der freigeschalteten Leitungen zu treffen, ist jedoch gering. Als momentan einziger deutschsprachiger Sender informiert Tele 5 in einem Laufband über die tatsächliche Wahrscheinlichkeit und beziffert diese mit 1:10.000 bis 1:300.000.

Kritik

Die beworbene Gesamtgewinnsumme wird oftmals nur ausgespielt, wenn ein zusätzliches Glücksspiel gewonnen wird. Die Chancen hierzu liegen meist im Promillebereich. Die Sender verzichteten bis zur Selbstverpflichtung im Jahre 2007 (siehe oben) im Normalfall auf jegliche Erläuterung des korrekten Lösungswegs. Durch anscheinend willkürlich eingeblendete „Countdowns“ wird suggeriert, dass mit Ablauf derselben ein Anrufer gewinnt. Das Spiel läuft in Folge jedoch meist weiter, indem weitere „Countdowns“ eingeblendet oder „Jackpot-Gewinne“ zugesichert werden. Durch verschiedene Ansagen der Moderatoren wird der Eindruck erweckt, dass aktuell niemand beim Sender anrufe und deshalb die individuellen Gewinnchancen erhöht seien. So hat z. B. die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) zwei Ausgaben der zwischenzeitlich eingestellten Sat.1-Sendung Quiz Night beanstandet, da Zuschauer durch irreführende Angaben unter Zeitdruck gesetzt wurden.[7]

Die Sendung Kassensturz des SF DRS hat wiederholt Unregelmäßigkeiten in der Sendung SwissQuizz zum Thema gemacht, insbesondere Fake-Anrufe, gesperrte Leitungen, Gewinnkürzung oder das Übergehen eines Anrufes mit richtiger Lösung. Die Produzentin der Sendung, die Firma Primavera-TV bzw. Mass Response, hat die Vorwürfe durchwegs bestritten, musste aber zumindest in einem Fall Fehler eingestehen. Eine ausfindig gemachte Anruferin hat gegenüber Kassensturz zugegeben, jeweils unter diversen Namen angerufen zu haben. Ebenso haben Mitarbeiter der Quiz-Sendung gegenüber Kassensturz Unregelmäßigkeiten bestätigt.[8][9]

Die belgische investigative Satiresendung „Basta“ hat ein halbes Jahr lang einen Schauspieler in die Call-in-TV-Produktion „Quizzit“, die von den Privatsendern VTM und 2BE ausgestrahlt wird, eingeschleust. Der als Moderator angestellte Maxime De Winne sammelte mit versteckter Kamera und Mikrofonen Informationen, welche die illegalen Machenschaften des Senders aufdeckten. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Informationen kündigte der Staatssekretär für die Koordination der Betrugsbekämpfung Carl Devlies an, die Gesetze für Call-In Gewinnspiele deutlich zu verschärfen.[10]

Legalität

Die von den Sendern aufgestellten Regeln stellen sicher, dass nur wenige Gewinne ausgezahlt werden müssen. Offene Betrugshandlungen wie etwa heimlich gesperrte Leitungen oder eine Lösungsänderung bei laufendem Spiel können durch die Überwachung der Landesmedienanstalten nicht festgestellt werden, die momentan lediglich stichprobenartig und häufig erst nach Zuschaueraufforderung das ausgestrahlte Programm überwachen. Auch wettbewerbsrechtliche Prüfungen sind zugunsten der Veranstalter ausgefallen.

In Deutschland wies der Senat des Oberlandesgerichts München eine Einstweilige Verfügung des Verbands Sozialer Wettbewerb am 22. Dezember 2005 ab, der wegen unlauteren Wettbewerbs (u. a. verbotenes Glücksspiel, Täuschung über die tatsächliche Gewinnaussicht) gegen 9Live geklagt hatte. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.[11]

Das Urteil behandelt dabei nicht die von vielen Seiten als unseriös bezeichnete und für den Zuschauer intransparente Durchführung von Gewinnspielen, noch berücksichtigt es die Wahrscheinlichkeit, bei einem der Angebote teilnehmen oder gewinnen zu können (z. B. kostenpflichtige Telefonvorauswahl, Spielregeln). Auch die Gewinnquoten in Relation zu den tatsächlichen Anrufern wurden nicht beleuchtet.

Populärkultur

Das Lied Neun Live der Wise Guys thematisiert auf satirische Weise die Kritik an Call-in-Sendungen.[12]

In ihrem 2008 veröffentlichten Lied Bettina, zieh dir bitte etwas an beschäftigt sich die deutsche Hip-Hop-Gruppe Fettes Brot mit Call-in-Sendungen, in denen leichtbekleidete Frauen moderieren und zum Anruf animieren sollen.[13]

Oliver Kalkofe überzog in seiner Sendung Kalkofes Mattscheibe wiederholt Call-in-Shows aufgrund ihrer Machart mit beißendem Spott.

Holger Kreymeier von Fernsehkritik-TV zeigt in seinem gleichnamigen Internet-TV-Magazin in Zusammenarbeit mit dem Berliner Betreiber eines Call-in-kritischen Internetforums Marc Doehler regelmäßig Ausschnitte aus diversen Call-in-Sendungen und übt harte Kritik an diesem Format.

Verweise

Einzelnachweise

  1. AZ: 3 S 308/04, 12. Mai 2005
  2. 9Live and Atlas Interactive start Call-TV-Windows in 22 Arabian countries
  3. Konditionen der Telekom für 0137 Dienstleistungsnummern
  4. Mitmachregeln von 9Live
  5. Regeln der Landesmedienanstalten 19. Juni 2007
  6. westline.de
  7. Irreführung: Sat.1-"Quiz Night" beanstandet
  8. Sendung Kassensturz, Beitrag vom 16. März 2010
  9. Sendung Kassensturz, Beitrag vom 24. Juni 2008
  10. Maulwurf-Moderator fuhr TV-Quiz gegen die Wand
  11. Beschluss vom 22. Dezember 2005, AZ 6 W 2181/05
  12. Wise Guys: Neun Live
  13. Dennis Kayser: Von einer, die sich auszog, ein Star zu sein. Spiegel Online, 29. Februar 2008. Abgerufen am 6. Juni 2010.

Literatur

  • Broder Kleinschmidt: Interaktive Gewinnspielshows im TV – Eine illegale Glücksspielveranstaltung?. In: Multimedia und Recht. 2004, S. 654–658.
  • Daniel Eichmann, Thorsten Sörup: Das Telefongewinnspiel – Zwischen Strafbarkeit und Wettbewerbsverstoß. In: Multimedia und Recht. Nr. 3, 2002, S. 142–146.
  • Joachim Eiden: "Wenn Ochsen Milch geben" – Fernsehgewinnspiel und Täuschungsbegriff. In: Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik. 2009, S. 59–67.
  • Manfred Hecker, Markus Ruttig: "Versuchen Sie es noch einmal" – Telefon-Gewinnspiele im Rundfunk unter Einsatz von Mehrwertdienste-Rufnummern und ihre Beurteilung nach StGB und neuem UWG. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Nr. 5, 2005, S. 399–398.
  • Stefan Oehme: Call-in Shows im deutschen Fernsehen – Betrug als alltägliche Form der Unterhaltung?. In: Juristische Arbeitsblätter. Nr. 1, 2009, S. 39–43.
  • Norbert Wimmer: Spiele ohne Grenzen? – Reformbedarf bei der Aufsicht über TV-Gewinnspiele. In: Multimedia und Recht. Nr. 7, 2007, S. 417–423.

Weblinks


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