Bosnien und Herzegowina und die Europäische Union

Bosnien und Herzegowina und die Europäische Union
Bosnien und Herzegowina
Europäische Union
Bosnien und Herzegowina und die Europäische Union

Bosnien und Herzegowina hat wie alle Staaten des von der EU so genannten „westlichen Balkans“ eine europäische Perspektive, d.h. die Aussicht, eines Tages der Europäischen Union beizutreten. Bosnien und Herzegowina wird seit dem Europäischen Rat von Santa Maria da Feira im Juni 2000 als „potenzieller Beitrittskandidat“ betrachtet.

Inhaltsverzeichnis

Beziehungen EU-Bosnien und Herzegowina

Der Rat der Europäischen Union hat am 25. Oktober 2010 das Bekenntnis der EU zur europäischen Perspektive Bosnien und Herzegowinas erneut unterstrichen. Der Rat bekannte sich gleichzeitig „unmissverständlich zur territorialen Integrität Bosnien und Herzegowinas als souveränes und geeintes Land.“

Neben Kosovo ist Bosnien und Herzegowina das einzige Land des Westlichen Balkans, das noch keinen EU-Beitrittsantrag gestellt hat. Der Rat der Europäischen Union betonte im Dezember 2009, „dass er einen Beitrittsantrag von Bosnien und Herzegowina nicht prüfen können wird, solange keine Entscheidung über einen Übergang vom OHR zu einer verstärkten EU-Präsenz getroffen ist.“

Die EU unterstützt die EU-Heranführung Bosnien und Herzegowinas durch einen EU-Sonderbeauftragten. Das Amt hat seit 26. März 2009 der Österreicher Valentin Inzko inne. Er ist gleichzeitig Hoher Repräsentant der Internationalen Gemeinschaft.

Zur Stabilisierung Bosnien und Herzegowinas entsendet die Europäische Union seit 2004 die Militärmission Operation Althea. Daneben existiert seit 2003 die EU-Polizeimission EUPM.

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Bosnien und Herzegowina ist seit November 2000 in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingebunden. Er dient der schrittweisen Heranführung aller Staaten der Region an die Europäische Union. Die EU erörtert seit 2006 im Rahmen des Reform Process Monitoring (RPM) regelmäßig den Stand der Reformen im Land.

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina wurde am 16. Juni 2008 nach dreijähriger Verhandlungsdauer unterzeichnet.[1] Es muss zu seinem Inkrafttreten von allen Unterzeichnerstaaten und der Europäischen Union ratifiziert werden. Ein Interimsabkommen trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Es enthält vor allem handelsrechtlichen Bestimmungen.[2]

Reformstand

Die Europäische Partnerschaft legt kurz- und mittelfristige Reformprioritäten fest. Die letzte Europäische Partnerschaft zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina wurde im Februar 2008 unter der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet.[3]

Der Rat der Europäische Union zeigte sich in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2009 „über die Entwicklung der politischen Lage weiterhin besorgt und fordert Bosnien und Herzegowina auf, die wichtigsten Reformen unverzüglich zu beschleunigen. Voraussetzung für weitere Fortschritte ist, dass die politischen Entscheidungsträger dieselben Vorstellungen von der gemeinsamen Zukunft des Landes haben und der politische Wille zur Erfüllung der Anforderungen der europäischen Integration besteht.“

In ihren jährlichen Fortschrittsberichten geht die Europäische Kommission ausführlich auf den Reformstand in Bosnien und Herzegowina ein. Der letzte Fortschrittsbericht vom November 2010 stellte Bosnien und Herzegowina ein eher kritisches Reformzeugnis aus. Er bemängelte den schleppenden Fortschritt und forderte das Land auf, seine Reformen in Schlüsselbereichen voranzutreiben.[4]

Der Rat der Europäischen Union stellte im Dezember 2009 vor allem fest, dass Bosnien und Herzegowina eine Verfassungsänderung „in Angriff nehmen [muss], um einen funktionierenden Staat zu schaffen und seinen verfassungsrechtlichen Rahmen an die Europäische Menschenrechtskonvention anzugleichen. Das Land muss insbesondere in der Lage sein, die Rechtsvorschriften der EU zu übernehmen, umzusetzen und durchzusetzen. Diese Reformen würden zu einer weiteren EU-Integration des Landes beitragen.“

Der Rat der Europäischen Union betonte am 25. Oktober 2010 in seinen Schlussfolgerungen zu Bosnien und Herzegowina:

Fünfzehn Jahre nach der Unterzeichnung des Friedensübereinkommens von Dayton/Paris verdienen die Bürger Bosnien und Herzegowinas einen qualitativen Fortschritt auf dem Weg zur europäischen Integration. Die politischen Führer müssen nun konstruktiv in einen politischen Dialog eintreten und neue Regierungen bilden, die die EU-Agenda in den Mittelpunkt ihres Programms stellen. Die politischen Führer tragen die Hauptverantwortung dafür, dass durch Kompromissbereitschaft und gemeinsames konstruktives Vorgehen konkrete und spürbare Fortschritte – auch bei der Integration in die EU – erzielt werden; sie müssen sich einer Rhetorik, die die Bürger Bosnien und Herzegowinas spaltet, enthalten und dürfen nichts unternehmen, was deren Interessen schadet. Bosnien und Herzegowina hat bereits gezeigt, dass es imstande ist, Verpflichtungen nachzukommen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Die EU ist bereit, ihre Unterstützung für die so dringend erforderlichen Reformen unter anderem durch eine künftig verstärkte Präsenz anzubieten. Bosnien und Herzegowina kann es sich nicht leisten, noch mehr Zeit zu verlieren.[5]

Finanzielle Unterstützung

Im Rahmen des EU-Instruments für Heranführungshilfe (IPA) soll Bosnien und Herzegowina zur Unterstützung der EU-Heranführung für die Jahre 2008 bis 2012 rund 488 Millionen Euro erhalten. 2010 sind für Bosnien und Herzegowina IPA-Mittel in Höhe von 105,4 Millionen Euro vorgesehen. Daneben beschlossen die EU-Finanzminister, dass Bosnien und Herzegowina 2010 EU-Makrofinanzhilfe in Höhe von 100 Millionen Euro erhalten soll. Die Makrofinanzhilfe ist an die laufende Unterstützung des Internationalen Währungsfonds (IWF) gekoppelt.

Visabefreiung

Am 1. Januar 2008 sind zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina ein Visumerleichterungsabkommen[6] und ein Rückübernahmeabkommen in Kraft getreten. Seit Mai 2008 verhandelt die Europäische Union mit dem Land über die Visumfreiheit.

Die Europäische Kommission hat Bosnien und Herzegowina im September 2010 bescheinigt, dass es nunmehr alle Voraussetzungen für eine Visumbefreiung erfüllt und die Befreiung von der Visumpflicht vorgeschlagen. Sie gilt für touristische Aufenthalte im Schengen-Raum bis zu 90 Tagen im Halbjahr. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet. Nur bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, die über einen biometrischen Reisepass verfügen, sollen visafrei reisen können.

Das Europäische Parlament hat die Empfehlung der Kommission am 7. Oktober 2010 gebilligt. Die abschließende Entscheidung wurde am 8. November 2010 von den europäischen Außenministern abgehalten, die den Staat seit dem 15. Dezember 2010 von der Visumspflicht befreit.[7]

Einzelnachweise

  1. http://www.europa.ba/files/docs/publications/en/SAP_en.pdf
  2. http://www.europa.ba/files/docs/publications/en/Interim_Agreement_en.pdf
  3. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:080:0018:01:EN:HTML
  4. http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2010/package/ba_rapport_2010_en.pdf
  5. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/117367.pdf
  6. http://www.delbih.ec.europa.eu/files/docs/news/Visa_Agreement.pdf
  7. http://www.welt.de/politik/ausland/article10807644/EU-hebt-Visapflicht-fuer-Albaner-und-Bosnier-auf.html

Weblinks


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