Vatikanstadt und die Europäische Union

Vatikanstadt und die Europäische Union
Vatikanstadt
Europäische Union

Der Staat Vatikanstadt (italienisch Stato della Città del Vaticano) ist kein Mitglied der Europäischen Union. Sein Staatsgebiet im Herzen Roms beträgt nur 0,44 km². Er ist damit der kleinste Staat der Welt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Beziehungen EU-Staat Vatikanstadt

Der erste Apostolische Nuntius wurde 1970 bei der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft akkreditiert. Seit 2006 ist der Leiter der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen in Rom als Vertreter beim Heiligen Stuhl akkreditiert. Die Beziehungen sind problemfrei.

Schengen

Der Staat Vatikanstadt hat mit Italien offene Grenzen. Schengen-Visa werden für die Einreise in den Staat Vatikanstadt anerkannt. Er unterliegt allerdings nicht den Regeln des Schengener Abkommens. Eine Assoziierung schließt der Vatikan aber mittelfristig nicht aus.[1]

Zölle

Der Staat Vatikanstadt gehört weder dem EU-Binnenmarkt noch dem Zollgebiet der EU an. Die Zollvorschriften zwischen dem Staat Vatikanstadt und der EU gehen auf ein Abkommen mit Italien aus dem Jahr 1930 zurück, das kurz nach Inkrafttreten der Lateranverträge geschlossen wurde. Danach ist die Vatikanstadt von allen Zöllen und Abgaben im gegenseitigen Handel ausgenommen. Die im Vatikan hergestellten und nach Italien exportierten Waren sind von Zöllen befreit und kommen in den Genuss eines präferenziellen Handelssystems.

Euro

Bis zur Einführung des Euro in Italien galt die italienische Lira als offizielle Währung im Staat Vatikanstadt. Die EU-Finanzminister gaben Italien im Hinblick auf die Euro-Einführung (2002) ihre Zustimmung, ein Währungsabkommen mit dem Staat Vatikanstadt auszuhandeln, das im Jahr 2000 unterzeichnet wurde.[2]

Das Währungsabkommen gestattet dem Staat Vatikanstadt, vatikanische Euromünzen in Umlauf zu bringen, die im gesamten Euro-Raum als gültiges Zahlungsmittel anerkannt werden. Es sieht das Recht des Staats Vatikanstadt vor, ab dem 1. Januar 2002 jährlich Euro-Münzen bis zu einer Höhe von 670.000 Euro in Umlauf zu bringen. Sie werden dem Anteil Italiens an den umlaufenden Euro-Münzen zugerechnet. In Zeiten der Sedisvakanz ist es dem Staat Vatikanstadt gestattet, zusätzlich Münzen in Höhe eines Nennwerts von 201.000 Euro jährlich in Verkehr zu bringen. Gleiches gilt für die Jahre, in denen ein Ökumenisches Konzil stattfindet oder es sich um ein Heiliges Jahr der katholischen Kirche handelt.

Am 1. Januar 2010 trat ein neues Währungsabkommen zwischen der EU und dem Staat Vatikanstadt in Kraft. Es sieht eine Erhöhung des maximalen Nominalwerts auf jährlich eine Million Euro vor.

Der Staat Vatikanstadt behält weiterhin das Recht, Sammlermünzen zu prägen. Diese sind allerdings kein Zahlungsmittel im Euro-Raum.

Ausblick

Die Frage eines vatikanischen Beitrittsantrags zur Europäischen Union stellt sich wegen der geringen Größe des Staates nicht. Der Staat Vatikanstadt würde auch nicht die politischen Bedingungen zur Aufnahme in die EU, die sogenannten Kopenhagener Kriterien, erfüllen. Sie setzen eine demokratische Ordnung des Staates voraus. Der Staat Vatikanstadt ist hingegen eine Wahlmonarchie ohne direkte demokratische Mitbestimmungsrechte seiner Staatsangehörigen.

Einzelnachweise

  1. http://euobserver.com/9/20680
  2. http://ec.europa.eu/world/agreements/prepareCreateTreatiesWorkspace/treatiesGeneralData.do?step=0&redirect=true&treatyId=6721

Weblinks


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