Bundesminister (Deutschland)

Bundesminister (Deutschland)

In Deutschland leitet ein Bundesminister ein Bundesministerium in eigener Verantwortung im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzlers. Gemeinsam mit dem Bundeskanzler bilden die Bundesminister die Bundesregierung.

Inhaltsverzeichnis

Regelungen

Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Die Minister werden bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag auf das deutsche Grundgesetz vereidigt. Sie können, müssen aber nicht, Mitglied des Bundestages sein. Sie dürfen (gem. § 5 des Bundesministergesetzes) während ihrer Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Ihr Amt endet mit der Entlassung durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers sowie mit jeder Beendigung des Amtes des Bundeskanzlers.

Entgelt

Laut Bundesministergesetz [1]; erhalten Bundesminister ein Amtsgehalt „in Höhe von Eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 (dies entspricht etwa Brutto 15 000€) einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen”. Ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung hat Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat[2]; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt”; das gleiche gilt für eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung”.

Weibliche Form der Amtsbezeichnung

In den 1990er Jahren erreichte die damalige Familien- und Frauenministerin Ursula Lehr, dass die weibliche Amtsbezeichnung bei weiblichen Ministern Ministerin wurde. Bis dahin war nur die männliche Bezeichnung vorgesehen, obwohl bereits früh in der Bundesrepublik Gesundheits- und Familienminister weiblich waren und das Grundgesetz die Gleichberechtigung garantiert.

Besonderheiten

Sonderstellungen haben der

  • Bundesminister der Verteidigung, der außerhalb des Verteidigungsfalls die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte ausübt (Art. 65a GG),
  • Bundesminister der Finanzen, der den Vollzug der Haushaltspläne auch der übrigen Bundesministerien kontrolliert und außerplanmäßigen Ausgaben oder Überschreitungen des Haushaltsansatzes zustimmen muss (Art. 112 GG).

„Ein Minister ist ein Staatsdiener mit eintägiger Kündigungsfrist.“ (Georg Leber, SPD, Bundesminister für Verkehr (1966–1972), für das Post- und Fernmeldewesen (1969–1972) und der Verteidigung (1972–1978))

1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) als erste Bundesministerin ernannt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/bming/__11.html
  2. http://bundesrecht.juris.de/bming/__15.html

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