Bundesministerium (Deutschland)

Bundesministerium (Deutschland)

Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden, aber auch die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes.

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklungen

Nach preußischer Tradition ergehen Verwaltungsakte der Bundesministerien häufig in Ich-Form und werden auf den Minister bezogen.

Bundesministerium (fiktiv)

Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete. Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen, auswärtige Angelegenheiten, Krieg, Inneres und Justiz[1]. Nach Gründung des Deutschen Kaiserreichs wurde die Bezeichnung „Ministerium“ dann vermieden. Das 1870 gegründete preußische Außenministerium war bereits mit seiner Übernahme als Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes umbenannt worden und existierte als solches im Deutschen Kaiserreich fort. Auch das nach Reichsgründung eingerichtete Reichsjustizamt (1877) hieß nicht Ministerium. Dies beruhte darauf, dass dem Reichskanzleramt (zu Beginn des Kaiserreichs unter Führung Bismarcks) die gesamte Reichskompetenz zukam, und auf Reichsebene erst später eine Ausdifferenzierung stattfand. Um es nicht zu einer Verantwortlichkeit der Reichsregierung gegenüber dem Parlament kommen zu lassen gab es formal keine Minister oder Ministerien und damit auch keine kollegiale Reichsregierung, obwohl die Staatssekretäre als Chefs der Reichsämter tatsächlich eine den Ministern sehr ähnliche Stellung hatten[2].

In Deutschland sind das Bundesministerium der Verteidigung (Art. 65a GG), das Bundesministerium der Justiz (Art. 96 Abs. 2 S. 4 GG) sowie das Bundesministerium der Finanzen (Art. 108 Abs. 3 S. 2 GG) obligatorisch. Zu den fakultativen aber dennoch klassischen Ministerien zählen des Weiteren das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt. Abzugrenzen von den klassischen sind die übrigen Ministerien auch leicht anhand des „für“ in der Bezeichnung (Bundesministerium für ...).

Mit die höchste Bedeutung wird traditionell dem Auswärtige Amt zugesprochen. Die kleinsten Ministerien sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz. Gegenwärtig umfasst das Bundeskabinett 14 Ministerien.

Ämter in Bundesministerien

Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht über die wichtigsten Amtsbezeichnungen in den Bundesministerien, ihre gebräuchlichen Abkürzungen sowie Amtsverhältnis und Rechtsgrundlage dar.

Amtsbezeichnung Abkürzung Art des Dienstverhältnisses Rechtsgrundlage Besoldung Laufbahngruppe
Bundeskanzler BK öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis BMinG 1,6-faches von B 11
Bundesminister BM 1,3-faches von B 11
Parlamentarischer Staatssekretär bzw. Staatsminister PSt/PSts/Stm ParlStG 0,975-faches von B 11
Staatssekretär StS/Sts beamtenrechtlich (öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis) BeamtStG, BBG, in Teilen BRRG B 11 höherer Dienst
Ministerialdirektor MinDir/MD/MDir B 9 (Abteilungsleiter), B 10 (Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung bzw. Stellvertretender Leiter des Presse- und Informationsamtes)
Ministerialdirigent MinDirig, MDirig, MDgt, MDg B 6 (Abteilungsleiter oder Unterabteilungsleiter)
Ministerialrat bzw. Vortragender Legationsrat I. Klasse (nur Auswärtiges Amt) MinR, MR bzw. VLR I B 3
Ministerialrat (statt Leitender Regierungsdirektor) bzw. Vortragender Legationsrat I. Klasse, im Ausland z. T. (nur Auswärtiges Amt) MinR, MR bzw. VLR I A 16
Regierungsdirektor bzw. Vortragender Legationsrat RDir, RD bzw. VLR A 15
Oberregierungsrat bzw. Legationsrat I. Klasse ORR bzw. LR I A 14
Regierungsrat bzw. Legationsrat RR bzw. LR A 13
Regierungsoberamtsrat bzw. Oberamtsrat, im Ausland z. T. Kanzler I. Klasse, Konsul (Auswärtiges Amt) ROAR, OAR, Kzl I, Ks A 13 gehobener Dienst
Regierungsamtsrat bzw. Amtsrat, im Ausland z. T. Kanzler I. Klasse (Auswärtiges Amt) RAR, AR, Kzl I A 12
Regierungsamtmann, im Ausland z. T. Kanzler (Auswärtiges Amt) RAmtfr bzw. RAmtm, Kzl A 11
Regierungsoberinspektor bzw. Konsulatssekretär I. Klasse (Auswärtiges Amt) ROI, KS I A 10
Regierungsinspektor bzw. Konsulatssekretär (Auswärtiges Amt) RI, KS A 9
Amtsinspektor AI A 9 mittlerer Dienst
Regierungshauptsekretär RHS A 8
Regierungsobersekretär ROS A 7
Regierungssekretär RS A 6
Oberamtsmeister OAM A 5 oder A 6 (herausgehobene Dienstposten) einfacher Dienst
Amtsmeister AM A 4
Hauptamtsgehilfe HAG A 3
Oberamtsgehilfe OAG A 2
Tarifbeschäftigter (z.B. Verwaltungsfachangestellter) privatrechtlich E 1–E 15 TVöD

Beamtete Staatssekretäre und Ministerialdirektoren sind sogenannte politische Beamte; sie können gem. § 23 BeamtStG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 BBG jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Parlamentarische Staatssekretäre können gem. § 4 S. 1, 1. HS ParlStG jederzeit entlassen werden.

Daneben gibt es weitere Ämter mit Sonderstellung, z. B. im Zusammenhang mit einer Funktion als Kontrollinstanz. So steht etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI; er ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern angesiedelt - § 22 Abs. 5 S. 1 BDSG) zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (§ 22 Abs. 4 S. 1 BDSG). Parallel zur verwaltungsorganisatorischen Stellung seiner Behörde als ausgegliederter Abteilung erhält der BfD als Leiter dieser Behörde Amtsbezüge in Höhe der einem Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 9 zustehenden Besoldung (§ 23 Abs. 7 S. 1 BDSG).

Im Auswärtigen Amt werden teilweise von den oben dargestellten abweichende Dienst- und Amtsbezeichnungen verwendet. Zum Beispiel wird der Regierungsrat z. A. (Dienstbezeichnung) Legationssekretär genannt. Außerdem führt ein Beamter des Auswärtigen Amtes, der im Ausland eingesetzt ist, gemäß internationaler Gepflogenheiten und Abkommen teilweise zusätzlich einen Titel bzw. eine andere Amtsbezeichnung, die sich nach der Tätigkeit an der Diplomatischen Mission und nach den internationalen Gepflogenheiten richten: Konsul, Botschaftsrat; Botschaftssekretär; Kanzler

Neben Beamten und Angestellten arbeiten seit mehreren Jahren auch externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien. Dabei handelt es sich nicht um klassische Freie Mitarbeiter, die von den Ministerien finanziert werden, sondern um Personen aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben und von diesem bezahlt werden. Teilweise geschieht dies im Rahmen eines seit 2004 etablierten Personalaustauschprogramms, teilweise in Form der Abordnung die in Veröffentlichungen der Bundesregierung mit „externe Mitarbeiter“, „Entsendung“ und „Abordnung“ bezeichnet werden. Beobachter sehen darin eine neue Dimension des Lobbyismus bis hin zum „Dunstkreis der Korruption“ (Hans Herbert von Arnim).

Sitz der Bundesministerien

Bundesministerium Bundesminister(in) Gründungsjahr Anschrift (1. Dienstsitz) Webseite
Arbeit und Soziales
(BMAS)
Ursula von der Leyen 1949 Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
(ehemaliger Zentralrat der Nationalen Front der DDR und Kleisthaus)
[1]
Auswärtiges Amt
(AA)
Guido Westerwelle 1870 Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
(Haus am Werderschen Markt)
[2]
Bildung und Forschung
(BMBF)
Annette Schavan 1955 Heinemannstraße 2, 53175 Bonn
("Kreuzbauten")
[3]
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV)
Ilse Aigner 1919 Rochusstraße 1, 53123 Bonn [4]
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ)
Kristina Schröder 1953 Glinkastraße 24, 10117 Berlin
[5]
Finanzen
(BMF)
Wolfgang Schäuble 1880 Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
(Detlev-Rohwedder-Haus)
[6]
Gesundheit
(BMG)
Daniel Bahr 1961 Rochusstraße 1, 53123 Bonn [7]
Inneres
(BMI)
Hans-Peter Friedrich 1879 Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
("Spree-Bogen", ehemals Meierei C. Bolle)
[8]
Justiz
(BMJ)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 1877 Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
(ehemalige Amt für Erfindungs- und Patentwesen und Internationales Pressezentrum der DDR)
[9]
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU)
Norbert Röttgen 1986 Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn [10]
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS)
Peter Ramsauer 1998 Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
(ehemaliges Ministerium für Geologie der DDR)
[11]
Verteidigung
(BMVg)
Thomas de Maizière 1955 Fontainengraben 150, 53123 Bonn
(Hardthöhe)
[12]
Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
Philipp Rösler 1917 Scharnhorststraße 34–37, 10115 Berlin
(Invalidenhaus und Kaiser-Wilhelm-Akademie)
[13]
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ)
Dirk Niebel 1961 Dahlmannstraße 4, 53113 Bonn
(ehemaliges Bundeskanzleramt)
[14]

Einzelnachweise

  1. Werner Frotscher/Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 211.
  2. Werner Frotscher/Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 428 ff.

Weblinks


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