Reinhold Maier

Reinhold Maier
Reinhold Maier auf einer bundesdeutschen Briefmarke zu seinem 100.Geburtstag (1989)
Geburtshaus Reinhold Maiers in Schorndorf
Grab Maiers auf dem Alten Friedhof

Reinhold Otto Maier (* 16. Oktober 1889 in Schorndorf; † 19. August 1971 in Stuttgart) war ein deutscher Politiker (FVP, DDP und FDP/DVP) und der erste Ministerpräsident von Baden-Württemberg.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Beruf

Maier, der evangelischer Konfession war, wurde als Sohn des Stadtbaumeisters Gottlieb Maier in Schorndorf geboren. Sein älterer Bruder Hermann nannte sich nach seiner Eheschließung Hermann Maier-Leibnitz. Nach dem Besuch der Lateinschule in Schorndorf wechselte Reinhold Maier auf das Dillmann-Gymnasium in Stuttgart und machte dort 1907 sein Abitur. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Grenoble und an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Dort war er Mitglied der dem süddeutschen Liberalismus nahestehenden Tübinger Studentenverbindung Akademische Gesellschaft Stuttgardia. Hier traf er spätere politische Weggefährten wie Eberhard Wildermuth, Karl Georg Pfleiderer, Konrad Wittwer und Wolfgang Haußmann. Das Referendariat absolvierte er in Ravensburg, anschließend wurde er in Heidelberg zum Doktor der Rechte promoviert. Am Ersten Weltkrieg nahm er als Soldat beim Fußartillerie-Regiment 13 teil. 1920 ließ er sich in Stuttgart als Rechtsanwalt nieder. 1924 wurde er in die Freimaurerloge „Zu den 3 Cedern“ in Stuttgart aufgenommen (Nach dem Zweiten Weltkrieg war er 1946 Gründungsmitglied der Stuttgarter Loge „Furchtlos und Treu“[1]). Während der Zeit des Nationalsozialismus arbeitete er als Rechtsanwalt; seine Frau Gerta Goldschmidt floh mit den beiden Kindern nach England. Reinhold Maier ließ sich unter dem Druck der Nazis von ihr scheiden und heiratete sie 1946 wieder.

Maier starb 1971 in Stuttgart und wurde in Schorndorf auf dem Alten Friedhof begraben.

Partei

Schon seit 1912 in der FVP der Kaiserzeit engagiert, trat Maier 1918 der neu gegründeten linksliberalen DDP bei, die sich 1930 mit dem Jungdeutschen Orden zur Deutschen Staatspartei vereinigte. 1924 wurde er Vorsitzender des Stuttgarter Kreisverbandes der DDP.

1945 beteiligte sich Maier an der Gründung der Demokratischen Volkspartei (DVP), die nicht mit der unter gleicher Abkürzung bekannten Deutschen Volkspartei der Weimarer Republik verwechselt werden darf. Die DVP schloss sich 1948 der FDP an, trug aber noch lange ihre alte Bezeichnung. Nach der Bildung der Koalition aus FDP/DVP, SPD und BHE unter seiner Führung in Baden-Württemberg 1952 beantragte der hessische FDP-Landesverband den Parteiausschluss von Maier und dem Landesvorsitzenden Wolfgang Haußmann sowie die Trennung der FDP von der DVP, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Lediglich zu einer Missbilligung der Koalition im Südweststaat konnte sich der Bundeshauptausschuss der FDP durchringen.[2] Von 1957 bis 1960 war er Bundesvorsitzender der FDP, anschließend bis zu seinem Tode Ehrenvorsitzender.

Abgeordneter

Maier war von 1932 bis 1933 Reichstagsabgeordneter für die Deutsche Staatspartei. Gleichzeitig gehörte er von 1932 bis 1933 dem württembergischen Landtag an. Am 23. März 1933 stimmte er für das Ermächtigungsgesetz zusammen mit den anderen vier liberalen Reichstagsabgeordneten Hermann Dietrich, Theodor Heuss, Heinrich Landahl und Ernst Lemmer. Er begründete das Ja zum Ermächtigungsgesetz. Der Text seiner Rede ist im Protokoll der Reichstagssitzung vom 23. März 1933 nachzulesen. Der Schlusssatz seiner Rede lautete: Im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung werden wir unsere ernsten Bedenken zurückstellen und dem Ermächtigungsgesetz zustimmen.[3]

Nach den Angaben von Theodor Heuss in seinen Erinnerungen waren die fünf liberalen Reichstagsabgeordneten zunächst in Bezug auf das so genannte Ermächtigungsgesetz uneins gewesen. Die Ausschusssitzung der Staatspartei hatte ihnen die Entscheidung überlassen, jedoch mit der Bitte, einheitlich abzustimmen. Heuss hatte zwei Erklärungen formuliert, eine für Ablehnung, eine für Enthaltung. An seiner Seite stand jedoch nur Hermann Dietrich; Heinrich Landahl, Ernst Lemmer und Reinhold Maier votierten innerhalb der Reichstagsgruppe für die Zustimmung. Heuss und Dietrich wurden überstimmt, so dass dann alle liberalen Abgeordneten für das Ermächtigungsgesetz stimmten.[4] Die Ablehnungserklärung von Heuss ist nicht überliefert. Die Enthaltungserklärung befindet sich im Original im Theodor Heuss Archiv, Stuttgart. Reinhold Maier lehnte sich dann im Text der Zustimmungserklärung, die er am 23. März 1933 verlas, teilweise an diesen Entwurf an.[5]

Von 1945 bis 1949 war Maier Mitglied des Länderrates. Von 1946 bis 1952 war er Mitglied des Landtags von Württemberg-Baden. Von 1952 bis 1964 gehörte Maier dem Landtag von Baden-Württemberg an. Von 1953 bis zum 14. Mai 1956 und von 1957 bis zum 30. September 1959 war Maier Bundestagsabgeordneter.

Öffentliche Ämter

Von 1930 bis 1933 war Reinhold Maier Wirtschaftsminister in Württemberg, im Kabinett des Staatspräsidenten Eugen Bolz.

Nach Kriegsende wurde Maier 1945 von der amerikanischen Militärregierung das Amt des Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden übertragen, das er bis zur Auflösung des Landes 1952 innehatte. Am 25. April 1952 wurde Maier (FDP/DVP) von der Verfassunggebenden Landesversammlung zum Ministerpräsidenten des neu gebildeten Bundeslandes Baden-Württemberg gewählt. Überraschend bildete Maier nach seiner Wahl eine Koalition aus FDP/DVP, SPD und BHE und schickte die CDU als stärkste Partei in die Opposition. Vom 7. September 1952 bis zum 6. September 1953 war er Präsident des Bundesrates. 1953 war Maier kurzzeitig auch baden-württembergischer Justizminister.

Am 7. Oktober 1953 trat Maier vom Amt des Ministerpräsidenten zurück, als die CDU bei der Bundestagswahl vom 6. September 1953 in Baden-Württemberg die absolute Mehrheit erzielte. Maier ging nach Bonn, um sein Bundestagsmandat wahrzunehmen.

Reinhold Maier war bislang der einzige FDP-Politiker, der das Amt des Regierungschefs in einem noch heute existierenden deutschen Bundesland bekleidet hat.

Ehrungen

1953 wurde er mit dem Großkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Stadt Stuttgart verlieh Maier 1969 die Ehrenbürgerwürde, ebenso die Städte Schorndorf (1949) und Welzheim. Nach ihm ist die FDP-nahe Reinhold-Maier-Stiftung benannt.

Siehe auch

Werke

  • Ende und Wende. 1948
  • Bedrängte Familie. 1962
  • Ein Grundstein wird gelegt. 1964
  • Erinnerungen 1948–1953. 1966

Literatur

Weblinks

 Commons: Reinhold Maier – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Logengeschichte auf der Website der Freimaurerloge „Furchtlos und Treu“
  2. Christof Brauers: Die FDP in Hamburg 1945 bis 1953. S. 560 und 566.
  3. Verhandlungen des Reichstags, stenographischer Bericht, 23. März 1933, S. 38
  4. Theodor Heuss: Die Machtergreifung und das Ermächtigungsgesetz, Zwei nachgelassene Kapitel der Erinnerungen 1905–1933, herausgegeben von Eberhard Pikart, Theodor Heuss Archiv, 1967, Seite 24
  5. Theodor Heuss: Die Machtergreifung und das Ermächtigungsgesetz, Zwei nachgelassene Kapitel der Erinnerungen 1905–1933, herausgegeben von Eberhard Pikart, Theodor Heuss Archiv, 1967. Anmerkung Nr. 12, Seite 50

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