Nachlassverwaltung

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) ist eine Form der Nachlasspflegschaft. Es handelt sich um eine auf Antrag durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft mit dem Ziel der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Sie dient insbesondere bei unübersichtlichem Nachlass der Trennung des eigenen Vermögens des Erben vom Nachlass und bewirkt, dass die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt wird (§§ 1975 ff. BGB).

Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft geht die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen, vom Erben auf den Nachlasspfleger über (§ 1984 BGB). Antragsberechtigt für die Anordnung der Nachlassverwaltung ist der Erbe. Falls mehrere Erben existieren, können die Miterben den Antrag nur gemeinschaftlich und vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stellen (§ 1981 BGB). Nachlassgläubiger können einen entsprechenden Antrag innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Annahme der Erbschaft stellen, wenn die Befriedigung ihrer gegen den Nachlass gerichteten Forderungen gefährdet erscheint.

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  • Nachlassverwaltung — Nachlassverwaltung,   eine zum Zweck der Befriedigung der Nachlassgläubiger angeordnete Nachlasspflegschaft mit der Folge, dass die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten sich auf den Nachlass beschränkt (§ 1 975 BGB). Die… …   Universal-Lexikon

  • Nachlassverwaltung — zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger durch das ⇡ Nachlassgericht angeordnete Verwaltung des ⇡ Nachlasses (§§ 1975 ff. BGB). Anordnung (1) auf Antrag des ⇡ Erben oder (2) auf Antrag eines ⇡ Nachlassgläubigers, wenn Grund zu der… …   Lexikon der Economics

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  • Johann Hans Hölzel — Dieser Artikel beschreibt den Musiker Falco. Für andere Verwendungen des Begriffes, siehe Falco (Begriffsklärung) Falco und Ursela Monn, 1986 bei der Filmpremiere von Geld oder Leber in Deutschland (Essen) Falco (eigentlich Johann „Hans“ Hölzel;… …   Deutsch Wikipedia

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