Landtagswahl in Hessen 1946

Landtagswahl in Hessen 1946
Landtagswahl 1946
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Die Wahlen zum 1. Hessischen Landtag fanden am 1. Dezember 1946 statt.

Inhaltsverzeichnis

Ausgangssituation

Plakat der CDU Hessen 1945

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs standen die Besatzungsmächte vor der Aufgabe des Neuaufbaus der politischen Strukturen. Hierzu wurden per Anordnung die Länder wieder errichtet. Dabei wurde auch das Land Groß-Hessen gebildet. Eine erste wichtige Grundlage für den Aufbau neuer politischer Strukturen war das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945. Dieses sah die Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung, aber auch von Wahlvertretungen auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene vor. Der Aufbau der staatlichen Strukturen nach dem Zusammenbruch erfolgte von der kommunalen Ebene über die Landesebene und zuletzt auf Ebene des Bundes.

1946 wurde zunächst ein ernannter beratender Landesausschuss als Vorparlament einberufen und am 30. Juni 1946 die Verfassungberatende Landesversammlung (Groß-Hessen) gewählt. Bei dieser Wahl wurde die SPD stärkste Kraft.

Ergebnis Verfassungberatende Landesversammlung
30. Juni 1946 [2]
Fraktion  % Sitze
SPD 44,3 % 42
CDU 37,3 % 35
KPD 9,7 % 7
LDP 8,1 % 6
gesamt 99,4 % 90

Fünf Monate später waren die Hessen aufgerufen, erstmals nach dem Krieg ein frei gewähltes Parlament zu bestimmen.

Die Durchführung der Landtagswahl in allen Besatzungszonen war durch die Folgen von Diktatur und Krieg erschwert. Weiterhin befand sich eine große Zahl von Wahlberechtigten in Kriegsgefangenschaft und konnte ihr Wahlrecht dadurch nicht wahrnehmen. In Folge von Flucht und Vertreibung lebten viele Millionen Menschen außerhalb ihrer Heimat. Auch war das Einwohnermeldewesen durch den Verlust der Archive der Gemeinden Ostdeutschlands beeinträchtigt.

Ein schwieriges Thema stellte das Wahlrecht der ehemaligen Mitglieder von NSDAP, SS und anderen NS-Organisationen dar. Unter den vier Besatzungsmächten bestand Konsens darüber, dass eine aktive Mitwirkung an den Verbrechen des Nationalsozialismus einen Verlust des Wahlrechtes nach sich ziehen sollte. Da die Entnazifizierung aber noch nicht abgeschlossen war, galt es, geeignete Regelungen zu finden. Das Wahlgesetz legte in Abschnitt II fest, dass das Wahlrecht in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Beitritts zur jeweiligen Nazi-Organisation entfallen sollte.

Die Parteien bedurften der Zulassung durch die Besatzungsbehörden. Im Gegensatz zu den ebenfalls 1946 stattfindenden Landtagswahlen in der SBZ 1946, wurde diese Zulassung nicht zur Verhinderung der Kandidatur aussichtsreicher Parteien genutzt. Am 21. September 1946 wurden die Landeslisten von vier Parteien zur Landtagswahl zugelassen.[3]

Ergebnis

Die erste Landtagswahl in Hessen am 1. Dezember 1946 brachte folgendes Ergebnis:

Endergebnis 1. Landtagswahl [4]
Partei Stimmen Stimmanteil Sitze
SPD 687.531 42,7 % 38
CDU 498.158 30,9 % 28
FDP 252.207 15,7 % 14
KPD 171.592 10,7 % 10

Es kam zu einer großen Koalition aus SPD und CDU. Erster frei gewählter Ministerpräsident des Landes Hessen wurde Christian Stock (SPD). Er übernahm das Amt von Karl Geiler, der es seit dem 12. Oktober 1945 innehatte, nachdem er von den alliierten Besatzungstruppen eingesetzt worden war. Stock wurde am 20. Dezember gewählt, sein Kabinett am 7. Januar 1947 ernannt.

Wahlrecht und -durchführung

Rechtsgrundlage der Wahl war das Wahlgesetz für den Landtag des Landes Hessen vom 14. Oktober 1946.[5]

Für die Landtagswahl in Hessen 1946 wurden 15 Wahlkreise gebildet, innerhalb derer jeweils mehrere Kandidaten gewählt wurden[6] (zur Wahlkreisaufteilung siehe Liste der Wahlkreise bei der Landtagswahl 1946). 62 der Landtagsabgeordneten wurde über Wahlkreise, 28 über Landeslisten gewählt.[7] Das Zuteilungsverfahren war wie folgt geregelt. Die Anzahl der gültigen Stimmen wurde durch 90 (also die Sitzzahl) geteilt. Dieser Quotient (17.882) war die Grundlage der Zuteilung der Sitze in den Wahlkreisen. Jede Partei bekam je Wahlkreis so viele Mandate wie sie Vielfache von 17.882 erreicht hatte. Die auf diese Weise nicht verteilten Sitze wurden über die Landesliste verteilt.[8]

Über die Gültigkeit der Wahl entschied das Wahlprüfungsgericht erst am 23./24. März 1949 endgültig.[9]

Siehe auch

Quellen

  1. Landtagswahlen in Hessen 1946 — 2009 Hessisches Statistisches Landesamt
  2. Aufbruch zur Demokratie. Alltag und politischer Neubeginn in Hessen nach 1945. 19 Die Verfassung entsteht: 5.1. Die Verfassungsberatende Landesversammlung, bearb. von Andreas Hedwig, neu hg. von Reinhard Neebe unter Mitarbeit von Bettina Kasan, Hessisches Staatsarchiv Marburg
  3. Hessischer Staatsanzeiger 1946 (13)
  4. Lengemann: Hessenparlament, Seite 88
  5. Wahlgesetz für den Landtag des Landes Hessen vom 14. Oktober 1946 (GVBl. S. 177)
  6. § 6 Wahlgesetz
  7. Lengemann: Hessenparlament, Seite 89
  8. Jakob Schissler: Grundzüge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Hessen nach 1945, Kapitel: Die wahlgesetzlichen Regelungen; in: Dirk Berg-Schlosse und Thomas Noetzel: Parteien und Wahlen in Hessen 1946-1994, Seite 57-60
  9. StAnz 1949, Nr. 25, Seite 233 - Der Staatsanzeiger dokumentiert das Urteil vom 23. März 1949 aufgrund der mündlichen Verhandlung am 24. März 1949?!?

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