Freie Strecke

Freie Strecke

Der Begriff freie Strecke wird im Verkehrswesen, insbesondere dem Straßenbau und der Eisenbahn, verwendet.

Straßenbau

Im Straßenbau gelten Landstraßen (Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen (Bayern, Sachsen, Thüringen) oder Gemeindestraßen) als freie Strecke, wenn diese weder Knotenpunkt, noch Ortsdurchfahrt sind. Auf der freien Strecke wird die Straße nach der RAS-L (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung) trassiert. Es gilt in Deutschland im Allgemeinen die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, außer wenn sogenannte Zwangspunkte der Trasse wie z. B. Berge oder Flüsse die optimale Trassierung verhindern.

Eisenbahn

Bei der Eisenbahn bezeichnet freie Strecke einen Teil der Bahnanlagen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung unterscheidet zwischen Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstigen Bahnanlagen. Als Grenze zwischen freier Strecke und Bahnhof gilt der Standort des Einfahrsignals oder der Trapeztafel (Signal Ne 1) (in Richtung "aus dem Bahnhof heraus" das Einfahrsignal oder die Trapeztafel der Gegenrichtung), sonst die erste Weiche des Bahnhofs. Viele Betriebsstellen zählen ebenfalls zur freien Strecke. Zur Zugsicherung auf der freien Strecke wird diese als Block eingerichtet, in dem höchstens eine Zugfahrt zugelassen wird.

Zu den Bahnanlagen der freien Strecke gehören neben dem Streckengleis zunächst die nachfolgend genannten Betriebsstellen, deren wesentliche Merkmale in Klammern hinzugefügt sind:

  • Abzweigstellen (Züge können unter Freigabe der Blockstrecke auf eine andere Eisenbahnstrecke wechseln)
  • Anschlussstellen (Züge können als Rangierfahrt auf das Anschlussgleis ohne Freigabe der Blockstrecke wechseln)
  • Ausweichanschlussstellen (Züge können auf ein Anschlussgleis als Zug- oder Rangierfahrt unter Freigabe der Blockstrecke wechseln)
  • Blockstellen (begrenzen eine Blockstrecke)
  • Deckungsstellen (decken eine Gefahrenstelle, z. B. einen höhengleichen Bahnsteigzugang oder eine bewegliche Brücke)
  • Haltepunkte (Züge halten zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen und zum Ein- und Ausladen - z. B. von Gepäck und Fahrrädern; Haltepunkte weisen aber keine Weiche auf.)
  • Haltestelle (Haltepunkt, der mit einer Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschluss- oder Ausweichanschlussstelle örtlich verbunden ist; Haltepunkt mit Weiche, ohne jedoch Bahnhof zu sein.)
  • Überleitstellen (Züge können von einem Streckengleis auf ein anderes Streckengleis derselben Eisenbahnstrecke wechseln)

Die Merkmale von Abzweigstellen, Blockstellen, Deckungsstellen und Überleitstellen können auch für einen Bahnhof zutreffen. Umgekehrt kann aber eine Betriebsstelle der freien Strecke kein Bahnhof sein, denn dieser definiert sich unter anderen Kriterien ausdrücklich durch die Möglichkeit des Kreuzens und Überholens von Zügen. Diese beiden Merkmale treffen auf einer Betriebsstelle der freien Strecke nicht zu.

Außer den Betriebsstellen gehören auch andere Anlagen zu den Bahnanlagen der freien Strecke. Das sind z. B. Signale, Oberleitungen, Überführungen, Bahnübergänge, Durchlässe, Brücken, Stützmauern, Bahndämme, kurz alle Anlagen, die zum Betrieb einer Eisenbahn notwendig sind.


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