Feuerwehr in Deutschland

Feuerwehr in Deutschland
Feuerwehr
Deutschland
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Notruf: 112
Personal
Aktive
(ohne Jugend):
ca. 1,1 Mio
Freiwilligenquote: ca. 96 %
Frauenquote: ca. 7 %[1]
Jugendfeuerwehr: ca. 250.000
Stützpunkte
Gesamtanzahl: ca. 25.000
Aufteilung
Freiwillige Wehren ca. 24.000
Werkfeuerwehren ca. 900
Betriebsfeuerwehren ca. 300
Berufsfeuerwehren ca. 100
Pflichtfeuerwehren ca. 5
Einsätze
Gesamtanzahl: ca. 3,5 Mio
Aufteilung nach Organisationsform
Berufsfeuerwehr 63 % (inkl. Rettungsdienst)
Freiwillige Feuerwehr 33 %
Werkfeuerwehr 4%
Die Ilmenauer Feuerwache

Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar. Zentraler Ort für Ausrüstung und Fahrzeuge ist die Feuerwache bzw. das Feuerwehrhaus.

Der Verantwortungsbereich der Feuerwehren wird in Deutschland in der Landesgesetzgebung durch die jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- bzw. Hilfeleistungsgesetze geregelt. Daneben kann die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden tätig werden.

Die Tätigkeiten und die Aufgaben eines einzelnen Feuerwehrangehörigen mit anderen im Verbund sind länderübergreifend in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) festgelegt. Feuerwehren existieren dabei in verschiedenen Organisationsformen. Neben den kommunalen Formen Freiwillige Feuerwehr (deutschlandweit in jeder Gemeinde), Berufsfeuerwehr (in 102 Städten zusätzlich zur dortigen Freiwilligen Feuerwehr vorhanden) und der seltenen Pflichtfeuerwehr werden in Betrieben Werk- oder Betriebsfeuerwehren unterhalten.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

In Deutschland liegt das Feuerwehrwesen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Während technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen nahezu einheitlich sind, ergeben sich hinsichtlich Organisation und Finanzierung zahlreiche Unterschiede. Von daher ist es nahezu unmöglich, von der „Feuerwehr in Deutschland“ zu sprechen. Es ist vielmehr erforderlich, die Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern zu betrachten.

Die Feuerwehren sind in den Feuerwehrverbände der 16 Bundesländer, den Bundesgruppen der Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Jugendfeuerwehr, Bundesverband der Berufsfeuerwehren der Stationierungsstreitkräfte und Verband der Bundeswehrfeuerwehren organisiert. Dachorganisation für ganz Deutschland ist der Deutsche Feuerwehrverband.

Berufsfeuerwehr

Hauptartikel: Berufsfeuerwehr

Freiwillige Feuerwehr

Zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr muss eine körperliche und geistige Eignung vorhanden sein[2]. Je nach Gesetzeslage und örtlichen Gegebenheiten (Ausrüstung) kann ein ärztliches Attest, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 (für Atemschutzgeräteträger) und / oder ein Führungszeugnis verlangt werden.

Da die Feuerwehren einerseits effektiv und professionell arbeiten sollen, andererseits auch der Selbstschutz nicht zu kurz kommen darf, ist eine gute Ausbildung notwendig. Der größte Teil der Ausbildung erfolgt in der eigenen Feuerwehr. Die Ausbildung für jeden Feuerwehrangehörigen beginnt mit dem Lehrgang Truppmann Teil I (dem „Grundlehrgang“) und richtet sich nach den Vorgaben der Feuerwehrdienstvorschrift 2. Die Aus- und Weiterbildungen werden auf Gemeinde- oder Kreisebene sowie an den Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.[3]

Feuerwehrangehörige bei einer „heißen“ Übung im Brandcontainer
X. Internationale Feuerwehrsportwettkämpfe des CTIF 1993 in Berlin, Disziplin Hakenleitersteigen – Freiwillige Feuerwehren

Durch die verstärkte Technisierung der gesamten Gesellschaft ist die Art der Einsätze wesentlich komplizierter geworden. So werden immer mehr Spezialisten benötigt. Aus diesem Grund bilden sich in manchen Feuerwehren Schwerpunkte heraus, wie zum Beispiel im Chemiebereich oder im Strahlenschutz. Diese Feuerwehren können andere mit Fachleuten unterstützen.

Der aktive Dienst kann in einigen Ländern schon mit 16 Jahren beginnen[4] , in anderen Ländern erst ab 18[5] – wobei der Einsatz als Atemschutzgeräteträger grundsätzlich erst mit 18 besteht.[6] Da der Dienst körperlich sehr viel abverlangt, gibt es auch bei Freiwilligen ein bestimmtes Höchstalter für den Einsatzdienst. Meist endet er mit dem Erreichen des 60. oder 65. Lebensjahres. Ältere Mitglieder wechseln dann meist in eine „Alters-“ oder „Ehrenabteilung“.

Der Übungsbetrieb ist nicht leicht durchzuführen. Die Übungssituationen sollten möglichst realistisch sein, doch findet man nicht so leicht Übungsobjekte, die man einfach anzünden, oder Fahrzeuge, die man einfach zerschneiden kann. Noch schwieriger wird es, wenn es um Menschenrettung geht. So bleibt jede Übung nur ein Trockentraining, das den Feuerwehrleuten in Fleisch und Blut übergehen muss, um im Ernstfall richtig entscheiden zu können. Nur in sehr wenigen Fällen können sogenannte Heißübungen durchgeführt werden; diese sind jedoch sehr wichtig um Feuerwehrpersonal an den Umgang mit dem Feuer zu gewöhnen.
Neben dieser praktischen Aus- und Fortbildung gehört auch theoretisches Wissen zu den notwendigen Grundlagen des Feuerwehrdienstes.

Teilweise werden Feuerwehrleistungsbewerbe durchgeführt. Dabei ist zwischen Leistungsabzeichen, die sich an den Dienstvorschriften zur Abarbeitung eines Löscheinsatzes oder Technischer Hilfeleistung anlehnen und eher sportlich orientierten Wettkämpfen zu unterscheiden. Sie werden bis zu Weltmeisterschaften durchgeführt.

Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr

Das Brandschutzwesen und damit die Organisation der Feuerwehr unterliegt in Deutschland wie schon oben erwähnt der Gesetzgebung der Bundesländer. Daher unterscheidet sich die Organisation auch der Freiwilligen Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern teilweise beträchtlich. Grundsätzlich lehnt sich die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr jedoch an die jeweilige Struktur der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, usw.) an. Dabei hat jede Kommune eine Freiwillige Feuerwehr, die jedoch meist an mehreren Standorten vertreten ist. Die personelle und materielle Ausrüstung z.B. mit Feuerwehrfahrzeugen richtet sich dabei nach dem vor Ort im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Feuerwehrstandortes befindlichen Gefahrenpotentials aus Einwohnerzahl, Industrie- und Gewerbebetrieben und Verkehrsinfrastruktur (z. B. Landstraßen oder Autobahnen). In manchen Bundesländern muss hieraus ein sogenannter Brandschutzbedarfsplan erstellt werden, aus dem sich unter Berücksichtigung der Hilfsfrist die Mindeststärke der Feuerwehr ergibt. In anderen Bundesländern sind Mindeststärkeverordnungen eingeführt, die die Ausrüstung der Feuerwehr landesweit regeln. Die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren reicht dabei von Standorten mit einem Löschfahrzeug für eine Löschgruppe bis zu Standorten, die personell und materiell weit über der Stärke eines Löschzuges ausgerüstet sind.

Pflichtfeuerwehr

Da jede Gemeinde dazu verpflichtet ist, für den Brandschutz zu sorgen, kann es vorkommen, dass Bürger zur „Feuerwehr“ befohlen werden, wenn sich nicht genug freiwillige Helfer finden. Dies ist in etwa mit der Schöffenpflicht vergleichbar. Diese Feuerwehr wird Pflichtfeuerwehr genannt.

Werkfeuerwehr

Eine Werkfeuerwehr ist in Deutschland eine Feuerwehr, welche im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist. Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder staatlich anerkannte Feuerwehren. Die Angehörigen von Werkfeuerwehren sind hauptberufliche Kräfte und/oder nebenberufliche Kräfte, die primär einer anderen Aufgabe in dem zu schützenden Betrieb nachgehen und im Einsatzfall alarmiert und von ihrer Tätigkeit freigestellt werden. Dem entsprechend kann eine Werkfeuerwehr wie eine Berufsfeuerwehr organisiert sein, wenn vorhanden ergänzt und unterstützt von nebenberuflichen Kräften, oder analog einer Freiwilligen Feuerwehr. Die Hauptaufgabe der Werkfeuerwehren besteht überwiegend in der Sicherstellung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Sie müssen bezüglich Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung den Erfordernissen sowohl der zu schützenden Betriebe als auch der öffentlichen Feuerwehr entsprechen.

Werkfeuerwehren sind spezialisiert auf die in ihrem Unternehmen zu erwartenden Einsätze. So sind zum Beispiel Flughafenfeuerwehren speziell für die Brandbekämpfung an Flugzeugen ausgelegt. Entsprechend den Auflagen durch die Aufsichtsbehörden dürfen die Werkfeuerwehren auch außerhalb des Werkgeländes auf Anforderung eingesetzt werden.

Öffentliche Feuerwehren (Berufs-, Pflicht- und Freiwillige Feuerwehren) bilden mit den Werkfeuerwehren die Feuerwehren der Gemeinde. Regelmäßig überprüfen die Aufsichtsbehörden, z.B. in NRW die Bezirksregierungen, den Leistungsstand der Werkfeuerwehren im Regierungsbezirk. Der Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) ist ein Zusammenschluss aller deutschen Werkfeuerwehren.

Die Werkfeuerwehren der chemischen Industrie unterhalten gemeinsam mit österreichischen Betriebsfeuerwehren das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS.

Das Aufstellen bzw. Einrichten einer Werkfeuerwehr kann zum einen eine gesetzliche Auflage aufgrund der besonderen Gefahrensituation in einem Betrieb sein oder auch eine freiwillige Einrichtung eines Betriebs, der sich davon eine kürzere Eingreifzeit der Einsatzkräfte im Gegensatz zur öffentlichen Feuerwehr erhofft und damit ggf. durch das schnelle Handeln eine große Kostenersparnis durch minimierte Ausfallzeiten von Maschinen bei einem Schadensfall.

In Deutschland staatlich nicht anerkannt ist hingegen die Betriebsfeuerwehr. In Österreich gibt es diese Differenzierung nicht, hier werden diese Feuerwehren generell als Betriebsfeuerwehren bezeichnet.

Bundeswehr-Feuerwehr

Hauptartikel: Bundeswehr-Feuerwehr

Geschichte

Gründung von Feuerwehren

Die erste Berufsfeuerwehrwache in Deutschland wurde 1854 in der Großen Hamburger Straße 13/14, Berlin-Mitte, ihrer Bestimmung übergeben. Anfänglich zogen Pferdegespanne Kutschen, die um die Jahrhundertwende auf Automobilbetrieb umgestellt wurden.

Durch die beginnende Politikverdrossenheit Mitte des 19. Jahrhunderts in der Zeit des Biedermeiers und die sich bildenden Turnervereine entstanden auch um die 1850er die ersten Freiwilligen Feuerwehren. Diese nannten sich meist Freiwillige Rettungsschar oder – wie 1846 in Karlsruhe Pompier-Corps. In den USA wurden bereits im späten 17. Jahrhundert die ersten Feuerwehren ins Leben gerufen. Eine der ältesten Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ist die 1811 gegründete Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis im heutigen Saarland.

Die Ausrüstungen dieser Scharen waren meist selbst bezahlt und bestanden aus nicht viel mehr als einer Uniform, Mützen und ein paar Stiefeln. Erst zu diesem Zeitpunkt setzten sich der Einsatz von technischem Gerät (wie Spritzen des Ingenieurs Karl Metz) und geübte Methoden von Brandbekämpfung und Logistik durch. Hier war Christian Hengst aus Durlach Wegbereiter.

Durch die sich entwickelnde Industrialisierung Ende des 18. Jahrhunderts in Europa stieg die Gefahr durch Großbrände in den Industrieanlagen erheblich. Auch durch die Verschärfung der sozialen Frage stieg die Brandgefahr, da durch die beschränkten Platzverhältnisse in den Wohnungen der Arbeiter die Brandgefahr durch Öfen und Feuerstellen erheblich stieg.

Anfang der 1870er bildeten sich in den Betrieben und Firmen freiwillige Fabrikfeuerwehren, die meist von den Fabrikbesitzern unterstützt und finanziert wurden.

Bis zum Ende der 1920er Jahre gab es ein ähnlich vielfältiges Feuerwehrleben, wie es dies heutzutage gibt.

Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus

In der Zeit des Nationalsozialismus verkündete die nationalsozialistische Regierung in Preußen am 28. Dezember 1933 das Gesetz über das Feuerlöschwesen (FLG – Feuerlöschgesetz), das mit Wirkung vom 1. Januar 1934 in Kraft trat. Hier hat sich dann die Bezeichnung Feuerlöschpolizei durchgesetzt (obwohl es diese Bezeichnung offiziell nicht gab). Vielerorts wurde dieses Gesetz als ein wesentlicher Schritt zur Vereinheitlichung des Feuerlöschwesens in Preußen begrüßt. Das infolge des im Jahre 1931 erlassenen Polizeiverwaltungsgesetzes zur Neuregelung des Feuerlöschwesens wurde sogar als notwendig begriffen, um bestehende Regelungslücken im Recht des Feuerlöschwesens zu schließen. Die Feuerwehren wurden bereits durch das Feuerlöschgesetz zum Werkzeug eines Krieges instrumentalisiert.

Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen[7] vom 23. November 1938 bildete den Schlussstein für die seit 1933 von den Nationalsozialisten durchgeführte Einbindung des deutschen Feuerlöschwesens in die Polizei, Berufsfeuerwehren wurden in Deutschland jetzt als Feuerschutzpolizei bezeichnet. Nur vierzehn Tage nach den Pogromen an der jüdischen Bevölkerung, im Verlaufe der von den Nationalsozialisten neben anderen Grausamkeiten auch die Synagogen in Schutt und Asche gelegt wurden, wurde es von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen. Dieses Reichsfeuerlöschgesetz wurde in der Präambel unter anderem mit der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens für Verteidigungszwecke und den Luftschutz begründet.[7]

Die Präambel betont den beherrschenden Herrschaftsgrundsatz des Nationalsozialismus, das sogenannte Führerprinzip. In einer reichseigenen geführten Polizeitruppe, zu der nun auch die Feuerwehren zu zählen waren, wurde diesem Führungsprinzip eine besondere Bedeutung zugemessen. Die Entscheidungen wurden ausschließlich von den Vorgesetzten (Führern) ohne Mitwirkung der Untergebenen getroffen.

Ihre Kompetenzen waren rechtlich nicht festgelegt, und sie unterlagen keiner Kontrolle. Eine besondere Bedeutung für die Diktatur kam der Polizei zu. Das nationalsozialistische Deutschland als faschistische Diktatur griff auch auf die Herrschaftsinstrumente des Polizeiapparates zurück. Alle Bereiche öffentlicher Dienstleistungen wurden in den Polizeistaat aufgesogen, in dessen Verlauf auch der organisierte Brandschutz als Polizeiaufgabe bezeichnet wurde.

Ebenso wurde 1938 mit diesem Gesetz die Normierung vereinheitlicht und die heute verwendete Storz-Kupplung für Schläuche und Armaturen reichsweit eingeführt. Bis dahin verwendeten die Feuerwehren der einzelnen Länder unterschiedliche Normen, was eine Zusammenarbeit erschwerte.

Feuerwehr in der Nachkriegszeit

Nach Kriegsende versuchten die wenigen verbleibenden Feuerwehrleute, mit Genehmigung der Besatzungsmacht den Feuerschutz wieder aufzubauen. Verschlepptes Gerät tauchte wieder auf, die Besatzungsmacht gab später aus ihren Beständen Geräte an die Feuerwehren. Aller Anfang war schwer, die Gemeinden und Städte hatten kein Geld und es war auf dem Markt keinerlei Gerät aufzutreiben. Als die Währungsreform in Kraft trat, war plötzlich alles zu kaufen, auch die Gemeinden hatten wieder Geld, die Altschulden waren vor der Geldentwertung beglichen.

Feuerwehr in der DDR

Am 18. Januar 1956 verkündete die DDR ihr erstes Brandschutzgesetz. Darin wurde das Feuerwehrwesen in folgende Bereiche eingeteilt:

  • Zentrale Brandschutzorgane: Dazu gehörten die Hauptabteilung Feuerwehr in der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei; die Abteilung Feuerwehr in den Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei mit den ihnen direkt unterstellten Brandschutzinspektionen und die Abteilungen Feuerwehr in den Volkspolizeikreisämtern mit den ihnen unterstellten Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos.
  • Örtliche Brandschutzorgane: Dazu gehörten in den Städten und Gemeinden sowie Einrichtungen: Die Freiwilligen Feuerwehren, die Pflichtfeuerwehren und die Brandschutzverantwortlichen sowie andere mit Brandschutz beauftragten Personen.
  • Betriebliche Brandschutzorgane: Dazu gehörten die in den Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben, Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen eingerichteten Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren sowie brandschutzverantwortlichen und die vom Brandschutz beauftragten Personen.

Am 19. Dezember 1974 wurde das Gesetz über den Brandschutz in der DDR (Brandschutzgesetz) verkündet. In ihm werden dann eine neue Definition und eine Aufgabenbeschreibung des Brandschutzgesetzes vorgenommen.

Zahlen

Anzahl der Feuerwehren und Mitglieder in Deutschland [8]:

Anzahl der Feuerwehren Anzahl der Mitglieder
Berufsfeuerwehr 102 (Liste) 27.816
Pflichtfeuerwehr 3 nicht bekannt
Freiwillige Feuerwehr 24.410 1.039.737
Jugendfeuerwehr 17.663 239.772
Werk-/ Betriebsfeuerwehr 932 32.752
Bundeswehr-Feuerwehr ca. 100 ca. 3000

Einzelnachweise

  1. Frauen an den Brandherd, FOCUS, 4. Mai 2007]
  2. Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, §10, auf http://www.landesrecht-bw.de
  3. Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2003
  4. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig Holstein), § 9, abgerufen von http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
  5. Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin, § 6
  6. Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz (Stand 2002 mit Änderungen 2005), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2005
  7. a b Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen, Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Teil I, Seite 1662 ff., abgerufen von der Österreichischen Nationalbibliothek
  8. Zahlen für 2007 – Quelle: Feuerwehr-Jahrbuch 2009

Siehe auch

 Portal:Feuerwehr – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Feuerwehr

Weblinks


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