Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz

Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz
St. Peter und Paul in Görlitz
Deckengewölbe

Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz (EKsOL) war eine unierte evangelische Landeskirche, die Kirchengemeinden in der schlesischen Oberlausitz umfasste. Die kleine Landeskirche hatte ihren Sitz in Görlitz, Hauptgotteshaus (Bischofskirche) war die dortige Stadtkirche St. Peter und Paul.

Bis 1969 und wieder ab 1991 war sie Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). In der Zeit dazwischen war sie Mitglied im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (1969–1991). 1947 aus der Kirchenprovinz Schlesien der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union (EKapU) hervorgegangen wurde die schlesische Kirche Glied in deren Nachfolgerin Evangelische Kirche der Union (EKU) (1953–2003).

Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 fusionierte die EKsOL mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Seither ist Görlitz Sitz des (vierten) Sprengels dieser neuen Landeskirche. Vor der Fusion hatte die kleine Landeskirche ca. 70.000 Gemeindeglieder in 72 Kirchengemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Namen der Landeskirche

Die Landeskirche ging 1947 aus der altpreußischen Kirchenprovinz Schlesien hervor. Von 1947 bis 1968 führte sie den Namen Evangelische Kirche von Schlesien, nach dem staatlichen Verbot des Namensbestandteils Schlesien hieß sie Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes und wählte 1992 die eingangs genannte Bezeichnung.

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz“ umfasste den westlich der Lausitzer Neiße gelegenen Teil der ehemals preußischen Provinz Schlesien, der heute den nordöstlichen Teil Sachsens bildet. Einige wenige Gemeinden lagen im angrenzenden Brandenburg.

Geschichte

Beginnend mit evangelischen Predigten in Görlitz 1521 setzte sich die Reformation in der östlichen Oberlausitz in den folgenden drei Jahrzehnten endgültig durch. Aufgrund der Vorbehalte der damaligen Landesherren, der katholischen Böhmenkönige aus dem Haus Habsburg, entstand in der Oberlausitz aber keine Landeskirche. Das Kirchenregiment lag vielmehr bei den einzelnen adligen oder städtischen Kirchenpatronen.

Im benachbarten Schlesien wurde die evangelische Konfession nach dem Dreißigjährigen Krieg von den Habsburgern mehr und mehr unterdrückt. Deshalb ließen einige Adlige im Ostteil der Oberlausitz so genannte Grenzkirchen errichten, in die evangelische Schlesier aus den grenznahen Gebieten den Gottesdienst besuchen konnten. 1740 eroberte Preußen Schlesien und die Unterdrückung der Protestanten hatte ein Ende. 1742 wurde die Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbytherialordnung und 1748 eine Visitationsordnung erlassen. Damit waren die schlesischen Protestanten in einer Provinzialkirche organisiert.

Nach den napoleonischen Kriegen konnte Preußen auf dem Wiener Kongress die nordöstliche Hälfte der Oberlausitz mit Görlitz, Lauban und Hoyerswerda erwerben. Dieses Gebiet wurde 1825 in die Provinz Schlesien eingegliedert. Kirchlich wurden die Oberlausitzer Lutheraner dem Konsistorium in Breslau unterstellt, das für die ganze Provinz Schlesien zuständig war.

Die schlesische Provinzialkirche war kurz vorher als eine der damals neun Kirchenprovinzen Teil der unierten Evangelischen Kirche in Preußen geworden, deren Gründung König Friedrich Wilhelm III. seinen lutherischen und reformierten Untertanen 1817 befohlen hatte. Ab 1829 lag die geistliche Leitung der Kirchenprovinz bei einem Generalsuperintendenten. Insbesondere in der schlesischen Kirchenprovinz bildete und hielt sich hartnäckiger lutherischer Widerspruch gegen die Union der evangelischen Bekenntnisse. Mit Sitz in Breslau bildete sich 1830 die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen, die nach erfolgloser Unterdrückung 1845 königlich anerkannt wurde. Die unierte preußische Kirche, deren Kirchenprovinz die meisten schlesischen Protestanten treu geblieben waren, bestärkte ihr Selbstverständnis und nannte sich daher ab 1846 Evangelische Landeskirche in Preußen.

Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die altpreußische Landeskirche gab sich daher 1922 eine neue Kirchenordnung und nannte sich nunmehr Evangelische Kirche der altpreußischen Union, wobei die Kirchenprovinzen, nach Grenzänderungen teils territorial verändert, als Untergliederungen bestehen blieben. Die schlesische Kirchenprovinz, wie die anderen auch, wurde durch die neue Kirchenordnung in ihren inneren Strukturen demokratisiert. Die Macht des Konsistoriums und des Generalsuperintendenten wurde beschränkt, die Leitung lag nunmehr bei einem von der Provinzialsynode gewählten Provinzialkirchenrat, dem Konsistorium und Generalsuperintendent als Verwaltungsorgane nachgeordnet waren.

Territorial gab es Änderungen, die evangelische Gemeinde in Hultschin, das 1920 an die Tschechoslowakei abgetreten wurde, schied aus der Kirchenprovinz aus und schloss sich in der Folge der Schlesischen Evangelischen Kirche A.B. in Tschechisch Schlesien an. Nach Flucht und Vertreibung der meisten Gemeindeglieder 1945 ist die Gemeinde verwaist. Als 1922 Ostoberschlesien an Polen abgetreten wurde, schieden die dortigen 17 evangelischen Gemeinden, der gesamte Kirchenkreis Pleß und sieben Gemeinden des Kirchenkreises Gleiwitz mit zusammen 24 Geistlichen, aus der Kirchenprovinz aus und bildeten am 6. Juni 1923 die Unierte Evangelische Kirche in Polnisch Oberschlesien mit Sitz in Katowice.[1] Diese polnische Landeskirche blieb in geistlicher und finanzieller Hinsicht von der Kirchenprovinz Schlesien abhängig. "Dies war nach dem Deutsch-Polnischen Abkommen über Oberschlesien[2] vom 15. Mai 1922 in §95 und §96 auch ausdrücklich zugestanden worden."[3] 1937 lief das Abkommen aus, wodurch die Beziehung zur Kirchenprovinz Schlesien de jure endete. Die unierte Kirche in Polnisch Oberschlesien ging durch Flucht und Vertreibung der meisten ihrer Mitglieder 1945 de facto unter.

1933 erhielt der seit 1925 amtierende schlesische Generalsuperintendent Ewald Paul Otto Zänker den Titel eines Bischofs. Bald nach der Machtübernahme der Nazis war auch die schlesische Provinzialkirche in Anhänger des Regimes und die Christen der Bekennenden Kirche gespalten. Bischof Zänker bezog 1934 auf dem Breslauer Kirchentag klar Stellung für die Bekenntniskirche. Im Mai 1935 lud der Bischof zur vorläufigen schlesischen Synode auf bekenntnismäßiger Grundlage ein. Mit Disziplinarverfahren gingen staatliche und kirchliche Behörden gegen Zänker vor. Die Maßnahmen des Evangelischen Oberkirchenrates führten 1939 zunächst zu seiner Beurlaubung und 1941 wurde er in den Ruhestand versetzt. Damit hatten die regimekritischen Protestanten Schlesiens ihre wichtigste Stütze verloren.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Von der preußischen Provinz Schlesien blieb nur ein kleiner Teil in der Oberlausitz bei Deutschland. Zunächst versuchte die schlesische Kirchenführung unter Präses Ernst Hornig in Breslau zu bleiben, obwohl schon viele Kirchenmitglieder nach Westen vertrieben worden waren. 1946 tagte noch einmal eine Provinzialsynode in der Friedenskirche in Schweidnitz. Doch im Advent des gleichen Jahres musste das Provinzialkonsistorium Breslau verlassen und nahm seinen Sitz in Görlitz. Die östlich der Neiße gelegenen evangelischen Gemeinden Schlesiens, sofern sie überhaupt nach Flucht und Vertreibung der meisten Gemeindeglieder bestehen blieben, wurden in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in Polen eingegliedert.

Das westlich der Neiße gelegene Gebiet Schlesiens wurde zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet. Am 1. Mai 1947 wurde aber die Evangelische Kirche von Schlesien als selbständige Landeskirche neu begründet. 1951 wurde die erste Kirchenverfassung verabschiedet. 1954 gründete die schlesische Kirche zusammen mit den fünf anderen ehemaligen altpreußischen Kirchenprovinzen die Evangelische Kirche der Union als Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. In Westdeutschland bemühten sich viele evangelische Schlesier um die Bewahrung ihrer heimatlichen Traditionen. Es wurden zum Beispiel eigene schlesische Kirchentage abgehalten und seit 1950 die Zeitschrift Schlesischer Gottesfreund herausgegeben.

1968, nachdem die neue DDR-Verfassung den Kirchen den Status der Körperschaften des öffentlichen Rechts aberkannte, musste die Kirche ihren Namen in Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets ändern, weil der Ministerrat der DDR die Führung des Namensbestandteils Schlesien als Revanchismus und Nichtanerkennung der neuen Grenzen zu Polen ansah. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte sich die Landeskirche jedoch wieder umbenennen und nahm 1992 den Namen Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz an.

Kirchenorganisation

Kirche in Weißwasser

Oberhaupt der Kirchenprovinz bzw. Landeskirche

An der Spitze der Kirchenprovinz Schlesien stand seit 1829 ein Generalsuperintendent, ab 1933 ein Bischof, als geistlicher Leiter. Ab 1922 wählte die Provinzialsynode den Generalsuperintendenten. In der ab 1947 selbständigen Evangelischen Kirche von Schlesien/der schlesischen Oberlausitz wählte die Landessynode den Bischof. Der Bischof war Vorsitzender der Kirchenleitung, der außerdem zwei leitende Oberkonsistorialräte (ein Theologe und ein Jurist) sowie der Präses der Synode angehörten.

Generalsuperintendenten
1829–1844:?
1844–1863: August Hahn
1864–1900: David Erdmann
1900–1924: ?
Generalsuperintendent für Gemeinden im Reg.-Bez. Liegnitz
1924–1933 Martin Schian, durch den preußischen Staatskommissar August Jäger – unter Bruch der Kirchenordnung – beurlaubt.
Generalsuperintendent für Gemeinden der Reg.-Bez.e Breslau und Oppeln
1925–1935: Otto Zänker, ab 1933 für die ganze Kirchenprovinz
Bischöfe
1925–1941: Otto Zänker
Vakanz
1945–1963: Ernst Hornig Präses, ab 1946 Bischof
1964–1979: Hans-Joachim Fränkel
1979–1985: Hanns-Joachim Wollstadt
1986–1994: Joachim Rogge
1994–2003: Klaus Wollenweber

Landessynode

Die Landessynode diskutierte und beschloss die Kirchengesetze und fällte Richtungsentscheidungen, die von der Verwaltung umgesetzt werden mussten. Die Mitglieder der Synode wurden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Vorsitzender war der von den Synodalen gewählte Präses.

Präsides der Synode
1950–1971: Hans Schwidtal
1972–1975: Gotthold Holzhey, Superintendent
1976–1990: Rolf Milker
1991–2003: Andreas Böer, Bürgermeister

Konsistorium und Kirchenkreise

Das Konsistorium führte die laufenden Geschäfte, es war für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führte im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger.

Die Verwaltung war hierarchisch von unten nach oben wie folgt strukturiert:
An der Basis standen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem Gemeindekirchenrat. Mehrere Kirchengemeinden bildeten zusammen einen Kirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent stand. Die Kirchenkreise hatten als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden und einen Kreiskirchenrat. Es gab zunächst 6 Kirchenkreise: Görlitz, Hoyerswerda, Niesky, Reichenbach (Oberlausitz), Ruhland, Weißwasser. Vor der Vereinigung mit der Berlin-Brandenburgischen Kirche wurde ihre Zahl auf vier reduziert, die in die neue Landeskirche überführt wurden: Görlitz, Hoyerswerda, Niesky, Weißwasser. Zuletzt hatte die Kirche 72 Gemeinden.

In der Kirche von Schleife wird auch sorbisch gepredigt.

Sorbische Minderheit

Im Sprengel Görlitz lebt verstreut eine kleine sorbische Minderheit. Für sie wird ein eigener Gemeindedienst unterhalten, der mit seinen seelsorglichen Angeboten etwa 750 Gemeindeglieder erreicht. In Hoyerswerda und Schleife finden regelmäßig sorbische und zweisprachige Gottesdienste statt.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz singen bzw. sangen vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch für Evangelische Gemeinden Schlesiens, eingeführt 1878
  • Schlesisches Provinzial-Gesangbuch, eingeführt 1908
  • Evangelisches Kirchen-Gesangbuch (EKG) - Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, eingeführt am 1. Advent 1953
  • Evangelisches Gesangbuch (EG) - Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, eingeführt am Pfingstfest 1994

Fusion

Das Anliegen der Kirchenfusion war zunächst, mehrere Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche der Union zu einer großen Landeskirche zu vereinen. Aber eine Kirche nach der anderen gab die Fusionsabsichten auf und es blieben nur die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (EKIB) und die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz übrig.

Während der Verhandlungen über eine Fusion mit der EKIB wurde von der Gemeindebasis auch ein Zusammenschluss mit der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vorgeschlagen. Diese Fusion war jedoch aus formalen Gründen nicht möglich, da die sächsische Kirche nicht uniert, sondern lutherisch ist.

Die Vereinigung mit der ebenfalls unierten EKIB scheiterte im ersten Anlauf, weil die Fusion auf der Landessynode im September 2003 nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit erhielt. Auf der folgenden Synode im November 2003 setzten sich die Befürworter soweit durch, dass die Görlitzer Synodalen in der dritten Abstimmung für einen Zusammenschluss stimmten.

Nach der Fusion mit der EKiB bildete das bisherige Gebiet der EKsOl einen Sprengel innerhalb der neu gegründeten Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Sitz der vierten Generalsuperintendentur innerhalb der neuen Kirche wurde Görlitz. Um die frühere Eigenständigkeit zu würdigen, ist der Görlitzer Generalsuperintendent als einziger in der EKBO berechtigt, den Titel Regionalbischof zu tragen.

Zeitschrift

Seit Juli 2005 erscheint der Schlesische Gottesfreund in gemeinschaftlicher Herausgeberschaft des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz, der Gemeinschaft evangelischer Schlesier e.V. und der lutherischen Diözese Breslau im polnischen Schlesien.

Literatur

  • Die evangelische Kirche im Görlitzer Kirchengebiet im SED-Staat. Beobachtungen, Analysen, Dokumente; hrsg. von der Evangelischen Akademie Görlitz und dem Verein für Schlesische Kirchengeschichte, Redaktion: Dietmar Neß. (= Studien zur schlesischen und Oberlausitzer Kirchengeschichte. 2). Metzingen 1997. ISBN 3-930250-18-7.
  • Hans-Joachim Fränkel: Die Evangelische Kirche von Schlesien nach 1945; in: Jahrbuch für Schlesische Kirchengeschichte 67 (1988), S. 183–205.
  • Manfred Jacobs: Bleibendes im Wandel. Ernst Hornigs kirchenleitende Tätigkeit nach 1945; in: Jahrbuch für Schlesische Kirchengeschichte 74 (1995), S.38–72.
  • Hans-Dietrich Haemmerlein (Hrsg.): Zwischen Landeskrone und Knappensee. Berichte aus dem Görlitzer Kirchengebiet. Berlin 1978.
  • Ernst Hornig: Rundbriefe aus der Evangelischen Kirche von Schlesien 1946–1950; hrsg. v. Dietmar Neß (=Beihefte zum Jahrbuch für schlesische Kirchengeschichte. 9). Sigmaringen 1994. ISBN 3-7995-3809-7.
  • Christian-Erdmann Schott (Hrsg.): Spuren und Wirkungen der schlesischen evangelischen Kirche im Nachkriegsdeutschland. Würzburg 2000. ISBN 3-87057-232-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Alfred Kleindienst und Oskar Wagner, Der Protestantismus in der Republik Polen 1918/19 bis 1939 im Spannungsfeld von Nationalitätenpolitik und Staatskirchenrecht, kirchlicher und nationaler Gegensätze, Marburg/Lahn: J.-G.-Herder-Institut, 1985, (=Marburger Ostforschungen; Bd. 42), pp. 436seqq. ISBN 3-87969-179-7.
  2. Vgl. Deutsch-polnisches Abkommen über Oberschlesien (Genfer Abkommen) im Das Genfer Abkommen im Bundesarchiv.
  3. Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien, Gustav Adolf Benrath (Hg.) im Auftr. des Bundesinstituts für Ostdeutsche Kultur und Geschichte, München: Oldenbourg, 1992, (=Schriften des Bundesinstituts für Ostdeutsche Kultur und Geschichte; Bd. 1), S. 382. ISBN 3-486-55916-8.

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