Einsatzrat

Einsatzrat

Der Einsatzrat ist ein hohes militärisches Gremium bei der Bundeswehr. Unter dem Vorsitz des Generalinspekteurs der Bundeswehr werden in ihm Entscheidungen von grundsätzlicher und wesentlicher Art für die Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr im Frieden vorbereitet.[1] Neben dem Militärischen Führungsrat und dem Rüstungsrat ist er einer von drei Gremien, auf denen sich der Generalinspekteur der Bundeswehr zur Erfüllung seiner Aufgaben stützt[2], wobei er letztlich immer in eigener Verantwortung abschließend entscheidet.

Der Einsatzrat wurde 2005 im Rahmen der Transformation der Bundeswehr vom damaligen Verteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass geschaffen.[3]

Einzelnachweise

  1. Ralf Bonk: Der Führungsstab der Streitkräfte. BMVg.de, 21. Februar 2011, abgerufen am 3. Juli 2011.
  2. Weißbuch 2006. zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. BMVg, Oktober 2006, S. 113, abgerufen am 3. Juli 2011 (pdf-Datei, 165 Seiten, 5,9 MB).
  3. Peter Struck: Weisung zum Berliner Erlass. Bundesministerium der Verteidigung, 21. Mai 2005, abgerufen am 3. Juli 2011 (pdf-Datei, 2 Seiten, 129 KB).

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