Generalinspekteur der Bundeswehr

Generalinspekteur der Bundeswehr
Stander des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Der Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInspBw) ist der ranghöchste General oder Admiral (4 Sterne) der Bundeswehr. Er ist der militärische Berater des Bundesministers der Verteidigung und der Bundesregierung. Er ist dem Verteidigungsminister für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich und hat an seiner Seite je einen Inspekteur für Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Streitkräftebasis.

Inhaltsverzeichnis

Position und Befugnisse

Im Rahmen seiner Aufgaben ist der Generalinspekteur gegenüber den Inspekteuren weisungsbefugt. Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr ist vorgesehen, dass der Generalinspekteur nach der Umstruktierung des BMVg ab 1. April 2012 auch truppendienstlicher Vorgesetzter der Inspekteure sein wird.[1]

Der Generalinspekteur ist Vorsitzender des Rüstungsrates, des Einsatzrates als auch des Militärischen Führungsrates, in dem streitkräftegemeinsame Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung behandelt werden. Ihm untersteht bei seiner Arbeit der Führungsstab der Streitkräfte (FüS).

Seit August 2002 ist ihm zudem die Befehlsgewalt für alle Einsätze der Streitkräfte übertragen worden. Dazu ist ihm das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam unterstellt. In Einsatzfragen wird der Generalinspekteur seit dem 1. Juni 2008 vom Einsatzführungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung, der ihm direkt untersteht, unterstützt.

Der Generalinspekteur wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesverteidigungsministers ernannt, seine Amtszeit ist jedoch nicht von der des Bundesministers der Verteidigung abhängig. Er hat seinen Dienstsitz beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin.

Seit 1970 steht dem Generalinspekteur ein Brigadegeneral als Beauftragter für Erziehung und Ausbildung zur Seite und vollzieht damit das Inspektionsrecht des Generalinspekteurs in der Truppe in Fragen der Erziehung, Ausbildung und Inneren Führung.

Geschichte

Am 21. März 1970 verabschiedete Verteidigungsminister Helmut Schmidt anlässlich einer Tagung an der Führungsakademie der Bundeswehr den Blankeneser Erlass. Dieser regelte erstmals die Stellung und Befugnisse des Generalinspekteurs und definierte[2] ihn als „Gesamtverantwortlichen für die Bundeswehrplanung im Verteidigungsministerium“.

Am 21. Januar 2005 wurde dieser Erlass vom Bundesverteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass abgelöst, der die militärische Spitzengliederung im Verteidigungsministerium neu geordnet und die Stellung der Staatssekretäre erheblich gestärkt hat. Der Generalinspekteur ist seitdem unterhalb der zivilen Leitung, also dem Verteidigungsminister und in seiner Abwesenheit den Staatssekretären als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, in „herausgehobener Stellung“ die „zentrale militärische Instanz“ (§ 1.2 Berliner Erlass). Nachgeordnet sind die fünf Inspekteure mit ihren Führungsstäben. Er ist als ranghöchster Soldat der Bundeswehr ihr höchster militärischer Repräsentant und somit Vertreter der Bundeswehr in den internationalen Gremien, in denen die Chefs der Stäbe der Gesamtstreitkräfte verbündeter oder befreundeter Staaten zusammenkommen. Damit ist er vergleichbar, hat jedoch nicht dieselbe Entscheidungsgewalt wie die Generalstabschefs anderer Nationen, etwa dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Joint Chiefs of Staff.

Eine weitere Neuerung war die Verantwortlichkeit des Generalinspekteurs für die Bundeswehrplanung und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Dementsprechend wurden die Befugnisse der einzelnen Inspekteure verringert. Die Inspekteure sind zwar weiterhin verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der ihnen unterstellten Verbände, allerdings „im Rahmen der ihnen hierfür zugeteilten Kräfte und Mittel und gebilligten Strukturen“ (§ 2.2.2 Berliner Erlass). Dies bedeutet, dass der Generalinspekteur entscheidet, welche Ressourcen den einzelnen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen zur Verfügung stehen.

Die Stellung der Inspekteure der drei Teilstreitkräfte als truppendienstliche Vorgesetzte ihrer Befehlsbereiche bleibt zwar bestehen, jedoch ist der Generalinspekteur nun verantwortlich für „streitkräftebezogene ministerielle Fachaufgaben“ und gibt die „streitkräftegemeinsamen Grundsätze“ vor. „Dies schließt grundsätzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Führung, der Ausbildung, der Inneren Führung und der politischen Bildung, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Wahrnehmung der Materialverantwortung ein“ (§ 2.1.2 Berliner Erlass). Durch diese Neuordnung der Befugnisse ist es dem Generalinspekteur möglich, durch Ausbildung und Innere Führung entscheidend den Charakter der Streitkräfte zu prägen und so Fehlentwicklungen wie der Misshandlung von Wehrpflichtigen entgegenzuwirken.

Zudem ist der Generalinspekteur durch den Erlass seit 2005 verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung aller Einsätze der Bundeswehr.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat zwei Stellvertreter, von denen einer zugleich Inspekteur der Streitkräftebasis ist (§ 2.1.4 Berliner Erlass).

Der Generalinspekteur wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch folgende Instanzen unterstützt (§ 2.1.3 Berliner Erlass):
Der Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) untersteht ihm als ministerieller Stab direkt und wird von einem Chef des Stabes im Dienstgrad Generalmajor oder Konteradmiral koordiniert. Der Führungsstab der Streitkräfte ist zugleich militärische Kommandobehörde, da er truppendienstliche und organisationsbereichsspezifische Angelegenheiten der Streitkräftebasis bearbeitet. Außerdem wird er von den Inspekteuren und ihren Führungsstäben unterstützt und von drei Gremien beraten. Dies sind der Militärische Führungsrat, der Einsatzrat und der Rüstungsrat (§ 3 Berliner Erlass).

Der Militärische Führungsrat setzt sich aus dem Generalinspekteur, der den Vorsitz führt, und den Inspekteuren zusammen. Zusätzlich nehmen der Stellvertreter des Generalinspekteurs sowie vom Vorsitzenden herangezogene Fachleute an den Sitzungen teil. Der Militärische Führungsrat befasst sich mit streitkräfteweiten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, wobei der Generalinspekteur letztlich in eigener Verantwortung abschließend entscheidet.

Als weiteres Gremium werden im Einsatzrat Angelegenheiten des Einsatzes der Bundeswehr erörtert, für das Ministerium koordiniert und ansprechend der Leitung vorgetragen. Hier kann also bei gegebener Unstimmigkeit über den Kopf des Generalinspekteurs hinweg entschieden werden. Im Einsatzrat sind die Inspekteure, der Hauptabteilungsleiter Rüstung, die Leiter der zivilen Abteilungen und der IT-Direktor gleichberechtigte Mitglieder.

Als drittes Gremium fungiert der Rüstungsrat, in dem Fragen der Rüstung, Material- und Ausrüstungsplanung und Vorschläge zum Haushalt und Finanzplanung des Ministeriums erörtert werden.

Dokumente zur Geschichte des Generalinspekteurs:

  • Berliner Erlass von 2005
  • Weisung zur Inkraftsetzung des Berliner Erlasses
  • Blankeneser Erlass von 1970

Besoldung

Der Generalinspekteur erhält gemäß Bundesbesoldungsordnung (BBesO) zusätzlich zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe B10 (General bzw. Admiral, 4 Sterne) eine Amtszulage. Seit 1. Juli 2009 beläuft sich das monatliche Grundgehalt in B10 auf brutto 10.880,00 €. Die monatliche Amtszulage des Generalinspekteurs beträgt brutto 398,38 €.

Liste der Generalinspekteure der Bundeswehr

Nr. Dienstgrad und Name Bild Amtsbeginn Amtsende unter Minister
15 General Volker Wieker (Heer) COM BDU Portrait.jpg 21. Januar 2010 --- Thomas de Maizière (CDU)
Karl Theodor zu Guttenberg (CSU)
14 General Wolfgang Schneiderhan (Heer) Gen Wolfgang Schneiderhan.jpg 1. Juli 2002 26. November 2009 Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
Franz Josef Jung (CDU)
Peter Struck (SPD)
Rudolf Scharping (SPD)
13 General Harald Kujat (Luftwaffe) 1. Juli 2000 30. Juni 2002 Rudolf Scharping (SPD)
12 General Hans-Peter von Kirchbach (Heer) 1. April 1999 30. Juni 2000 Rudolf Scharping (SPD)
11 General Hartmut Bagger (Heer) 8. Februar 1996 31. März 1999 Rudolf Scharping (SPD)
Volker Rühe (CDU)
10 General Klaus Naumann (Heer) Klaus Naumann.jpg 1. Oktober 1991 8. Februar 1996 Volker Rühe (CDU)
Gerhard Stoltenberg (CDU)
9 Admiral Dieter Wellershoff (Marine) Wellershoff.JPG 1. Oktober 1986 30. September 1991 Gerhard Stoltenberg (CDU)
Rupert Scholz (CDU)
Manfred Wörner (CDU)
8 General Wolfgang Altenburg (Heer) Wolfgang Altenburg 1983.jpg 1. April 1983 30. September 1986 Manfred Wörner (CDU)
7 General Jürgen Brandt (Heer) 12. Dezember 1978 31. März 1983 Manfred Wörner (CDU)
Hans Apel (SPD)
6 General Harald Wust (Luftwaffe) 21. Dezember 1976 11. Dezember 1978 Georg Leber (SPD)
5 Admiral Armin Zimmermann (Marine) Bundesarchiv Bild 146-2005-0032, Armin Zimmermann.jpg 1. April 1972 30. November 1976 Georg Leber (SPD)
4 General Ulrich de Maizière (Heer) Ulrich de Maiziere 1969.jpg 25. August 1966 31. März 1972 Helmut Schmidt (SPD)
Gerhard Schröder (CDU)
Kai-Uwe von Hassel (CDU)
3 General Heinz Trettner (Luftwaffe) Bundesarchiv Bild 146-1970-016-17, Heinz Trettner.jpg 1. Januar 1964 25. August 1966 Kai-Uwe von Hassel (CDU)
2 General Friedrich Foertsch (Heer) Bundesarchiv Bild 146-2005-0031, Friedrich Foertsch.jpg 1. April 1961 31. Dezember 1963 Kai-Uwe von Hassel (CDU)
Franz Josef Strauß (CSU)
1 General Adolf Heusinger (Heer) Bundesarchiv Bild 146-2005-0030, Adolf Heusinger.jpg 1. Juni 1957 31. März 1961 Franz Josef Strauß (CSU)

Die Generalinspekteure Heusinger, Altenburg, Naumann und Kujat wurden nach ihrer Amtszeit noch Vorsitzende des NATO-Militärausschusses.

Stellvertreter

Stander des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr (seit 2004)

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat zwei Stellvertreter.

Der Stellvertreter des Generalinspekteurs war seit seiner Einrichtung 1964 bis zum Jahr 2003 zugleich Inspekteur der Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr. Er ist als ständiger Vertreter des Generalinspekteurs für die ministeriellen Fachaufgaben, vor allem im Bereich Einsatz, Militärpolitik und Rüstungskontrolle, zuständig. Dabei stellt der Stellvertreter aber keine ministerielle Instanz dar. Der Posten geht mit dem Dienstgrad eines Generalleutnants oder Vizeadmirals einher.

Nachdem der Führungsstab der Streitkräfte und der Führungsstab der Streitkräftebasis 2003 fusioniert wurden, gibt es mit dem Inspekteur der Streitkräftebasis einen zweiten Stellvertreter des Generalinspekteurs mit der Dienstbezeichnung Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der Streitkräftebasis. In seiner Eigenschaft als Stellvertreter stellt er ebenso keine ministerielle Instanz dar. Er ist zugleich Inspekteur der Streitkräftebasis und damit truppendienstlicher Vorgesetzter der Streitkräftebasis und er vertritt den Generalinspekteur bei der Führung der Streitkräfte. Ihm unterstehen u. a. das Referat für Rechtsberater und Universitäten der Bundeswehr. Zudem ist er Beauftragter für Reservistenangelegenheiten.

Liste der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Nr. Dienstgrad und Name Amtsbeginn Amtsende
18 Generalleutnant Günter Weiler (Heer) September 2010 ---
17 Generalleutnant Johann-Georg Dora (Luftwaffe) April 2005 September 2010
16 Generalleutnant Dirk Böcker (Luftwaffe) 2002 März 2005
15 Vizeadmiral Rainer Feist (Marine) 2000 2002
14 Generalleutnant Hartmut Moede (Luftwaffe) 1999 2000
13 Vizeadmiral Hans Frank (Marine) 1994 1999
12 Generalleutnant Jürgen Schnell (Luftwaffe) 1991 1994
11 Generalleutnant Siegfried Storbeck (Heer) 1987 1991
10 Generalleutnant Horst Jungkurth (Luftwaffe) 1985 1987
9 Generalleutnant Walter Windisch (Luftwaffe) 1982 1985
8 Generalleutnant Helmut Heinz (Luftwaffe) 1979 1982
7 Generalleutnant Johannes Poeppel (Heer) 1978 1979
6 Generalleutnant Rüdiger von Reichert (Heer) 1976 1978
5 Generalleutnant Harald Wust (Luftwaffe) 1975 1976
4 Generalleutnant Karl Schnell (Heer) 1973 1975
3 Generalleutnant Bernd Freytag von Loringhoven (Heer) 1971 1973
2 Generalleutnant Herbert Büchs (Luftwaffe) 1967 1971
1 Generalleutnant Gustav-Adolf Kuntzen (Heer) 1964 1967

Literatur

  • Dieter E. Kilian: Elite im Halbschatten. Generale und Admirale der Bundeswehr. Osning, Bielefeld u. a. 2005, ISBN 3-9806268-3-0, S. 525.

Quellen

  1. Thomas Wiegold: Die nächsten Puzzle-Steinchen: Das neue BMVg. augengeradeaus.de, 10. Oktober 2011, abgerufen am 12. Oktober 2011.
  2. Bild:Seiten aus BLANKENESER ERLASS 1970.pdf.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Berliner Erlass – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

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