Bund der Deutschen Katholischen Jugend

Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
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Zweck: Dachverband katholischer Jugendverbände
Vorsitz: Ursula Fehling, Dirk Tänzler, Simon Rapp (Bundespräses)
Gründungsdatum: 1947
Mitgliederzahl: 650.000
Sitz: Düsseldorf
Website: www.bdkj.de

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ist der größte Dachverband katholischer Kinder- und Jugendverbände in der Bundesrepublik Deutschland und vertritt rund 650.000 Mitglieder in politischen, sozialen und kirchlichen Interessen. Der BDKJ ist auch auf allen Ebenen Mitglied im entsprechenden Jugendring.

Langjährige Projekte im BDKJ sind beispielsweise die Sternsingeraktion, der ökumenische Jugendkreuzweg, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Engagement beim Weltjugendtag oder die Jugendaktion in der Fastenzeit mit Misereor.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In der Zeit des Nationalsozialismus waren katholische Jugendverbände als eigenständige Organisationen seit 1938 nicht mehr erlaubt und konnten nur informell innerhalb von Gemeinden existieren, deren Pfarrer den Mut dazu aufbrachten. Schon davor gab es Kämpfe um die zwangsweise Zugehörigkeit zur Hitlerjugend. Die örtliche Hitlerjugend versuchte als Arm der Regierung jedes einheitliche Auftreten katholischer Jugendlicher zu verhindern und denunzierte solche häufig unternommenen Versuche bei der Gestapo.[1]

Vom 24. bis 28. März 1947 trafen sich im Jugendhaus Kloster Hardehausen bei Paderborn junge Katholiken zur „Tagung der Führerschaft der Deutschen Katholischen Jugend“. Auf dem Treffen gründeten sie den Bund der Deutschen Katholischen Jugend. „Grundsätze zur inneren Ordnung“ wurden festgelegt, als Bundesführung wurden Dr. Ludgera Kerstholt und Josef Rommerskirchen gewählt. Bundespräses der Mannesjugend wurde Ludwig Wolker, der vor dem Krieg Generalpräses des Katholischen Jungmännerverbandes gewesen war, und nun von den Bischöfen erneut mit der Jugendarbeit beauftragt worden war. Bundespräses der Frauenjugend wurde Prälat Hermann Klens.

Der Bund entwickelte sich rasch, schon nach wenigen Jahren zählte er im „Stamm“ und in den „Gliedgemeinschaften“ rund eine Million Mitglieder. In den Anfangsjahren sollte das feste Stehen in Glaube und Kirche zeigen, dass die überlieferten Wahrheiten und Werte beim Schaffen einer neuen sozialen Ordnung nach der Nazi-Zeit unverzichtbar waren. Der BDKJ wollte sich damals wie heute bei Aufbau und Mitgestaltung eines demokratischen Gemeinwesens in christlicher Verantwortung engagieren.

Durch das Zweite Vatikanische Konzil und die gemeinsame Synode der westdeutschen Bistümer sind die Wege zu Glaube und Kirche differenzierter und individueller geworden. Dem Drang der Jugend in der Kirche, immer wieder neue eigene Formen für Gottesdienste zu finden, die Verantwortung der Laien im Zusammenwirken mit den Priestern herauszustellen, bietet der BDKJ einen organisatorischen und strukturellen Rahmen.

Schon auf der Gründungsversammlung 1947 in Hardehausen hat der BDKJ Stellung genommen zu „öffentlichen Problemen um das Schicksal der deutschen Jugend“. 1949 war der BDKJ bei der Gründung des Deutschen Bundesjugendrings beteiligt, der BDKJ-Bundesführer Josef Rommerskirchen wurde erster DBJR-Vorsitzender. Von Anfang an wurde Partnerschaftarbeit mit jungen Katholiken in der Deutschen Demokratischen Republik gelebt und gestaltet.

Der Dienst der Soldaten wurde schon 1952 diskutiert, von dort zieht sich über die Debatten zur Kriegsdienstverweigerung und friedenpolitische Diskussionen über den NATO-Doppelbeschluss ein politischer Faden bis hin zum Schwerpunktthema Frieden und Gerechtigkeit.

Bis in die 1960er Jahre waren die Bundesfeste mit bis zu 100.000 Teilnehmeren Höhepunkte eines aktiven Wirkens in die Gesellschaft hinein, Friedensdemonstrationen, Aktionen auf Katholikentagen und zu Bundestagswahlen waren und sind weitere Formen von Aktivität.

Aufbau

Struktur

Der BDKJ ist auf den Ebenen des Bundes, der Länder, der Diözesen, der Städte und Kreise sowie in Dekanaten organisiert. Vereinzelt gibt es den BDKJ auch auf Pfarrebene.

Das höchste Beschluss fassende Gremium des BDKJ ist die Hauptversammlung. Sie trifft ein Mal im Jahr im Haus Altenberg grundlegende Entscheidungen für die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in Politik, Kirche und Gesellschaft. Dabei vertreten rund 120 Delegierte der BDKJ-Mitglieds- und Diözesanverbänden aus ganz Deutschland die rund 650.000 Mitglieder in den katholischen Jugendverbänden.

Der BDKJ-Bundevorstand leitet den Bundesverband. Er besteht 2009 aus Ursula Fehling (BDKJ-Bundesvorsitzende), Dirk Tänzler (BDKJ-Bundesvorsitzender) und Pfarrer Simon Rapp (BDKJ-Bundespräses). Die Stelle der ehrenamtlichen Bundesvorsitzenden ist 2009 nicht besetzt. In der BDKJ-Bundesstelle in Düsseldorf sowie im Berliner Büro arbeiten Vorstand und Referate an den Themenbereichen Jugendpolitik in Deutschland und Europa, Entwicklungspolitik, Kirchenpolitik, Freiwilligendienste, Jugendarbeitslosigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, Frauen- und Mädchenpolitik und Soldatenfragen.

Landesverbände bestehen nicht in allen Bundesländern, deshalb ist die eigentlich der Bundesebene untergeordnete Ebene der Diözesanverband. Jeder Diözesanverband des BDKJ ist im Rahmen der Bundesordnung frei im Aufbau der eigenen Strukturen.

In den Vollversammlungen der jeweiligen BDKJ-Ebenen sind stimmberechtigt stets die Vertreter der Mitgliedsverbände auf gleicher Ebene sowie die Vertreter der BDKJ-Verbände der untergeordneten Ebene. Dies ist vergleichbar der Struktur der Jugendringe.

Geistliche Verbandsleitung

Auf allen Ebenen und allen Untergliederungen des BDKJ gibt es eine „Geistliche Verbandsleitung“, die dort jeweils unterschiedlich heißen (Kurat/Kuratin, Geistliche Leiterin bzw. Geistlicher Leiter, Präses etc.). Die Geistliche Verbandsleitung ist ein gewähltes Mitglied des Vorstands, das in besonderer Weise die geistlich-spirituelle Dimension der jugendverbandlichen Arbeit im Blick behält. Die Deutsche Bischofskonferenz hat dazu im Frühjahr 2007 eine neue Regelung veröffentlicht.[2] Auf dieser Grundlage sollen in allen Diözesen Bestimmungen für die Ausbildung und bischöflichen Beauftragung getroffen werden.

Mitgliedsverbände

Mitgliedsverbände sind gemäß der Bundesordnung, § 3, "selbständige katholische Jugendverbände, denen Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Mitglieder angehören. In den Mitgliedsverbänden wird die Kinder- und Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Sie bringen die Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck." [3]

Außerdem haben einzelne Landes-, Diözesan-, Kreis- und Dekanatsverbände unter Umständen noch Mitgliedsverbände, die auf den höheren Ebenen nicht aktiv sind.

Jugendorganisationen

Seit 2008 nimmt der BDKJ auch katholische Jugendorganisationen auf. An die Organisationsform von Jugendorganisationen wird ein niedrigerer Anspruch als an Mitgliedsverbände gestellt. Die Bundesordnung definiert Jugendorganisationen in § 5 wie folgt:

Jugendorganisationen sind auf Dauer angelegte katholische Gruppierungen und Initiativen sowie deren Zusammenschlüsse, in denen die wesentlichen Entscheidungen und Impulse für die Tätigkeit demokratisch von jungen Menschen ausgehen. Sie bringen dadurch deren Anliegen zum Ausdruck.

Auf Bundesebene sind Mitgliedsorganisationen beratende Mitglieder. Auf der Diözesanebene und den unteren Ebenen steht es der jeweiligen Ebene frei, den Jugendorganisationen ein beschränktes Stimmrecht einzuräumen.[4]

Jugendorganisationen im BDKJ auf Bundesebene sind:

Diözesanverbände

Der BDKJ ist in 26 der 27 deutschen (Erz-)Bistümer organisiert. Nur im Bistum Dresden-Meißen gibt es den BDKJ nicht.

Arbeitsschwerpunkte

Fairer Handel

Der BDKJ-Bundesverband ist Mitbegründer des Bischöflichen Hilfswerks Misereor, Gesellschafter der gepa, der „Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt GmbH“, und somit maßgeblich am Aufbau des Fairen Handels in Deutschland beteiligt. Die Aktion Fairbrechen des BDKJ-Bayern wurde mit dem Ökumenischen Förderpreis Eine Welt ausgezeichnet.

Kirchenpolitik

Als Dachverband ist die kirchenpolitische Interessenvertretung eine der wichtigsten Aufgaben des BDKJ. So vertritt der BDKJ die Interessen der katholischen Jugend u. a. im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und in der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD).

Sinus-Milieustudie U27

Die Jugendstudie mit dem Titel „Wie ticken Jugendliche?“ untersucht auf der Basis der Sinus-Milieus des Heidelberger Instituts Sinus-Sociovision drei Altersgruppen: Kinder (9 bis 13 Jahre), Jugendliche (14 bis 19 Jahre) und junge Erwachsene (20 bis 27 Jahre). Während die Kinder durch einzelne Fallportraits vorgestellt werden, lassen sich bei den Jugendlichen schon Milieuorientierungen ausmachen. Für die Darstellung dieser jugendlichen Lebenswelten hat das Sinus-Institut ein neues Modell entwickelt. Die Milieu-Verortung der jungen Erwachsenen ist fester und wird mit Hilfe des bekannten „Kartoffelmodells“ visualisiert. Die Studie zeigt, wie sich die Milieus in ihrer Alltagsästhetik und Wertorientierung unterscheiden: Es wird deutlich, wie unterschiedlich die Lebenswelten junger Menschen hinsichtlich ihres Lebensstils, ihres kulturellen Kapitals, bezüglich Engagement und Vergemeinschaftung, Kirche und Religion sowie Sehnsüchten und Zukunftswünschen sind.[5] [6]

Aktionen

  • 72 Stunden:
    • 2013: „Uns schickt der Himmel“
    • 2009: „Uns schickt der Himmel“
    • 2004: „72 Stunden ohne Kompromiss“

Weblinks

Referenzen

  1. Eine erhellende Regionalstudie über das Verhältnis von katholischer Jugend zur HJ, mit vielen zeitgenössischen Dokumenten und Berichten von Zeitzeugen liegt vor in Norbert Czerwinski, Sabine Grabowski u.a. Hgg.: Unmöglich, sich zu entziehen? Katholische und Evangelische Jugend im nationalsozialistischen Düsseldorf. Düsseldorf 1989, 2. üb. Aufl. 1990, ohne ISBN. Dabei werden auch die reichsweiten Voraussetzungen der Kämpfe dargestellt.
  2. Die Deutschen Bischöfe, Nr. 87: Geistliche Verbandsleitung in den katholischen Jugendverbänden
  3. Bundesordnung, § 3
  4. Vgl. Bundesordnung, §§ 5 und 6
  5. Artikel zur Sinus-Milieustudie U27
  6. Sinus Institut

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