Stationspreissystem

Stationspreissystem

Das Stationspreissystem (SPS) regelt die Entgelte, die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) entrichten für die Nutzung deren Bahnsteige und Haltepunkte, ähnlich wie Schiffe Liegegebühren in Häfen oder Luftfahrtgesellschaften Flugplatzgebühren zahlen.

Voraussetzung für die Nutzung eines Bahnhofs bzw. Haltepunkts der Deutschen Bahn ist ein gültiger Stationsnutzungsvertrag, mit dem die DB Station & Service AG den Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Nutzungsrecht für die Infrastruktur einräumt.

Inhaltsverzeichnis

Systematik

Das aktuelle Stationspreissystem 2011 (SPS 11) der DB Station & Service AG trat zum 1. Januar 2011 in Kraft. Es sieht eine Einteilung der Stationen in sieben Kategorien vor.[1]

Weitere Faktoren der Preisbildung sind dabei verkehrliche Parameter, beispielsweise Zug- und Reisendenzahlen, Infrastrukturmerkmale (z. B. Zahl der Bahnsteigkanten) und Personalausstattung. Im Gegensatz zu früheren Preissystemen werden diese Faktoren mathematisch gebildet und daraus die Bahnhofskategorie abgeleitet. Damit verändert sich bei einigen Stationen gegenüber dem vorherigen Preissystem die Zuordnung.[1]

Die regionale Zuordnung erfolgt zukünftig nach 28 Aufgabenträgern (bislang: 16 Bundesländer). Damit können insgesamt (7*28) 196 Preise gebildet werden.[1]

Geschichte

Stationspreissystem 1999

Im Jahr 1999 führte die Deutsche Bahn ein Stationspreissystem mit etwa 5400 Einzelpreisen ein.[1] Die Preise richteten sich nach der Zahl der Zughalte und den Kosten der jeweiligen Station.[2]

Stationspreissystem 2005

Zum 1. Januar 2005 trat ein Neuregelung in Form des Stationspreissystems 2005 (SPS 05) in Kraft, das eine Kategorisierung mit 96 Preisen vorsah.[1] Die damit verbundenen Preise seien nach den „länderspezifischen Infrastrukturvoraussetzungen und Fördermodalitäten“ entwickelt worden. Das Unternehmen hatte die Einführung des neuen Systems Ende Dezember 2004 angekündigt.[2]

Im Rahmen des Systems wurden alle Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn im Personenverkehr in sechs Bahnhofskategorien und den 16 länderspezifische Preise (16 Bundesländer mal sechs Kategorien) zugeordnet. Darüber hinaus gab es zwei Zuglängenfaktoren: für eine Zuglänge bis 180 m beträgt der Faktor 1, ab 180 m wurde der Faktor 2 zugrunde gelegt.

Zu seiner Einführung lagen die Preise in der höchsten Kategorie „Fernverkehrsknoten“ (Bahnhofskategorie 1), je nach Bundesland, zwischen 13,96 und 31,10 Euro. Für die häufigste Kategorie „Nahverkehrshalt“ (3225 Stationen) lag der Preis zwischen 1,25 und 3,44 Euro. Die Aufgabenträger kritisierten, dass sich vor allem von Privatbahnen genutzte Stationen durch das neue System überdurchschnittlich verteuert hätten.[2]

Zum 1. Mai 2010 erklärte die Bundesnetzagentur das Stationspreissystem der Deutschen Bahn für ungültig.[3] Per Klage erreichte die Deutsche Bahn, dass das System vorübergehend in Kraft blieb.[1] Mitte September 2010 kündigte die Deutsche Bahn AG die Einführung eines neuen Stationspreissystems zum 1. Januar 2011 an. Bahnhöfe sollten zukünftig in sieben Kategorien eingeteilt werden.[3]

Kritiker halten die Preisbildung und Kategorisierung für weiterhin intransparent und das Preisniveau für zu hoch.[4]

Zum 1. Januar 2011 trat das Stationspreissystem 2011 (SPS 11) in Kraft.[1]

Ausblick

In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte die Bundesregierung 2009, eine Anreizregulierung für Trassen- und Stationspreise einzuführen. Die Novellierung des Eisenbahnregulierungsrechts sei (Stand: Oktober 2011) laut Angaben der Bundesregierung in Arbeit.[5]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Einführung des neuen Stationspreissystems. In: Stationsanzeiger, Ausgabe 2/2010 (PDF-Datei, 0,6 MB), S. 2 f.
  2. a b c Meldung Neue Stationspreise. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 3/2005, ISSN 1421-2811, S. 102.
  3. a b Deutsche Bahn AG (Hrsg.): Neues Stationspreissystem vorgestellt. Presseinformation vom 17. September 2010.
  4. Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (Hrsg.): Stationspreissystem der DB weiterhin intransparent!. Presseinformation vom 20. September 2010.
  5. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/7080 – Umsetzung des Koalitionsvertrags – Halbzeitbilanz der Bundesregierung im Bereich Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Drucksache 17/7296 vom 12. Oktober 2011, S. 12.

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