Novelle (Recht)

Novelle (Recht)

Mit Novelle wird in der Gesetzgebungslehre ein Änderungsgesetz bezeichnet, das ein oder auch mehrere andere, bereits bestehende Gesetze in einzelnen Teilen abändert. Der Vorgang bzw. die Schritte zu seiner Vorbereitung werden Novellierung genannt.

Technisch geschieht dies so, dass nur einzelne Textteile ausgetauscht, neu eingefügt oder aufgehoben werden. Der Inhalt einer Novelle könnte vereinfacht etwa so lauten:

Änderungsgesetz zum XY-Gesetz
§ 1. In § 5 des XY-Gesetzes wird der Satz „Der Steuerpflichtige hat seine Einkünfte anzumelden.“ durch den Satz „Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, seine Einkünfte bis zum 15. März des folgenden Jahres schriftlich anzumelden.“ ersetzt.
§ 2. Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft.

Umfangreichere Novellen, die gleichzeitig mehrere Gesetze ändern, werden oft in mehrere Artikel gegliedert, von denen jeder die Änderungen eines einzelnen Gesetzes zusammenfasst. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem „Artikelgesetz“. Änderungsgesetze im Bereich des deutschen Bundesrechts sind fast ausnahmslos in Artikel untergliedert, selbst wenn nur ein Gesetz geändert wird.

Im historischen Kontext meint man mit den „Novellen“ oftmals die Gesetze, die der oströmische Kaiser Justinian I. nach 534 erließ.

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