Sicherheitsdirektion

Sicherheitsdirektion

Inhaltsverzeichnis

Österreich

Organisation und Zuständigkeit

Eine Sicherheitsdirektion ist eine monokratisch organisierte österreichische Sicherheitsbehörde der zweiten Instanz. Es bestehen in Österreich neun Sicherheitsdirektionen, also eine pro Bundesland, mit Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt. Sie sind als Filialen des Bundesministeriums für Inneres in den Bundesländern anzusehen.

An der Spitze einer Sicherheitsdirektion steht der Sicherheitsdirektor. Bei Besorgung der Sicherheitsverwaltung sind ihm das Landespolizeikommando und dessen hierfür bestimmte inneren Gliederungen unmittelbar unterstellt.

Den Sicherheitsdirektor hat der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann zu bestellen.

Den Exekutivdienst versehen der Sicherheitsdirektor sowie die ihm beigegebenen, zugeteilten oder unmittelbar unterstellten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Dies sind neben den Juristen der Sicherheitsbehörden die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei.

Die Angelegenheiten des inneren Dienstes der Sicherheitsdirektionen werden von diesen selbst besorgt. Darüber hinaus obliegt ihnen die Besorgung der personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten der in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich eingerichteten Bundespolizeidirektionen.

In Wien ist die Bundespolizeidirektion zugleich Sicherheitsdirektion, der Polizeipräsident auch Sicherheitsdirektor.

Der Innenminister hat jede staatspolitisch wichtige oder für die öffentliche Sicherheit im gesamten Lande maßgebliche Weisung, die er einem Sicherheitsdirektor erteilt, dem Landeshauptmann mitzuteilen.

Geschichte

In jedem Bundesland Österreichs wurde mit Verordnung der Dollfuß-Diktatur vom 13. Juli 1933 (BGBl. Nr. 226) eine Sicherheitsdirektion eingerichtet, die direkt dem Bundesministerium für Inneres unterstellt ist. Ziel war es, vor allem dem Landeshauptmann von Wien, bis 12. Februar 1934 noch der Sozialdemokrat Seitz, Kompetenzen zu entziehen und die Angelegenheiten der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ direkt der Bundesregierung zu unterstellen. (Alle anderen acht Landeshauptleute gehörten ohnedies der Kanzlerpartei an.)

Der Sicherheitsdirektor wurde ohne Zustimmung des jeweiligen Landeshauptmannes vom für Sicherheitsfragen zuständigen Bundesminister ernannt.[1] Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich 1938 wurden die Sicherheitsdirektionen abgeschafft, im Jahre 1945 jedoch, dem österreichischen Behördenaufbau entsprechend, wieder neu eingerichtet.

Zunächst stützten sich die Sicherheitsdirektionen rechtlich auf das Behördenüberleitungsgesetz 1945 und eine Verordnung des Bundesministers für Inneres aus dem Jahre 1946. Danach wurden diese in Artikel 78 des Bundes-Verfassungsgesetzes und in § 4 des Sicherheitspolizeigesetzes verankert.

Mögliche Abschaffung

Mitte November 2011 teilte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit, sie habe sich mit Josef Ostermayer (SPÖ), Staatssekretär im Bundeskanzleramt, grundsätzlich auf eine Reform der Sicherheitsbehörden geeinigt. Die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommandos und Bundespolizeidirektionen in den neun Bundesländern sollen dabei zu je einer Landespolizeidirektion pro Bundesland zusammengelegt werden. Diese neue Direktion werde sowohl die sicherheitsbehördlichen Agenden als auch die unmittelbare Leitung der Bundespolizei im jeweiligen Bundesland übernehmen und dem Bundesministerium für Inneres direkt unterstehen.

Schweiz

In manchen Kantonen der Schweiz ist Sicherheitsdirektion oder Sicherheitsdepartement die Bezeichnung für ein kantonales Ministerium. Im Kanton Zürich etwa ist es für das Sozialwesen, die Polizei und den Bevölkerungsschutz zuständig, im Kanton Basel-Landschaft für zivilrechtliche Angelegenheiten, Polizei, Justiz und Bevölkerungsschutz, im Kanton Zug für Polizei und Bevölkerungsschutz, im Kanton Schwyz für Justiz, Polizei und Bevölkerungsschutz. Siehe auch Polizeidepartement.

Auf Bundesebene steht im Rahmen einer Neuorganisation der obersten Bundesverwaltung die Schaffung eines Sicherheitsdepartements seit längerem zur Diskussion, ohne aber dass es bislang zu irgendwelchen diesbezüglichen Beschlüssen gekommen wäre.

Einzelnachweise

  1. Harry Slapnicka (1975). Oberösterreich - Zwischen Bürgerkrieg und Anschluß (1927 - 1938). Linz: Oberösterreichischer Landesverlag, S. 103f.

Weblinks


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