Apostolisches Vikariat

Apostolisches Vikariat

Ein Apostolisches Vikariat ist ein Bistum auf Probe.

Es gibt einen Apostolischen Vikar, der Titularbischof ist und zugleich die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariates besitzt. Damit hat er die gleichen Aufgaben wie ein Diözesanbischof. Faktisch ist er jedoch nicht wie ein Diözesanbischof Ordinarius aus eigener Person, sondern nur Stellvertreter des Papstes.

Nach dem Untergang der meisten norddeutschen Bistümer in der Reformation waren deren Gebiete bis 1821/1824 im Apostolischen Vikariat des Nordens zusammengefasst.

Im späten 20. Jahrhundert gab es kaum noch Apostolische Vikariate; die meisten, die sich als lebensfähig erwiesen hatten, wurden zu Bistümern erhoben. Unter Papst Johannes Paul II. wurden inzwischen wieder verstärkt Apostolische Vikariate eingerichtet. Sie befinden sich oftmals in Missionsgebieten. Die Vorstufe ist die Apostolische Präfektur.

Weil die meisten Missionsgebiete von Ordensgemeinschaften betreut werden, sind in den Apostolischen Vikariaten zumeist Ordensleute auch Bischöfe.

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