Liste der Wappen im Landkreis Börde

Liste der Wappen im Landkreis Börde

Diese Liste zeigt die Wappen der Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie Wappen von ehemals selbstständigen Gemeinden und aufgelösten Landkreisen im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Verbandsgemeinden

Folgende Verbandsgemeinden führen kein Wappen:

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemaliger Verwaltungsgemeinschaften

Wappen ehemaliger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. VBG Elbe-Heide: „In Gold ein blauer Göpel, belegt mit einer fliegenden silbernen Lerche.“
  2. VBG Obere Aller: „Eine blaue Flanke mit in der Art eines Flankenbalkens angesetzter blauer Wellenleiste, oberhalb der Wellenleiste in Silber blaue Schlägel und Eisen unterhalb mit schwarzen Fugenstrichen golden gemauert, die Flanke belegt mit einer goldenen Ähre mit zwei Halmblättern.“
  3. Altenhausen: „Im Göpelschnitt geteilt; vorn in Blau ein achtstrahliger facettierter goldener Stern, hinten in Gold wachsend eine blaugekleidete schwarzhaarige Magd mit silberner Schürze, in der rechten Hand drei grüne Ähren und in der linken Hand eine schwarze Harke haltend, unten in Grün ein bewurzelter silberner Baumstumpf mit frisch ausgeschlagenen silbernen Buchenblättern.“
  4. Angern: „Geviert von Rot und Silber; Feld 1: auf silbernem Wasser ein silberner Schwan mit ausgebreiteten Schwingen, Feld 2: ein grünes Eichenblatt mit je einer grünen Eichel am Stiel zu beiden Seiten, Feld 3: ein sitzendes rotes Eichhörnchen, an einer in den Vorderpfoten gehaltenen grünen Eichel nagend, Feld 4: ein rechtshalber silberner Mühlstein, anliegend am langen Schenkel eines silbernen Winkelmaßes, der Winkel links und abwärts gekehrt, das Winkelmaß unten besteckt mit 3 gestaffelt steigenden silbernen Ähren am Halm, die untere Ähre mit Blatt.“
  5. Ausleben: „In Silber eine rote Windmühle auf grünem Dreiberg.“
  6. Barleben: „In Rot schräggelegte Barte mit goldenem Stiel, darunter eine silberne Rose.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  7. Beendorf: „In Grün ein silbernes Bergmannsgezähe, im silbernen Schildhaupt drei steigende grüne Lindenblätter balkenweise.“
  8. Bülstringen: „Von Gold und Blau durch einen geschrägten Schräglinksbalken in verwechselten Farben geteilt, oben rechts ein linksgewendeter blauer Kuhkopf, links unten eine goldene Hellebarde.“
  9. Burgstall: „Geviert von Silber und Rot; Feld 1: ein rotes Hifthorn mit goldenem Mundstück, Schallbecher und Beschlägen an rotem Riemen von einem trockenen roten Ast mit goldenen Schnittflächen herabhängend, Feld 2: gekreuzt eine goldene Sense und ein goldener Dreschflegel, Feld 3: eine schräge natürliche sechsendige silberne Hirschstange, die Zinken nach links oben gekehrt, die Rose unten besteckt mit goldenem Kleeblatt, Feld 4: ein roter Hirsch mit goldenem Geweih schreitend auf einer schwarz gefugten roten Zinnenmauer.“
  10. Calvörde: „In Gold ein schräglinker blauer Wellenbalken, begleitet oben von einem grünem Weidenzweig, unten von einem grünen Eichenzweig mit Eicheln.“
  11. Colbitz: „In Rot drei silberne gestielte Lindenblätter, zusammengehalten durch eine silberne Spange; aus dem mittleren geraden Stiel rechts und links hervorwachsend ein silberner Stengel mit drei (1:2) runden Früchten.“
  12. Eilsleben: „Das Wappen der Gemeinde zeigt die beiden Symbole der älteren Wappen: -derer von Eilsleben -Zunftzeichen eines Gastwirtes mit Braurecht Für das neue Wappen wurden Symbole und Tinkturen (Farben) in zeitlicher Reihenfolge ihres Gebrauchs in die Felder eingeordnet. Das Gemeinsame ist die rot-weiße Tinktur. Als Zeichen, dass das Wappen erst in der heutigen Zeit entstanden ist, wurde die Spaltung aus der Mitte gerückt gewählt. Der Buchstabe „E“ wurde als drittes Symbol, das typisch für diesen Landstrich ist, als redendes Element für Eilsleben eingesetzt.“
  13. Erxleben: „Gespalten und halbgeteilt von Rot, Silber und Grün; rechts ein silberner Turm mit Kuppeldach, darauf ein turmartiger Aufsatz mit Stange und Knauf, links oben ein grünes Eichenblatt mit zwei goldenen Eicheln, links unten eine silberne Pflugschar mit goldenem Messer.“
  14. Gröningen: „Gespalten von Silber und Rot; darin drei Barsche pfahlweise in verwechselten Farben.“
  15. Haldensleben: „In Gold eine blaue Burg mit zwei vierfenstrigen Türmen mit roten Spitzdächern und Knäufen, verbunden durch eine gezinnte Mauer mit geöffnetem schwarzem Tor und goldenen Torflügeln; zwischen den Türmen schwebend ein aufrechtstehender schwarzer Schlüssel mit Bart nach rechts.“ Hauptsatzung § 3 Abs.2
  16. Harbke: „Geviert; Feld 1: in Silber ein schrägrechter gestümmelter, roter Lindenast mit einem Knorren (oben) und zwei Blättern (1:1); Feld 2: in Gold ein mit zwei silbernen Fäden belegter schwarzer Balken; Feld 3: in Blau zwei steigende, an den Stielen verbundene goldene Ähren; Feld 4: in Silber ein gekreuztes schwarzes Bergmannsgezähe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  17. Hohe Börde: „In Grün ein mit einem schwarzen Faden belegter silberner Pfahl, rechts davon ein goldener Turm mit Treppe, schwarzer Türöffnung und zwei schwarzen Fensteröffnungen, links eine goldene Garbe aus sechs Weizenähren.“
  18. Hötensleben: „Roter Schild, belegt mit schräg-linker, silberner Hellebarde.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  19. Kroppenstedt: „In Blau auf silbernem rot gezäumten und gesattelten Roß der Heilige Martin (Sankt Martin) im goldenen Gewand, mit dem silbernen Schwert seinen roten Mantel für den vor ihm knieenden Bettler teilend.“
  20. Loitsche-Heinrichsberg: „Rot über Gold durch silbern-blau geteilten Wellenbalken geteilt, oben drei goldene Rosen mit rot umkränzten goldenen Butzen, unten wachsend ein schwarz gefugter roter Zinnenturm mit offenem schwarzem Tor, aus dem Turm wachsend ein nach links blickender golden bewehrter schwarzer Adler.“
  21. Niedere Börde: „In Grün über zwei parallelen, schwarz konturierten Wellenleistenstäben ein offener silberner Torbogen (Korbbogen), in der Toröffnung ein abgeschnittener Pferderumpf.“
  22. Oebisfelde-Weferlingen: „In mit vierzehn silbernen Sternen bestreutem Schild, aus mit einer blauen Wellenleiste belegtem goldenen Schildfuß wachsend eine goldene Eiche mit silbernen Eicheln und goldenen Kapseln. Auf der Eiche mittig ein halb rechts gewendeter hersehender silberner Kauz, auf der Brust einen silbernen Schild, darin zwei schwarze Rauten balkenweise.“ (Amtsblatt des Landkreis Börde Nr. 32/2011)
  23. Oschersleben: „Gespalten von Rot und Silber, vorn zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel mit dem Bart nach oben und nach außen; hinten auf grünem Dreiberg drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  24. Rogätz: „In Silber Justitia im blauen Gewand, in der rechten Hand ein erhobenes silbernes Schwert, in der linken Hand eine goldene Waage haltend.“
  25. Sommersdorf: „Gespalten von Silber und Rot, vorn sieben rote Balken, hinten ein silberner Krug am Spalt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  26. Sülzetal: „Göpelschnitt in Rot, Grün und Silber, recht Zahnrad halb überdeckt von schrägrechts gestelltem gespitztem, geflügeltem Merkurstab, alles in Gold; links schräglinks gestellt drei Ähren in Gold; unten über Wellenbalken in Blau, senkrechtstehende dreiblütige Salzaster mit zwei Stängelblättern in Grün, golden besamt, Blütenblätter in Blau.“
  27. Süplingen: „Durch Göpelschnitt geteilt; Feld 1: in Silber ein grünes Lindenblatt; Feld 2: in Silber gekreuzt ein schwarzer Hammer und ein Eisen, belegt mit einem Meißel; Feld 3: in Grün eine silberne Pflugschar.“
  28. Ummendorf: „Gespalten, vorn in blau ein silberner Schwan am Spalt mit rotem Schnabel und rotem Schwimmfuß, hinten siebenmal geteilt von silber über blau, in den blauen Balken je eine Reihe gestürzter silberner Eisenhutpfahlfehs.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  29. Völpke: „Von Rot über Grün durch einen schrägrechten silbernen Wellenbalken geteilt, oben ein silbernes Bergeisen und unten ein silberner Schwan.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  30. Wanzleben-Börde: „In Silber eine rote silbern gefugte Burg mit einem breiten mittleren und zwei schmaleren seitlichen spitzbedachten und kugelbekrönten Türmen, der mittlere Turm mit drei Rundbogenöffnungen im oberen Stockwerk und offenem Tor, darin schwebend der in Rot über Silber geteilte Schild des Erzstifts Magdeburg, die seitlichen Türme mit je zwei Rundbogenöffnungen im Ober- und je einer im Untergeschoss.“
  31. Wefensleben: „Geviert von Rot und Silber; Feld 2: ein schwarzer Turm mit silbernen Fenster- und Türöffnungen und silbernen Mauerfugen, Feld 3: gekreuzte schwarzer Hammer und Schlägel.“
  32. Westheide: „Gespalten und halb geteilt; vorn in Rot zwei silberne Kirchtürme mit je einem schwarzen Fenster und Turmkreuzen auf den beknauften Spitzdächern, hinten oben in Blau ein silbernes Gotteslamm mit ringförmigem goldenen Nimbus, am goldenen Kreuzstab eine silberne Fahne mit rotem Kreuz, hinten unten in Silber wachsend ein schwarz gefugter roter Brunnen mit schwarzem Brunnenloch und darüber einem vom aus der Teilung herabhängenden schwarzen Brunnenseil gehaltenen schwarzen Eimer.“
  33. Wolmirstedt: „In Silber die heilige Katharina in rotem Gewand mit goldenem Haar und goldenem Nimbus, in der rechten Hand ein gestürztes silbernes Schwert mit goldener Parierstange und goldenem Griff, in der linken ein gebrochenes goldenes Rad mit fünf Speichen und vier Zacken; vor ihren Füßen ein blauer Schild mit einer silbernen Lilie.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  34. Zielitz: „Geteilt Grün über Silber; oben ein dreischariger silberner Pflug, unten ein schwarzes Bergmannsgezähe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  35. Bördekreis: „Geviert von 1:4 Silber, 2:3 Rot, belegt mit einem blauen Wellenschrägbalken, hinten oben eine goldene Ähre, vorn unten ein goldenes aufrechtstehendes Sensenblatt.“
  36. LK Haldensleben: „In Rot ????.“
  37. Ohrekreis: „Schräglinksgeteilt durch Wellenschnitt Rot über Silber, oben ein fünfblättriger silberner Buchenzweig, unten ein blauer Wellenschräglinksbalken.“
  38. VG Allerquelle: „In Silber drei blaue Tropfen über einer durchgehenden einbögigen roten Brücke.“
  39. VG Calvörde: „In Silber ein blauer Schräglinksbalken, begleitet oben von einem grünem Weidenzweig, unten von einem grünen Eichenzweig mit Eicheln.“
  40. VG Elbe-Heide: „In Silber ein blauer Göpel, belegt mit einer fliegenden goldenen Lerche.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  41. VG Hamersleben: „In Rot sieben (4:3) silberne Kornähren.“
  42. VG Hohe Börde: „In Grün ein mit einem schwarzen Faden belegter silberner Pfahl, rechts davon ein goldener Turm mit Treppe, schwarzer Türöffnung und zwei schwarzen Fensteröffnungen, links eine goldene Garbe aus sechs Weizenähren.“
  43. VG Niedere Börde: „In Grün über zwei parallelen, schwarz konturierten Wellenleistenstäben ein offener silberner Torbogen (Korbbogen), in der Toröffnung ein abgeschnittener Pferderumpf.“
  44. VG Oschersleben (Bode): „Gespalten von Rot und Silber; vorn ein silbernes Kleeblatt, oben und unten begleitet von je einem silbernen Eichenblatt, hinten auf grünem Dreiberg wachsend drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  45. VG Südheide: „In Grün ein goldener bewurzelter Baumstumpf mit einem siebenblättrigen Sproß links.“
  46. VG Westliche Börde: „In Rot sieben (4:3) silberne Kornähren.“
  47. Ackendorf: „In Gold auf grünem Hügel ein linkssehender, stehender, silbern konturierter schwarzer Sperling, rechts überhöht von einem gestielten, steigenden grünen Lindenblatt.“
  48. Altenweddingen: „In Blau ein goldener Apfelbaum mit drei roten Äpfeln.“
  49. Ampfurth: „In Grün ein gezinnter silberner Turm mit kegelförmigen Dach, belegt mit einem silbernen Balken mit fünf grünen Kirschblättern nebeneinander.“
  50. Angern: „In Rot über einem silbernen Schildfuß, belegt mit einer roten dreiblättrigen Rose mit roten Kelchblättern und silberner Samenkapsel, auf blauem Wasser ein silberner Schwan.“
  51. Bahrendorf: „In rotem Schild eine nach rechts geneigte, geflügelte Barte in Silber.“
  52. Barneberg: „In Grün ein gezinnter schwarzgefugter silberner Wachturm mit schwarzer Toröffnung und drei schwarzen Fensterdurchbrüchen auf silbernem gewölbten Schildfuß.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  53. Bartensleben: „Halbgeteilt und gespalten, vorn oben in Gold ein schwarzer Balken belegt mit zwei silbernen Leisten, vorn unten in Silber ein aufrechter gestümmelter roter Baumast mit einem roten Blatt an jeder Seite, hinten in Grün drei goldene Ähren nebeneinander.“
  54. Bebertal: „Geteilt von Rot und Gold; oben ein goldener Balken begleitet von drei (2:1) silbernen Rosen mit goldenen Butzen und Kelchblättern, unten ein roter Lindenzweig.“
  55. Beckendorf-Neindorf: „In Silber über grünem Schildfuß zwischen zwei steigenden grünen Ähren mit kurzen schwarzen Grannen ein leicht nach rechts steigendes grünes Eichenblatt mit grüner Frucht rechts am Stiel.“
  56. Behnsdorf: „Gespalten von Silber und Grün mit einem bewurzelten Lindenbaum in verwechselten Farben.“
  57. Belsdorf: „In Silber eine Frau im grünen Kleid mit schwarzen Schuhen, in der Rechten eine schwarze Harke schräglinks über die rechte Schulter tragend.“
  58. Berenbrock: „Gespalten von Gold und Rot; vorn drei pfahlweise gestellte grüne Rhomben, hinten eine goldene stilisierte Ranke.“
  59. Bertingen: „In Silber auf einem entwurzelten grünen Stubben mit goldener Oberfläche ein auf seinen Hinterbeinen sitzendes rotes Eichhörnchen, nagend an einer goldenen Eichel mit grüner Kapsel in seinen Vorderpfoten.“
  60. Böddensell: „In Blau ein silberner Wasserturm, begleitet von zwei goldenen Ähren mit Blatt.“
  61. Born: „In Silber auf grünem Schildfuß ein roter Brunnenring mit schwarzem Galgen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  62. Bornstedt: „In Blau ein goldener Röhrbrunnen mit Becken.“
  63. Bösdorf: „In Gold auf grünem Hügel ein nach links aufgerichtetes schwarzes Pferd mif goldenen Hufen.“
  64. Bottmersdorf: „In Rot ein silbernes Andreaskreuz, belegt mit einer goldenen Ähre.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  65. Bregenstedt: „Gespalten; vorn in Silber ein roter goldenbewehrter Adler am Spalt, hinten drei grüne Ähren nebeneinander.“
  66. Burgstall: „In Silber im Schildfuß eine rote Zinnmauer, dahinter rechts ein roter Zinnenturm, links begleitet von einem am roten Ast hängenden goldenen verzierten roten Jagdhorn.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  67. Calvörde: „Gespalten von Rot und Gold; vorn ein aus dem Spalt hervorschreitender goldener Löwe, hinten drei (1:2) grüne Hopfendolden.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  68. Cröchern: „In Silber ein roter Schräglinksbalken mit silberner Hirschstange, die Schildflächen damasziert.“
  69. Dahlenwarsleben: „In Grün ein silbernes Gotteslamm mit ringförmigem goldenen Nimbus und einer zweizipfligen, rot bekreuzten silbernen Fahne am goldenen Kreuzstab.“
  70. Dodendorf: „Im schwarzen Felde eine Hand, die eine brennende silberne Fackel vorwärtsträgt.“
  71. Döhren: „In Rot eine läutende silberne Glocke, umfasst von zwei belaubten silbernen Lindenzweigen, der rechte mit 10, der linke mit 9 Blättern, die Blätter bis auf je eines in den oberen Schildecken sämtlich der Glocke zugewandt.“
  72. Dolle: „In Silber ein schreitender roter Hirsch auf einer gezinnten roten Mauer im Schildfuß.“
  73. Domersleben: „In Silber eine rote Kirche mit spitzbedachtem Turm und rechts daneben ein roter spitzbedachter Turm, beide mit schwarzen Rundbogenfensteröffnungen, im roten Schildfuß ein silberner Fisch.“
  74. Dorst: „In Gold ein schreitender roter Hirsch auf grünem Schildfuß vor einer grünen Eiche.“
  75. Drackenstedt: „In Silber gestürzter linksgewendeter roter Drachen, golden bewehrt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  76. Dreileben: „In Gold drei (1:2) rote Herzen.“
  77. Druxberge: „In Blau am Stiel, nach oben drei runde Früchte, nach unten drei gezackte Blätter, alles golden.“
  78. Ebendorf: „In Blau ein steigender silberner Eibenzweig mit drei roten Früchten, überhöht und zwischen zwei schräg abfallenden, schwarz strukturierten silbernen Steinbruchwänden auf fünfmal wellenförmig von Silber und Blau geteiltem Schildfuß.“
  79. Eggenstedt: „In Grün ein aufgerichteter, rot gezungter und bewehrter goldener Wolf mit untergeschlagener Rute.“
  80. Eichenbarleben: „Gold über Grün durch Wellenschnitt geteilt; oben ein aufrechter grüner Eichenzweig mit einer goldenen Eichel zwischen zwei Blättern, unten ein goldener Pflug.“
  81. Eickendorf: „In Silber eine ausgerissene grüne Eiche mit Eicheln, unterhalb der Krone begleitet von zwei zueinander gegenschrägen, abgewendeten Äxten mit grünen Stielen und schwarzen Klingenblättern.“ (Amtsblatt des Landkreis Börde Nr. 23/2009)
  82. Eschenrode: „In Silber auf dem erhöhten Mittelgipfel eines grünen Dreibergs eine rote Kirche mit spitzbedachtem und bekreuztem Turm, drei Fensteröffnungen im Langhaus sowie offener Tür und zwei Fensteröffnungen im Turm; zwischen zwei aus den Außengipfeln des Dreibergs wachsenden, in den Außenrand verschwindenden grünen Ebereschen mit roten Beeren; der Dreiberg belegt mit einer silbernen Glocke.“ (Amtsblatt des Landkreis Börde Nr. 23/2009)
  83. Etingen: „Gespalten von Silber und Grün; darin eine Windmühle auf einem mit einem Wellenbalken belegten Berg, alles in verwechselten Farben.“
  84. Farsleben: „In Silber zwischen zwei roten Schanzkörben, auf grünem mit einem silbernen Seeblatt belegten Dreiberg ein grün gekleideter Soldat des Dreißigjährigen Krieges mit breitem silbernen Kragen, goldener Schärpe, grünem Federhut, roten Stulpenhandschuhen und schwarzen Kanonenstiefeln mit goldenen Sporenspangen, die linke Hand in die Seitegestemmt, in der rechten Hand eine Partisane mit schwarzer Stange, goldener Spitze und goldenem Eisen haltend.“
  85. Flechtingen: „In Silber eine gezinnte rote Mauer, dahinter wachsend ein gezinnter roter Turm, begleitet von zwei aus der Mauer wachsenden grünen Kastanienbäumen, in der Toröffnung ein blaues Wasser.“
  86. Glindenberg: „In Gold eine blaue Schräglinkswellenleiste, überdeckt durch eine blaue Schrägrechtsleiste, beide belegt mit je zwei silbernen Wellenfäden. Im blauen Schildfuß ein goldener, schwarz konturierter Kahn.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  87. Grauingen: „Unter blauem Schildhaupt in Gold eine bewurzelte grüne Eiche mit Eicheln.“
  88. Großalsleben: „In Silber der aus einem roten Schild wachsende heilige Petrus mit goldenem Nimbus im silbernen Gewand und blauen Umhang, einen goldenen Schlüssel in der Rechten und ein rotes Buch in der Linken haltend; der Schild belegt mit einem schräggestellten goldenen Schlüssel mit abwärts gekehrtem Bart und rundem Schließblatt.“
  89. Groß Germersleben: „Im Blau ein goldener Spangenhelm mit schwarz-silbernen Helmdecke; auf ihm als Helmzier ein sitzender silberner rotbewehrter Windhund mit rotem Halsband, an dem ein goldener Ring befestigt ist.“
  90. Groß Rodensleben: „In Gold zwei zueinander gewendete rote silbern bewehrte Löwen, in ihren Pranken ein rotes Herz haltend, aus dem drei grünbestengelte rote Rosen gold besamt mit grünen Blattspitzen emporsprießen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  91. Groß Santersleben: „In Rot ein silberner Pfahl, überdeckt von fünf großen und fünf kleinen fächerartig gebundenen goldenen Pfauenfedern mit blauen Augen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  92. Gunsleben: „In Silber auf grünem gebogenen Schildfuß ein widersehendes rotes Schaf.“
  93. Gutenswegen: „In Silber auf grünem bewurzeltem Baumstumpf mit zwei Ästen, die in rote, golden bespitzte und golden besamte Rosen endigen, ein aufhockender schwarzer Rabe.“
  94. Hadmersleben: „Geteilt von Rot und Silber, unten ein aufgerichteter schwarzer Doppelhaken.“Hauptsatzung § 2 Abs.1
  95. Hamersleben: „In Rot ein silberner Hammer.“
  96. Heinrichsberg: „In Silber über blauem Wasser ein roter Zinnenturm mit offener schwarzer Tor- und Fensteröffnung, aus dem Turm wachsend ein nach links blickender golden bewehrter schwarzer Adler.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  97. Hermsdorf: „In Gold eine grüne Linde auf einem grünen, mit einem aus dem unteren Schildrand wachsenden goldenen Wagenrad belegten Dreiberg.“
  98. Hillersleben: „Gespalten von Rot und Silber; rechts zwei silberne Kirchtürme mit beknauften Spitzdächern, links fünf rote natürliche Lilien am grünen, sechsblättrigen Stiel, aus grünem Herz wachsend.“
  99. Hödingen: „Gespalten von Gold und Grün; vorn eine rote Kirche vom Kirchenschiff her in Richtung Turm gesehen mit einem geschlossenen zweiflügeligen Eingangsportal im Schiff und zwei Fensteröffnungen oberhalb eines runden Durchbruchs im spitzbedachten Turm, hinten auf goldenem Berg eine silberne Linde.“
  100. Hohendodeleben: „In Rot ein silberner Schlüssel, Bart links und unten, belegt mit einem schwarzen Balken mit silberner Leiste und sechsmal gespaltener silberner Mauer mit vier Toröffnungen.“
  101. Hohenwarsleben: „In Silber ein Benediktinermönch in schwarzer Kutte mit goldenem Nimbus, in der rechten Hand ein goldverziertes rotes Buch, in der linken einen roten Krummstab mit goldener Krümme haltend.“
  102. Hordorf: „In Silber auf vierfach gewölbtem grünen Schildfuß vier schwarze Schilfkolben mit grünen Stengeln und je zwei paarweise angeordneten grünen Blättern.“
  103. Hundisburg: „In Rot eine silberne Kirchturmruine mit schwarzen Öffnungen.“
  104. Irxleben: „In Silber ein schwarzer Tisch-Schragen.“
  105. Ivenrode: „Schräglinks geteilt Silber und Grün; oben ein grünes Efeublatt, unten ein bewurzelter silberner Stubben mit frisch ausgeschlagenen silbernen Buchenblättern.“
  106. Jersleben: „In Rot ein silbernes Mühlrad mit 16 Zähnen und 4 zwillingsweise rechtwinklig zueinander angeordneten Verstrebungen, auf der Mühlradnabe ein silbernes Mühleisen; im Schildhaupt und im Schildfuß in Silber ein blauer Wellenleistenstab.“
  107. Kathendorf: „Im silbern bordierten, in Höhe des Schildfußes beidseitig spitz eingekerbten blauen Schild ein aufrecht stehender silberner Löwe mit ausgeschlagener Zunge, in den Vorderpranken ein silbernes Beil haltend.“
  108. Kleinalsleben: „In Gold eine blau gekleidete schwarzhaarige Frau mit silberner Schürze, blauer Kopfbedeckung und schwarzen Schuhen, in der rechten Hand einen mit dem Bart nach oben rechts gekehrten schwarzen Schlüssel mit ovalem Schließblatt, in der linken ein blaues Weberschiffchen haltend.“
  109. Klein Ammensleben: „Geteilt von Gold über Grün; darin in verwechselten Farben oben zwei gebogene, verschränkte Pappelzweige, unten eine aus dem Mund eines Frauenkopfes sprudelnde, sich im Schildfuß ringförmig ausbreitende Quelle.“
  110. Klein Oschersleben: „In Grün eine goldene Odalsrune über einem silbernen Wellenbalken.“
  111. Klein Rodensleben: „In Gold auf grünem Dreiberg eine rote Rose am grünen Stengel mit grünen Kelchblättern und goldenem Butzen.“
  112. Klein Wanzleben: „In Blau eine silberne Zuckerrübe mit silbernen Blättern.“
  113. Klüden: „In Grün eine goldene Glocke an einem mit drei goldenen Birnen behangenen und belaubten goldenen Ast.“
  114. Langenweddingen: „In Rot unter zwei silbernen sechsstrahligen Sternen eine silberne Zinnenmauer, auf der Torstelle belegt mit einem roten sechsstrahligen Stern.“
  115. Lindhorst: „In Gold eine bewurzelte grüne Linde, eingefaßt von einem grünen Bord.“
  116. Loitsche: „Geteilt von Gold über Rot; oben zwei rote Rosen mit golden umkränzten Butzen, unten eine goldene Rose mit rot umkränzten Butzen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  117. Mahlwinkel: „In Rot die rechte Hälfte eines silbernen Mühlsteins an einem silbernen Winkelmaß, der Winkel links und abwärts kehrend; das Winkelmaß unten besteckt mit drei gestaffelt steigenden silbernen Ähren am Halm, die untere Ähre mit Blatt.“
  118. Mannhausen: „In Silber ein schräglinker blauer Wellenbalken, oben und unten begleitet von je einem grünen Eichenzweig mit zwei Blättern und einer aufrechten Eichel.“
  119. Marienborn: „In Grün, aus einem gemauerten goldenen Brunnen mit blauer Fontäne wachsend, die goldenbekrönte Gottesmutter mit goldenem Gewand und fleischfarbenem Gesicht und Händen, auf ihrem rechten Arm das golden nimbierte, fleischfarbene Jesuskind mit goldenem Reichsapfel in seiner Rechten, ihre linke Hand segnend über die Fontäne ausgestreckt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  120. Meitzendorf: „Im roten Felde eine silberne Marke in Gestalt einer oben offenen Acht.“
  121. Meseberg: „In Rot eine schräg liegende silberne Leiter mit fünf Sprossen, beseitet von je einer steigenden silbernen Ähre.“
  122. Morsleben: „In Grün ein stehender silberner Schütze mit gespanntem goldenen Bogen und aufgelegtem goldenen Pfeil, im umgehängten silbernen Köcher drei goldene Pfeile.“
  123. Neuenhofe: „In Blau ein silbernes Gotteslamm mit ringförmigem Nimbus, am goldenen Kreuzstab eine silberne Fahne mit rotem Kreuz; der Bord Silber mit acht blauen vierblättrigen Blüten mit goldenen Samen.“
  124. Neuwegersleben: „In Rot eine silberne Waage.“
  125. Niederndodeleben: „Geteilt von Rot und Silber; unten eine blaue Blüte der Wegwarte oder Zichorie (Cichorium intybus).“
  126. Nordgermersleben: „In Blau ein goldener Wellenbalken, oben zwischen zwei goldenen Ähren eine läutende goldene Glocke, unten ein goldener Natursteinbrunnen mit blauem Wasserspiegel.“
  127. Ochtmersleben: „In Silber ein roter Schräglinksbalken, beseitet von je einer blauen Zichorienblüte mit goldenem Butzen.“
  128. Oebisfelde: „In Grün eine halb rechts gewendete hersehende silberne Eule mit schwarzer Haube und schwarzen Flügel, auf der Brust einen silbernen Schild, darin zwei schwarze Rauten balkenweise.“
  129. Ohrsleben: „In Blau ein goldener Bär.“
  130. Osterweddingen: „In Rot ein schrägrechts gelegter geflügelter silberner Pfeil.“
  131. Ovelgünne: „In Blau eine gestürzte silberne Taube mit einem silbernen Ölzweig im Schnabel.“ (Amtsblatt des Landkreis Börde Nr. 41/2009)
  132. Peseckendorf: „In Silber eine steigende rote Spitze, belegt mit einem schwarz gefugten, spitzbedachten silbernen Turm mit je einer Tor- und Fensteröffnung; oben begleitet von zwei steigenden roten Ahornblättern.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  133. Rätzlingen: „In Schwarz ein silberner Adler.“
  134. Remkersleben: „In Blau über erhöhtem silbernen Schildfuß mit sechsstrahligem blauen Stern eine silberne Waage.“
  135. Rottmersleben: „Gespalten von Gold und Rot, vorn aus dem Spalt wachsend ein grüner Eichenzweig mit drei goldenen Eicheln, hinten zwei gekreuzte silberne Keilhacken.“
  136. Samswegen: „Grün über Rot durch einen silbernen, gewellten Leistenstab geteilt; oben ein silberner Eichenzweig mit drei Blättern und zwei aufrechten gestielten Eicheln, unten zwei silberne, mit den Spitzen nach oben gekreuzte Senseneisen.“
  137. Sandbeiendorf: „In Blau eine goldene Sense und ein goldener Dreschflegel gekreuzt, begleitet von drei goldenen Sternen (2:1).“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  138. Schackensleben: „In Grün ein goldener Wellenstab, rechts davon ein goldener Fabrikschornstein mit einem unten viereckigen, oben prismatischen Sockel, einem sich nach oben hin verjüngenden prismatischen Schornsteinschaft und einem runden, kapitellartigen, fein gegliederten Schornsteinkopf, links des Wellenstabes pfahlweise zwei gestümmelte goldene Lindenäste, jeder mit zwei beiderseits herabhängenden Blättern.“
  139. Schermcke: „In Blau eine goldene Bockswindmühle auf goldenem gewölbten Schildfuß.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  140. Schleibnitz: „In Silber eine rote gespannte Armbrust mit goldener Sehne.“
  141. Schwaneberg: „In Rot auf grünem Dreiberg ein schwarz bewehrter silberner Schwan.“
  142. Seehausen: „In Gold der heilige Mauritius in blauer Rüstung, in der Rechten ein silbernes Schwert mit goldenem Knauf mit der Klinge nach oben haltend, die Linke auf einen blauen Schild gestützt, darin eine goldene Seerose mit zwei goldenen Blättern.“
  143. Stemmern: „Geteilt von Rot und Silber; ein nach rechts aufstehender Hund in verwechselten Farben, mit goldenem Halsband und goldener Bewehrung.“
  144. Sülldorf: „Geteilt Rot über Silber; oben zwei schräggekreuzte gerundete silberne Doppelhaken, unten am grünen dreiblättrigen Blütenstengel drei blaue Salzasternblüten mit goldenen Samenkapseln, der Blütenstengel belegt mit einer blauen Wellenleiste.“
  145. Uhrsleben: „In Blau ein von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen beseiteter goldener Schlüssel mit kleeblattförmigem, durchbrochenem Schließblatt und mit nach links unten gekehrtem Bart, unter dem Schlüsselschaft eine goldene Scheibe.“
  146. Vahldorf: „In Blau drei goldene Glocken (2:1).“
  147. Velsdorf: „Gespalten von Silber und Grün; darin ein bewurzelter Baumstumpf in verwechselten Farben mit zwei grünen Eichenblättern.“
  148. Wackersleben: „In Silber und Rot gespalten, vorn drei rote Rohrkolben, hinten ein stehender silbernen Fisch.“
  149. Walbeck: „In Rot übergewölbten, silbernem Schildfuß, belegt mit einer blauen Wellenleiste, eine silberne Klosterruine mit offenem Torbogen, begleitet von 9 steigenden silbernen Lindenblättern.“
  150. Wanzleben: „In Silber eine rote silberbefugte Burg mit einem breiteren mittleren und zwei schmaleren seitlichen spitzbedachten und kugelbekrönten Türmen, der mittlere Turm mit zwei Rundbogenöffnungen im oberen Stockwerk und offenem Tor, darin schwebend der in Rot über Silber geteilte Schild des Erzstifts Magdeburg, die seitlicheren Türme mit je einer Rundbogenöffnung im Ober- und Untergeschoss.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  151. Weferlingen: „In Blau eine bewurzelte goldene Eiche mit silbernen Früchten und goldenen Kapseln.“
  152. Wegenstedt: „In Gold ein auf grünem Schildfuß schreitender schwarzer Hirsch mit roter Bewehrung.“
  153. Wellen: „Gespalten von Silber und Blau; vorn eine blaue Socke, hinten -auf den Mittelteil des Feldes konzentriert- sechs silberne Wellenleisten.“
  154. Wenddorf: „In Silber über rotem Schildfuß belegt mit einem silbernen Wellenbalken; ein grünes Eichenblatt mit je einer grünen Eichel zu beiden Seiten.“
  155. Wieglitz: „In Silber auf grünem Dreiberg eine neunstrahlige blaue Fontäne zwischen zwei einander zugewandten grünen Eichen mit je zwei schwarzen Früchten.“
  156. Wormsdorf: „Geteilt von Rot über Silber, darin ein Lindwurm in verwechselten Farben.“
  157. Wulferstedt: „In Silber ein schwarzer widersehender Wolf auf grünem Schildfuß.“
  158. Zobbenitz: „In Blau ein goldenes schreitendes Pferd mit schwarzer Mähne, Hufen und Schweif auf goldenem Schildgrund.“
  159. Barleben: „In Rot über silberner Zinnenmauer ein schräggestelltes silbernes Beil (Barte) mit goldenem Stiel.“
  160. Farsleben: „In Gold auf grünem Boden zwischen zwei roten Schanzkörben ein Soldat in der Tracht des dreißigjährigen Krieges in blauer Uniform, mit roter Schärpe, silbernen Halskragen, silbernem Hut mit roter und blauer Straußenfeder, goldenen Kanonenstiefeln und goldenem Lederzeug, silbernen Stulphandschuhen, in der Rechten eine Partisane haltend, die Linke in die Seite gestemmt.“
  161. Oebisfelde: „In Silber auf grünem Boden ein natürliches Käuzchen mit um die Brust gehängtem goldenem Schild, darin zwei schwarze Rauten balkenweise.“
  162. Oschersleben: „Gespalten von Rot und Silber, vorn zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel mit dem Bart nach oben und außen; hinten auf grünem Dreiberg wachsend drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“
  163. Seehausen: „In Gold ein stehender Ritter in stahlfarbener Rüstung, in der Rechten ein Schwert mit der Klinge nach oben, zu seinen Füßen ein Silberschild, darin eine rote Seerose mit zwei grünen Blättern.“
  164. Zielitz: „In Rot ein silbernes Richtrad, dessen Felge oben ausgebrochen ist, überlegt mit einem silbernen Schwert mit goldenem Griff und Parierstange.“

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