Kirchenreform

Kirchenreform

Bei einer Reform im Allgemeinen geht es vom Grundgedanken um die Veränderung eines Zustandes oder die Veränderung eines Zustandes vom Älteren zum Besseren. Auch kann die Bezeichnung Reformer auf eine Person, die den Vorgang der Veränderung vollzieht, angewendet werden. Kirchenreform zielt die Veränderung eines Zustandes der Kirche und seiner Verfassung.

Das Wort Reform selbst ist bereits im alten Griechenland von Ovid und Apuleius abgegrenzt worden, als μεταμορφόω = umgestalten, umformen. Mitunter wurde in den ersten Jahrhunderten das Wort auch auf eine Rechtsperson angewendet als restituere. Diese Anwendung des Begriffs ist als Wiedereinräumung eines Verfügungsrechtes anzusehen, und wird bei Seneca als Beendigung eines politischen oder moralischen Verfalls der Gesellschaft interpretiert.

In der Bibel begegnet uns das lateinisch angelehnte Wort reformatio im Neuen Testament bei dem Brief des Paulus an die Römer (Röm 12,2, Phil 3,2), wobei der Aspekt einer schöpferischen Erneuerung in Christus hinzukommt. Augustinus von Hippo, verbindet die „in melius reformari“ (Taufe als Neuwerdung des Menschen) in seiner Gnadenlehre dabei mit dem Menschen als dem durch Sünde Deformierten (Non enim reformare se ipsam potest, sicut potuit deformare; er kann sich nicht so reformieren, wie er sich deformieren konnte). In jenem Zusammenhang taucht nun das intus reformari öfter in Bezug auf den einzelnen Christen auf.

Im Mittelalter wird das Wort reformare immer mehr in gesellschaftlichen Vorgängen als reparare (wiederherstellen) verstanden. Wo es selbst um Reformen geht, erscheint nicht immer das Wort reformare, sondern häufig werden Bezüge zu corrigere, restitere, renovare und renovatio verwendet. So entwickelte sich ein Verständnis des Begriffs reformare, bei der es nicht um Wiederherstellung eines früheren, auf einen bestimmten erhofften zukünftigen, sondern um eine Sache dienliche Verbesserung geht.

Seit dem Hochmittelalter und Spätmittelalter taucht der Gedanke auf, auch die Kirche reformieren zu müssen. Das betrifft in diesem Fall den Zustand der Kirche an sich oder die Kirchenverfassung. Daher sind diese Reformen als Kirchenreformen zu bezeichnen. Dabei denkt man an eine Rückbildung des Reiches in die alte Herrlichkeit. Seit 1215 wurden dazu päpstliche Konzilien einberufen und der Begriff auf die gesamte Kirche ausgedehnt und schließlich in den Reformkonzilien des 15. Jahrhunderts in Angriff genommen. Tatsächlich werden auch eine Fülle von Ordens- und Bistumsreformen und Reformen ganzer Landeskirchen durchgeführt. Jedoch eine Reform der Kirche unterblieb und so mündete die eigentlich geplante Reform der katholischen Kirche des 16. Jahrhunderts in der Reformation.

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