Einschulung

Einschulung
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Einschulung (Versammlung von Eltern und Kindern)

Als Einschulung wird die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere in die Grundschule verstanden.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Erstklässler mit Schultüte

Meist liegt das Einschulalter in Deutschland, je nach Bundesland, zwischen 5 und 7 Jahren. Im Regelfall muss ein Kind, das bis zu einem besonderen Stichtag (je nach Bundesland zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember) eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum nächstmöglichen Datum in die Schule gehen. Es steht dann unter der Schulpflicht. In den meisten Bundesländern und in vielen europäischen Ländern werden die Kinder in der Schuleingangsuntersuchung vor ihrer Einschulung ärztlich untersucht.

Den Eltern ist es unbenommen, für ein nach dem jeweiligen Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist. Für eine Zurückstellung gibt es unterschiedliche Verfahren in den einzelnen Bundesländern.

In jüngster Zeit hat es im Zuge der PISA-Debatte Überlegungen gegeben, das Einschulalter auf 5 Jahre herabzusetzen, was in einzelnen Bundesländern bereits geschehen ist. In anderen Bundesländern wird dies derzeit im Laufe einer mehrjährigen Übergangsregelung sukzessive mehrere Monate nach vorne verlegt. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit einer flexiblen Schuleingangsphase, wodurch der Leistungsfähigkeit und Reife des einzelnen Kindes besser Rechnung getragen werden soll.

Auch die Termine für die Anmeldung an den Grundschulen sind nicht einheitlich geregelt. Möglich sind Anmeldungen deutlich vor den Sommerferien, in anderen Bundesländern liegen die Termine zur Schuleinschreibung in den Sommerferien.

Eltern haben bei der Schulwahl ein Mitspracherecht. Die Schulen werden nach Einzugsgebiet vergeben. An dieser Grundschule ist das Kind anzumelden, wobei die Eltern auf den Anmeldebögen einige weitere Schulen angeben können.

Einschulungsalter der Bundesländer

Bundesland Alter mindestens Stichtag
Baden-Württemberg 5J 11M** 30. September[1]
Bayern 5J 11M** 30. September[2]
Berlin 5J 8M** (5J 5M**) 31. Dezember[3]
31. März (auf Antrag)[4]
Brandenburg 5J 11M** 30. September[5]
Bremen 6J 1M* 30. Juni[6]
Hamburg 6J 2M** 1. Juli [7]
Hessen 6J 1M* 30. Juni[8]
Mecklenburg-Vorpommern 6J 2M** 30. Juni[9]
Niedersachsen 5J 11M* 31. August, ab 2012 30. September[10]
Nordrhein-Westfalen 5J 11M* 31. August, ab 2012 30. September[11]
Rheinland-Pfalz 5J 11M* 31. August[12]
Saarland 6J 1M* 30. Juni[13]
Sachsen 6J 1M* 30. Juni[14]
Sachsen-Anhalt 6J 1M* 30. Juni[15]
Schleswig-Holstein 6J 2M** 30. Juni[16]
Thüringen 6J * 1. August[17]

Die Tabelle berücksichtigt, dass das Ende der Sommerferien in den Ländern unterschiedlich ist. Das o.g. minimale Einschulungsalter errechnet sich unter der Annahme, dass die Einschulung am 1. August* bzw. am 1. September** erfolgt.

Bräuche zur Einschulung

Schulanfänger mit Eltern vor dem Schuleingang (1953)
Einschulungskind 1970

Die Schultüte ist nur im deutschen Sprachraum üblich. Diese wird - in der Regel von den Erziehungsberechtigten - mit Süßigkeiten oder/und kleinen Geschenken befüllt. Sie wird erst in der Schule geöffnet. In einigen Regionen wird die Schultüte im Kindergarten oder mit den Eltern zuhause gebastelt, in anderen Regionen wird die Schultüte fertig gekauft.

Nach dem ersten Schultag wird man normalerweise noch mit Schultüte und Schultasche fotografiert. Ein weit verbreiteter Brauch ist es, dass das Kind vor oder neben einer Tafel steht. Auf der Tafel stehen der Ort, das Datum und die Worte "mein erster Schultag" geschrieben.

Der erste Schultag wird in den meisten Schulen festlich begangen. Dazu kann gehören:

  • ein ökumenischer Einschulungsgottesdienst
  • eine Aufführung durch die 3./4.Klassen
  • feierlicher Auszug der neuen Schüler unter Führung der neuen Klassenlehrer aus der Aula oder Pausenhalle in die Klassenräume.

Besonders im Osten der Bundesrepublik ist es üblich, bereits noch im Kindergarten die Einschulung durch das Zuckertütenfest vorzubereiten.

Einschulung in anderen Ländern

Schweiz

Da Bildung Sache der Kantone ist, wird auch die Einschulung spezifisch geregelt.

Beispielsweise müssen im Aargau Kinder, die bis zum 30. April das sechste Altersjahr vollendet haben, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Schule besuchen.[18]

Bei mangelnder Reife kann die Schulpflicht entsprechend aufgeschoben werden, bei besonderer Begabung ist auf Antrag eine frühere Einschulung möglich.

Je nach Gemeinde bzw. Kanton gibt es für schwächere Kinder ein Einschulungsjahr, das vor das reguläre erste Schuljahr eingeschoben werden kann.

Vereinigte Staaten

Siehe auch: Schulsystem der Vereinigten Staaten

In den USA, wo die meisten Kinder vor der Einschulung bereits irgendeine Form von Vorschulprogramm besuchen (day care, preschool, Head Start), wird der Eintritt eines Kindes in die Grundschule von den Familien nicht im demselben Maße als einschneidendes Ereignis empfunden wie in den deutschsprachigen Ländern. Infolgedessen sind besondere Bräuche zur Einschulung kaum verbreitet. An ihre Stelle treten diejenigen Bräuche, die amerikanische Familien zu Beginn jedes neuen Schuljahres begehen, wie das gemeinsame Einkaufen neuer Bekleidung, neuer Stifte usw.

Eine Schulpflicht wie z.B. in Deutschland gibt es in den Vereinigten Staaten nicht, es besteht eine sogenannte Bildungspflicht. Demnach können die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind auf eine Schule schicken, oder z.B. selbst in Form von Homeschooling unterrichten. Die Bildungspflicht beginnt mit der Vollendung des 6. Lebensjahres, meist erfolgt die Einschulung meist bereits im Alter von fünf Jahren, wenn die Kinder in die Kindergartenstufe der Grundschule (elementary school) eintreten.

Da eine Meldepflicht in den Vereinigten Staaten nicht besteht, obliegt es den Erziehungsberechtigten, ihre Kinder an einer Schule ihrer Wahl in eigener Initiative anzumelden. Zu den Einschulungsvoraussetzungen zählen ein psychologischer Eignungstest, eine kinderärztliche Gesundheitsbescheinigung und der Nachweis der bei Kindern landesüblichen Impfungen.

Siehe auch

Quellen

  1. Schulaufsicht in Deutschland
  2. Art. 37 BayEUG
  3. http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/gesundheitsamt/kjgd/einschulung.html
  4. http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/gesundheitsamt/kjgd/einschulung.html
  5. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_bb.html
  6. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_hb.html
  7. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_hh.html
  8. Hessisches Schulgesetz § 58 (1) http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=c1f7ee3ac049d51fa14df6f30a1b156a
  9. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_mv.html
  10. http://www.gew-hannover.de/modul/images/stories/gew%20niedersachsen%20dg.doc
  11. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/FAQ_Einschulung/Beginn_Schulpflicht/index.html
  12. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_rp.html
  13. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_sl.html
  14. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_sn.html
  15. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_st.html
  16. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_sh.html
  17. http://www.nachhilfe.de/schulsystem_th.html
  18. http://www.ag.ch/bildungswege/de/pub/schulstruktur/kindergarten.php

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