Edda Göring

Edda Göring

Edda Göring (* 2. Juni 1938) ist die Tochter des nationalsozialistischen Politikers und Reichsmarschalls Hermann Göring und seiner zweiten Ehefrau, der Schauspielerin Emmy Göring, geborene Sonnemann.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Edda Görings Taufpate war Adolf Hitler.[1] Sie wuchs unter anderem in Carinhall auf, dem nahe Berlin gelegenen herrschaftlichen Landsitz ihres Vaters. Sie wurde wie viele andere Kinder der hochrangigen NS-Führungsriege wie eine „kleine Prinzessin“ aufgezogen. Bis heute hält sich das Gerücht, Edda Göring habe ihren Vornamen von Benito Mussolinis Tochter erhalten, die ebenfalls Edda hieß. Nach einer anders lautenden Information soll sie nach einer Freundin ihrer Mutter benannt worden sein.

Am 21. Mai 1945 wurde sie mit ihren Eltern im US-amerikanischen Lager Camp Ashcan in Mondorf in Luxemburg interniert. Während des Nürnberger Prozesses durfte sie ihren Vater im Gefängnis besuchen.[2] In der Nacht vor der geplanten Hinrichtung durch den Strang beging ihr Vater, Hermann Göring, am 15. Oktober 1946 Selbstmord.[3]

1948 sorgte die Einschulung von Edda Göring in die dritte Klasse der Oberrealschule Sulzbach-Rosenberg für einige Aufregung. Die Familie lebte inzwischen in der Nähe von Hersbruck.[4] Ende November des Jahres übersiedelte Edda Göring mit ihrer Mutter und deren Schwester Else Sonnemann nach Etzelwang.[5]

1949 führte Emmy Göring einen zähen Kampf um viele Wertgegenstände. So erklärte sie vieles zum Eigentum der inzwischen zehnjährigen Tochter Edda.[6]

Edda Göring wurde zunächst Rechtsreferendarin und machte an der Münchner Universität ihr Examen.[7] Sie war in den 1970er Jahren angeblich für fünf Jahre die Lebensgefährtin des Stern-Reporters Gerd Heidemann.[8]

Nach dem Krieg war Edda Göring regelmäßig zu Gast im Bayreuther Haus von Hitlers früher Förderin Winifred Wagner. „Meine Tante Friedelind war außer sich, als meine Großmutter sich langsam wieder zur First Lady rechtsradikaler Gruppierungen mauserte und politische Freunde empfing wie Edda Göring, Ilse Heß, den damaligen NPD-Vorsitzenden Adolf von Thadden, Gerdy Troost, die Frau des NS-Architekten und Hitler-Freundes Paul Ludwig Troost, den britischen Faschisten-Führer Oswald Mosley, den verwandten NS-Filmregisseur Karl Ritter sowie den rassistischen Autor und ehemaligen Reichskultursenator Hans Severus Ziegler“, erinnert sich Gottfried Wagner später.[9]

In einem Manuskript von 1959 heißt es über das Leben von Edda Göring: „Das Baby ist heute eine junge Dame, schlank, blond und hübsch. Sie lebt mit ihrer Mutter im fünften Stock eines modernen Wohnblocks im Stadtzentrum von München.“ Inzwischen arbeitete sie im Labor eines Krankenhauses und hatte ein neues Berufsziel: Medizinisch-technische Assistentin.[10]

Edda Göring arbeitete als Angestellte im medizinischen Bereich. Sie blieb unverheiratet und widmete sich neben ihrem Beruf der Betreuung ihrer Mutter. Sie wohnte bis zum Tod ihrer Mutter am 8. Juni 1973 bei ihr. Zuletzt arbeitete sie in einer Wiesbadener Rehaklinik. Sie ist angeblich heute noch stolz darauf, den Namen Göring zu tragen. Die NS-Verbrechen werden jedoch von ihr nicht geleugnet, was aber dem idealisierten Bild des Vaters keinen Abbruch tut.

Sie lebt heute zurückgezogen im Münchner Stadtteil Lehel, immer noch in der kleinen Wohnung, in der sie mit ihrer Mutter bis zu deren Tod zusammen gewohnt hat.[11]

Rechtsstreit um Gemälde

Edda Göring hatte anlässlich ihrer Taufe am 4. November 1938 in Carinhall zahlreiche Kunstwerke zum Geschenk erhalten, unter anderem auch das Bild „Madonna mit dem Kind“ von Lucas Cranach dem Älteren, das bis dahin im Wallraf-Richartz-Museum gehangen hatte und vom Oberbürgermeister der Stadt Köln aus den Sammlungen entnommen worden war.[12]

Nach dem Krieg focht die Stadt Köln die Schenkung mit Schreiben vom 8. August und 7. Dezember 1949 an, unter anderem mit der Begründung, die Schenkung sei durch Druck Görings zustande gekommen.[13] Auch das Land Bayern und die Bundesrepublik Deutschland erhoben Anspruch auf das Gemälde.[14]

Generalanwalt Philipp Auerbach, „Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte“ in Bayern, war damals mit dem Rückführen der zahllosen Kunstschätze betraut, die dem Ehepaar Göring mehr oder weniger freiwillig zum Geschenk gemacht worden waren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit Urteil vom 7. März 1962[15] der Revision Edda Görings statt und führte dazu unter anderem aus, die Schenkung sei weder auf Druck Görings zustande gekommen, noch habe sie gegen das Haushaltsrecht der Gemeinden verstoßen.[16]

1966 entschied der Bundesgerichtshof, dass das Bild an die Stadt Köln zurückgegeben werden müsse, da beide Seiten gesetz- und sittenwidrig gehandelt hätten. Ein solches Geschenk sei nur unter grober Verletzung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen möglich gewesen.[17]

Edda Göring klagte auf Herausgabe des Cranach.[18] Sie hat den Prozess um das Gemälde am Ende nicht gewonnen. Der Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen mit dem Hinweis, dass die Frage zu prüfen sei, ob nach dem Haushaltsrecht die Stadt Köln berechtigt gewesen sei, ein derart kostspieliges Geschenk überhaupt zu machen. Der 5. Senat des BGH meinte, wenn die Stadt das Gemälde auch ganz freiwillig hingegeben habe, so könne doch die Schenkung deshalb als sittenwidrig bezeichnet werden, weil damit gegen das Gebot sparsamer Haushaltsführung verstoßen worden sei (Ausgabe für das Bild: 50.000,- Reichsmark).[19]

Am 23. Januar 1968 verkündete das Oberlandesgericht Köln das abschließende Urteil zugunsten der Stadt Köln.[20] Die Klage Edda Görings wurde abgewiesen. Das Gericht bezeichnete die auf Kosten der Bürgerschaft geschehene schenkweise Übereignung des wertvollen Bildes als sittenwidrig und damit nichtig. Das Bild hängt jetzt in der „Alten“ Abteilung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM 3207).[21]

Nach über 15 Jahren Rechtsstreit war die Entscheidung gefallen. Edda Göring verzichtete auf das Einlegen eines Rechtsmittels.

Literatur

  • Norbert und Stephan Lebert: Denn Du trägst meinen Namen. Das schwere Erbe der prominenten Nazi-Kinder. Karl-Blessing-Verlag, München 2000, ISBN 3-89667-105-7.
  • Werner Maser: Hermann Göring. Hitlers janusköpfiger Paladin. Die politische Biografie. Edition q (Quintessenz), Berlin 2000, ISBN 3-86124-509-4 (besonders S. 273).
  • Willi Frischauer: Ein Marschallstab zerbrach. Eine Göring-Biographie. Münster-Verlag, Ulm 1951 (besonders S. 314).

Einzelnachweise

  1. Emmy Göring erinnerte sich 1967 (An der Seite meines Mannes, Begebenheiten und Bekenntnisse, Göttingen 1967, S. 137) an die Taufe: „Getauft wurde sie vom Reichsbischof. Ihre Paten waren, außer Adolf Hitler und der Großdeutschen Luftwaffe, unsere nächsten Verwandten und Freunde, und dazu nahmen wir noch unsere Cilly.“
  2. Viktor von der Lippe: Nürnberger Tagebuchnotizen November 1945 bis Oktober 1946, Frankfurt am Main 1951, S. 490. Laut New York Times vom 13. September 1946 durfte Edda ihren Vater nicht sehen.
  3. Volker Knopf, Stefan Martens: Görings Reich: Selbstinszenierungen in Carinhall, 4. aktual. Auflage, Berlin 2007, S. 152.
  4. Helmut Ackermann: Teilnehmer einer Völkerwanderung, Books on Demand GmbH, Düsseldorf 2002, S. 261.
  5. Maria Rita Sagstetter: Hermann Göring auf Burg Veldenstein und in Sackdilling, in: Archivalische Zeitschrift, Band 88, Nr. 2, hrsg. von Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München 2006, S. 813.
  6. Anna Maria Sigmund: Die Frauen der Nazis, München 2001, S. 100.
  7. Werner Brockdorff: Flucht vor Nürnberg: Pläne und Organisation der Fluchtwege der NS-Prominenz, München 1969, S. 278.
  8. Vgl. Reimar Oltmanns: Spurensuche auf verbrannter Erde – Reportagen, Berichte. Erzählungen zur Zeitgeschichte, Books on Demand GmbH, Norderstedt 2009, S. 464.
  9. Gottfried Wagner: Wer nicht mit dem Wolf heult – Autobiographische Aufzeichnungen eines Wagner-Urenkels, Köln 1997, S. 69.
  10. Lebert, Lebert: Denn Du trägst meinen Namen – Das schwere Erbe der prominenten Nazi-Kinder, S. 174.
  11. Lebert, Lebert, a. a. O., S. 187.
  12. Vgl. Inka Bertz, Michael Dorrmann: Raub und Restitution: Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute, 2008, S. 147; Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung im Jüdischen Museum Berlin.
  13. Günther Haase: Die Kunstsammlung des Reichsmarschalls Hermann Göring, 2000, S. 200.
  14. Madonna ohne Makel. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1962 (online).
  15. Aktenzeichen V ZR 130/60
  16. NJW 1962, S. 955.
  17. BGH 36, 395.
  18. Vgl. Bundesarchiv Koblenz, B 126/42680.
  19. Vgl. „Nation Europa“ [!], Band 12, Coburg 1966, S. 43.
  20. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 1968 – 4 U 104/66
  21. Adolf Klein: Köln im Dritten Reich: Stadtgeschichte der Jahre 1933–1945, Köln 1983, S. 234. Vgl. Esther Tisa Francini, Anja Heuss, Georg Kreis: Fluchtgut – Raubgut. Der Transfer von Kulturgütern in und über die Schweiz 1933–1945 und die Frage der Restitution, Zürich 2001, S. 248.

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