Deutscher Mieterbund

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Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) ist ein Bundesverband von Mietervereinen, der die Interessen der Mieterinnen und Mietern von Wohnraum in Deutschland vertritt. Er ist die Dachorganisation von 16 Landesverbänden. Diese bilden ihrerseits als eingetragene Vereine unter dem Namen „Deutscher Mieterbund“ die Dachverbände der örtlichen Mietervereine auf Landesebene.

Nicht alle örtlichen Mietervereine sind Mitglied eines dem DMB angehörenden Landesverbands.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begannen Mieter, sich örtlich zu Selbsthilfeeinrichtungen zusammenzufinden.[1] In Dresden entstand 1868 der erste „Miethbewohnerverein“. Wohnungselend und eine weitgehende Rechtlosigkeit der Wohnraummieter kennzeichneten diese Epoche. Diese Bemühungen erfolgten vor dem Hintergrund der Sozialen Frage und der Arbeiterbewegung in Deutschland. Ähnlich wie im Arbeitsrecht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, war es auch im Mietrecht zu dieser Zeit für den Vermieter möglich, Vertragsbedingungen weitgehend frei den Mietern zu diktieren. Die Mietervereine bildeten seitdem ein Gegengewicht gegen die Vereine der Haus- und Grundbesitzer. Der Zentralverband der städtischen Haus- und Grundbesitzervereine Deutschlands bestand seit 1879.

Im Jahr 1912 gab es 800 Mitgliedsvereine, Anfang der 1920er Jahre waren es über 1.900. Ihnen gehörten 1907 etwa 25.800 Mitglieder an, 1912 waren es insgesamt über 300.000 Mitglieder, 1922 waren über eine Million Mieter in den Vereinen organisiert.

Im Jahre 1900 gründeten 25 Mietervereine den Bund der Mietervereine, der später in Bund deutscher Mietervereine umbenannt wurde, in Leipzig und legten damit den Grundstein für eine deutsche Mieterbewegung. Erste Fortschritte in Richtung auf ein soziales Mietrecht konnten durch das Mieterschutzgesetz im Jahr 1923 durchgesetzt werden.

Die Zeit des Nationalsozialismus markierte den Tiefpunkt der Mieterbewegung, als ab 1942 der Bund deutscher Mietervereine, der Reichsbund der Haus- und Grundbesitzer sowie der Deutsche Siedlerbund gleichgeschaltet wurden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zur Neugründung der Mieterverbände. In der britischen Besatzungszone wurde 1946 der Zentralverband Deutscher Mieter gegründet. Im Jahr 1947 folgte in der amerikanischen Besatzungszone der Bund Westdeutscher Mieterverbände. Beide Verbände wurden 1951 zum Deutschen Mieterbund zusammengeschlossen, der seitdem seinen Sitz in Köln hatte.

Nach dem Ende der Zwangsbewirtschaftung des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit durch den sogenannten „Lücke-Plan“, der nach dem damaligen Bundesbauminister Paul Lücke benannt worden war, bestand der größte Erfolg in der Schaffung eines sozialen Kündigungsschutzes im Mietrecht, der mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz eingeführt wurde, das im Jahr 1975 in Kraft trat.

Der im Frühjahr 1990 gegründete Mieterbund der DDR schloß sich im Oktober 1990 dem Deutschen Mieterbund an. Die Mieterorganisation wurde in der Folge auch in Ostdeutschland mit umfangreicher Unterstützung der westdeutschen Mietervereine wieder aufgebaut. Im September 2001 verlegte der DMB seinen Sitz nach Berlin.

Organisation und Finanzierung

Der Aufbau der Organisation ist dreistufig ausgeführt. Die örtlichen Mietervereine versammeln etwa drei Millionen Mitglieder bundesweit.[2] Sie sind Mitglied in dem jeweiligen Landesverband, der wiederum dem Bundesverband angehört.

Der Bundesvorstand des Deutschen Mieterbundes wird von der Mitgliederversammlung, dem Deutschen Mietertag, gewählt, der aus Delegierten der Landesverbände gebildet wird.

Präsidenten des DMB waren bzw. sind: Paul Nevermann (seit 1967), Anke Fuchs (1995–2007) und Franz-Georg Rips (seit 2007). Direktoren waren bzw sind: Helmut Schlich (seit 1982), Franz-Georg Rips (1995–2008) und seit 2008 Lukas Siebenkotten.

Die Vereine finanzieren sich ausschließlich durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Vereine entscheiden selbständig über die Höhe ihrer Beiträge. Die Höhe der Beiträge in den Landesverbänden und im Bundesverband richtet sich nach einer Umlage.[2]

Auf internationaler Ebene ist der DMB der International Union of Tenants angeschlossen.[2]

Schwerpunkte der Arbeit

Während in den örtlichen Mietervereinen, die Mitglied in einem Landesverband des Deutschen Mieterbunds sind, die Beratung der Mitglieder im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Deutschen Mieterbundes sowie der Landesverbände im politischen Bereich. Der Verband wird als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren angehört und gibt Stellungnahmen zu aktuellen mietrechtlichen und städtebaulichen Fragen ab. Dabei hat der DMB traditionell eine große Nähe zu den Gewerkschaften im DGB und zur SPD gezeigt. Präsidenten und Direktoren des DMB waren und sind vielfach SPD-Parteimitglieder.

Der Deutsche Mieterbund setzt sich insbesondere für „die Erhaltung und der Ausbau des sozialen Mietrechts“ ein[2] sowie für „bezahlbare Mieten“ und für ein „ausreichendes Wohnungsangebot, insbesondere auch für die Beibehaltung und stetige Förderung des sozialen Wohnungsbaus.“ Dazu wirkt er bei der kommunalen Wohnungspolitik und bei städtebaulichen Maßnahmen mit.[3]

Seit 1948 gibt der DMB die Fachzeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht heraus. Seit den 1960er Jahren wird eine umfangreichere Öffentlichkeitsarbeit betrieben, insbesondere durch eigene Veröffentlichungen (Mieterlexikon, Mieter-Zeitung, zahlreiche Broschüren). Die Veröffentlichungen erscheinen in der verbandseigenen DMB Verlags- und Verwaltungsgesellschaft.

Seit 1982 betreibt der Deutsche Mieterbund die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG mit Sitz in Köln.

Seit 2004 wird jährlich der Betriebskostenspiegel veröffentlicht.

Schriften

  • Deutscher Mieterbund (Hrsg.): Das Mieterlexikon – Ausgabe 2011/2012. Das Nachschlagewerk für Fachleute und Laien. Goldmann Verlag, München 2011, ISBN 978-3-442-17253-5.
  • Deutscher Mieterbund: Wohnungswirtschaft und Mietrecht. DMB-Verlag, Berlin, ISSN 0173-1564 (seit 1948).
  • Deutscher Mieterbund (Hrsg.): Mieter-Zeitung. DMB-Verlag, Berlin (Mitgliederzeitung; sechs Ausgaben jährlich; Archiv; erscheint seit 1952; früher unter dem Titel: Miet- und Wohnrecht, davor: Der Mieter und Pächter).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Alle Angaben zur Geschichte des Deutschen Mieterbundes und der Mieterbewegung nach: Schader Stiftung: Akteure der Wohnungspolitik: Deutscher Mieterbund. 2010. Abgerufen am 19. November 2011, sowie Deutscher Mieterbund: Profil. 100 Jahre DMB – Historie. 2011. Abgerufen am 19. November 2011.
  2. a b c d Schader Stiftung: Akteure der Wohnungspolitik: Deutscher Mieterbund. 2010. Abgerufen am 19. November 2011.
  3. Deutscher Mieterbund: Profil: Aufgaben und Ziele. 2011. Abgerufen am 19. November 2011.

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