Zehntner

Zehntner

Der Zehntner (auch Zehentner, Zehendner oder Zehentherr; lat. exactor canonis metallici)[1][2] war in den Bergbauregionen und Bergbaustädten der Finanzbeamte des Landesherrn. Seine Aufgabe war es die Steuern, den landesherrlichen Zehnt, zu kassieren und zu verrechnen.[3]

Dem Landesherrn standen aufgrund des Bergrechts zehn Prozent der Gewinne aus dem Verkauf der Bodenschätze zu. Jedoch mussten die Gewerke, deren Bergwerke nicht genügend Gewinne abwarfen, nur den Zwanzigsten zahlen.

Voraussetzungen und Amtausübung

Die Stellung des Zehntners war eine vertrauensvolle Position, denn er sorgte dafür, dass die Steuern entsprechend den Gesetzen an den Landesherrn abgeführt wurden und dass Betrug und Steuerhinterziehung unterbunden wurde. Für diese Position wurden deshalb nur ehrliche Männer eingesetzt, die das Vertrauen des Landesherrn genossen.

Der Zehntner war direkt am Bergamt ansässig und hatte stets die Möglichkeit, Einblick in das Buch des Gegenschreibers zu nehmen. Bei Bedarf konnte er das Gegenbuch mit den Büchern des Rezessschreibers und des Hüttenschreibers vergleichen. Dadurch hatte er immer einen Überblick über die Gewinne und Verluste der Bergwerke sowie über die Ausbeute der Schmelzhütten. Deshalb musste der Zehntner gute Kenntnisse vom Rechnungswesen haben.

In einigen Bergbauregionen war das Amt des Zehntners so wichtig, dass es zeitweise mehrere Zehntner mit unterschiedlichen Aufgaben gab. In der Bergstadt Annaberg gab es im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts einen Oberzehntner, der mit erweiterten Aufgaben und Befugnissen ausgestattet war. Die Oberzehntner waren vom Oberbergamt zur Aufsicht über die Tätigkeit der einzelnen Bergmeister bestellt. Dem Oberzehntner waren die Zinnzehntner, auch Unterzehntner genannt, unterstellt.[4]

Literatur

  • Magazin der Bergbaukunde. Erster Teil, Walterische Hofbuchhandlung, Dresden 1785
  • Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der Preussischen Lande. F.C. Eisen's Königliche Hof-Buch- und Kunsthandlung, Köln 1858

Einzelnachweise

  1. „Zehentherr“ im Adelung
  2. Zehntner im DWB
  3. Christian Heinrich Gottlieb Hake: Commentar über das Bergrecht. Kommerzienrath J.E. v. Seidel Kunst und Buchhandlung, Sulzbach 1823
  4. Bergarchiv Freiberg: Zehntenämter Obergebirgisches Oberzehntenamt

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