Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt

Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt

Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) ist der kommunale Spitzenverband der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften des Landes Sachsen-Anhalt. Der Verband hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Zusammensetzung

Dem SGSA gehören 835 Städte und Gemeinden mit insgesamt 2.390.418 Einwohnern an. Das entspricht 99,6 % an der Gesamtbevölkerung. Hinzu kommen alle Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell der Trägergemeinde, fast alle Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell des gemeinsamen Verwaltungsämter (96,4 %) sowie eine Verbandsgemeinde. Darüber hinaus haben elf Zweckverbände aus dem Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung die außerordentliche Mitgliedschaft erworben.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Verbandsmitglieder sind berechtigt, in den Organen des Verbandes mitzuwirken und Mitglieder von ständigen Ausschüssen vorzuschlagen sowie die Einrichtungen des Verbandes zu nutzen. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verband bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Zu den Veranstaltungen des Verbandes entsenden die Mitglieder ihre Hauptverwaltungsbeamten. Die Mitglieder finanzieren den Verband durch die im 1. Quartal des Jahres erhobenen Mitgliedsbeiträge.

Stellung des SGSA als Landesverband

Aus der Bedeutung der Städte und Gemeinden für das Land Sachsen-Anhalt ergibt sich auch der Stellenwert des SGSA. Nach § 151a der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt[1] hat die Landesregierung die Verbindung zu den Kommunalen Spitzenverbänden des Landes zu wahren und sie bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften, die unmittelbar die Belange der Städte und Gemeinden berühren, rechtzeitig zu hören. Dies schlägt sich auch in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien [2] nieder, nach welcher, vor Erlass von allgemeinen Regelungen, insbesondere von Rechtsvorschriften die Kommunalen Spitzenverbändebeteiligt werden sollen, soweit ihre Belange berührt sind.

Nach der Einbringung von kommunalrelevanten Gesetzesentwürfen in den Landtag geben die jeweils zuständigen Ausschüsse dem SGSA ebenfalls Gelegenheit, Hinweise, Anregungen und Bedenken aus Sicht der Städte und Gemeinden vorzutragen.

Auch dadurch soll sichergestellt werden, dass der Landtag alle entscheidungsrelevanten Informationen kennt, bevor ein Gesetz beschlossen wird, das unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf die Kommunen hat.

Aufgaben und Ziele

Der SGSA hat laut Satzung

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und für die verfassungsmäßigen Rechte der gemeindlichen Selbstverwaltung und ihren Ausbau einzutreten,
  • die gemeinsamen Belange der Verbandsmitglieder beim Landtag, bei der Landesregierung, bei sonstigen Institutionen und Stellen sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten,
  • den Erfahrungsaustausch unter Verbandsmitgliedern zu vermitteln und eine möglichst einhellige Meinungsbildung im Verband zu fördern,
  • für die Weiterbildung der Mitglieder in den Vertretungen sowie für die Aus- und Weiterbildung der Verwaltungsbediensteten der Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden zu sorgen,
  • die Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundes- und Landesebene zu pflegen.

Der SGSA arbeitet parteipolitisch neutral und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Organe und Aufbau

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied hat je angefangene 1.000 Einwohner eine Stimme. Die außerordentlichen Verbandsmitglieder nehmen an den Beratungen der Mitgliederversammlung teil, haben jedoch kein Stimmrecht.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre vom Präsidium einberufen und ist zuständig für:

  • die Änderung der Satzung,
  • Anträge des Präsidiums, der Kreisverbände und der Verbandsmitglieder,
  • Die Auflösung des Verbandes.

die Kreisvorstandskonferenz

Die Kreisvorstandskonferenz setzt sich aus den Kreisfreien Städten und den Kreisverbänden zusammen und wird vom Präsidium nach Bedarf einberufen. Hinzu kommen die Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme.

Die Kreisvorstandskonferenz ist zuständig für

  • die Feststellung des Haushaltsplanes einschließlich Nachträgen mit Stellenplan und der Verbandsumlage,
  • die Wahl des Präsidiums
  • die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten aus den Mitgliedern des Präsidiums,
  • die Entscheidung über Anträge des Präsidiums, der Kreisverbände und der Verbandsmitglieder,
  • die Entscheidung über Einsprüche bei Wahlen zu den Organen des Verbandes und bei Ausschluss eines Mitgliedes.

Das Präsidium

Das Präsidium des SGSA besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten, dem Landesgeschäftsführer und zehn weiteren Mitgliedern. Derzeitiger Präsident des SGSA ist der Bürgermeister der Stadt Haldensleben Norbert Eichler. Bis auf den Landesgeschäftsführer werden die Mitglieder und Stellvertreter von der Kreisvorstandskonferenz unter Beachtung einer möglichst gleichmäßigen regionalen Verteilung und der Einwohnergrößenklassen der Mitglieder gewählt.

Das Präsidium leitet den Verband und beschließt über alle Angelegenheiten, die weder der Mitgliederversammlung, der Kreisvorstandskonferenz noch dem Landesgeschäftsführer obliegen. Es kann Richtlinien für die Geschäftsführung erlassen.

Darüber hinaus hat das Präsidium folgende Aufgaben:

  • die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und der Kreisvorstandskonferenz,
  • die Anstellung und Entlassung des Landesgeschäftsführers und auf Vorschlag des Landesgeschäftsführers die der Beigeordneten und Referenten,
  • die Bildung von ständigen Ausschüssen,
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge außerordentlicher Verbandsmitglieder,
  • die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Prüfungsberichtes,
  • die Wahl von zwei Kassen- und Rechnungsprüfern oder die Bestimmung eines Rechnungsprüfungsamtes für die Prüfung der Jahresrechnung,
  • die Entlastung des Landesgeschäftsführers.

Der Landesgeschäftsführer

Der Landesgeschäftsführer, der einen allgemeinen Vertreter hat, leitet die Landesgeschäftsstelle und führt die laufenden Geschäfte. Er ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten des Verbandes und stellt auf der Grundlage des Stellenplanes die Bediensteten ein, soweit hierfür nicht das Präsidium zuständig ist. Derzeitiger Landesgeschäftsführer ist Bernd Kregel. Allgemeiner Vertreter ist der erste Beigeordnete Jürgen Leindecker.

Die Kreisverbände

Die Bildung von Kreisverbänden des SGSA hat das Ziel, die Verbandsarbeit zu fördern und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Die Kreisverbände wählen den 1. und 2. Vorsitzenden des Kreisverbandes.

Ständige Ausschüsse

Der SGSA hat derzeit vier ständige Ausschüsse:

Arbeitskreise

Zur Abstimmung von fachlich abgegrenzten Themen und zum Erfahrungsaustausch werden vom Landesgeschäftsführer Arbeitskreise berufen, die ihn bei seiner Aufgabenerfüllung beraten. Ständige Arbeitskreise sind zum Beispiel der AK Einheitsgemeinden, der AK Entwicklung des ländlichen Raumes und der AK Kommunalabgaben und Steuern.

Einzelnachweise

  1. [http://st.juris.de/st/GO_ST_P151a.htm § 151a GO LSA
  2. GGO LSA

Weblinks


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