Obhutshaftung

Obhutshaftung

Unter Obhutshaftung wird vor allem die Haftung des Frachtführers nach §§ 425 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) während des sog. Obhutszeitraums, d.h. des Zeitraums zwischen Übernahme und Ablieferung des Frachtgutes (bzw. des Speditionsgutes oder Lagergutes), verstanden.

Die Art der Haftung (Verschuldenshaftung; Haftung für vermutetes Verschulden oder Gefährdungshaftung) wird durch den Begriff "Obhutshaftung" jedoch noch nicht näher festgelegt.

Die Obhutshaftung gilt auch für

Literatur

  • Thomas Wieske: Transportrecht schnell erfasst, 2.Aufl., Berlin-Heidelberg 2008, ISBN 978-3-540-73785-8 (Nr.6: Die Obhutshaftung des Frachtführers, S.73 ff.; Nr.2.5: Die Haftung des Umzugsunternehmers, S.120; Nr.4.5.1: Die Obhuts- und Verschuldenshaftung in § 461 ; Nr.8.1: Die Obhutshaftung (des Frachtführers in der CMR))


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