Cannabis als Arzneimittel

Cannabis als Arzneimittel
Cannabisextrakt aus dem Jahr 1937

Die pharmakologischen Wirkungen von Cannabis sind in jüngster Zeit stark in den Fokus der medizinischen Forschung gerückt. Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe die als Cannabinoide bezeichnet werden; allen voran Δ9Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Für etliche medizinische Anwendungen sind Cannabisextrakte, THC-haltige Arzneimittel oder Arzneimittel aus einem Gemisch von THC und CBD bereits zugelassen, wobei die Verschreibungsfähigkeit national verschieden geregelt ist. Zu den Staaten in denen Cannabis oder seine Wirkstoffe arzneilich genutzt werden kann gehören: Kanada[1], Österreich, die Niederlande[2], Spanien, Israel[3], Italien, Finnland, Portugal und einige Bundesstaaten der USA. Seit Mai 2011 ist in Deutschland, mit der Verkündung der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt, Cannabis zur Herstellung von Arzneimitteln verkehrsfähig und cannabishaltige Fertigarzneimittel sind verschreibungsfähig. [4]

Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis bei Übelkeit, Erbrechen, und Kachexie. Viele Studien weisen darauf hin, dass arzneiliches Potential in der Schmerztherapie, bei Depressionen und bei vielen Autoimmunerkrankungen, wie beispielsweise Multipler Sklerose, Morbus Crohn vorliegen könnte. Diese Anwendungen werden zurzeit intensiv erforscht.[5]

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliches

Die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel hat eine jahrtausendealte Tradition.[6][7][8]Älteste Hinweise auf die medizinische Verwendung datieren in das Jahr 2737 vor Christus, in dem der chinesische Kaiser Shen Nung das Harz des Cannabis als Heilmittel bei Beriberi, Verstopfung, Frauenkrankheiten, Gicht, Malaria, Rheumatismus und Geistesabwesenheit empfahl,[9] überliefert durch das älteste bekannte Heilpflanzenkompendium Shennong ben cao jing.

Nach Überlieferung soll die Äbtissin Hildegard von Bingen (1098-1179) Hanf als Medizin in ihren Schriften erwähnt haben. In die europäische Schulmedizin fand Cannabis Einzug über den 1839 veröffentlichten Bericht des irischen Arztes William Brooke O’Shaughnessy (1809–1890), der im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit während seiner Stationierung im indischen Kalkutta eine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung nach Anwendung von Cannabis indica (indischer Hanf) feststellte. Auf Basis seiner Beobachtungen und Studien empfahl O’Shaughnessy die Anwendung von Cannabis bei Rheuma, Cholera und Tetanus.[10] Ein populäres Cannabis-Fertigarzneimittel des 19. Jahrhunderts war das Schlafmittel Bromidia® in den USA, ein Elixir aus Cannabis- und Bilsenkrautextrakten in Kombination mit Kaliumbromid („Bromkalium“) und Chloralhydrat.[11][12] Ansonsten waren besonders auch ethanolische Extrakte aus Cannabiskraut (Extractum Cannabis, Tinctura Cannabis) gängig, die jedoch vor vielen Jahren aus den Arzneibüchern gestrichen wurden.[13]

In der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts verschwanden Cannabispräparate vom Markt: zum einen wurden moderne und besser wirksame Arzneimittel entwickelt, die nicht zuletzt den großen Nachteil einer fehlenden Standardisierung der Cannabispräparate zeigten. Zum anderen verhinderten rechtliche Einschränkungen aufgrund der behaupteten Gefährlichkeit von Cannabis als Rauschmittel die medizinische Verwendung (vgl. auch Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel).

Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des wichtigsten psychotropen Wirkstoffes Δ9-THC im Jahre 1964. Zwanzig Jahre zuvor war in den USA der so genannte La-Guardia-Report erschienen, der Bericht eines vom New Yorker Bürgermeister eingesetzten Expertenkomitees, das viele dem Marihuana-Konsum zugeschriebene negative soziologische, psychologische und medizinische Auswirkungen nicht bestätigt fand.[14] Daraufhin hatte der Leiter der damaligen US-amerikanischen Drogenbekämpfungsbehörde Federal Bureau of Narcotics (FBN), Harry J. Anslinger, angedroht jegliche weitere Forschungsarbeiten zu Cannabis hart zu bestrafen.[15]

Ein weiterer Meilenstein in der Cannabis-Forschung war die Entdeckung des Endocannabinoid-Systems mit seinen Rezeptoren und endogenen Liganden ab Ende der 1980er Jahre, das die Basis für das Verständnis der Wirkungsweise der Cannabinoide bildet.

Arzneilich verwendete Stoffe und Zubereitungen

Dronabinol

Siehe Hauptartikel: Dronabinol

Dronabinol ist eine zu Δ9Tetrahydrocannabinol (THC) absolut strukturidentische Substanz, so dass beide Bezeichnungen teilweise synonym verwendet werden. Streng genommen bezeichnet Dronabinol aber nur den synthetisch hergestellten Stoff, der in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist. Fertigarzneimittel sind in Deutschland keine zugelassen, für die individuelle Therapie kann Dronabinol jedoch als Rezepturarzneimittel verordnet werden oder als Einzelimport gemäß § 73 AMG aus den USA in Form des Präparats Marinol® bezogen werden. Marinol ist in den USA zugelassen zur Behandlung der mit einem Gewichtsverlust einhergehenden Appetitlosigkeit (Anorexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von durch Zytostatika verursachte Übelkeit und Erbrechen in der Krebstherapie.

Nabilon

Siehe Hauptartikel: Nabilon

Das ebenfalls synthetisch hergestellte Nabilon ist wie Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verkehrs- und verschreibungsfähig, aber seit 1991 nicht mehr als Fertigarzneimittel im Markt. Präparate gibt es beispielsweise noch in Kanada unter dem Namen Cesamet® oder in Großbritannien unter dem generischen Namen.[16] Sie sind angezeigt zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Abmagerung (Kachexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Chemo- und Strahlentherapie im Rahmen einer Krebstherapie.

Phytopharmaka

Seit Mai 2011 ist in Deutschland, mit der Verkündung der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt, Cannabis „zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken“ verkehrsfähig und cannabishaltige Fertigarzneimittel (Phytopharmaka) sind verschreibungsfähig. Zuvor konnten cannabishaltige Arzneimittel generell nur in begründeten Ausnahmefällen und nach einer entsprechenden Erlaubnis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von betroffenen Patienten zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie erworben werden.[17] 2007 wurde solch eine Ausnahmegenehmigung erstmals für eine an Multiple Sklerose erkrankte Patientin erteilt. Vorangegangen war die Legitimation durch das Urteil des Bundessozialgerichtes im Jahr 2005, dass in dieser Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG sah.[18]

Pflanzliche Cannabiszubereitungen enthalten neben den Hauptwirkstoffen eine Reihe weiterer pharmakologisch wirksamer Cannabinoide, so dass sie sich in ihrem Wirkprofil von denen isolierter Einzelsubstanzen unterscheiden können.

Als Nebenwirkungen einer Cannabistherapie können Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit, erhöhter Puls („Herzrasen“, Tachykardie), Blutdruckabfall, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, gerötete Augen, psychiatrische Störungen und eine Reihe weiterer unerwünschter Wirkungen auftreten, die auch von der Art der Verabreichung, der Dosis und Therapiedauer sowie einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängen;[19][20] siehe dazu auch gesundheitliche Risiken des Cannabis Konsums.

Medizinal-Cannabisblüten

Cannabisblüten (lat. „Cannabis flos“ ) sind in den Niederlanden als verschreibungspflichtiges Arzneimittel für die Human- und Tiermedizin erhältlich. Es sind drei Varietäten mit verschiedenen THC-Nenngehalten verfügbar (Bedrocan, Bedrobinol und Bediol).[21] Der Hanf wird von der Firma Bedrocan B.V. in den Niederlanden unter staatlicher Aufsicht angebaut, der Handel untersteht dem Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC). In Deutschland konnten Patienten Medizinal-Cannabisblüten („Marihuana“) per behördlicher Ausnahmegenehmigung zum ersten Mal im Februar 2009 legal aus der Apotheke beziehen.[22]

Cannabisextrakt

Auf Drogenextrakten basierende Arzneimittel können durch mengenmäßige Variation der Extrakte auf feste Wirkstoffgehalte standardisiert werden. So ist der Extrakt Nabiximols der Wirkstoff eines in Großbritannien, Tschechien, Dänemark und Deutschland zugelassenen Arzneimittels, um spastische Symptome bei Patienten mit Multipler Sklerose im Rahmen einer Zusatzbehandlung zu verbessern. Voran gegangen war in Deutschland im Mai 2011 die Umstufung von Cannabisextrakt als nicht verkehrsfähigem Betäubungsmittel (Anlage I des deutschen Betäubungmittelgesetzes, BtMG) in die Gruppe der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Anlage III des BtMG; nur als Fertigarzneimittel). Weitere Anwendungsgebiete befinden sich in der klinischen Prüfung. In Kanada umfasst die Zulassung die begleitende Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei Multipler Sklerose und die Schmerzbehandlung von Krebspatienten, bei denen eine Therapie mit Opioiden nicht anschlägt.[23][24]

Weitere auf Cannabisextrakt basierende Mittel, die auf einen festen Gehalt an THC und ggf. auch anderer Cannabinoide standardisiert sind, sind in der Entwicklung (Kapseln für die perorale Verabreichung, Sublingualtabletten).[25][26]

Sonstige

Strukturell kein Cannabinoid, jedoch pharmakologisch wirksam am Cannabinoid-Rezeptor 1 ist das Rimonabant. Der Stoff wurde als Appetithemmer in der Behandlung der krankhaften Fettleibigkeit (Adipositas) verwendet, bis 2008 der Hersteller das Mittel wegen des Auftretens schwerer psychiatrischer Störungen auf Druck der Europäischen Arzneimittelagentur vom Markt nahm.

Nicht arzneilich verwendet werden das Hanföl und das ätherische Hanföl. Ebenfalls nicht arzneilich verwendet wird das antiemetisch und psychoaktiv wirksame THC-Strukturanalogon Levonantradol.

Therapeutische Bedeutung

Pflanzlichen Cannabisprodukten wird ein positiver Effekt unter anderem bei Spastizität im Zusammenhang mit multipler Sklerose, bei spastischen Lähmungen, Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemo- und Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und HIV-Medikation, chronischen neuropathischen Schmerzen, dem Tourette-Syndrom und in der palliativen Behandlung von Krebs und AIDS zugesprochen.[27]

Die genannten Anwendungsgebiete ergeben sich im Wesentlichen aus den Wirkungen der Inhaltsstoffe THC und Cannabidiol: da es bei Krebskranken als Nebenwirkung der Chemotherapie oft zu großer Übelkeit und Erbrechen kommt und auch schon alleine der Geruch von Essen unerträglich sein kann, kann Cannabis durch seine antiemetische (Brechreiz lindernde) Wirkung diese Übelkeit vermindern und durch seine appetitanregende Wirkung zu der erwünschten Gewichtszunahme führen. Den appetitanregenden Effekt von Cannabis macht man sich auch in der AIDS-Therapie zu Nutze. Neben der Therapie ist es nämlich oft mangelnde Nahrungsaufnahme, die den Körper zusätzlich schwächt.

Die antiataktische (Bewegungsabläufe koordinierende) und antispastische (d. h. krampflösende) Wirkung der Cannabis-Wirkstoffe begründet die Anwendung zur Unterdrückung von Spasmen, Lähmungen und Krämpfen, wie sie bei Multipler Sklerose auftreten. Es kann die Krankheit zwar nicht heilen, aber die Symptome der Krankheit unterdrücken und dem Patienten so sein Leben erleichtern.

Diverse Studien zeigten, dass Cannabis bei Krebs und gewissen Autoimmunerkrankungen positive Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf haben kann. [28]

Claudia Jensen, Kinderärztin der Universität Südkalifornien, hält Cannabis für die Therapie von ADS und ADHS geeignet.

Aus Sicht mancher Patienten soll Cannabis durch Rauchen oder Vaporisieren heilsamer wirken, da die komplexe Wirkstoffkombination besser resorbiert werde und zur Wirkung komme.

In Deutschland setzt sich die "Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin" kurz IACM (früherer Name: "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin", AMC) seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis ein.

In Afrika und Asien wird Cannabis volksmedizinisch zur Behandlung von verschiedenen Schmerzen, von Menstruationskrämpfen sowie in der Geburtshilfe zur Erhöhung der Kontraktionsfrequenz der Gebärmutter und zur Blutstillung verwendet.

Auch isolierte Einzelstoffe und deren synthetische Abwandlungen sind Gegenstand der Forschung um eine therapeutische Bedeutung (siehe Artikel: Tetrahydrocannabinol, Wirkungen).

So wurde im Tierversuch an Mäusen das Fortschreiten der chronischen Arteriosklerose nach den Ergebnissen einer Schweizer Studie (2005) durch die Gabe von Tetrahydrocannabinol deutlich gemindert. Die Effekte waren ausgeprägt und wurden mit einer geringen oralen Dosis erzielt, welche üblicherweise bei Mäusen noch keine psychotrope Wirkung auslöst.[29] Eine chinesische Studie (2010) an gentechnisch veränderten (transgenen) Mäusen ergab, dass ein synthetisch hergestelltes Cannbinoid die Bildung arteriosklerotischer Veränderungen signifikant verminderte.[30]

IOM-Report

1999 veröffentlichte das US-amerikanische Institute of Medicine (IOM) der National Academy of Sciences den Report „Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base“, der den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkungen und Risiken der medizinischen Verwendung von Cannabis bzw. Cannabinoiden zusammenfasste.[31] Er beschreibt die Wirksamkeit und den therapeutischen Wert von Cannabinoiden, vor allem THC, für die Behandlung von Schmerz, Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Spastiken bei Multipler Sklerose, Arthritis, Depression, Übelkeit, Erbrechen und Anorexie. Dem Nutzen stünden jedoch deutliche Risiken durch das Marihuana-Rauchen gegenüber. Die Zukunft des Einsatzes von Cannabinoiden in der medizinischen Behandlung liege deshalb nicht im Rauchen von Marihuana, sondern in synthetischen Substanzen, die auf das körpereigene Cannabinoid-System wirken. Bis solche Substanzen entwickelt werden, empfehlen die Autoren Übergangslösungen. Besonders für Patienten, die an chronischen Schmerzen, Nebenwirkungen einer Chemotherapie oder AIDS leiden und bei denen eine Cannabis-Therapie indiziert sei, gebe es zurzeit keine Alternativen zum Rauchen von Marihuana. Deswegen sei mehr Forschung über die Auswirkungen des Rauchens von Marihuana notwendig. Die physiologischen Effekte von synthetischen, pflanzlichen und körpereigenen Cannabinoiden müssten besser untersucht werden, auch müsse mehr Forschung über wirksame und sichere Verabreichungsmethoden betrieben werden. Es gebe keine schlüssigen Beweise für die Annahme, dass die Wirkung von Marihuana kausal mit dem Missbrauch anderer illegaler Drogen einhergehe („Einstiegsdrogentheorie“). Tierversuche hätten ein Potential für Abhängigkeit gezeigt, jedoch sei dieses weniger auffallend als bei Benzodiazepinen, Opiaten, Kokain oder Nikotin. Das Gehirn entwickle eine Toleranz für Cannabinoide. Es wurden auch Entzugserscheinungen beschrieben, die aber meist mild verlaufen und kurz andauern würden, z. B. Reizbarkeit, Schlafstörungen und Übelkeit.

Die fehlende Standardisierung medizinischer Cannabiszubereitungen sei einer der wesentlichsten Gründe, dass Cannabis heute keine eminente Rolle in der medizinischen Behandlung darstelle. Ende der 1980er Jahre bis Anfang der 1990er Jahre wurde entdeckt, dass es ein körpereigenes Cannabinoid-System gibt, das aus spezifischen Bindungsstellen für Cannabinoide, den Cannabinoid-Rezeptoren, besteht. Dabei sind Anandamid, 2-Arachidonyglycerol und Noladinether die drei wichtigsten Endocannabinoide. Dieses körpereigene Cannabinoid-System spielt eine signifikante Rolle bei vielen Körperprozessen, wie etwa bei der Verarbeitung von Sinneseindrücken, Schmerzen, bei der Regulierung des Appetits sowie des Immunsystems. Das Verständnis der natürlichen Funktionen des Cannabinoid-Systems subsumiert das Verständnis der Wirkungsmechanismen bei therapeutisch gewünschten Wirkungen, wie etwa der spezifischen Schmerzlinderung.

Literatur

  • Manfred Fankhauser: Haschisch als Medikament: Zur Bedeutung von cannabis sativa in der westlichen Medizin. Schweizerische Gesellsch. f. Gesch. d. Pharmazie, 2003, ISBN 978-3952075890.
  • Sabine Fellner, Katrin Unterreiner: Morphium, Cannabis und Cocain: Heilkunst im 19. Jahrhundert. 2. Auflage. Amalthea, 2008, ISBN 978-3850026369.
  • Lester Grinspoon, James B Bakalar: Marihuana. Die verbotene Medizin. Zweitausendeins, Frankfurt am Main 1994, ISBN 978-3861500605.
  • Franjo Grotenhermen, Michael Karus: Cannabis als Heilmittel. Ein medizinischer Ratgeber. Die Werkstatt, 1998, ISBN 978-3895332364.
  • Franjo Grotenthermen, R Saller (Hrsg.): Cannabis und Cannabionoide in der Medizin. In: Forschende Komplementärmedizin. 6, Suppl. 3, Karger, 1999, ISBN 978-3805570145.
  • Franjo Grotenhermen: Hanf als Medizin: Ein praxisorientierter Ratgeber zur Anwendung von Cannabis und Dronabinol. AT Verlag, 2004, ISBN 978-3855029440.
  • Franjo Grotenhermen (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potenzial. 2., vollst. überarb. Auflage. Huber, Bern 2004, ISBN 978-3456841052.
  • Franjo Grotenhermen, Britta Reckendrees: Die Behandlung mit Cannabis und THC. Nachtschatten Verlag, 2006, ISBN 978-3037881477.
  • Geoffrey Guy, Brian Whittle, Philip Robson: The Medicinal Uses of Cannabis and Cannabinoids. Deutscher Apotheker Verlag, 2004, ISBN 978-3-7692-3254-7.
  • Institut für Demoskopie Allensbach (Hrsg.): Cannabis in der Medizin. Einstellungen der Deutschen. Ergebnisse einer Repräsentivbefragung. Institut für Demoskopie Allensbach, 2006 (Online verfügbar).
  • Janet E. Joy, Stanley J. Watson Jr., John A. Benson, Jr (Hrsg.): Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base. 1 Auflage. National Academies Press, 1999.
  • Georg Martius: Pharmakologisch-medicinische Studien über den Hanf. Vwb, Reprint 1996, ISBN 978-3861354239.
  • Raphael Mechoulam (Hrsg.): Cannabinoids as Therapeutics. In: Milestones in Drug Therapy. Birkhäuser, Basel 2005, ISBN 978-3764370558.
  • Tod H. Mikuriya (Hrsg.): Marijuana: Medical Papers, 1839-1972 (Cannabis: Collected Clinical Papers). Symposium Publishing, 2007, ISBN 978-1577332190.
  • Julia Müller-Mangold: Nutzungsmöglichkeiten von cannabis sativa L. in der Medizin. GRIN Verlag, 2004, ISBN 978-3638212526.
  • Gabriel G. Nahas, Kenneth M. Sutin, David J. Harvey (Hrsg.): Marihuana and Medicine. Humana Press, 1999, ISBN 978-0896035935.
  • Lukas Radbruch, Friedemann Nauck: Cannabinoide in der Medizin. Uni-Med, Bremen 2005, ISBN 978-3895997730.
  • Christian Rätsch: Hanf als Heilmittel. At-Verlag, 1998, ISBN 978-3855026340.

Einzelnachweise

  1. Medizinalhanfprogramm in Kanada
  2. Independent: Medical marijuana goes on sale in Dutch pharmacies, 1. September 2003
  3. Haaretz: Israeli government approves guidelines for medical marijuana, 7. August 2011
  4. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften Vorlage:§§/Wartung/buzer:25. BtM-Änderungsverordnung
  5. pharmrev.aspetjournals.org The Endocannabinoid System as an Emerging Target of Pharmacotherapy, PA´ L PACHER, SA´ NDOR BA´ TKAI, AND GEORGE KUNOS, Laboratory of Physiologic Studies, National Institute on Alcohol Abuse and Alcoholism, National Institutes of Health, Bethesda, Marylan. Übersicht über biochemische Zusammenhänge, pharmakologische Wirkungen, und Auswahl aktueller Studien zur arzneilichen Potenz des Cannabis. Siehe Table 1 auf Seite 437 u.f.
  6. Focus Online: Cannabis: Geschichte und Gesetze (gesichtet 09/2008)
  7. Focus Online: Cannabis: Cannabis als Medizin (gesichtet 09/2008)
  8. Süddeutsche Zeitung: Medizin - Cannabis aus der Internet-Apotheke (gesichtet 09/2008)
  9. W. Emboden: Cannabis in Ostasien – Herkunft, Wanderung und Gebrauch. In: Rausch und Realität, Drogen im Kulturvergleich, Band 2. Hrsg.: G. Völger, K. von Welck, Rowohlt Taschenbuchverlag, Hamburg 1982.
  10. O'Shaughnessy, W.B. (1839) Case of Tetanus, Cured by a Preparation of Hemp (the Cannabis indica.), Transactions of the Medical and Physical Society of Bengal 8, 1838-40, 462-469 online abrufbar
  11. Rainer-B. Volk: Therapie mit Cannabis und Co., in: Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 05/2009 vom 29. Januar 2009
  12. Werbeanzeigen für Bromidia bei http://antiquecannabisbook.com
  13. Drogenprofil Cannabis der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
  14. http://www.druglibrary.org/schaffer/library/studies/lag/lagmenu.htm
  15. http://www.druglibrary.net/schaffer/History/murd3.htm
  16. Datenbank der in UK zugelassenen Arzneimittel: electronic Medicines Compendium (eMC)
  17. Hinweise für Patientinnen und Patienten: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie (Stand: 10. Oktober 2008) [1]
  18. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, 19. Mai 2005 Az. 3C 17.04
  19. Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC): Information für Fachkreise, Stand: Mai 2009
  20. Sativex: Bericht für die Öffentlichkeit der britischen Zulassungsbehörde MHRA (englisch)
  21. Produkt-Portfolio des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis, auf www.cannabisbureau.nl (niederländisch)
  22. http://www.welt.de/wissenschaft/medizin/article3213233/Erstmals-Cannabis-auf-Rezept-in-Deutschland.html „Erstmals Cannabis auf Rezept in Deutschland“
  23. Health Canada: Fact Sheet Sativex, April 2005.
  24. Health Canada: Fact Sheet Sativex, August 2007.
  25. Institut für klinische Forschung (IKF) Berlin, Cannador® Kapseln [2]
  26. Echo-Pharma B.V., Namisol® Sublingualtabletten [3]
  27. http://www.cannabis-med.org/studies/study.php
  28. Grinspoon, Lester / Bakalar James B.: Marihuana, die verbotene Medizin, 1994, ISBN 3-86150-060-4
  29. J. Philippe: Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Genf. Eine altbekannte Substanz sorgt für Überraschung. SCHLAGLICHTER 2006. In: Schweiz Med Forum 2006; Nr. 6, S. 1151. (Letzter Abruf 24. Februar 2011)
  30. THC Pharm GmbH: THC Pharm Newsletter Mai 2010: Die Aktivierung von Cannabinoid-2-Rezeptoren verbessert den Verlauf der Arteriosklerose im Tierversuch. (Letzter Abruf 24. Februar 2011)
  31. "Cannabis and Medicine: Assessing the Science Base", Institute of Medicine, 1999.

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