Bundesfinanzierungsgremium

Bundesfinanzierungsgremium

Das Bundesfinanzierungsgremium wird auf Grundlage von § 3 Bundesschuldenwesengesetz vom Deutschen Bundestag gewählt.

Aufgaben

Das Gremium übernimmt die parlamentarische Kontrolle über die Art und Weise der Verschuldung des Bundes. Es wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet.

Zusammensetzung

In der 17. Wahlperiode besteht das Bundesfinanzierungsgremium aus 10 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

Das Gremium wird für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Die Mitglieder müssen gleichzeitig Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sein. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

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