Bundesamt für Veterinärwesen

Bundesamt für Veterinärwesen
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
«Corporate Design Bund»
Hauptsitz Bern
Vorsteher Hans Wyss
Mitarbeitende ca. 200
Website www.bvet.admin.ch

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) (französisch Office vétérinaire fédéral, italienisch Ufficio federale di veterinaria) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist ein Fachamt des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) der Schweizer Bundesregierung (Bundesrat). Das Amt versteht sich als Fachstelle für die Gesundheit von Tier und Mensch sowie für das Wohl der Tiere in menschlicher Obhut. Direktor des BVET ist seit 2003 Hans Wyss.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im Jahre 1872 rief der Bundesrat eine Abteilung Viehseuchenpolizei ins Leben. Leiter war der eidgenössische Viehseuchenkommissär, der gleichzeitig als Oberpferdearzt der Armee amtete.

1886 wurde der Abteilung Viehseuchenpolizei der Vollzug der Tierseuchenpolizei an der Landesgrenze übertragen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe schuf der Bundesrat einen grenztierärztlichen Dienst. Die 1909 vom Bundesrat erlassene Verordnung betreffend die Untersuchung der Einfuhrsendungen von Fleisch und Fleischwaren hielt fest, dass der Grenztierarzt Tiere, Fleisch und Fleischwaren nicht nur unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes, sondern auch unter demjenigen des Täuschungsschutzes prüfen muss.

Am 14. November 1914 wandelte der Bundesrat die Abteilung Viehseuchenpolizei in ein vollwertiges Bundesamt um. Das neue Amt, das damals Schweizerisches Veterinäramt hiess, wurde mit acht Stellen besetzt (heute sind es rund zwanzig mal soviele). Seit 1979 trägt das Amt den Namen Bundesamt für Veterinärwesen.

Als das Schweizerische Veterinäramt 1914 gegründet wurde, waren Rinderpest und Lungenseuche der Rinder bereits eingedämmt worden, der Rotz und die Tollwut bei Haustieren gingen erheblich zurück. Grössere Probleme zeigten sich aber bei der Maul- und Klauenseuche, die durch den zunehmenden internationalen und inländischen Verkehr mit Tieren und Tierprodukten an Gefährlichkeit gewann. Ein 1917 erlassenes neues Tierseuchengesetz stellte denn auch vorab das Instrumentarium zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bereit. Doch erst die obligatorische Schutzimpfung des gesamten Rinderbestandes ab 1966 brachte aber den Sieg über diese gefürchtete Geissel der Landwirtschaft. Auch die Bekämpfung der Rindertuberkulose wurde in Angriff genommen. Am 29. März 1950 wurde dazu ein eigenes Gesetz erlassen: Das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Rindertuberkulose. Ende 1959 wurde die Erreichung der Tuberkulosefreiheit des schweizerischen Rinderbestandes gemeldet. Das Gewicht dieses Ereignisses lässt sich daran messen, dass das damalige Eidgenössische Verterinäramt dazu eine eigene Festschrift publizierte (bis hierher gemäss Gafner, 1989).

Vor grosse Herausforderungen stellte die Schweizer Veterinärbehörden die im Herbst 1977 unvermutet ausbrechende Infektiöse Bovine Rhinotracheitis. Die Bekämpfung dieser Seuche, die von den Landwirten wegen des Kürzels IBR/IPV nur Buchstabenseuche genannt wurde, nahm 10 Jahre in Anspruch. Die Seuche konnte in der Schweiz ausgerottet werden - mit grossem Einsatz auf allen Stufen der Veterinärbehörden und der Landwirtschaft. Die Kosten betrugen annähnernd 135 Millionen Franken (nach Riggenbach, 1998).

In den 1990er Jahren stand die Bekämpfung zweier Seuchen im Vordergrund: Einerseits der Klassischen Schweinepest, die 1993 im Kanton Bern ausgebrochen war, andererseits der Bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE). Die Klassische Schweinepest konnte bei den Hausschweinen rasch ausgerottet werden und ist seither nur noch gelegentlich bei Wildschweinen (1999 im Tessin) aufgetreten. Die Bekämpfung der BSE (erster Fall in der Schweiz 1990) zog sich dagegen bis über die Jahrtausendwende hin. Erst 2006 wurden die letzten fünf Fälle registriert (gemäss Informationen auf der Webseite des Bundesamts für Veterinärwesen).

Ziele

Tiergesundheit, Tierschutz und sichere Lebensmittel tierischer Herkunft gehören zu den Hauptaufgaben des BVET. Dazu kommt das Schaffen guter Rahmenbedingungen für den Export von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft. Zudem überwacht das BVET den grenzüberschreitenden Verkehr und Handel mit Tieren und Pflanzen (gemäss dem CITES-Abkommen) sowie mit tierischen Erzeugnissen und Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Stellung und Zusammenarbeit

Aufgaben im Bereich der Gesundheit von Tier und Mensch berühren naturgemäss auch den Kompetenzbereich anderer Bundesämter. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW, insbesondere auch im Bereich Agroscope Liebefeld/Posieux) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). Mit dem Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) unterhält das BVET ausserdem eine eigene Forschungseinrichtung.

Der Vollzug des Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelrechts im Inland ist in der Schweiz Sache der Kantone. Zu diesem Zweck besteht in jedem Kanton ein kantonaler Veterinärdienst, der in enger Zusammenarbeit mit den anderen kantonalen Behörden und dem BVET vorbeugende Massnahmen trifft, Bekämpfungsaktionen anordnet und Kontrollen durchführt. Der Vollzug bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, lebenden – und insbesondere geschützten – Tieren ist dagegen Sache des Bundes. Aufgrund der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union ist der grenztierärztliche Dienst heute vor allem an den beiden Flughäfen Zürich und Genf aktiv.

Auf internationaler Ebene arbeitet das BVET intensiv in verschiedenen Organisationen mit. Im Europarat werden vor allem Anliegen des Tierschutzes behandelt. Die Mitarbeit in der Weltorganisation für Tiergesundheit (Office International des EPizooties, OIE), das im internationalen Handel die Standards für Tiere und tierische Erzeugnisse im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) setzt, dient der Harmonisierung der Seuchenbekämpfung auf internationaler Ebene.

Als schweizerische Vollzugsbehörde spielt das BVET im Ramen des Washingtoner Artenschutzübereikommens (CITES) eine wichtige Rolle. Dieses Übereinkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Das BVET trägt hier mit seiner Kontrollfunktion dazu bei, dass in der Natur bereits stark gefährdete Wildtiere und Pflanzen nicht durch den Handel noch mehr dezimiert werden. Ähnliche Anliegen vertritt das BVET auch in der Internationalen Walfangkommission (IWC). Weiter von grosser Bedeutung ist auch die Mitarbeit in der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) sowie in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (gemäss der Broschüre über das Bundesamt für Veterinärwesen, 1999).

Seit die Schweiz mit der Europäischen Union im Rahmen der bilateralen Verträge auch ein Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen geschlossen hat, ist naturgemäss auch die Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden der Europäischen Union sehr intensiv.

Gesetzliches Handeln

In der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wird der Auftrag des BVET wie folgt festgelegt:

  1. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Bereiche Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel.
  2. Das BVET verfolgt, gestützt auf die wissenschaftlichen Grundlagen, insbesondere folgende Ziele:
    1. Es stellt sicher, dass die Tiere frei sind von Tierseuchen, die auf andere Tiere und auf den Menschen übertragbar sind.
    2. Es sorgt für den Schutz der Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden und für die nachhaltige Nutzung frei lebender Tiere.
    3. Es sorgt für den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung beim Gewinnen sowie beim Ein- und Ausführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
    4. Es fördert die Öffnung der Märkte für Tiere und tierische Produkte.
  3. Dem BVET ist als Forschungsanstalt das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) unterstellt. Das IVI ist das Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich der Tierseuchenbekämpfung. Es befasst sich insbesondere mit der Diagnostik, Überwachung und Kontrolle hoch ansteckender Tierseuchen zur Verhinderung gesundheitlicher und wirtschaftlicher Schäden sowie mit der Registrierung von Impfstoffen für Tiere.
  4. Das BVET nimmt im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung die Aufgaben im Zusammenhang mit der Mast, der Schlachtung und der Fleischgewinnung wahr, kontrolliert die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen und sorgt für die Sicherung der Qualität der Milch und anderer Lebensmittel tierischer Herkunft; im Übrigen ist der Lebensmittelbereich Sache des Bundesamts für Gesundheit (BAG) des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI).

Literatur

  • Bundesamt für Veterinärwesen. Kompetenzzentrum zum Wohl von Tier und Mensch. – Broschüre, 1999
  • Gafner, P.: Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) – gestern, heute und morgen. – Swissvet Nr. 6A, 1989
  • Riggenbach, Ch.: Die Bekämpfung der Infektiösen bovinen Rhinotracheitis (IBR) in der Schweiz. – PDF, publiziert auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen, 1998

Weblinks


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